Das Baurecht - Union luxembourgeoise des consommateurs
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Nach der Untersuchung der einzelnen Probleme, mit denen der<br />
Verbraucher konfrontiert sein kann im Anschluss an das Unterzeichnen<br />
eines Vertrags, <strong>des</strong>sen Gegenstand der Kauf oder der<br />
Bau einer Immobilie ist, und nach genauer Erläuterung der Möglichkeiten<br />
über die er verfügt, um gegen seinen Vertragspartner<br />
vorzugehen, stellt sich jetzt folgende Frage:<br />
Was muss der Verbraucher konkret tun, falls sein Vertragspartner<br />
die Arbeiten nicht den vertraglichen Vereinbarungen gemäß<br />
fertigstellt?<br />
Was muss der Käufer einer Immobilie tun, wenn er Mängel oder<br />
eine mangelhafte Ausführung feststellt?<br />
A) Verspätete Fertigstellung<br />
Falls der Bauträger oder der Erbauer die Arbeiten nicht zum vertraglich<br />
vereinbarten Termin fertigstellt, muss der Verbraucher<br />
ihm einen eingeschriebenen Brief - vorzugsweise mit Empfangsbestätigung<br />
- zustellen lassen, in dem er den Bauträger oder der<br />
Erbauer formell dazu auffordert, seinen vertraglichen Pflichten<br />
nachzukommen und insbesondere die Arbeiten innerhalb einer<br />
genauen und strikten Frist zu vollenden, vorbehaltlich einer<br />
Schadensersatzforderung aufgrund der Nachteile, die dem Verbraucher<br />
aus der Untätigkeit entstehen könnten.<br />
Sollte der Vertragspartner diesem Aufforderungsschreiben keine<br />
Folge leisten und sich weiterhin taub stellen, kann der Verbraucher<br />
sich an die ULC wenden, die dann in seinem Auftrag und<br />
Namen gegen die renitente Gegenpartei vorgehen wird.<br />
Falls der Bauträger oder der Erbauer - trotz einer letzten Aufforderung<br />
der ULC zur Erfüllung einer geschuldeten Leistung - die<br />
überfälligen Arbeiten immer noch nicht zum Abschluss bringen<br />
will, liegt Veranlassung vor die Angelegenheit vor Gericht zu bringen,<br />
um dort die Erfüllung <strong>des</strong> Vertrags innerhalb einer genau<br />
festgelegten Frist über den Rechtsweg zu erzwingen und den<br />
Vertragspartner ggf. zur Schadensersatzzahlung an den Verbraucher<br />
verurteilen zu lassen, wegen der Nachteile die Letzterer<br />
aufgrund der verspäteten Fertigstellung erlitten hat.<br />
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