17.10.2014 Aufrufe

Das Baurecht - Union luxembourgeoise des consommateurs

Das Baurecht - Union luxembourgeoise des consommateurs

Das Baurecht - Union luxembourgeoise des consommateurs

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

In diesem Fall sieht das Gesetz nicht vor, dass der Mangel innerhalb<br />

eines kurzen Zeitraums gemeldet werden muss.<br />

Damit die Gewährleistung verlangt werden kann, muss der verborgene<br />

Mangel entweder innerhalb von 10 oder von 2 Jahren<br />

nach dem Abnahmedatum der Arbeiten aufgetreten sein.<br />

Die Abnahme kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgt<br />

sein. Wenn Vorbehalte dabei geäußert wurden, so unterliegen<br />

nur die davon betroffenen Arbeiten einem späteren Beginn der<br />

Laufzeit der Gewährleistungsfrist.<br />

Da die Laufzeit der zwei- und der zehnjährigen Garantie nicht vor<br />

der Abnahme der Arbeiten beginnt, möchten manche Erbauer<br />

diese auf den Zeitpunkt der provisorischen Abnahme legen, damit<br />

die Laufzeit möglichst früh anfängt. In diesem Fall heißt es<br />

aber aufpassen, denn hier verleihen die Parteien der provisorischen<br />

Abnahme den Charakter einer echten Annahme.<br />

Es handelt sich dann nicht mehr um die bloße Feststellung, dass<br />

die Arbeiten fertiggestellt wurden, und die Laufzeiten der zweiund<br />

der zehnjährigen Garantie beginnen nun mit der provisorischen<br />

Abnahme.<br />

Bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist handelt es sich um<br />

eine feste Frist. <strong>Das</strong> bedeutet, dass diese Frist weder aufgehoben<br />

noch unterbrochen werden kann.<br />

Demzufolge verhindern weder irgendwelche Verhandlungen zwischen<br />

den Parteien, noch ein Gerichtsverfahren im Hinblick auf<br />

die Ernennung eines vereidigten Gutachters das Weiterlaufen der<br />

Frist. Allein eine die eigentliche Sache betreffende Gerichtsklage,<br />

in deren Rahmen die Verantwortung <strong>des</strong> Verkäufers ermittelt werden<br />

soll, erlaubt eine Unterbrechung der Laufzeit der Frist.<br />

Die Frist, um vor Gericht zu klagen entspricht der Gewährleistungsfrist.<br />

Da diese auf zehn Jahre nach Abnahme <strong>des</strong> Bauwerks<br />

begrenzt ist, muss die entsprechende Klage ebenfalls innerhalb<br />

dieser zehn Jahre erhoben sein.<br />

Folgen<strong>des</strong> Beispiel soll die Inanspruchnahme der Zehnjahresgarantie<br />

besser erläutern:<br />

• <strong>Das</strong> Haus wird im Mai 2005 abgenommen<br />

• Im März 2009 werden Risse in der Fassade entdeckt<br />

• Die Möglichkeit, vor Gericht zu klagen, besteht bis Mai 2015<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!