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IKZ Haustechnik Trinkwasserhygiene und Leckageschutz (Vorschau)

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INFOTHEK<br />

Personaldaten checken<br />

Die Beschäftigung von Schülern <strong>und</strong><br />

Studenten bietet sich auch außerhalb<br />

der Ferienzeiten an. Indes sind steuerliche<br />

Besonderheiten zu beachten: So<br />

bleibt eine kurzfristige Beschäftigung<br />

unabhängig von der Höhe des Verdienstes<br />

komplett sozialabgabenfrei. Also<br />

weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber<br />

müssen Sozialabgaben zahlen. Eine solche<br />

Beschäftigung liegt vor, wenn sie<br />

von vornherein auf nicht mehr als zwei<br />

Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage<br />

im Kalenderjahr begrenzt <strong>und</strong> nicht berufsmäßig<br />

ausgeübt wird.<br />

Bei einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis<br />

können Arbeitgeber<br />

die Lohnsteuer auch pauschal mit 25 %<br />

des Arbeitsentgelts zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

<strong>und</strong> ggf. Kirchensteuer<br />

abführen. Dann darf die Beschäftigung<br />

jedoch nicht mehr als 18 zusammenhängende<br />

Tage dauern <strong>und</strong> der Arbeitslohn<br />

durchschnittlich 62,– Euro pro Tag<br />

bzw. 12,– Euro pro St<strong>und</strong>e nicht übersteigen.<br />

Schüler <strong>und</strong> Studenten, die das ganze<br />

Jahr über arbeiten <strong>und</strong> dabei monatlich<br />

nicht mehr als 450,- Euro verdienen,<br />

sind sogenannte Mini-Jobber.<br />

Für 450-Euro-Minijobs zahlen (gewerbliche)<br />

Arbeitgeber seit Jahresbeginn<br />

Abgaben in Höhe von 32,89 % des<br />

Verdienstes an die Minijob-Zentrale.<br />

Enthalten sind dabei Pauschalbeiträge<br />

zur Renten- <strong>und</strong> Krankenversicherung,<br />

eine zweiprozentige Pauschalsteuer<br />

sowie 2,89 % sonstige Umlagen<br />

(z. B. für Krankheit, Mutterschaft, Insolvenz).<br />

Für Minijobber, die nachweislich<br />

privat krankenversichert sind, entfällt<br />

der Krankenversicherungsbeitrag.<br />

Schüler/Studenten in einem „normalen“<br />

ersten Arbeitsverhältnis müssen<br />

ihre Steuer-Identifikationsnummer<br />

vorlegen <strong>und</strong> ihr Geburtsdatum mitteilen.<br />

Ledige Studenten, die keiner weiteren<br />

Beschäftigung nachgehen, werden<br />

nach der Steuerklasse I besteuert. Weitere<br />

Beschäftigungsverhältnisse fallen<br />

in die Steuerklasse VI. Ein monatlicher<br />

Verdienst von bis zu 940,- Euro bleibt<br />

steuerfrei. Liegt der Monatsverdienst<br />

darüber, sind vom Arbeitgeber Lohnsteuer<br />

<strong>und</strong> Solidaritätszuschlag sowie<br />

ggf. Kirchensteuer einzubehalten <strong>und</strong><br />

ans Finanzamt abzuführen.<br />

STEUERN<br />

Vorsteuerabzug sicherstellen<br />

Elternunterschrift einfordern<br />

Neuer Streitwertkatalog<br />

Kosten für einen Streit vor dem Arbeitsgericht<br />

sind in der Regel Betriebsausgabe<br />

<strong>und</strong> damit steuerlich absetzbar.<br />

Finanziell günstiger dürften indes Konfliktbeilegungen<br />

ohne Gerichtsverfahren<br />

sein. In jedem Fall sollten die Kosten<br />

vorab kalkuliert <strong>und</strong> gegeneinander abgewogen<br />

werden.<br />

Kündigungen, Lohnabrechnungen<br />

oder Mitbestimmungsrechte können<br />

Anlass für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber<br />

<strong>und</strong> Arbeitnehmer sein. Ohne<br />

friedliche Einigung kann das Arbeitsgericht<br />

einbezogen werden. Maßgeblich<br />

für die Berechnung der Gerichtskosten<br />

ist der Streitwert. Für die Streitwertfestsetzung<br />

ist im arbeitsgerichtlichen<br />

Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich,<br />

wenn die Identität des leistenden Unternehmers<br />

nicht mit den Rechnungsangaben<br />

übereinstimmt. Der getäuschte Unternehmer<br />

indes kann Gutgläubigkeit<br />

nicht als Entschuldigung einbringen. Ein<br />

Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen<br />

kommt nämlich nur dann in Betracht,<br />

wenn der Unternehmer zum einen alle<br />

Maßnahmen ergriffen hat, um sich von<br />

der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung<br />

zu überzeugen. Zum anderen muss<br />

seine Mitwirkung an einem (möglicherweise<br />

unterstellten) Betrug ausgeschlossen<br />

sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt,<br />

kann das Recht auf Vorsteuerabzug<br />

nach der Rechtsprechung des EuGH<br />

nicht versagt werden. Es sei denn, das Finanzamt<br />

weist eine betrügerische oder<br />

missbräuchliche Geltendmachung nach.<br />

Indes: ein Nachweis ist durch die Finanzbehörde<br />

zu führen. Der betroffene<br />

Unternehmer muss keinen „Negativbeweis“<br />

erbringen, dass er zum Zeitpunkt<br />

der Lieferung keine Anhaltspunkte für<br />

Ungereimtheiten in Bezug auf den Geschäftspartner<br />

hatte. Dass sich die auf<br />

den Rechnungen angegebene Steuernummer<br />

als falsch herausgestellt hat,<br />

kann ihm nicht angelastet werden. Denn<br />

es ist gr<strong>und</strong>sätzliche Sache der Steuerbehörden,<br />

erforderliche Kontrollen durchzuführen,<br />

um Unregelmäßigkeiten <strong>und</strong><br />

Mehrwertsteuerhinterziehung aufzudecken<br />

<strong>und</strong> zu sanktionieren (Quelle: Finanzgericht<br />

München, Az.: 2 K 875/11).<br />

Auch minderjährige Schüler dürfen<br />

mit elterlicher Ermächtigung sogenannte<br />

Minijobs annehmen. Den Arbeitsvertrag<br />

für eine geringfügig bis 450,– Euro entlohnte<br />

Tätigkeit können sie dann selbst<br />

abschließen. Vorsicht indes ist geboten,<br />

wenn Minderjährige den Antrag<br />

zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht<br />

unterschreiben. Ohne die<br />

Unterschrift des gesetzlichen Vertreters,<br />

im Regelfall also der Eltern, ist der Befreiungsantrag<br />

unwirksam. Das heißt,<br />

Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

(GRV) sind zu zahlen.<br />

Arbeitgeber sollten kein Risiko eingehen<br />

<strong>und</strong> das Einverständnis der Eltern<br />

einfordern. Formulare stellt die Minijob-<br />

Zentrale zum Download bereit (www.minijob-zentrale.de).<br />

Dort ist der Hinweis<br />

auf die erforderliche Zustimmung des<br />

gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen<br />

Arbeitnehmern vorgegeben.<br />

Verfahren ein Streitwertkatalog erstellt<br />

worden. Diese Übersicht ist klar untergliedert<br />

nach Verfahrensgründen wie<br />

Abfindung, Sozialplan, Abmahnung<br />

usw. <strong>und</strong> versteht sich – vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />

der ausgeschlossenen Rechtsbeschwerde<br />

an das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht<br />

– als Beitrag zur Vereinheitlichung <strong>und</strong><br />

Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung.<br />

Die verbindliche Festsetzung des<br />

im Einzelfall zutreffenden Streitwertes<br />

obliegt allein dem zuständigen Gericht.<br />

Steht eine gerichtliche Auseinandersetzung<br />

an, lässt sich per Mausklick (www.<br />

justiz.nrw.de) eine überschlägige Größenordnung<br />

ermitteln.<br />

78 <strong>IKZ</strong>-HAUSTECHNIK 20/2014

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