IKZ Haustechnik Trinkwasserhygiene und Leckageschutz (Vorschau)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
INFOTHEK<br />
Personaldaten checken<br />
Die Beschäftigung von Schülern <strong>und</strong><br />
Studenten bietet sich auch außerhalb<br />
der Ferienzeiten an. Indes sind steuerliche<br />
Besonderheiten zu beachten: So<br />
bleibt eine kurzfristige Beschäftigung<br />
unabhängig von der Höhe des Verdienstes<br />
komplett sozialabgabenfrei. Also<br />
weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber<br />
müssen Sozialabgaben zahlen. Eine solche<br />
Beschäftigung liegt vor, wenn sie<br />
von vornherein auf nicht mehr als zwei<br />
Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage<br />
im Kalenderjahr begrenzt <strong>und</strong> nicht berufsmäßig<br />
ausgeübt wird.<br />
Bei einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis<br />
können Arbeitgeber<br />
die Lohnsteuer auch pauschal mit 25 %<br />
des Arbeitsentgelts zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
<strong>und</strong> ggf. Kirchensteuer<br />
abführen. Dann darf die Beschäftigung<br />
jedoch nicht mehr als 18 zusammenhängende<br />
Tage dauern <strong>und</strong> der Arbeitslohn<br />
durchschnittlich 62,– Euro pro Tag<br />
bzw. 12,– Euro pro St<strong>und</strong>e nicht übersteigen.<br />
Schüler <strong>und</strong> Studenten, die das ganze<br />
Jahr über arbeiten <strong>und</strong> dabei monatlich<br />
nicht mehr als 450,- Euro verdienen,<br />
sind sogenannte Mini-Jobber.<br />
Für 450-Euro-Minijobs zahlen (gewerbliche)<br />
Arbeitgeber seit Jahresbeginn<br />
Abgaben in Höhe von 32,89 % des<br />
Verdienstes an die Minijob-Zentrale.<br />
Enthalten sind dabei Pauschalbeiträge<br />
zur Renten- <strong>und</strong> Krankenversicherung,<br />
eine zweiprozentige Pauschalsteuer<br />
sowie 2,89 % sonstige Umlagen<br />
(z. B. für Krankheit, Mutterschaft, Insolvenz).<br />
Für Minijobber, die nachweislich<br />
privat krankenversichert sind, entfällt<br />
der Krankenversicherungsbeitrag.<br />
Schüler/Studenten in einem „normalen“<br />
ersten Arbeitsverhältnis müssen<br />
ihre Steuer-Identifikationsnummer<br />
vorlegen <strong>und</strong> ihr Geburtsdatum mitteilen.<br />
Ledige Studenten, die keiner weiteren<br />
Beschäftigung nachgehen, werden<br />
nach der Steuerklasse I besteuert. Weitere<br />
Beschäftigungsverhältnisse fallen<br />
in die Steuerklasse VI. Ein monatlicher<br />
Verdienst von bis zu 940,- Euro bleibt<br />
steuerfrei. Liegt der Monatsverdienst<br />
darüber, sind vom Arbeitgeber Lohnsteuer<br />
<strong>und</strong> Solidaritätszuschlag sowie<br />
ggf. Kirchensteuer einzubehalten <strong>und</strong><br />
ans Finanzamt abzuführen.<br />
STEUERN<br />
Vorsteuerabzug sicherstellen<br />
Elternunterschrift einfordern<br />
Neuer Streitwertkatalog<br />
Kosten für einen Streit vor dem Arbeitsgericht<br />
sind in der Regel Betriebsausgabe<br />
<strong>und</strong> damit steuerlich absetzbar.<br />
Finanziell günstiger dürften indes Konfliktbeilegungen<br />
ohne Gerichtsverfahren<br />
sein. In jedem Fall sollten die Kosten<br />
vorab kalkuliert <strong>und</strong> gegeneinander abgewogen<br />
werden.<br />
Kündigungen, Lohnabrechnungen<br />
oder Mitbestimmungsrechte können<br />
Anlass für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmer sein. Ohne<br />
friedliche Einigung kann das Arbeitsgericht<br />
einbezogen werden. Maßgeblich<br />
für die Berechnung der Gerichtskosten<br />
ist der Streitwert. Für die Streitwertfestsetzung<br />
ist im arbeitsgerichtlichen<br />
Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich,<br />
wenn die Identität des leistenden Unternehmers<br />
nicht mit den Rechnungsangaben<br />
übereinstimmt. Der getäuschte Unternehmer<br />
indes kann Gutgläubigkeit<br />
nicht als Entschuldigung einbringen. Ein<br />
Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen<br />
kommt nämlich nur dann in Betracht,<br />
wenn der Unternehmer zum einen alle<br />
Maßnahmen ergriffen hat, um sich von<br />
der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung<br />
zu überzeugen. Zum anderen muss<br />
seine Mitwirkung an einem (möglicherweise<br />
unterstellten) Betrug ausgeschlossen<br />
sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt,<br />
kann das Recht auf Vorsteuerabzug<br />
nach der Rechtsprechung des EuGH<br />
nicht versagt werden. Es sei denn, das Finanzamt<br />
weist eine betrügerische oder<br />
missbräuchliche Geltendmachung nach.<br />
Indes: ein Nachweis ist durch die Finanzbehörde<br />
zu führen. Der betroffene<br />
Unternehmer muss keinen „Negativbeweis“<br />
erbringen, dass er zum Zeitpunkt<br />
der Lieferung keine Anhaltspunkte für<br />
Ungereimtheiten in Bezug auf den Geschäftspartner<br />
hatte. Dass sich die auf<br />
den Rechnungen angegebene Steuernummer<br />
als falsch herausgestellt hat,<br />
kann ihm nicht angelastet werden. Denn<br />
es ist gr<strong>und</strong>sätzliche Sache der Steuerbehörden,<br />
erforderliche Kontrollen durchzuführen,<br />
um Unregelmäßigkeiten <strong>und</strong><br />
Mehrwertsteuerhinterziehung aufzudecken<br />
<strong>und</strong> zu sanktionieren (Quelle: Finanzgericht<br />
München, Az.: 2 K 875/11).<br />
Auch minderjährige Schüler dürfen<br />
mit elterlicher Ermächtigung sogenannte<br />
Minijobs annehmen. Den Arbeitsvertrag<br />
für eine geringfügig bis 450,– Euro entlohnte<br />
Tätigkeit können sie dann selbst<br />
abschließen. Vorsicht indes ist geboten,<br />
wenn Minderjährige den Antrag<br />
zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht<br />
unterschreiben. Ohne die<br />
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters,<br />
im Regelfall also der Eltern, ist der Befreiungsantrag<br />
unwirksam. Das heißt,<br />
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
(GRV) sind zu zahlen.<br />
Arbeitgeber sollten kein Risiko eingehen<br />
<strong>und</strong> das Einverständnis der Eltern<br />
einfordern. Formulare stellt die Minijob-<br />
Zentrale zum Download bereit (www.minijob-zentrale.de).<br />
Dort ist der Hinweis<br />
auf die erforderliche Zustimmung des<br />
gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen<br />
Arbeitnehmern vorgegeben.<br />
Verfahren ein Streitwertkatalog erstellt<br />
worden. Diese Übersicht ist klar untergliedert<br />
nach Verfahrensgründen wie<br />
Abfindung, Sozialplan, Abmahnung<br />
usw. <strong>und</strong> versteht sich – vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
der ausgeschlossenen Rechtsbeschwerde<br />
an das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht<br />
– als Beitrag zur Vereinheitlichung <strong>und</strong><br />
Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung.<br />
Die verbindliche Festsetzung des<br />
im Einzelfall zutreffenden Streitwertes<br />
obliegt allein dem zuständigen Gericht.<br />
Steht eine gerichtliche Auseinandersetzung<br />
an, lässt sich per Mausklick (www.<br />
justiz.nrw.de) eine überschlägige Größenordnung<br />
ermitteln.<br />
78 <strong>IKZ</strong>-HAUSTECHNIK 20/2014