18.10.2014 Aufrufe

IKZ Haustechnik Trinkwasserhygiene und Leckageschutz (Vorschau)

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SANITÄR<br />

<strong>Trinkwasserhygiene</strong><br />

Beprobung<br />

von Trinkwasser-Installationen<br />

Aussagekräftige Untersuchungsergebnisse gibt es nur durch eine genaue Aufgabenbeschreibung<br />

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass „durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit insbesondere<br />

durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist“, heißt es in § 4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Ab wann ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Risiken zu erwarten sind, ist in dem Regelwerk durch entsprechende Grenzwerte beschrieben, die anhand festgelegter<br />

Probenahmevorschriften <strong>und</strong> Untersuchungsmethoden zu überprüfen sind. Um aussagefähige Ergebnisse zu erhalten, müssen sich<br />

Untersuchungsumfang <strong>und</strong> die Probenahmestellen dabei jedoch genauso wie die zu untersuchenden Parameter an einer zuvor vereinbarten<br />

Fragestellung orientieren.<br />

Bevor allerdings eine Beprobung eingeleitet<br />

wird, macht es oftmals Sinn,<br />

eventuelle Mängel in der Trinkwasser-<br />

Installation schon vor einer Wasseruntersuchung<br />

durch einen SHK-Fachmann<br />

erkennen <strong>und</strong> beseitigen zu lassen (siehe<br />

Tabelle 1). Dazu gehört die Aufnahme<br />

<strong>und</strong> Bewertung der Temperaturprofile<br />

für kaltes <strong>und</strong> warmes Trinkwasser in<br />

Anlehnung an DIN 1988-200 <strong>und</strong> DVGW-<br />

Arbeitsblatt W 551 <strong>und</strong> eine Prüfung,<br />

ob beispielsweise Blei als Installationswerkstoff<br />

verwendet wurde. Sind diese<br />

offensichtlichen Mängel – die auf jeden<br />

Fall die Trinkwassergüte (<strong>und</strong> damit das<br />

Untersuchungsergebnis) negativ beeinflussen<br />

– behoben, hat die anschließende<br />

Wasseruntersuchung dann drei zentrale<br />

Aufgaben: Sie soll<br />

vorgeschriebene Untersuchungen mit<br />

einem positiven Ergebnis abschließen,<br />

in einfach zugänglichen Bereichen den<br />

Sanierungserfolg hygienisch dokumentieren<br />

<strong>und</strong><br />

weitere offene Fragen klären. Eine davon<br />

kann zum Beispiel sein, ob hinter<br />

dem Fliesenspiegel aus den 70er-Jahren<br />

noch Bleileitungen verbaut sind …<br />

Die „systemische Untersuchung“ beziehungsweise „orientierende Untersuchung“ einer Trinkwasser-Installation<br />

auf Legionellen dient zunächst nur der gr<strong>und</strong>sätzlichen Einschätzung des<br />

mikrobiellen Hygienestands.<br />

Durch diese gestaffelte Vorgehensweise<br />

werden zugleich die Untersuchungskosten<br />

auf das sinnvolle <strong>und</strong> notwendige<br />

Maß begrenzt.<br />

TrinkwV schreibt Untersuchungen vor<br />

Ein kurzer Blick zurück: Zum Stichtag<br />

1. Dezember 2013 mussten gewerbliche<br />

Betreiber von Trinkwasseranlagen<br />

– zum Beispiel Vermieter – den Gebäudenutzern<br />

mitgeteilt haben, ob noch Bleileitungen<br />

im Gebäude vorhanden sind.<br />

Weiterhin war die Wohnungswirtschaft<br />

bis Ende Dezember 2013 gefordert, in<br />

ihren Objekten die Untersuchungen der<br />

Anlagen auf Legionellen abzuschließen.<br />

Weniger bekannt ist, dass über die<br />

ebenfalls festgelegten Untersuchungsintervalle<br />

hinaus die Gebäudeeigentümer<br />

jetzt gr<strong>und</strong>sätzlich auch Verdachtsmomenten<br />

nachgehen müssen, wenn<br />

es Hinweise auf eine mögliche Beeinträchtigung<br />

der Trinkwassergüte gibt<br />

(TrinkwV §16 Abs. 3).<br />

Werden Untersuchungs- <strong>und</strong> Informationspflichten<br />

vom Gebäudeeigentümer<br />

ignoriert, kann dies vom Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

als Ordnungswidrigkeit geahndet<br />

werden (TrinkwV § 25). Andererseits<br />

ist das Ges<strong>und</strong>heitsamt aber vor allem<br />

ein Partner, der die Betreiber von Trinkwasser-Installationen<br />

dabei unterstützt,<br />

dass die Wassergüte erhalten bleibt. So<br />

stellen die Behörden zum Beispiel Adressen<br />

geeigneter Untersuchungsstellen zur<br />

Verfügung oder beraten über die weitere<br />

Vorgehensweise, wenn Grenzwertüberschreitungen<br />

festgestellt werden. Am<br />

Rande: In einem solchen Fall sind die Ges<strong>und</strong>heitsämter<br />

ohnehin immer sofort zu<br />

informieren (TrinkwV § 16).<br />

10 <strong>IKZ</strong>-FACHPLANER Oktober 2014

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!