Abschlussbericht zum abba-Projekt - Unfallkasse Rheinland-Pfalz
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Organisation des Arbeitsschutzes<br />
Die Organisation des Arbeitsschutzes war ebenfalls Gegenstand des „<strong>abba</strong>“-<strong>Projekt</strong>s. Zu Beginn<br />
des <strong>Projekt</strong>s gab es in keiner ARGE entsprechende Strukturen und Maßnahmen: Ersthelfer<br />
waren nicht bestellt, der Brandschutz nicht organisiert, es wurden keine Gefährdungsbeurteilungen<br />
durchgeführt, kein Arbeitsschutzausschuss einberufen und Unterweisungen fanden so<br />
gut wie nicht statt. Der Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat von dem <strong>Projekt</strong><br />
besonders profitiert. Noch während der <strong>Projekt</strong>laufzeit konnte eine Vielzahl von technischen<br />
und organisatorischen Mängeln beseitigt werden.<br />
Insgesamt wurde das „<strong>abba</strong>“-<strong>Projekt</strong> von den beteiligten JobCentern positiv beurteilt. Neben der<br />
konkreten Verringerung einzelner Belastungsfaktoren und der Verbesserung der Übergriffssituation<br />
hat das <strong>Projekt</strong> dazu beigetragen, das Bewusstsein der Verantwortlichen für die Sicherheit<br />
und Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Dennoch ist die Arbeitssituation in den JobCentern<br />
immer noch verbesserungsbedürftig. Viele der beteiligten JobCenter haben daher die für<br />
das <strong>Projekt</strong> aufgebauten Strukturen übernommen und als reguläre Prozesse verstetigt.<br />
2. Das <strong>Projekt</strong> <strong>abba</strong><br />
2.1. Ausgangslage<br />
Schon bald nach Einrichtung der Institutionen zur Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II, welche<br />
im Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende geregelt<br />
ist, wurden Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekannt. Die Formen der Gewalt<br />
reichten von Verweigerungshaltung bis zu körperlichen Übergriffen. Trotz der subjektiv wahrgenommenen<br />
Zunahme von gewalttätigen Übergriffen hatten im Vergleichszeitraum aber nur<br />
3,7 % aller Unfallmeldungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) psychisch extrem belastende<br />
Ereignisse <strong>zum</strong> Gegenstand. Gemeldet wurden hauptsächlich Vorfälle, bei denen Beschäftige<br />
körperlich verletzt worden waren. Erfahrungen der Unfallversicherungsträger aus anderen Branchen<br />
zeigen, dass die Zahl der Übergriffe, bei denen Beschäftigte psychischen Extrembelastungen<br />
ausgesetzt sind, deutlich höher liegt als die der gemeldeten Unfälle mit Körperverletzungen.<br />
Es ist also auch im Bereich der öffentlichen Verwaltungen von einer hohen Dunkelziffer<br />
im Zusammenhang mit gewalttätigen Handlungen auszugehen, die weder als Arbeitsunfälle<br />
gemeldet noch als Straftat angezeigt werden.<br />
Statistiken der Unfallversicherungsträger <strong>zum</strong> Unfallgeschehen sind in Bezug auf die ARGEn<br />
auch deshalb nicht sehr aussagefähig, da Unfälle in öffentlichen Verwaltungsbetrieben zu einer<br />
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