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Abschlussbericht zum abba-Projekt - Unfallkasse Rheinland-Pfalz

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Organisation des Arbeitsschutzes<br />

Die Organisation des Arbeitsschutzes war ebenfalls Gegenstand des „<strong>abba</strong>“-<strong>Projekt</strong>s. Zu Beginn<br />

des <strong>Projekt</strong>s gab es in keiner ARGE entsprechende Strukturen und Maßnahmen: Ersthelfer<br />

waren nicht bestellt, der Brandschutz nicht organisiert, es wurden keine Gefährdungsbeurteilungen<br />

durchgeführt, kein Arbeitsschutzausschuss einberufen und Unterweisungen fanden so<br />

gut wie nicht statt. Der Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat von dem <strong>Projekt</strong><br />

besonders profitiert. Noch während der <strong>Projekt</strong>laufzeit konnte eine Vielzahl von technischen<br />

und organisatorischen Mängeln beseitigt werden.<br />

Insgesamt wurde das „<strong>abba</strong>“-<strong>Projekt</strong> von den beteiligten JobCentern positiv beurteilt. Neben der<br />

konkreten Verringerung einzelner Belastungsfaktoren und der Verbesserung der Übergriffssituation<br />

hat das <strong>Projekt</strong> dazu beigetragen, das Bewusstsein der Verantwortlichen für die Sicherheit<br />

und Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Dennoch ist die Arbeitssituation in den JobCentern<br />

immer noch verbesserungsbedürftig. Viele der beteiligten JobCenter haben daher die für<br />

das <strong>Projekt</strong> aufgebauten Strukturen übernommen und als reguläre Prozesse verstetigt.<br />

2. Das <strong>Projekt</strong> <strong>abba</strong><br />

2.1. Ausgangslage<br />

Schon bald nach Einrichtung der Institutionen zur Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II, welche<br />

im Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende geregelt<br />

ist, wurden Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekannt. Die Formen der Gewalt<br />

reichten von Verweigerungshaltung bis zu körperlichen Übergriffen. Trotz der subjektiv wahrgenommenen<br />

Zunahme von gewalttätigen Übergriffen hatten im Vergleichszeitraum aber nur<br />

3,7 % aller Unfallmeldungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) psychisch extrem belastende<br />

Ereignisse <strong>zum</strong> Gegenstand. Gemeldet wurden hauptsächlich Vorfälle, bei denen Beschäftige<br />

körperlich verletzt worden waren. Erfahrungen der Unfallversicherungsträger aus anderen Branchen<br />

zeigen, dass die Zahl der Übergriffe, bei denen Beschäftigte psychischen Extrembelastungen<br />

ausgesetzt sind, deutlich höher liegt als die der gemeldeten Unfälle mit Körperverletzungen.<br />

Es ist also auch im Bereich der öffentlichen Verwaltungen von einer hohen Dunkelziffer<br />

im Zusammenhang mit gewalttätigen Handlungen auszugehen, die weder als Arbeitsunfälle<br />

gemeldet noch als Straftat angezeigt werden.<br />

Statistiken der Unfallversicherungsträger <strong>zum</strong> Unfallgeschehen sind in Bezug auf die ARGEn<br />

auch deshalb nicht sehr aussagefähig, da Unfälle in öffentlichen Verwaltungsbetrieben zu einer<br />

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