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GUV-I 8651 Sicherheit im Feuerwehrdienst - "Publikationen" der ...

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Sicherungsmaßnahmen<br />

gegen Absturz und Durchbruch<br />

88<br />

Bereiche mit Absturz- und Durchbruchgefahr<br />

dürfen nur Betreten<br />

werden, wenn dies einsatztaktisch<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist und Sicherungsmaßnahmen<br />

getroffen sind.<br />

88<br />

Verkehrswege und Standplätze<br />

können gegen Durchbruch behelfsmäßig<br />

durch Last verteilende Beläge<br />

gesichert werden, z.B. mittels Leitern,<br />

Bohlen o<strong>der</strong> tragfähigen Platten.<br />

Leitern o<strong>der</strong> Bohlen ausreichend weit<br />

von Absturzkanten entfernt verlegen<br />

und gegen Verschieben sichern. Ausreichend<br />

ist ein Abstand von 2 m zur<br />

Absturzkante.<br />

Gefahr! Die Dachkonstruktion ist nicht mehr<br />

sicher begehbar. Es besteht Durchbruchgefahr<br />

durch angebrannte Dachlatten.<br />

88<br />

Auftretende Kräfte durch das Begehen<br />

und die Last verteilenden Beläge<br />

müssen sicher von <strong>der</strong> tragenden<br />

Unterkonstruktion aufgenommen<br />

werden können.<br />

88<br />

Sind Einsatztätigkeiten unmittelbar<br />

an Stellen mit Absturzgefahr erfor<strong>der</strong>lich,<br />

• kann durch persönliche Schutzausrüstungen<br />

gegen Absturz ein<br />

solcher entwe<strong>der</strong> ganz verhin<strong>der</strong>t<br />

o<strong>der</strong> die Person sicher aufgefangen<br />

werden, z.B. mittels Auffanggurt<br />

und zum Anschlagpunkt<br />

verbindenden Teilen,<br />

• kann durch persönliche Schutzausrüstungen<br />

zum Halten und<br />

Retten ein Zurückhalten von <strong>der</strong><br />

Absturz kante o<strong>der</strong> Halten gegen<br />

Abrutschen erfolgen, z.B. mittels<br />

Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine<br />

(vgl. Arbeitshilfe C13<br />

„Halten und Selbstretten“).<br />

Schon besser: Die Steckleiter als Last verteilende<br />

Unterlage auf <strong>der</strong> Dachfläche<br />

Auch eine Absturzsicherung: Der Arbeitskorb des<br />

Hubrettungsfahrzeuges hat Gelän<strong>der</strong>funktion.<br />

210 <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz C14

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