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GUV-I 8651 Sicherheit im Feuerwehrdienst - "Publikationen" der ...

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B<br />

Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge<br />

in bestehenden Feuerwehrhäusern<br />

– Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

3<br />

88<br />

Zwischen Fahrzeugen, Geräten und<br />

Gebäudeteilen muss bei geöffneten<br />

Fahrzeugtüren o<strong>der</strong> -klappen ein<br />

Verkehrsweg von mindestens 0,5 m<br />

verbleiben.<br />

Hinweis: Bei nebeneinan<strong>der</strong> stehenden<br />

Fahrzeugen sind jeweils nur die<br />

geöffneten Türen o<strong>der</strong> Klappen eines<br />

Fahrzeuges zu berücksichtigen.<br />

88<br />

Soweit Mindestanfor<strong>der</strong>ungen unterschritten<br />

sind, müssen bauliche<br />

Än<strong>der</strong>ungen angestrebt werden.<br />

88<br />

Übergangsweise sind organisatorische<br />

Regelungen zu treffen. Herausgefahrene<br />

Fahrzeuge können z.B. erst<br />

vor dem Tor von <strong>der</strong> Mannschaft<br />

besetzt werden.<br />

88<br />

Es wird empfohlen, ständige Hin<strong>der</strong>nisse<br />

und Gefahrstellen deutlich<br />

erkennbar und dauerhaft durch gelbschwarze<br />

Streifen zu kennzeichnen.<br />

Dies sind z.B. Stellen, an denen die<br />

Gefahr des Anstoßens, Einklemmens,<br />

Quetschens, Stürzens, Ab- o<strong>der</strong> Ausrutschens<br />

o<strong>der</strong> Stolperns von Personen<br />

besteht.<br />

8 8 Bei Fahrzeug-Neubeschaffungen ist<br />

zu prüfen, ob bei größeren Fahrzeugabmessungen<br />

die Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

für Verkehrswege erhalten<br />

bleiben. Ein Unterschreiten <strong>der</strong><br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen darf mit einer<br />

Neubeschaffung nicht verbunden<br />

sein.<br />

a<br />

a<br />

a<br />

a<br />

a ≥ 0,5 m<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen<br />

83

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