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GUV-I 8651 Sicherheit im Feuerwehrdienst - "Publikationen" der ...

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Verantwortung und<br />

Organisa tion <strong>der</strong> Unterweisung<br />

Warum überhaupt unterweisen?<br />

88<br />

Sicheres Verhalten <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong><br />

setzt die Kenntnis möglicher<br />

Gefahren und Schutzmaßnahmen voraus.<br />

Diese Kenntnisse werden durch<br />

Unterweisun gen vermittelt. Die Pflicht<br />

zur Unterweisung ergibt sich aus:<br />

• § 15 <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Feuerwehren“ (<strong>GUV</strong>-V C53);<br />

„Die Feuerwehrangehörigen sind<br />

<strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung<br />

über die Gefahren <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong><br />

sowie über die Maßnahmen<br />

zur Verhütung von<br />

Unfällen zu unterweisen.“<br />

• § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes:<br />

„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten<br />

über <strong>Sicherheit</strong> und<br />

Gesundheitsschutz bei <strong>der</strong> Arbeit<br />

während ihrer Arbeitszeit ausreichend<br />

und ange messen zu unterweisen.<br />

Die Unter weisung umfasst<br />

Anweisungen und Erläuterungen,<br />

die eigens auf den Arbeitsplatz<br />

o<strong>der</strong> den Aufgaben be reich <strong>der</strong><br />

Beschäftigten ausge richtet sind.<br />

Die Unterweisung muss bei <strong>der</strong><br />

Einstellung, bei Verän<strong>der</strong>ungen <strong>im</strong><br />

Aufgabenbereich, <strong>der</strong> Einführung<br />

neuer Arbeitsmittel o<strong>der</strong> einer<br />

neuen Technologie vor Auf nahme<br />

<strong>der</strong> Tätig keit <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

erfolgen. Die Unterweisung muss<br />

an die Gefähr dungsentwicklung<br />

angepasst sein und erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

regelmäßig wie<strong>der</strong>holt<br />

werden.“<br />

88<br />

Unterweisungen dürfen nicht als<br />

lästige o<strong>der</strong> aufgezwungene Pflicht<br />

verstanden werden.<br />

88<br />

Unterweisungen sollen:<br />

• über Gefahren aufklären, die sich<br />

aus Unfällen und Gefährdungsermittlungen<br />

ergeben,<br />

• befähigen, Gefahren selber zu<br />

erkennen und Fertigkeiten zur<br />

Gefahren beseitigung zu entwickeln,<br />

• die Eigen- und Mitverantwortung<br />

<strong>der</strong> Feuerwehrangehörigen<br />

för<strong>der</strong>n,<br />

• geordnete Übungs- und Einsatzabläufe<br />

sicherstellen.<br />

Wer unterweist?<br />

88<br />

Für die Durchführung von Unterweisungen<br />

ist <strong>der</strong> jeweilige Leiter einer<br />

Feuerwehr gegenüber dem Träger<br />

<strong>der</strong> Feuerwehr, z.B. <strong>der</strong> Gemeinde,<br />

verantwortlich.<br />

88<br />

Der Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr kann die<br />

praktische Durchführung von Unterweisungen<br />

auf Führungskräfte delegieren,<br />

z.B. auf Zugführer, Gruppenführer<br />

o<strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong>.<br />

Sie sind am besten in <strong>der</strong> Lage, praktische<br />

Kennt nisse zu vermitteln. Die<br />

Kontroll pflicht bleibt bei ihm.<br />

8 8 <strong>Sicherheit</strong>sbeauftragte sollen die<br />

Unterweisungen unterstützen.<br />

60 <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz A8

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