GUV-I 8651 Sicherheit im Feuerwehrdienst - "Publikationen" der ...
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Verantwortung und<br />
Organisa tion <strong>der</strong> Unterweisung<br />
Warum überhaupt unterweisen?<br />
88<br />
Sicheres Verhalten <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong><br />
setzt die Kenntnis möglicher<br />
Gefahren und Schutzmaßnahmen voraus.<br />
Diese Kenntnisse werden durch<br />
Unterweisun gen vermittelt. Die Pflicht<br />
zur Unterweisung ergibt sich aus:<br />
• § 15 <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Feuerwehren“ (<strong>GUV</strong>-V C53);<br />
„Die Feuerwehrangehörigen sind<br />
<strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung<br />
über die Gefahren <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong><br />
sowie über die Maßnahmen<br />
zur Verhütung von<br />
Unfällen zu unterweisen.“<br />
• § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes:<br />
„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten<br />
über <strong>Sicherheit</strong> und<br />
Gesundheitsschutz bei <strong>der</strong> Arbeit<br />
während ihrer Arbeitszeit ausreichend<br />
und ange messen zu unterweisen.<br />
Die Unter weisung umfasst<br />
Anweisungen und Erläuterungen,<br />
die eigens auf den Arbeitsplatz<br />
o<strong>der</strong> den Aufgaben be reich <strong>der</strong><br />
Beschäftigten ausge richtet sind.<br />
Die Unterweisung muss bei <strong>der</strong><br />
Einstellung, bei Verän<strong>der</strong>ungen <strong>im</strong><br />
Aufgabenbereich, <strong>der</strong> Einführung<br />
neuer Arbeitsmittel o<strong>der</strong> einer<br />
neuen Technologie vor Auf nahme<br />
<strong>der</strong> Tätig keit <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
erfolgen. Die Unterweisung muss<br />
an die Gefähr dungsentwicklung<br />
angepasst sein und erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />
regelmäßig wie<strong>der</strong>holt<br />
werden.“<br />
88<br />
Unterweisungen dürfen nicht als<br />
lästige o<strong>der</strong> aufgezwungene Pflicht<br />
verstanden werden.<br />
88<br />
Unterweisungen sollen:<br />
• über Gefahren aufklären, die sich<br />
aus Unfällen und Gefährdungsermittlungen<br />
ergeben,<br />
• befähigen, Gefahren selber zu<br />
erkennen und Fertigkeiten zur<br />
Gefahren beseitigung zu entwickeln,<br />
• die Eigen- und Mitverantwortung<br />
<strong>der</strong> Feuerwehrangehörigen<br />
för<strong>der</strong>n,<br />
• geordnete Übungs- und Einsatzabläufe<br />
sicherstellen.<br />
Wer unterweist?<br />
88<br />
Für die Durchführung von Unterweisungen<br />
ist <strong>der</strong> jeweilige Leiter einer<br />
Feuerwehr gegenüber dem Träger<br />
<strong>der</strong> Feuerwehr, z.B. <strong>der</strong> Gemeinde,<br />
verantwortlich.<br />
88<br />
Der Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr kann die<br />
praktische Durchführung von Unterweisungen<br />
auf Führungskräfte delegieren,<br />
z.B. auf Zugführer, Gruppenführer<br />
o<strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong>.<br />
Sie sind am besten in <strong>der</strong> Lage, praktische<br />
Kennt nisse zu vermitteln. Die<br />
Kontroll pflicht bleibt bei ihm.<br />
8 8 <strong>Sicherheit</strong>sbeauftragte sollen die<br />
Unterweisungen unterstützen.<br />
60 <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz A8