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GUV-I 8651 Sicherheit im Feuerwehrdienst - "Publikationen" der ...

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C<br />

Sicherer Einsatz mit Atemschutz<br />

geräten – Verantwortung<br />

<strong>der</strong> Einheitsführer<br />

20<br />

88<br />

Für den Einsatz eines Atemschutztrupps<br />

ist <strong>der</strong> zuständige Einheitsführer<br />

als direkter Vorgesetzter<br />

verantwortlich; er<br />

• gibt den Einsatzbefehl,<br />

• erhält die Rückmeldungen des<br />

Trupps,<br />

• sorgt für die Atemschutzüberwachung,<br />

• sorgt für den Personalaustausch<br />

und die erfor<strong>der</strong>lichen Ruhezeiten.<br />

88<br />

Es dürfen nur nach G 26 untersuchte<br />

und taugliche Feuerwehrangehörige<br />

eingesetzt werden.<br />

88<br />

Unter Atemschutzgeräten dürfen nur<br />

ausgebildete, geübte und voll einsatzfähige<br />

Feuerwehrangehörige zum<br />

Einsatz kommen.<br />

88<br />

Atemschutztrupps müssen vollständig<br />

ausgerüstet sein.<br />

88<br />

Es dürfen nur vollzählige Atemschutztrupps<br />

eingesetzt werden. Einzelne<br />

Feuerwehrangehörige dürfen nicht<br />

eingesetzt werden.<br />

88<br />

Innerhalb des Atemschutztrupps dürfen<br />

nur gleiche und einsatzbereite<br />

Atemschutzgeräte eingesetzt werden.<br />

88<br />

Atemschutzgeräte dürfen nur außerhalb<br />

des Gefahrenbereichs angelegt<br />

werden.<br />

8 8 Es muss eine ständige Verbindung<br />

zum eingesetzten Atemschutztrupp<br />

sichergestellt sein.<br />

88<br />

Atemschutztrupps müssen gesichert<br />

sein, z.B.<br />

• um einen sicheren Weg in das<br />

Objekt und wie<strong>der</strong> nach außen zu<br />

finden,<br />

• damit sich ein eventuell zum Einsatz<br />

kommen<strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong>strupp<br />

orientieren kann.<br />

Sicherungsmöglichkeiten sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

Schlauchleitungen und<br />

Feuerwehrleinen. Sprechfunk allein<br />

ist keine ausreichende Sicherung.<br />

88<br />

Die Atemschutzüberwachung muss<br />

sichergestellt und kontrolliert werden.<br />

• Für die Atemschutzüberwachung<br />

muss eine zuständige Überwachungsperson<br />

beauftragt werden.<br />

• Für die Registrierung <strong>der</strong> Trupps<br />

und die Überwachung <strong>der</strong> Daten<br />

geeignete Hilfsmittel verwenden,<br />

z.B. Atemschutz-Überwachungstafeln,<br />

Vordrucke.<br />

88<br />

Ständig muss mindestens ein <strong>Sicherheit</strong>strupp<br />

am Zugang zur Einsatzstelle<br />

zum sofortigen Einsatz bereitstehen.<br />

88<br />

An unübersichtlichen Einsatzstellen<br />

muss für jeden eingesetzten Atemschutztrupp<br />

ein <strong>Sicherheit</strong>strupp<br />

bereitstehen.<br />

Unübersichtlich ist eine Einsatzstelle<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei größerer räumlicher<br />

Ausdehnung und einer nicht möglichen<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Gefahrenlage.<br />

Einsatz und Übung<br />

255

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