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GUV-I 8651 Sicherheit im Feuerwehrdienst - "Publikationen" der ...

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Hygienemaßnahmen an Einsatzstellen<br />

– Verantwortung <strong>der</strong><br />

Einsatzleiter<br />

88<br />

An Einsatzstellen müssen Einsatzleiter<br />

Gefährdungsabschätzungen<br />

bezüglich möglicher Schadstoffe<br />

vornehmen, z.B. Informationen aus<br />

Einsatzplänen über gelagerte Stoffe<br />

o<strong>der</strong> PCB-haltige Kondensatoren einholen.<br />

88<br />

Fahrzeuge an Einsatzstellen so aufstellen<br />

lassen, dass das Eindringen<br />

von Schadstoffen in die Mannschaftskabine<br />

möglichst vermieden wird.<br />

88<br />

Die Einsatzdauer von Einsatzkräften<br />

in schadstoffbelasteten Bereichen<br />

auf das Nötige beschränken. Ggf.<br />

müssen zusätzliche persönliche<br />

Schutzausrüstungen benutzt werden,<br />

z.B. Kontaminationsschutzanzüge,<br />

Chemikalienschutzanzüge.<br />

88<br />

Während <strong>der</strong> Brandbekämpfung und<br />

während <strong>der</strong> Nachlösch- und Aufräumarbeiten<br />

noch „warmer“ Brandstellen<br />

muss grundsätzlich das<br />

Tragen geeigneter Atemschutzgeräte<br />

zum Schutz vor Schadstoffinhalation<br />

sichergestellt werden. Nach „Feuer<br />

aus“ können Brandstellen noch<br />

1 – 2 Stunden „warm“ sein.<br />

88<br />

Das Rauchen, Trinken und Essen <strong>im</strong><br />

Gefahrenbereich schadstoffbelasteter<br />

Einsatzstellen ist grundsätzlich zu<br />

unterlassen.<br />

8 8 Nach Einsatzende alle, insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch Schadstoffe verunreinigten<br />

Ausrüstungen, Geräte und Schläuche<br />

unter fließendem Wasser grob reinigen,<br />

ggf. auch die Einsatzfahr zeuge.<br />

Verunreinigungen nicht in Fahrzeuge<br />

und Feuerwehrhäuser verschleppen.<br />

Einsatz und Übung<br />

Bis zur Endreinigung am Feuerwehrhaus<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> feuerwehrtechnischen<br />

Einrichtung den Transport ggf.<br />

in geson<strong>der</strong>ten Fahrzeugen durchführen<br />

lassen.<br />

88<br />

Stark kontaminierte Schutzkleidung<br />

und Geräte ggf. schon an <strong>der</strong> Einsatzstelle<br />

in Foliensäcke verpacken,<br />

kennzeichnen und <strong>der</strong> fachgerechten<br />

Reinigung zuführen.<br />

Brandgase und Schadstoffe<br />

ziehen genau in Einsatzkräften in<br />

Die Einsatzdauer von<br />

Richtung Mannschaftskabine.<br />

Bereichen auf das<br />

schadstoffbelasteten<br />

Nötige beschränken.<br />

Hygienemaßnahme bei Aufräum- und Nachlöscharbeiten<br />

unter<br />

Bergungsarbeiten:<br />

Einweg-Schutzanzug, Atemschutz<br />

Einweg-Schutzhandschuhe<br />

und filtrierende<br />

Halbmaske<br />

335<br />

C<br />

30

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