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Gemeinsamer Fredener Adventsmarkt am 1. Adventssonntag

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Freden – 4 – Nr. 11/2010<br />

2.1 Einzahlungen für Investitionen 0,00 €<br />

2.2 Auszahlungen für Investitionen 0,00 € Saldo 0,00 €<br />

2.1 Einzahlungen für<br />

Finanzierungstätigkeit 0,00 €<br />

2.2 Auszahlungen für<br />

Finanzierungstätigkeit 6.900,00 € Saldo -6.900,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Nachrichtlich: Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

- der Einzahlungen des<br />

Finanzhaushaltes 230.100,00 €<br />

- der Auszahlungen des<br />

Finanzhaushaltes 260.400,00 € Saldo -30.300,00 €<br />

- Bestandsvortrag/<br />

Rücklagenentnahme 0,00 €<br />

§ 2<br />

Kreditermächtigang<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Liquiditätskredite<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen<br />

werden dürfen, wird auf 246.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

2011 wie folgt festgesetzt:<br />

A 110<br />

<strong>1.</strong>1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) 350 v. H.<br />

<strong>1.</strong>2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 355 v. H.<br />

Everode, den 06. September 2011<br />

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird<br />

hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die nach § 94 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den<br />

Landkreis Hildesheim <strong>am</strong> 19.10.2010 unter Az.: (910) 14/10 erteilt worden.<br />

Der Haushaltsplan liegt nach § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom 28.10.2010<br />

bis 5.1<strong>1.</strong>2010 zur Einsichtnahme während der Dienststunden im<br />

Rathaus der S<strong>am</strong>tgemeinde Freden (Leine),<br />

Am Schillerplatz 4, Zimmer Nr. 17, 31084 Freden (Leine),<br />

öffentlich aus.<br />

Freden (Leine), 26.10.2010<br />

I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Everode für das Haushaltsjahr 2010<br />

Aufgrund der §§ 87 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28.10.2006, Nieders. GVBl. Seite 473, hat der Rat der<br />

Gemeinde Everode in der Sitzung <strong>am</strong> 06.09.2010 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />

die bisherigen erhöht vermindert und d<strong>am</strong>it der<br />

festgesetzten um um Ges<strong>am</strong>tbetrag des<br />

Ges<strong>am</strong>tbeträge Haushaltsplanes<br />

einschließlich<br />

der Nachträge<br />

festgesetzt auf<br />

-Euro- -Euro- -Euro- -Euro-<br />

1 2 3 4 5<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

Ergebnishaushalt<br />

Ordentliche Erträge 238.000,00 3.100,00 0 24<strong>1.</strong>100,00<br />

Ordentliche Aufwendungen 277.300,00 5.700,00 0 283.000,00<br />

Außerordentliche Erträge 0,00 13.000,00 0 13.000,00<br />

Außerordentliche Aufwendungen 0,00 500,00 0 500,00<br />

Finanzhaushalt<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 222.600,00 14.400,00 0 237.000,00<br />

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 254.800,00 6.700,00 0 26<strong>1.</strong>500,00<br />

Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0 <strong>1.</strong>000,00 0 <strong>1.</strong>000,00<br />

Auszahlungen für Investitionstätigkeit 0 0 0 0<br />

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0<br />

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 6.700,00 0 0 6.700,00<br />

Nachrichtlich:<br />

Ges<strong>am</strong>tbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 222.600,00 15.400,00 0 238.000,00<br />

Ges<strong>am</strong>tbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 26<strong>1.</strong>500,00 6.700,00 0 268.200,00<br />

§ 2<br />

Kreditermächtigung<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen<br />

Festsetzung in Höhe von 0,00 EUR nicht verändert

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