05.11.2014 Aufrufe

Hamburger Morgenpost Ausgabe vom 05.11.2014 (Vorschau)

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mittwoch, 5. November 2014 RECHT 35<br />

richtigabgerechnet?<br />

„Die sollte man genau überprüfen.<br />

In der Regelsind alle<br />

Betriebskosten, die der Vermieter<br />

grundsätzlich in<br />

Rechnung stellen darf, bereits<br />

im Mietvertrag vereinbart<br />

–mit Verweis auf die sogenannte<br />

Zweite Berechnungsverordnung.<br />

Doch üblicherweise<br />

kommt nur ein<br />

Teil dieser Kosten tatsächlich<br />

zum Tragen. Nach ein<br />

bis zwei Jahren kann der<br />

Mieter davonausgehen, dass<br />

sich an den bisher geforderten<br />

Posten nichts mehr ändert.<br />

Will der Vermieter nun<br />

neue Posten hinzufügen,<br />

mussder Mieter in der Regel<br />

zustimmen.<br />

➤ Wie lege ich Widerspruch ein?<br />

„Der Einwand sollte schriftlich<br />

erfolgen, am besten per Einschreiben“,<br />

sagt Sonnemann.<br />

„Die Beanstandungen sollten<br />

Sie genau benennen und belegen.“<br />

Der Mieter hat zwarein<br />

Jahr Zeit, Einwände zu erheben,<br />

solltesich aber am besten innerhalb<br />

weniger Wochen melden.<br />

Kosten für Gartenpflege<br />

können auf alle Mieter<br />

umgelegt werden –<br />

wenn der Garten für alle<br />

nutzbar ist.<br />

Auf diese Fehler müssen Sie besonders achten<br />

Sylvia Sonnemann <strong>vom</strong>Verein<br />

„Mieterhelfen Mietern“ warnt vor<br />

den häufigstenFehlern in Nebenkostenabrechnungen.<br />

➤ Leerstand: „Leerstehende<br />

Wohnungen streicht der Vermieter<br />

gelegentlich aus der Gesamtwohnfläche“<br />

sagt Sonnemann, „das ist<br />

nicht zulässig, weil diewohnenden<br />

Mieter dann für dieleerstehenden<br />

Wohnungen mitzahlen.“<br />

➤ Betriebskosten für Gewerberäume:<br />

Dieoft hohen Betriebskosten<br />

für Läden im Haus werden<br />

oftnicht sauber vonden Kosten<br />

der Mieter getrennt.<br />

➤ Verwaltung: Verwaltungskosten–zum<br />

Beispiel für dieHausverwaltung,für<br />

Portooder Telefon<br />

–sind keine Betriebskosten.<br />

➤ Fahrstuhl: „Zulässigsind nur<br />

dieWartungskosten für den Aufzug,keine<br />

Reparaturen“, stelltdie<br />

Juristin klar.„Oftist mit der Wartungsfirma<br />

aber ein sogenannter<br />

Vollwartungsvertrag vereinbart,<br />

der Reparaturen einschließt. Dann<br />

können Sieden Anteil für dieInstandsetzungskosten<br />

abziehen.“<br />

➤ Hausmeister: Der Vermieter<br />

ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet“,<br />

erklärtSonnemann. „Ein extrem<br />

hohes Hausmeistergehaltist<br />

daher anfechtbar.Auch wenn der<br />

Hausmeister in der Hausverwaltung<br />

sitzt und dort nur Mängelanzeigenentgegennimmt,ist<br />

das<br />

keine Tätigkeit,die der Mieter zahlenmuss.“<br />

Foto:dpa

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!