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Nr. 22 · 14. Jahrgang 29. Mai 2008<br />
☎<br />
Wichtige Telefonnummern Amtliche<br />
Bekanntmachungen<br />
Polizeistation Grünberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 43 0<br />
Überfall, Verkehrsunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110<br />
Zentrale Leitstelle des Landkreises Gießen für den<br />
Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,<br />
Steinstraße 1, Gießen . . . . . . . . . . . . . . . . . .0641 / 350 01<br />
Feuerwehr-Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112<br />
Rettungsdienst-Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112<br />
Qualifizierter Krankentransport . . . . . . . . . . . .0641 / 192 22<br />
Feuerwehr Grünberg . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel./Fax: 7810<br />
Bürgerhaus »Gallushalle«, Hausmeister M. Theiß 0172/9937735<br />
Stadtverwaltung Grünberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8040<br />
Fax Stadtverwaltung Grünberg . . . . . . . . . . . . . . 804-103<br />
Ortsgericht Grünberg I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7268<br />
Sprechzeiten: Donnerstag von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
im Rathaus, 1. Stock und nach Vereinbarung<br />
Frauenbeauftrage Kirstin Theiß . . . . . . . . . .06401/8 04-1 13<br />
E-Mail: k.theiss@gruenberg.de<br />
Wasserwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 804-177<br />
Oberhessen-Gas, Friedberg . . . . . . . . . . . . .01 80/1 00 64 27<br />
Telefon-Kurzpredigt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3380<br />
Jugend- und Drogenberatung (Beratungszentrum) . . . . 902 36<br />
Ärztlicher Notdienst (Gallushalle) . . . . . . . . . . . . . . 4363<br />
für den Stadtteil Weitershain<br />
Ärztlicher Notdienst Allendorf-Lumda . . . . . . . .064 07/85 00<br />
Ambulanter Pflegedienst der Stadt Grünberg, Londorfer<br />
Straße 34, (Sprechzeiten: Mo.–Fr. von 8.00 bis 11.00 Uhr,<br />
Di. und Do. von 14 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung) 21414<br />
Altenberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6153<br />
Jugendpflege der Stadt Grünberg . . . . . . . . . . . . . 9032 30<br />
Revierförsterei Grünberg (gesamter Stadtwald) . . . . . . .14 89<br />
Schiedsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9031 90<br />
Diakonisches Werk – Beratungsstelle Grünberg . . . . . . .61 53<br />
Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und<br />
pflegebedürftige Menschen, Kleine Mühlgasse 8,<br />
35390 Gießen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(06 41) 9 7900 90<br />
Sozialer Pflegedienst MOBI . . . . . . . . . . . . . . . . . .910 90<br />
Haus der Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .92 10<br />
Häusliche Alten- und Krankenpflege . . . . . . .17 33 oder 36 81<br />
Anrufsammeltaxi (AST) Fa. Gill . . . . . . . . . . . .06405/6410<br />
Änderung der Vereinsförderrichtlinien<br />
in der Stadt Grünberg<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Vereinsvorsitzenden,<br />
rückwirkend zum 1. Januar 2008 wurden die Vereinsförderrichtlinien<br />
der Stadt Grünberg geändert. Deutlich angehoben wurden<br />
die Zuwendungen zu Jubiläumsfeierlichkeiten und die Prämien<br />
für Erfolge bis zu dritten Platzierungen bei Wettkämpfen, Meisterschaftsrunden<br />
und weiterführenden Qualifikationen.<br />
Die Freiwassermengen für die Bewässerung von Sport-, Reit- und<br />
Tennisplätzen wurde neu überdacht und verbessert. So können<br />
die Vereine in regnerischen Jahren das eingesparte Wasser als<br />
Guthaben in die nächsten Jahre mitnehmen.<br />
Vereine, die sich bei Landschaftspflegemaßnahmen, Müllsammelaktionen<br />
und bei Dorf- und Stadtverschönerungsaktionen<br />
beteiligen, erhalten ebenfalls eine Geldzuwendung.<br />
Die bewährten Unterstützungen bei der Anschaffung von Geräten,<br />
Umbauten oder auch für Jugendfreizeiten sind ebenso beibehalten<br />
worden wie die Grundprämie pro gemeldeter Mannschaft<br />
oder Chor.<br />
Wichtig: Die Jubiläumszuwendung wird bei Ausrichtung einer<br />
Feier automatisch gezahlt, für alle anderen Zuwendungen ist ein<br />
formloser Antrag notwendig. Vonseiten der Verwaltung erfolgt<br />
keine Erinnerung mehr! Die Meldefrist für Zuwendungen pro<br />
Mannschaft oder Chor ist in diesem Jahr ausnahmsweise der 15.<br />
Juni 2008 (ansonsten bereits der 1. April)!<br />
Nachfolgend sind die neuen Vereinsförderrichtlinien vollständig<br />
abgedruckt.<br />
Frank Ide, Bürgermeister<br />
Richtlinien für die Förderung des Sports,<br />
der Jugend und der Vereine, Verbände und<br />
sonstige Organisationen der Stadt Grünberg<br />
1. Allgemeine Grundsätze<br />
1.1 Die Förderung des Sports und die Pflege der Gemeinschaft<br />
in Vereinen hat entscheidende gesundheits-, bildungs- und<br />
gesellschaftspolitische Bedeutung.<br />
1.2 Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Grünberg.<br />
Sie wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung<br />
stehenden Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf eine<br />
Förderung, insbesondere auf eine Gewährung eines Zuschusses<br />
besteht nicht. Eine Förderung wird – außer bei Jubiläumszuwendungen<br />
– nur auf Antrag gewährt.<br />
1.3 Fördermittel werden grundsätzlich nur Vereinen, Verbänden<br />
und sonstigen Organisationen sowie Jugendgruppen<br />
und Kirchen, wenn sie ihren Sitz in Grünberg haben, bewilligt.<br />
2. Allgemeine Förderung<br />
Die Vereine erhalten jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden<br />
Haushaltsmittel eine Förderung, die sich im Wesentlichen<br />
auf den Umfang der Aktivitäten aufbaut.<br />
2.1 Sporttreibende Vereine erhalten für jede in der Punktrunde<br />
gemeldete aktive Mannschaft<br />
20 u
Grünberger Woche – Seite 2 29. Mai 2008<br />
2.2 Gesang- und Musikvereine erhalten für jeden, im Dachverband<br />
gemeldeten Chor oder Gruppierung<br />
20 u<br />
2.3 Sämtliche unter Punkt 1.3 genannten Gruppierungen erhalten<br />
max. 2-mal jährlich für Tätigkeiten, die dem Gemeinwohl<br />
dienen und mit der Verwaltung abgestimmt sind<br />
(Müllsammelaktion, Landschaftspflegemaßnahmen, Dorfund<br />
Stadtverschönerungsaktionen u.ä.) eine Zuwendung in<br />
Höhe von bis zu<br />
50 u<br />
3. Besondere Förderung von Jugendgruppen<br />
3.1 Beihilfen werden für Jugendgruppen mit Teilnehmern im<br />
Alter von bis zu 18 Jahren gewährt für<br />
a) Wanderfahrten<br />
b) Zeltlager<br />
c) Sonstigen Freizeitmaßnahmen in festen Einrichtungen,<br />
die mindestens zwei Tage dauern und an denen mindestens<br />
10 Kinder oder Jugendliche teilnehmen. Der Zuschuss<br />
wird für höchstens 14 Tage gewährt.<br />
3.2. Nicht gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen von<br />
Schulklassen oder Maßnahmen, die überwiegend politischen<br />
Charakter haben, sowie Lehrgängen.<br />
3.3 Der Zuschuss beträgt 1,00 Euro pro Tag und Teilnehmer.<br />
An- und Abreisetage gelten als volle Tage. Für je 10 Teilnehmer<br />
wird für je einen Betreuer die gleiche Beihilfe gewährt.<br />
3.4 Eine Maßnahme wird grundsätzlich nur einmal jährlich gefördert.<br />
Die Anträge sind vor Beginn bei der Stadt Grünberg<br />
einzureichen. Die Auszahlung erfolgt nach Abgabe einer<br />
Teilnehmerliste nach Abschluss der Maßnahme.<br />
4. Förderung vereinseigener Einrichtungen<br />
4.1 Die Stadt Grünberg unterstützt die Einrichtung, den Umbau<br />
und die Erweiterung vereinseigener Einrichtungen, soweit<br />
sie der Vereinsarbeit im öffentlichen Interesse dienen.<br />
4.2 Voraussetzungen für die Förderung sind:<br />
4.2.1 Die Einrichtung muss Eigentum des Vereins sein und auf einem<br />
eigenen Grundstück, einem Erbbaugrundstück oder<br />
einem von der Stadt Grünberg angepachteten Grundstück<br />
errichtet werden bzw. sein<br />
4.2.2 Aufbau, Größe und Ausstattung müssen den Bestimmungen<br />
des Dachverbandes entsprechen. Soweit es sich um eine<br />
Sportstätte handelt, soll diese grundsätzlich im Bedarfsfalle<br />
dem Schulsport, im Einzelfalle auch anderen Vereinen<br />
sowie für städtische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
4.2.3 Die vereinseigene Einrichtung wird grundsätzlich nur dann<br />
gefördert, wenn das Projekt entsprechend den Investitionsförderrichtlinien<br />
des Landes angemeldet und eine Förderung<br />
von dort erfolgt.<br />
4.3 Die Förderung erfolgt in der Regel bis zur Höhe der gewährten<br />
überörtlichen Beihilfe, höchstens jedoch 5.000 Euro,<br />
max. alle 5 Jahre.<br />
5. Städtische Sportanlagen, öffentliche Einrichtungen<br />
5.1 Die städtischen Sportanlagen und öffentlichen Einrichtungen<br />
(und nach Terminabsprache die Laufbahn im Waldstadion<br />
des TSV Grünberg) stehen den Ortsvereinen und Verbänden<br />
zur Durchführung ihrer Übungsstunden sowie zu<br />
Amateursportveranstaltungen kostenlos zur Verfügung, soweit<br />
die Benutzungs- und Gebührenordnungen für die einzelnen<br />
Einrichtungen nichts anderes bestimmen.<br />
5.2 Von der unter 5.1 getroffenen Regelung werden die städtischen<br />
Kegelbahnen ausgenommen.<br />
6. Beschaffung von Geräten für die Vereinsarbeit<br />
6.1 Allgemeine Grundsätze<br />
6.1.1 Ziel der Förderung ist es, die Vereine bei der Ausstattung<br />
mit entsprechenden Geräten so zu unterstützen, dass die<br />
Vereinsarbeit möglichst wirkungsvoll durchgeführt werden<br />
kann.<br />
6.1.2 Beihilfen werden nur dann gewährt, wenn auch alle <strong>weitere</strong>n<br />
Förderungsmöglichkeiten durch den Landkreis und ggf.<br />
durch den Landessportbund bzw. den hessischen Fußballverband<br />
usw. in Anspruch genommen werden.<br />
6.2 Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe<br />
6.2.1 Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe sind,<br />
dass der Antragstellende Verein<br />
a) einen regelmäßigen Übungs- und Wettkampfbetrieb<br />
durchführt,<br />
b) seinen satzungsmäßigen Zielsetzungen und Verpflichtungen<br />
uneingeschränkt nachkommt,<br />
c) die Ausschöpfung der eigenen Finanzkraft durch die Erhebung<br />
eines angemessenen Mitgliederbeitrags sicherstellt<br />
und nachweist.<br />
6.3 Gegenstand der Förderung<br />
6.3.1 Gefördert wird ausschließlich die Anschaffung von langlebigen<br />
vereinseigenen Sport- und sonstigen Geräten, deren<br />
Anschaffungswert pro Antrag mindestens 100 Euro und<br />
höchstens 2.500 Euro beträgt. Die Zuwendung beträgt 50 %<br />
der Anschaffungskosten und wird nach Vorlage der Rechnung<br />
ausgezahlt.<br />
6.3.2 Sportvereine erhalten alle fünf Jahre für die Anschaffung<br />
von Rasenmähern oder Rasentraktoren eine Zuwendung<br />
von 50 % der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 2.000<br />
Euro. Die Zuwendung wird nach Vorlage der Rechnung<br />
ausgezahlt.<br />
6.3.3 Vereinseigene Musikinstrumente werden zu 50 % gefördert,<br />
höchstens jedoch mit 1.000 Euro für ein Instrument, jedoch<br />
nur alle 5 Jahre für Instrumente gleicher Art. Die Zuwendung<br />
wird nach Vorlage der Rechnung ausgezahlt.<br />
6.3.4 Nicht förderungsfähig sind Geräte usw. die nicht der unmittelbaren<br />
Sportausübung dienen, wie zum Beispiel:<br />
a) Transportgeräte (Mattenwagen usw.)<br />
b) die nicht im Bewilligungsjahr angeschafft werden,<br />
c) Sportbekleidung<br />
d) Filmprojektoren, Fachliteratur usw.<br />
e) Reparaturaufwendungen<br />
7. Unterhaltung und Bewirtschaftung der Einrichtungen<br />
7.1.1 Für die Bewässerung der Sportplätze, Tennisplätze und<br />
Reitanlagen wird den Vereinen eine jährliche Freiwassermenge<br />
von grundsätzlich 200 cbm zur Verfügung gestellt.<br />
7.1.2 Für die Berechnung des in Rechnung zu stellenden Betrages<br />
wird der durchschnittliche Wasserverbrauch der vergangenen<br />
fünf Jahre berechnet. Ist dieser höher als die oben genannte<br />
Freiwassermenge, so ist der ermittelte Durchschnittsverbrauch<br />
als Freiwassermenge anzusetzen. Nur<br />
der darüberliegende Verbrauch wird in Rechnung gestellt.<br />
7.1.3 Wasser, welches zur Bewässerung des Rasens bzw. der Tennisplätze<br />
verwendet wird, wird bei der Abrechnung der Kanalgebühren<br />
nicht berechnet. Vereine, welche die jährliche<br />
Freiwassermenge unterschreiten, bekommen den Minderverbrauch<br />
gutgeschrieben, um so in verbrauchsstarken<br />
Jahren eine Abmilderung der entstehenden Kosten zu erreichen.<br />
Die Vereine können maximal 1000 cbm auf diese Weise<br />
ansparen.<br />
7.2 Sportheime erhalten jährlich 50 cbm, Vereinsheime ohne<br />
Duschvorrichtungen, welche auch für Veranstaltungen vermietet<br />
werden, erhalten jährlich 20 cbm Wasser und Kanal<br />
frei.<br />
7.3 Die Müllgebühren sind von den Vereinen selbst zu tragen.<br />
7.4 Zur Pflege vereinseigener und stadteigener Sportplätze<br />
wird dem Verein, der die Sportplätze pflegt und instand<br />
hält, ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 100 u gewährt.<br />
7.5 Dort, wo in Verbindung mit einem Dorfgemeinschaftshaus<br />
oder einer Sporthalle der Stadt Grünberg die Duschen und<br />
Umkleideräume benutzt werden, hat jeder Verein einen Benutzeranteil<br />
von jährlich 250 u an die Stadt Grünberg zu<br />
entrichten.<br />
8. Ehrungen und Meisterschaften<br />
8.1 Bei Meisterschaften und Veranstaltungen mit überörtlicher<br />
Bedeutung können Vereine Zuschüsse zur Beschaffung von<br />
Ehrenpreisen bis zur Höhe von 50,00 u erhalten.<br />
8.2 Die Stadt Grünberg kann Ehrengaben gewähren an Vereine<br />
oder einzelne Teilnehmer bei:<br />
8.2.1 Erringung einer Meisterschaft oder einer vorderen Platzierung<br />
Kreis-/ Hessische Deutsche Internationale<br />
Bezirksebene Meisterschaft Meisterschaft Meisterschaft<br />
Aufstieg 100 u<br />
3. Platz 50 u 100 u 200 u 300 u<br />
2. Platz 75 u 200 u 400 u 600 u<br />
1. Platz 100 u 300 u 600 u 900 u<br />
Die oben genannten Beträge gelten für den Mannschaftssport.<br />
Bei Einzelsiegern wird die Hälfte der oben genannten<br />
Beträge ausgezahlt.<br />
8.3 Vereine erhalten bei Ausrichtung einer Festveranstaltung<br />
eine Zuwendung in Höhe von<br />
100 u beim 25. Jubiläum<br />
200 u beim 50. Jubiläum<br />
300 u beim 75. Jubiläum
29. Mai 2008 Grünberger Woche – Seite 3<br />
500 u beim 100. Jubiläum zusätzlich<br />
100 u für jedes <strong>weitere</strong> 25. Jubiläumsjahr<br />
9. Antragsverfahren<br />
9.1.1 Zuschüsse sind schriftlich zu beantragen. Anträge auf Zuschüsse<br />
nach Ziffer 6 dieser Richtlinie, die über einen Betrag<br />
von 500 Euro hinausgehen, müssen im Kalenderjahr<br />
vor der Anschaffung bis zum 1. Oktober gestellt werden, um<br />
bei den Haushaltsplanberatungen ggf. berücksichtigt werden<br />
zu können.<br />
9.1.2 Jede Maßnahme ist grundsätzlich vor ihrer Realisierung zu<br />
beantragen. Bei bereits angeschafften Geräten oder bereits<br />
durchgeführten Maßnahmen ist die nachträgliche Gewährung<br />
einer Beihilfe ausgeschlossen.<br />
9.1.3 Die Anträge müssen vom geschäftsführenden Vorstand, sofern<br />
er im Vereinsregister eingetragen ist, oder vom Gesamtvorstand<br />
unterschrieben sein.<br />
9.2 Jedem Antrag müssen ein Kostenvoranschlag und ein Finanzierungsplan<br />
beigefügt sein. In dem Kostenvoranschlag<br />
sind die Einzelposten aufzuführen, die die Gesamtsumme<br />
ergeben.<br />
9.3 Nach Durchführung einer unter Ziffer 3.1 fallenden Maßnahme<br />
ist die Teilnehmerliste mit Aufenthaltsbescheinigung<br />
vorzulegen.<br />
9.4 Für die Auszahlung der Zuwendungen nach Ziffer 2.1 und<br />
2.2 dieser Richtlinie haben die Vereine jeweils unaufgefordert<br />
bis zum 1. April eines jeden Jahres die Zahl der gemeldeten<br />
Mannschaften bzw. Chöre schriftlich mitzuteilen.<br />
9.5 Finanzierung<br />
9.5.1 Der Antragsteller muss eine zumutbare Eigenleistung erbringen,<br />
die in einem angemessenen Verhältnis zu seiner Finanzkraft<br />
und zu der beantragten Zuwendung steht.<br />
9.5.2 Die Finanzierung der Maßnahme, für die eine Beihilfe beantragt<br />
wird, muss gesichtet sein.<br />
9.5.3 Weitere Zuschüsse der öffentlichen Hand, der Sportorganisationen,<br />
wie DSB-Fachverbände usw., gelten nicht als Eigenleistung.<br />
9.5.4 Im Finanzierungsplan ist jede <strong>weitere</strong> Förderung (Bund,<br />
Land, LSB Hessen, Fachverbände) auszuweisen.<br />
9.6 Verwendungsnachweis<br />
Der Zuschussempfänger hat der Stadt Grünberg über die<br />
Förderungsmaßnahme einen Verwendungsnachweis vorzulegen.<br />
Die gewährten Mittel sind der bestimmungsgemäßen<br />
Verwendungen zuzuführen. Darüber hinaus hat der Empfänger<br />
den Nachweis durch die Vorlage der Organisationsrechnungen<br />
mit Zahlungsbelegen, welche nach Einsichtnahme<br />
zurückgereicht werden, zu führen. Die Verwendungsnachweise<br />
sind jeweils bis spätestens zum 31. Januar<br />
des auf die Förderung folgenden Jahres einzureichen.<br />
Der Zuschuss ist unverzüglich zurückzuzahlen, wenn der<br />
Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt wird<br />
oder nicht rechtzeitig vorliegt.<br />
10. Ausnahmen<br />
In Anbetracht dessen, dass die Vereinsförderung eine freiwillige<br />
Leistung der Stadt ist, aus der Rechtsansprüche<br />
nicht hergeleitet werden können, behält sich die Stadt ausdrücklich<br />
vor, abweichend von den vorstehenden Richtlinien<br />
verfahren zu können.<br />
11. Inkrafttreten<br />
Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2008 in<br />
Kraft.<br />
Gleichzeitig treten alle entsprechenden bisherigen Regelungen<br />
außer Kraft, soweit nicht vertragliche Bestimmungen<br />
entgegenstehen.<br />
Frank Ide, Bürgermeister<br />
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der<br />
Haushaltssatzung 2008 des Zweckverbandes<br />
Wasserversorgung Dieberggruppe<br />
1. Haushaltssatzung 2008 des Zweckverbandes Wasserversorgung<br />
Dieberggruppe<br />
Aufgrund der §§ 114a ff. der Hess. Gemeindeordnung (HGO) hat<br />
die Verbandsversammlung am 18. März 2008 folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird<br />
Im Erfolgsplan (Ergebnishaushalt)<br />
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf<br />
328.472 Euro<br />
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 358.802 Euro<br />
mit einem Fehlbetrag von<br />
- 30.330 Euro<br />
im Vermögensplan (Finanzhaushalt)<br />
mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus<br />
laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />
15.075 Euro<br />
mit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 10.000 Euro<br />
mit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 137.000 Euro<br />
mit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 127.000 EUR<br />
mit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 35.040 EUR<br />
mit einem Finanzmittelfehlbedarf<br />
des Haushaltsjahres von<br />
- 19.965 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen im Haushaltsjahr<br />
2008 wird auf 127.000,00 Euro festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008<br />
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen<br />
werden dürfen, wird auf 150.000 Euro festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Wasserbenutzungsgebühr<br />
Die Wasserbenutzungsgebühr (Verkauf von Wasser) beträgt ab<br />
1. Februar 2005 pro cbm 1,40 Euro.<br />
Grundgebühr<br />
Die Grundgebühr für den Wasserzähleranschluss an die Versorgungsleitung<br />
wird je angefangenen Kalendermonat festgesetzt.<br />
Wasserzähler bis zu<br />
5 cbm Durchlass (QN 2,5) 0,80 Euro<br />
10 cbm Durchlass (QN 6,0) 1,50 Euro<br />
20 cbm Durchlass (QN 10,0) 3,10 Euro<br />
Verbundzähler, Großwasserzähler<br />
1,4 % der<br />
Anschaffungskosten<br />
Verwaltungsgebühr<br />
Das Ablesen der zweiten oder <strong>weitere</strong>r Messeinrichtungen auf<br />
dem Grundstück beträgt 2,60 Euro.<br />
Das vom Anschlussnehmer veranlasste Ablesen beträgt 12,80 Euro.<br />
§ 6<br />
Es gilt der von der Verbandsversammlung am 18. März 2008 beschlossene<br />
Stellenplan.<br />
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008<br />
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 114 j der<br />
Hess. Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung<br />
durch die Kommunalaufsicht beim Landrat des Landkreises<br />
Gießen wurde unter dem Aktenzeichen 30/142-44 am 15. Mai<br />
2008 erteilt und lautet:<br />
I. Gemäß § 18 KGG des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />
(KGG) i.V.m. § 114 j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung<br />
(HGO) erteile ich die Genehmigung zur Aufnahme<br />
des gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2008 des Zweckverbandes<br />
Wasserversorgung Dieberggruppe zur Finanzierung<br />
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen<br />
Gesamtbetrages der Kredite in der Höhe<br />
127.000,00 Euro<br />
(in Worten: Einhundertsiebenundzwanzigtausend Euro).<br />
II. Die Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2008<br />
mit der von mir erteilten Genehmigung sowie die öffentliche<br />
Auslegung des Haushaltsplanes nebst Anlagen bitte ich mir<br />
anzuzeigen.<br />
Monz, Fachbereichsleiter<br />
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2. bis 16. Juni<br />
2008 bei dem Verbandsvorsitzenden Herrn Roland Steyh, Zur<br />
Hofstatt 14, 35305 Grünberg-Lumda, öffentlich aus. Um Terminabstimmung<br />
unter der Telefonnummer 0 64 01/17 98 wird gebeten.<br />
Grünberg, 23. Mai 2008<br />
Roland Steyh, Verbandsvorsitzender
Grünberger Woche – Seite 4 29. Mai 2008<br />
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung<br />
der Stadt Grünberg<br />
Aufgrund der §§ 5 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung<br />
(HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. 3. 2005 (GV-<br />
BI. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. 10. 2005 (GV-<br />
BI. I S. 673,686) der §§ 1 bis 5a, 10 und 11 des Hessischen Gesetzes<br />
über Kommunale Abgaben (KAG) vom 17. 3. 1970 (GVBI. I S.<br />
225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. 1. 2005 (GVBI. I S.<br />
54) und des § 36 der Friedhofsordnung der Stadt Grünberg vom<br />
27. Juni 1996, hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung<br />
vom 17. 4. 2008 für die Friedhöfe der Stadt folgende Gebührenordnung<br />
zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der<br />
Stadt Grünberg, zuletzt geändert durch Gebührenordnung vom<br />
12. Mai 2003, beschlossen:<br />
Die §§ 8, 9, 11 und 13 erhalten folgende Fassung:<br />
§ 8<br />
Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle, Leichenhalle<br />
und der Kühlzellen<br />
Für die Benutzung der Friedhofskapelle in der Kernstadt, den<br />
Leichenhallen in den Stadtteilen sowie der Kühlzellen werden<br />
folgende Gebühren erhoben:<br />
a) Friedhofskapelle (Kernstadt) 50,- B<br />
b) Heizungszuschlag 25,- B<br />
c) Leichenhalle (Stadtteile) 15,- B<br />
d) Benutzung der Kühlzelle, je angefangener Tag 25,- B<br />
§ 9<br />
Bestattungsgebühren<br />
1. Für die Bestattung werden folgende Gebühren erhoben:<br />
a) Für die Bestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes<br />
vom 5. Lebensjahr ab<br />
1. a) in einem Reihengrab/Erdbestattung 500,- B<br />
b) anonyme Erdbestattung 500,- B<br />
2. a) in einem Wahlgrab/Erdbestattung/ I. Belegung 500,- B<br />
b) jede <strong>weitere</strong> Belegung 600,- B<br />
b) eines Kindes unter fünf Jahren<br />
1. a) in einem Reihengrab/Erdbestattung 250,- B<br />
b) anonyme Erdbestattung 250,- B<br />
2. a) in einem Wahlgrab/Erdbestattung 250,- B<br />
b) jede <strong>weitere</strong> Belegung 300,- B<br />
2. Für die Beisetzung von Urnen werden folgende Gebühren<br />
erhoben;<br />
a) Für die Beisetzung eines Erwachsenen oder eines Kindes<br />
vom 5. Lebensjahr ab<br />
1. a) in einem Urnenreihengrab 200,- B<br />
b) anonyme Urnenbestattung 200,- B<br />
2. a) in einem Urnenwahlgrab/ I. Belegung 200,- B<br />
b) jede <strong>weitere</strong> Belegung 200,- B<br />
3. a) in einem Reihen-/Wahlgrab/ Erdbestattung 200,- B<br />
b) eines Kindes unter 5 Jahren<br />
1. a) in einem Urnenreihengrab 100,- B<br />
b) anonyme Urnenbestattung 100,- B<br />
2. a) in einem Urnenwahlgrab/ I. Belegung 100,- B<br />
b) jede <strong>weitere</strong> Belegung 100,- B<br />
3. a) in einem Reihen-/Wahlgrab/ Erdbestattung 100,- B<br />
3. Abweichend von den in Absatz 1 und 2 genannten Gebührensätzen<br />
werden erhoben:<br />
Für Bestattungen an Samstagen, Sonntagen, und Feiertagen<br />
die doppelte Gebühr, es sei denn, gesetzliche Gründe liegen<br />
vor, die eine Bestattung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen<br />
erforderlich machen.<br />
§ 11<br />
Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für Erdbestattung<br />
und Urnenwahlstellen (Grabkauf)<br />
1. Für den Erwerb an Wahlgräbern für Erdbestattung auf 30 Jahre<br />
sind zu entrichten:<br />
mit Fundament ohne Fundament<br />
1. Für eine Grabstelle 850,- B 750,- B<br />
2. für zwei Grabstellen 1.700,- B 1.500,- B<br />
3. für jede <strong>weitere</strong> Grabstelle 850,- B 750,- B<br />
2. Für den Erwerb von Nutzungsrechten an Urnenwahlstellen<br />
auf 30 Jahre werden erhoben:<br />
1. Für eine Grabstelle 375,- B<br />
2. für zwei Grabstellen 750,- B<br />
3. für jede <strong>weitere</strong> Grabstelle 375,- B<br />
3. Für die Verlängerung der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Nutzungsrechte<br />
auf die Dauer von je 1 Jahr sind folgende Gebühren<br />
zu zahlen:<br />
1. Bei Wahlgräbern für Erdbestattung 30,- B<br />
2. bei Urnenwahlstellen 20,- B<br />
§ 13<br />
Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern<br />
für Erdbestattung und Urnenreihenstellen<br />
Für die Überlassung von Reihengräbern für Erdbestattung und<br />
Urnenreihenstellen zur Beisetzung von Leichen solcher Personen,<br />
die in § 3 (2) Ziff. 1 bis 3 der Friedhofsordnung der Stadt Grünberg<br />
vom 24. Mai 1974 genannt sind, werden erhoben:<br />
1. Für die Überlassung eines Reihengrabens zur<br />
Beisetzung eines Verstorbenen im Alter bis 5 Jahre 125,- B<br />
2. Für die Überlassung eines Reihengrabes zur<br />
Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahre<br />
250,- B<br />
3. Für die Überlassung einer Urnenreihenstelle 125,- B<br />
Die Änderung tritt ab 1. Juni 2008 in Kraft.<br />
Grünberg, den 17. April 2008<br />
Der Magistrat der Stadt Grünberg<br />
Frank Ide, Bürgermeister<br />
Einladung zur Ausstellungseröffnung<br />
zum Tag der Umwelt<br />
Zum Tag der Umwelt ist im Rathausfoyer der Stadt Grünberg in<br />
der Zeit vom 4. bis 19. Juni 2008 eine Ausstellung über Kräuter<br />
(Anpflanzung und Verwendung) zu sehen.<br />
Die Ausstellungseröffnung findet am Mittwoch, dem 4. Juni 2008,<br />
16.30 Uhr, statt.<br />
Auch in diesem Jahr haben sich Grünberger Bürger, Vereine und<br />
Schulklassen an der Aktion »Sauberhaftes Hessen« beteiligt. Im<br />
Rahmen dieser Veranstaltung werden Gutscheine an die Gewinner<br />
der diesjährigen Aktion »Sauberhaftes Hessen« überreicht.<br />
In der Ausstellung erfahren Sie Wissenswertes über Kräuterpflanzen<br />
(anfassen und riechen ist erlaubt). Ein kleiner Kräutergarten<br />
präsentiert Küchenkräuter. Für interessierte Besucher, die<br />
zum Abschluss ihres Besuches noch eine Erinnerung an die Kräuterausstellung<br />
mit nach Hause nehmen möchten, liegt eine kleine<br />
Broschüre zur Mitnahme bereit.<br />
Rätselfreunde können sich außerdem an einem kleinen Kräuterquiz<br />
beteiligen.<br />
Landwirtschaftliche<br />
Sozialversicherungsträger Hessen,<br />
Rheinland-Pfalz und Saarland<br />
In regelmäßigen Abständen werden von den Landw. Sozialversicherungsträgern<br />
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, bestehend<br />
aus der<br />
Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft<br />
Landwirtschaftlichen Alterskasse<br />
Landwirtschaftlichen Krankenkasse und<br />
Landwirtschaftlichen Pflegekasse<br />
auswärtige Sprechtage durchgeführt, an denen sich interessierte<br />
Mitglieder über ihre versicherungsrechtlichen Angelegenheiten<br />
informieren können.<br />
Der nächste Sprechtag findet wie folgt statt:<br />
Datum: 19. Juni 2008<br />
Ort: Kreisbauernverband, Erdkauterweg 11, Gießen<br />
Zeit: 9.00 bis 12.00 Uhr<br />
Um telefonische Anmeldung unter der Nummer 06151/<br />
702-1152 wird gebeten.<br />
Beratung und Unterstützung<br />
durch Ausbildungslotsin<br />
Jugendliche und junge Erwachsene aus Grünberg, Hungen, Laubach<br />
oder Lich, die einen Ausbildungsplatz oder Praktikumsplatz<br />
suchen, können sich ab sofort direkt an die Ausbildungslotsin<br />
der ZAUG gGmbH für den Gießener Ostkreis wenden und einen<br />
Termin vereinbaren. In einem ersten unverbindlichen Gespräch,<br />
zu dem sie Zeugnisse und Lebenslauf mitbringen sollten,<br />
wird geklärt, wobei genau und in welchem Umfang der/die Jugendliche<br />
Hilfe benötigt. Sie erreichen die Ausbildungslotsin<br />
Frau Bornebroek-Viehl unter der Mobilnummer 01 71/8 98 53 56.
29. Mai 2008 Grünberger Woche – Seite 5<br />
Feldwegesanierung in Grünberg, Queckborn<br />
und Göbelnrod – Ausschreibung<br />
1. Bauträger: Stadt Grünberg, Rabegasse 1, 35305 Grünberg<br />
(Landkreis Gießen)<br />
2. Projekt: Feldwegesanierung in Grünberg, Queckborn und Göbelnrod<br />
3. Bauleistungen:<br />
1. ca. 300 t Asphaltbeton 0/8 als Maschineneinbau im Hocheinbau<br />
2. ca. 4.200 m 2 Asphalt reinigen und mit Haftemulsion anspritzen<br />
3. ca. 70 m Fugenverguss<br />
4. ca. 50 t Frostschutz 0/32 liefern und einbauen<br />
4. Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung: Magistrat der<br />
Stadt Grünberg – Bauabteilung<br />
5. Angebotsunterlagen: Die Angebotsunterlagen können ab 2. Juni<br />
2008 schriftlich beim Magistrat der Stadt Grünberg unter<br />
gleichzeitiger Vorlage des Einzahlungsscheines über 10,00 B auf<br />
das Konto 406 bei der Sparkasse Grünberg, BLZ 513 515 26, angefordert<br />
werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist ausgeschlossen.<br />
Die Verdingungsunterlagen werden nur versendet,<br />
wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Der Versand<br />
der Unterlagen erfolgt ab dem 5. Juni 2008 bis 12. Juni 2008.<br />
6. Ausführungszeit: Die Ausführung erfolgt vom 15. Juli 2008 bis<br />
15. August 2008.<br />
7. Angebotseröffnung: Die Angebotseröffnung erfolgt am 19. Juni<br />
2008 um 11.00 Uhr bei der Stadt Grünberg, 2. Stock, Magistratssitzungszimmer,<br />
Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Angebote<br />
sind bei der Stadt Grünberg einzureichen. Bei der Eröffnung dürfen<br />
nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein.<br />
8. Bindefrist: Die Zuschlags- und Bindefrist der Angebote beträgt<br />
2 Monate nach Angebotsöffnung.<br />
9. Sicherheiten: Die Sicherheitsleistungen betragen 5 % der Auftragssumme<br />
einschl. der Nachträge in Form einer selbstschuldnerischen<br />
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft.<br />
10. Auftragserteilung: Eine Auftragserteilung erfolgt nur an Bieter<br />
mit nachweislich ausreichender Erfahrung.<br />
11. Angebotsform: Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.<br />
12. Bietergemeinschaft: Rechtsform von Bietergemeinschaften:<br />
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.<br />
13. Vergabeprüfstelle: VOB-Vergabeprüfstelle beim RP Gießen.<br />
Grünberg, 27. Mai 2008<br />
Der Magistrat der Stadt Grünberg<br />
Frank Ide, Bürgermeister<br />
Netzwerk Tagespflege<br />
Kinderbetreuung im Landkreis Gießen<br />
Eltern helfen Eltern e. V Gießen • Katholische Familienbildungsstätte<br />
Großen-Buseck • Oberhessisches Diakoniezentrum<br />
• Johann-Friedrich-Stift Laubach • Kreisjugendamt •<br />
Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen<br />
Sie suchen Betreuung für Ihr Kind? Sie überlegen als Tagesmutter<br />
(-vater, -oma…) zu arbeiten?<br />
Wir vermitteln:<br />
• Tagesmütter/-väter<br />
• Notmütter/-väter<br />
…die bei sich zu Hause oder in ihrem Haushalt Ihre Kinder betreuen.<br />
Wir suchen:<br />
• Tagespflegepersonen, die bereit sind im qualifizierten Tagespflegebereich<br />
mitzuarbeiten.<br />
Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.<br />
Tagespflegebüro für die Städte und Gemeinden Hungen, Lich,<br />
Grünberg und Laubach: Oberhessisches Diakoniezentrum Johann-Friedrich-Stift,<br />
Frau Elke Bär, Schottener Straße 2-4,<br />
35321 Laubach, Telefon (0 64 05) 82 71 80, Fax (0 64 05) 39 07, E-<br />
Mail: cm.grimm@oberhess-diakonie.de<br />
Sprechzeiten des AusländerInnenbeirates<br />
des Landkreises Gießen<br />
Montag, Mittwoch und Freitag – jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00<br />
Uhr, Telefon & Fax: 0641/9390-790.<br />
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,<br />
gesetzliche Betreuung,<br />
Beratung ehrenamtlicher Betreuer<br />
Über diese Themen findet ein Beratungsnachmittag am Dienstag,<br />
3. Juni 2008, von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer,<br />
im 1. Stock, statt.<br />
An diesem Tag können sich Bürger individuell und kostenfrei<br />
über die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gesetzliche<br />
Betreuung (auch für bereits ehrenamtlich tätige Betreuer)<br />
beraten lassen.<br />
Der Beratungsnachmittag wird vom Verein Soziale Dienste e. V.,<br />
Asterweg 52, 35390 Gießen, Telefon 06 41/38 98 28 oder 0 64 04/<br />
62582, durchgeführt.<br />
Der Verein selbst führt gesetzliche Betreuungen, unterstützt ehrenamtliche<br />
Betreuer bei ihrer Amtsausübung und bietet Vorträge<br />
zum Thema »Betreuung und Vorsorgevollmacht« an.<br />
14. Verschenkmarkt in der<br />
Gießener Weststadt<br />
Neue Regelung: Warenanlieferung<br />
nur noch in den beiden Wochen vorher möglich!<br />
Der Landkreis Gießen, Fachdienst Abfallwirtschaft veranstaltet<br />
auch in diesem Jahr wieder in Zusammenarbeit mit der Jugendwerkstatt<br />
Gießen einen Verschenkmarkt (ehem. »Warentauschmarkt«),<br />
mittlerweile bereits zum vierzehnten Mal. Der Verschenkmarkt<br />
findet auf dem Gelände vor dem »Kaufhaus« der<br />
Jugendwerkstatt Gießen im alten Krofdorfer Weg 4 statt.<br />
Aufgrund der Erfahrung der vergangenen Jahre wurden die Regeln<br />
für den Verschenkmarkt verändert. Am Veranstaltungstag<br />
selbst, nämlich Samstag, 7. Juni 2008, von 10–13 Uhr, ist keine<br />
Warenanlieferung mehr möglich. Am Tag des Verschenkmarktes<br />
werden die in den beiden vorhergehenden Wochen angenommenen<br />
Waren ausschließlich nur noch verschenkt. Jede(r) Besucher<br />
kann am Veranstaltungstag mitnehmen, was gefällt und was mit<br />
den Händen weggetragen werden kann. Der Alte Krofdorfer Weg<br />
wird an diesem Tag für den Verkehr gesperrt, Autofahrer parken<br />
auf dem ausgewiesenen Parkplatz sowie weitläufig vor dem<br />
Gelände. Die Besucher des Verschenkmarktes sollten damit rechnen,<br />
den restlichen Weg zu Fuß zurückzulegen.<br />
Das Anliefern von Waren ist ausschließlich von Montag, 26. Mai,<br />
bis einschließlich Donnerstag, 5. Juni 2008, bei der Jugendwerkstatt<br />
Gießen im Alten Krofdorfer Weg 4 möglich. In den beiden<br />
Anlieferungswochen kann mit dem Auto direkt bis zur Jugendwerkstatt<br />
gefahren werden.<br />
Wer in seinem Haushalt noch Gegenstände zum Verschenken hat,<br />
kann jetzt schon in aller Ruhe eine Kiste für den Verschenkmarkt<br />
zusammenpacken. Abgegeben werden können die unterschiedlichsten<br />
Waren von A bis Z: Vom Aktenordner, Armbanduhren<br />
über Bücher, Babysachen, Besteck, Campingstuhl, Dosenöffner,<br />
Eierbecher, Fahrrad, Geschirr, Hausrat, Kleidung, Küchenzubehör,<br />
Möbel (nur kleine), Pflanzen, Puppen, Regale, Schaukelpferd,<br />
Spielzeug bis hin zu Töpfen, Werkzeug und Zelten. Alle<br />
Gegenstände müssen noch gut erhalten, sauber und gebrauchsfähig<br />
sein. Kaputte Dinge und Sperrmüll werden nicht angenommen.<br />
Große Möbelstücke oder sonstiger großer Hausrat (Sessel, große<br />
Teppiche) sind für den Markt nicht geeignet. Im »Kaufhaus« der<br />
Jugendwerkstatt kann aber nachgefragt werden, ob es evtl. Interessenten<br />
dafür gibt. Abgegeben werden können Gegenstände bis<br />
maximal Stuhlgröße.<br />
Öffnungszeiten für die Annahme sind: Montag bis Freitag, 9 bis<br />
17 Uhr, und Samstag 31. Mai, von 10 bis 13 Uhr.<br />
Weitere <strong>Informationen</strong> können telefonisch erfragt werden bei der<br />
Abfallberatung des Landkreises Gießen unter 06 41/92 32-103<br />
und –108 sowie im »Kaufhaus« der Jugendwerkstatt unter<br />
06 41/93 10 02 00.<br />
Jede Anzeige ist ein<br />
Schaufenster mehr!
Grünberger Woche – Seite 6 29. Mai 2008<br />
Bereitschaftsdienste<br />
Grünberg und Laubach<br />
Ärztlicher Notdienst<br />
Ärztlicher Notdienst für Grünberg, Laubach und Mücke<br />
Ärztliche Notdienstzentrale in Grünberg, Gießener Straße 45,<br />
Gallushalle • Telefon (0 64 01) 43 63<br />
Dienstzeiten:<br />
Am Wochenende: Freitag ab 18.00 Uhr bis Montag, 6.00 Uhr.<br />
An Feiertagen: Von 18.00 Uhr des Vortages bis dem Feiertag folgenden<br />
Werktag, 6.00 Uhr.<br />
Apotheken-Notdienst<br />
Die Dienstbereitschaft für außerhalb der üblichen Öffnungszeiten<br />
auftretende dringende Notfälle beginnt täglich um 8.30 Uhr<br />
und endet am nächsten Morgen um 8.30 Uhr.<br />
Donnerstag, den 29. Mai 2008<br />
Privil. Hof-Apotheke, Lich, Unterstadt 25<br />
Telefon (0 6404) 22 59 und<br />
Ohm-Apotheke Gemünden, Bahnhofstraße 14<br />
Gemünden, Telefon (0 66 34) 9175 90<br />
Freitag, den 30. Mai 2008<br />
Hof-Apotheke, Laubach, Stiftstraße 9<br />
Telefon (0 6405) 13 63<br />
Samstag, den 31. Mai 2008<br />
Bahnhof-Apotheke, Grünberg, Bahnhofstraße 6<br />
Telefon (0 6401) 9 1230<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
Hof-Apotheke, Hungen, Kaiserstraße 16<br />
Telefon (0 6402) 71 98<br />
Montag, den 2. Juni 2008<br />
Engel-Apotheke, Laubach, Bahnhofstraße 2<br />
Telefon (0 6405) 9 1230 und 62 22<br />
Dienstag, den 3. Juni 2008<br />
Neue Apotheke, Lich, Braugasse 4-6<br />
Telefon (0 6404) 22 70 und<br />
Ohm-Apotheke Nieder-Ohmen, Bernsfelder Straße 6,<br />
Nieder-Ohmen, Telefon (0 6400) 53 68<br />
Mittwoch, den 4. Juni 2008<br />
Gallus-Apotheke, Grünberg, Alsfelder Straße 14<br />
Telefon (0 6401) 75 23<br />
Donnerstag, den 5. Juni 2008<br />
Ohm-Apotheke, Mücke-Flensungen, Bahnhofstraße 122<br />
Telefon (0 6400) 80 81 und<br />
Hessen-Apotheke, Fernwald-Steinbach, An der Kirche 7<br />
Telefon (0 6404) 17 17<br />
Zahnärztlicher Notfallvertretungsdienst<br />
Am 31. Mai und 1. Juni 2008<br />
Praxis Za. Klaus Welters, 35321 Laubach, Schottener Straße 5,<br />
Telefon (0 64 05) 16 87.<br />
Dienstbereitschaft: Samstag und Sonntag und an Feiertagen 10-<br />
11 Uhr und 17-18 Uhr.<br />
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst<br />
für die Praxen R. Kathrein und Dr. R. Lötzsch<br />
Dienstbereitschaft von Samstag, 31. Mai 2008, bis Sonntag, 1. Juni<br />
2008:<br />
Praxis Dr. med. vet. R. Lötzsch, Baumgartenstraße 20, 35321<br />
Laubach-Freienseen, Telefon (0 6405) 78 87.<br />
GOTTESDIENSTE<br />
Evangelische Kirchengemeinde Grünberg<br />
Donnerstag, den 29. Mai 2008<br />
9.00–11.00 Uhr: Gemeindebüro, An der Stadtkirche 9.<br />
14.30 Uhr: Seniorenclub im Gemeindezentrum.<br />
18.00–20.00 Uhr: Jugendclub im Gemeindezentrum.<br />
Freitag, den 30. Mai 2008<br />
9.00–11.00 Uhr: Gemeindebüro, An der Stadtkirche 9.<br />
10.30 Uhr: Gottesdienst im Seniorenheim, Pfr. Wiskemann.<br />
11.00 Uhr: Orgelmusik zum Wochenmarkt, Kantor Poths.<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
9.30 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Miethe.<br />
Montag, den 2. Juni 2008<br />
9.30 Uhr: Mini-Club. 14.30 Uhr–16.00 Uhr: Konfirmandenunterricht,<br />
Gruppe Miethe. 20.00 Uhr: Frauengesprächskreis, Thema:<br />
Judentum – mit Vikar Brand, der ein Jahr in Israel studiert hat.<br />
Dienstag, den 3. Juni 2008<br />
9.00–11.00 Uhr: Gemeindebüro, An der Stadtkirche 9.<br />
10.00 Uhr: Krabbelkreis. 16.00–17.30 Uhr: Konfirmandenunterricht,<br />
Gruppe Wiskemann.<br />
Mittwoch, den 4. Juni 2008<br />
9.00–11.00 Uhr: Gemeindebüro, An der Stadtkirche 9.<br />
9.30 Uhr: Mini-Club. 14.00–14.30 Uhr: Flötengruppe 1 (Anfänger).<br />
14.45–15.15 Uhr: Flötengruppe 2 (Fortgeschrittene).<br />
19.30 Uhr: Kantorei.<br />
Änderungen im Gottesdienstplan<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008: 9.30 Uhr, Gottesdienst, Pfr. Miethe.<br />
Sonntag, den 8. Juni 2008: 11.00 Uhr, silberne Konfirmation, Pfr.<br />
Bremer.<br />
Sonntag, den 15. Juni 2008: ab 11 Uhr, Gemeindefest auf dem<br />
Winterplatz – bei schlechtem Wetter in der Stadtkirche, Pfr. Wiskemann<br />
und Vikar Brand. Eine 3. Klasse der Diebsturmschule<br />
führt ein Bühnenstück zum Leben der heiligen Elisabeth auf. Um<br />
Salat- und Kuchenspenden wird gebeten.<br />
Sonntag, den 22. Juni 2008: 9.30 Uhr, diamantene Konfirmation,<br />
Pfr. Miethe. 9.30 Uhr, Kindergottesdienst.<br />
Freitag, den 27. Juni 2008: 10.30 Uhr, Gottesdienst im Seniorenheim,<br />
Pfr. Wiskemann.<br />
Sonntag, den 29. Juni 2008: 19.00 Uhr, Gottesdienst, Vikar Brand.<br />
Evangelische Kirchengemeinde Harbach<br />
Freitag, den 30. Mai 2008<br />
15.00–16.30 Uhr: Konfirmandenunterricht im DGH. 16.30–17.30<br />
Uhr: Kinderstunde im DGH. 17.30–18.30 Uhr: Singstunde im<br />
DGH. 17.30–18.30 Uhr: Sprechstunde im Büro, Ringstraße 12.<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
11.00 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Miethe.<br />
Katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz<br />
Grünberg/Mücke<br />
Donnerstag, den 29. Mai 2008<br />
14.30 Uhr, Merlau: heilige Messe. 15.00 Uhr, Merlau: Seniorentreffen.<br />
19.30 Uhr: Glaubenskurs.<br />
Freitag, den 30. Mai 2008<br />
10.15 Uhr.: hl. Messe. 15.30 Uhr: Ministrantenstunde.<br />
Samstag, den 31. Mai 2008<br />
16.30 Uhr: katholische Junge Gemeinde. 17.00–17.40 Uhr: Beichtgelegenheit.<br />
18.00 Uhr: Vorabendmesse.<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
9.30 Uhr, Grünberg: Eucharistiefeier. 11.00 Uhr, Merlau: Eucharistifeier<br />
, anschließend Beichtgelegenheit.<br />
Montag, den 2. Juni 2008<br />
19.30 Uhr: Treffen des Liturgieausschusses.<br />
Dienstag, den 3. Juni 2008<br />
9.15 Uhr: heilige Messe. 10.00 Uhr, Merlau: GrüMerl-Treff.<br />
17.30 Uhr: Firmkurs.<br />
Mittwoch, den 4. Juni 2008<br />
10.15 Uhr: heilige Messe.<br />
Donnerstag, den 5. Juni 2008<br />
10.15 Uhr: heilige Messe.. 19.30 Uhr: Glaubenskurs.<br />
Die katholische öffentliche Bücherei Grünberg ist am Samstag<br />
und Sonntag nach dem Gottesdienst geöffnet und an jedem zweiten<br />
Donnerstag nach dem Seniorentreffen von 17.30 bis 18.30<br />
Uhr.<br />
Sekretariatsstunden: Montag und Dienstag von 16.00 bis 18.00<br />
Uhr, mittwochs und donnerstags von 9.30 bis 11.30 Uhr. In Merlau:<br />
donnerstags von 16.00 bis 17.00 Uhr. Tel. 0 64 01/62 15, Fax<br />
06401/2 14 95, E-Mail: holymary@01019freenet.de.<br />
Evangelische Stadtmission – Am Rondell 4<br />
Telefonansprache des ERF (Evangeliumsrundfunk Wetzlar):<br />
06441/9575 55 01 (deutsch), 064 41/95 75 5502 (englisch),<br />
06441/9575 55 03 (russisch) – jeden Tag neu<br />
Freitag, den 30. Mai 2008<br />
16.30 Uhr: Jungschar (9 bis 12 Jahre).<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
9.30 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl und Kinderstunde.
29. Mai 2008 Grünberger Woche – Seite 7<br />
11.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl »Großzügigkeit«, Karsten<br />
Hüttmann.<br />
Dienstag, den 3. Juni 2008<br />
20.00 Uhr: Jugendkreis im JUST (ab 16 Jahre).<br />
Mittwoch, den 4. Juni 2008<br />
20.00 Uhr: Bibelgesprächskreis (Mtth. 11).<br />
Donnerstag, den 5. Juni 2008<br />
18.30 Uhr: Rock-Solid-Club im JUST (13- bis 15-Jährige).<br />
20.00 Uhr: Dance and Praise.<br />
Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche<br />
Bethlehemsgemeinde Grünberg, Diebsturmstraße 24<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
9.00 Uhr: Abendmahlsgottesdienst.<br />
Neuapostolische Kirchengemeinde Grünberg<br />
Bismarckstraße 17 – 35305 Grünberg<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
9.30 Uhr: Gottesdienst<br />
Mittwoch, den 4. Juni 2008<br />
20.00 Uhr: Gottesdienst.<br />
Evangelische Kirchengemeinden<br />
Lumda/Stangenrod/Lehnheim<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
Es findet kein Gottesdienst statt und der Kindergottesdienst fällt<br />
ebenfalls aus.<br />
Evangelische Kirchengemeinden<br />
Lardenbach, Klein-Eichen, Weickartshain<br />
und Stockhausen<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
Stockhausen: 10.45 Uhr, Gottesdienst.<br />
Evangelische Kirchengemeinde Queckborn<br />
Achtung Änderung<br />
Samstag, den 31. Mai 2008, kein Abendgottesdienst, sondern am<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
19.00 Uhr: Abendgottesdienst.<br />
Donnerstag, den 5. Juni 2008<br />
14.30 Uhr: Seniorennachmittag.<br />
Samstag, den 7. Juni 2008<br />
11.00 Uhr: Treffen der Konfirmanden zum Üben für den Einführungsgottesdienst<br />
in der evangelischen Kirche.<br />
Evangelische Kirchengemeinden<br />
Wirberg und Beltershain<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
Beltershain: 9.30 Uhr, Gottesdienst; 10.30 Uhr, Kindergottesdienst.<br />
Reinhardshain: 11.00 Uhr, Kindergottesdienst.<br />
Evangelische Kirchengemeinde Weitershain<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
10.30 Uhr: Kindergottesdienst im DGH Weitershain.<br />
Dienstag, den 3. Juni 2008<br />
16.00–17.30 Uhr. Konfiunterricht im evangelischen Gemeindehaus<br />
Rüddingshausen.<br />
Freitag, den 6. Juni 2008<br />
20.00 Uhr: Frauentreff Rüddingshausen und Weitershain im DGH<br />
Weitershain, Programmvorschläge erwünscht und bei B. Wengenroth,<br />
0 66 34/91 89 18 abzugeben.<br />
Samstag, den 7. Juni 2008<br />
10.00–15.00 Uhr: Konfitag der Konfirmanden aus Weitershain<br />
und Rüddingshausen.<br />
Sonntag, den 8. Juni 2008<br />
10.00 Uhr: Gottesdienst mit Einführung der neuen Konfirmandinnen<br />
und Konfirmanden aus Weitershain und Rüddingshausen.<br />
Alle Gemeindemitglieder sind zu diesem Gottesdienst ganz herzlich<br />
eingeladen.<br />
Freitag, den 13. Juni 2008<br />
19.30 Uhr: Abschlusstreffen der Konfieltern und der Konfis des<br />
Jahres 2007/2008 im evangelischen Gemeindehaus Rüddingshausen<br />
zum geselligen Miteinander.<br />
Katholische Pfarrgemeinde St. Elisabeth,<br />
Laubach und Weickartshain<br />
Katholisches Pfarramt, Gerhart-Hauptmann-Straße 4, 35321<br />
Laubach, Telefon (0 64 05) 9 12 70, Fax (0 64 05) 91 2711. Pfarrbüro<br />
(Frau Bosch), Dienstag, 14.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag,<br />
9.00 bis 12.00 Uhr. Pfarrer Clemens Matthias Wunderle, Telefon<br />
(0 6405) 9 12 70.<br />
Donnerstag, den 29. Mai 2008<br />
Weickartshain: 20.00 Uhr, Bibelgesprächsabend.<br />
Samstag, den 31. Mai 2008<br />
Laubach: 17.00 Uhr: eucharistische Anbetung, Beichtgelegenheit.<br />
18.00 Uhr: Vorabendmesse mit feierlichem Abschluss der Maiandacht.<br />
Sonntag, den 1. Juni 2008<br />
Weickartshain, 9.00 Uhr: heilige Messe. Laubach, 10.30 Uhr: Familiengottesdienst.<br />
Bedanken Sie sich für erwiesene<br />
Aufmerksamkeiten<br />
mit einer Anzeige in der<br />
Heimat Zeitung
Grünberger Woche – Seite 8 29. Mai 2008<br />
Leser-Reisen 2008<br />
Leser-Reisen 2008<br />
Südschweden<br />
Auf den Spuren der Inga Lindström<br />
Busreise vom 22. 7. bis 27. 7. 2008<br />
Sörmland, Stockholm und den berühmten Götakanal lernen Sie bei<br />
dieser Reise kennen. Durch die Filme der deutschen Schriftstellerin<br />
Inga Lindström ist diese Region Südschwedens auch bei uns bekannt<br />
geworden. Die liebliche Landschaft Sörmlands mit den wunderschönen<br />
Herrenhäusern ist die ideale Kulisse für die romantischen<br />
Geschichten. Stockholm, die Hauptstadt Schwedens mit dem königlichen<br />
Schloss, ist ein besonderes Highlight dieser Reise.<br />
Reisepreis pro Person<br />
im Doppelzimmer ab 5 738,–<br />
Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />
Musicalreise nach Hamburg<br />
Busreise zum Musical »Ich war noch niemals<br />
in New York« (zubuchbare Leistung)<br />
vom 15. bis 17. 8. 2008<br />
Erleben Sie Hamburg auf einer Stadtrundfahrt. Sie wohnen im zentral<br />
gelegenen **** Hotel Lindner. Am nächsten Morgen besteht die Möglichkeit,<br />
an einer Hafenrundfahrt teilzunehmen. Am Nachmittag geht es<br />
zum Udo-Jürgens-Musical »Ich war noch niemals in New York« (fakultativ).<br />
Nach einem Besuch des Fischmarktes und einem Aufenthalt in<br />
der Lüneburger Heide geht es am dritten Tag wieder zurück nach Hause.<br />
Reisepreis pro Person<br />
im Doppelzimmer 5 257,–<br />
Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />
Die schöne Kunst des<br />
mediterranen Lebens<br />
Zauberhafte Küsten und Inseln im Mittelmeer<br />
9-tägige Mittelmeer-Kreuzfahrt mit der<br />
MS COLUMBUS<br />
vom 14. 9. bis 22. 9. 2008<br />
In entspannter und zwangloser Atmospäre reisen Sie auf der MS<br />
COLUMBUS mit maximal 419 Gleichgesinnten. Traumhafte Ausblicke<br />
erwarten Sie an zauberhaften Küsten. Besuchen Sie weltberühmte<br />
Kulturstädte wie Florenz, Pisa und Rom.<br />
Reisepreis pro Person in der<br />
SONDERPREIS<br />
Zweibett-Innenkabine ab 5 1390,–<br />
Reisepreis pro Person in der<br />
Zweibett-Außenkabine ab 5 1960,–<br />
Veranstalter: TUI LT Special Tours GmbH, Bremen<br />
Wir empfehlen Ihnen das An- und Abreisepaket sowie das Nachprogramm<br />
in Rom mit Papstaudienz. Ausführliche <strong>Informationen</strong> und<br />
Preise erhalten Sie gerne von unseren Reisebüros.<br />
Verlängerungsmöglichkeit mit Anschlussprogramm<br />
vom 22. bis 25. 9. 2008:<br />
Rom mit Papstaudienz<br />
Preis pro Person<br />
im Doppelzimmer 5 799,–<br />
Herbstliches Südtirol<br />
7Tage Busreise vom 26. 9. bis 2. 10. 2008<br />
Erleben Sie sieben Tage Südtirol mit Übernachtung/Halbpension im<br />
Hotel Angerer in Brixen. Von dort aus unternehmen Sie viele Ausflüge<br />
nach Meran, zum Lago di Garda, nach Kaltern sowie eine Panoramafahrt<br />
in die Dolomiten.<br />
Reisepreis pro Person<br />
im Doppelzimmer ab 5 528,–<br />
inkl. aller Ausflüge und Halbpension.<br />
Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />
Marokko<br />
10 Tage Entdeckerreise<br />
vom 5. 10 bis 14. 10. 2008<br />
Wie eine edle Gewürzmischung spricht diese Reise alle Geschmäcker<br />
an: Kulturliebhaber zieht es in die Königsstädte Fes und Marrakesch<br />
oder zu den Lehmburgen der Berber im Großen Süden, Abenteurer<br />
entdecken die Sandwüsten der Sahara und die Schluchten des Hohen<br />
Atlas. Rabat, Fes und Marrakesch, Dünen der Sahara, Mittlerer und<br />
Hoher Atlas, auf der Straße der Kasbahs. Linienflug mit der Lufthansa<br />
Reisepreis pro Person<br />
im Doppelzimmer ab 5 1099,–<br />
inkl. aller Ausflüge und Halbpension. Flug ab/bis Frankfurt/Main.<br />
Veranstalter: Marco Polo Reisen<br />
Indien – Rajasthan<br />
und das Goldene Dreieck<br />
Flugreise vom 14. 10. bis 27. 10. 2008<br />
Ein farbenprächtiger, facettenreicher und geheimnisvoller Schmelztiegel<br />
voller Mythen und Geschichten – all dies ist Indien. Unsere<br />
Rundreise führt Sie in das Herz Rajasthans, das einstige Reich der<br />
Großmoguln und Rajputen sowie zum Taj Mahal, dem Denkmal einer<br />
unsterblichen Liebe.<br />
Reisepreis pro Person<br />
im Doppelzimmer ab 5 1925,–<br />
Flug ab/bis Frankfurt/Main.<br />
Veranstalter: DER Tour<br />
Berlin Spezial<br />
mit Führung im ZDF-Studio und Besuch im<br />
Anne-Will-Studio<br />
Busreise vom 24. 10. bis 27. 10. 2008<br />
Diese Berlin-Reise lässt keine Wünsche offen: Stadtrundfahrt, Führung<br />
im ZDF-Hauptstadtstudio, Führung im Reichstag, Besuch des Pergamonmuseums<br />
und … Live dabei in der ARD-Talkshow »Anne Will«.<br />
Reisepreis pro Person<br />
im Doppelzimmer ab 5 398,–<br />
Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />
Jordanien<br />
Königreich zwischen Himmel und Wüste<br />
Flugreise vom 5. 11. bis 12. 11. 2008<br />
Die Wüste des legendären Lawrence von Arabien, antike und biblische<br />
Orte, die Felsenstadt Petra sowie das Rote und Tote Meer lassen die<br />
Reise zu einem unvergesslichen Erlebnis werden. Jordanien macht die<br />
reiche Kultur in einer Woche erlebbar.<br />
Reisepreis pro Person<br />
im Doppelzimmer ab 5 1175,–<br />
Flug ab/bis Frankfurt/Main.<br />
Veranstalter: DER Tour<br />
Dresden<br />
3-tägige Busreise inkl. Vorstellung in der<br />
Semperoper<br />
vom 21. 11. bis 23. 11. 2008<br />
Jahrhundertelang haben Dichter und Denker Dresden umschwärmt.<br />
Entdecken Sie eine Metropole im Grünen, denn das Elbtal zählt wegen<br />
der Schönheit seiner Natur zum UNESCO-Weltkulturerbe. Dresden ist<br />
eine Stadt voller Leben. Freuen Sie sich auf einen Abend in der<br />
Semperoper, die Ihren Aufenthalt in Dresden komplettiert.<br />
Reisepreis pro Person<br />
im Doppelzimmer ab 5 438,–<br />
inkl. Eintrittskarte PK2 in der Semperoper.<br />
Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />
Madeira zum Lichterfest<br />
Flugreise vom 27. 11. bis 4. 12. 2008<br />
Madeira – Portugals schwimmender Garten, die Blumeninsel, die Perle<br />
im Atlantik – dies sind nur drei von vielen Titeln für die ganzjährig<br />
blühende Insel. Ein Blick ist auf Madeira schöner als der andere. Ob auf<br />
das Altstadtviertel von Funchal, auf das lebhafte Treiben in der<br />
farbenprächtigen Markthalle, ob auf die einzigartige Blumenvielfalt<br />
und die dichten Wälder oder auf die terrassierten Hänge, an denen die<br />
Trauben für die Madeiraweine gedeihen.<br />
Reisepreis pro Person<br />
im Doppelzimmer ab 5 769,–<br />
Flug ab/bis Frankfurt/Main.<br />
Veranstalter: Vital-Reisen<br />
Silvesterstadl mit Andy Borg<br />
in Graz<br />
Busreise vom 30. 12. 2008 bis 2. 1. 2009<br />
Erleben Sie den Jahreswechsel in netter Gesellschaft beim traditionellen<br />
Silvesterstadl mit Andy Borg. Lernen Sie bei geführten Ausflügen das<br />
bezaubernde Burgenland und Graz mit seiner wunderschönen Altstadt<br />
kennen!<br />
Reisepreis pro Person<br />
im Doppelzimmer 5 428,–<br />
Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />
Nordische Metropolen<br />
Oslo – Stockholm – Kopenhagen<br />
5Tage Erlebnisbus-/Schiffsreise durch Skandinavien<br />
vom 18. 9. bis 22. 9. 2008<br />
Lernen Sie die Metropolen Oslo, Stockholm und Kopenhagen auf<br />
dieser Leserreise per Bus kennen. Diese Reise führt Sie in die unendlich<br />
weite Natur Nordeuropas. Erstaunt werden Sie sein über<br />
Quirligkeit und Lebensfreude der großen Hauptstädte. Kopenhagen<br />
mit seinen Kanälen, Stockholm, die Stadt auf Hunderten von Inseln,<br />
und Oslo, die Stadt der Wikinger am Oslofjord.<br />
Reisepreis pro Person ab 5 559,–<br />
inkl. der Fährüberfahrten und Stadtrundfahrten sowie Übernachtungen in<br />
guten Mittelklassehotels.<br />
Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />
Ausführliche <strong>Informationen</strong> und Buchung:<br />
Ihr Reiseteam –<br />
Lufthansa City Center<br />
61169 Friedberg, Haagstraße 13, Tel. 0 60 31/ 7 11 90<br />
www.ihr-reiseteam-friedberg.de<br />
35510 Butzbach, Badborngasse 1a, Tel. 0 60 33 / 9 60 10<br />
www.ihr-reiseteam-butzbach.de<br />
Reisebüro Haas<br />
61231 Bad Nauheim<br />
Reinhardstraße 2<br />
Tel. 0 6032/6001