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Nr. 22 · 14. Jahrgang 29. Mai 2008<br />

☎<br />

Wichtige Telefonnummern Amtliche<br />

Bekanntmachungen<br />

Polizeistation Grünberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 43 0<br />

Überfall, Verkehrsunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110<br />

Zentrale Leitstelle des Landkreises Gießen für den<br />

Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,<br />

Steinstraße 1, Gießen . . . . . . . . . . . . . . . . . .0641 / 350 01<br />

Feuerwehr-Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112<br />

Rettungsdienst-Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112<br />

Qualifizierter Krankentransport . . . . . . . . . . . .0641 / 192 22<br />

Feuerwehr Grünberg . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel./Fax: 7810<br />

Bürgerhaus »Gallushalle«, Hausmeister M. Theiß 0172/9937735<br />

Stadtverwaltung Grünberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8040<br />

Fax Stadtverwaltung Grünberg . . . . . . . . . . . . . . 804-103<br />

Ortsgericht Grünberg I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7268<br />

Sprechzeiten: Donnerstag von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

im Rathaus, 1. Stock und nach Vereinbarung<br />

Frauenbeauftrage Kirstin Theiß . . . . . . . . . .06401/8 04-1 13<br />

E-Mail: k.theiss@gruenberg.de<br />

Wasserwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 804-177<br />

Oberhessen-Gas, Friedberg . . . . . . . . . . . . .01 80/1 00 64 27<br />

Telefon-Kurzpredigt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3380<br />

Jugend- und Drogenberatung (Beratungszentrum) . . . . 902 36<br />

Ärztlicher Notdienst (Gallushalle) . . . . . . . . . . . . . . 4363<br />

für den Stadtteil Weitershain<br />

Ärztlicher Notdienst Allendorf-Lumda . . . . . . . .064 07/85 00<br />

Ambulanter Pflegedienst der Stadt Grünberg, Londorfer<br />

Straße 34, (Sprechzeiten: Mo.–Fr. von 8.00 bis 11.00 Uhr,<br />

Di. und Do. von 14 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung) 21414<br />

Altenberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6153<br />

Jugendpflege der Stadt Grünberg . . . . . . . . . . . . . 9032 30<br />

Revierförsterei Grünberg (gesamter Stadtwald) . . . . . . .14 89<br />

Schiedsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9031 90<br />

Diakonisches Werk – Beratungsstelle Grünberg . . . . . . .61 53<br />

Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und<br />

pflegebedürftige Menschen, Kleine Mühlgasse 8,<br />

35390 Gießen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(06 41) 9 7900 90<br />

Sozialer Pflegedienst MOBI . . . . . . . . . . . . . . . . . .910 90<br />

Haus der Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .92 10<br />

Häusliche Alten- und Krankenpflege . . . . . . .17 33 oder 36 81<br />

Anrufsammeltaxi (AST) Fa. Gill . . . . . . . . . . . .06405/6410<br />

Änderung der Vereinsförderrichtlinien<br />

in der Stadt Grünberg<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Vereinsvorsitzenden,<br />

rückwirkend zum 1. Januar 2008 wurden die Vereinsförderrichtlinien<br />

der Stadt Grünberg geändert. Deutlich angehoben wurden<br />

die Zuwendungen zu Jubiläumsfeierlichkeiten und die Prämien<br />

für Erfolge bis zu dritten Platzierungen bei Wettkämpfen, Meisterschaftsrunden<br />

und weiterführenden Qualifikationen.<br />

Die Freiwassermengen für die Bewässerung von Sport-, Reit- und<br />

Tennisplätzen wurde neu überdacht und verbessert. So können<br />

die Vereine in regnerischen Jahren das eingesparte Wasser als<br />

Guthaben in die nächsten Jahre mitnehmen.<br />

Vereine, die sich bei Landschaftspflegemaßnahmen, Müllsammelaktionen<br />

und bei Dorf- und Stadtverschönerungsaktionen<br />

beteiligen, erhalten ebenfalls eine Geldzuwendung.<br />

Die bewährten Unterstützungen bei der Anschaffung von Geräten,<br />

Umbauten oder auch für Jugendfreizeiten sind ebenso beibehalten<br />

worden wie die Grundprämie pro gemeldeter Mannschaft<br />

oder Chor.<br />

Wichtig: Die Jubiläumszuwendung wird bei Ausrichtung einer<br />

Feier automatisch gezahlt, für alle anderen Zuwendungen ist ein<br />

formloser Antrag notwendig. Vonseiten der Verwaltung erfolgt<br />

keine Erinnerung mehr! Die Meldefrist für Zuwendungen pro<br />

Mannschaft oder Chor ist in diesem Jahr ausnahmsweise der 15.<br />

Juni 2008 (ansonsten bereits der 1. April)!<br />

Nachfolgend sind die neuen Vereinsförderrichtlinien vollständig<br />

abgedruckt.<br />

Frank Ide, Bürgermeister<br />

Richtlinien für die Förderung des Sports,<br />

der Jugend und der Vereine, Verbände und<br />

sonstige Organisationen der Stadt Grünberg<br />

1. Allgemeine Grundsätze<br />

1.1 Die Förderung des Sports und die Pflege der Gemeinschaft<br />

in Vereinen hat entscheidende gesundheits-, bildungs- und<br />

gesellschaftspolitische Bedeutung.<br />

1.2 Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Grünberg.<br />

Sie wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung<br />

stehenden Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf eine<br />

Förderung, insbesondere auf eine Gewährung eines Zuschusses<br />

besteht nicht. Eine Förderung wird – außer bei Jubiläumszuwendungen<br />

– nur auf Antrag gewährt.<br />

1.3 Fördermittel werden grundsätzlich nur Vereinen, Verbänden<br />

und sonstigen Organisationen sowie Jugendgruppen<br />

und Kirchen, wenn sie ihren Sitz in Grünberg haben, bewilligt.<br />

2. Allgemeine Förderung<br />

Die Vereine erhalten jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden<br />

Haushaltsmittel eine Förderung, die sich im Wesentlichen<br />

auf den Umfang der Aktivitäten aufbaut.<br />

2.1 Sporttreibende Vereine erhalten für jede in der Punktrunde<br />

gemeldete aktive Mannschaft<br />

20 u


Grünberger Woche – Seite 2 29. Mai 2008<br />

2.2 Gesang- und Musikvereine erhalten für jeden, im Dachverband<br />

gemeldeten Chor oder Gruppierung<br />

20 u<br />

2.3 Sämtliche unter Punkt 1.3 genannten Gruppierungen erhalten<br />

max. 2-mal jährlich für Tätigkeiten, die dem Gemeinwohl<br />

dienen und mit der Verwaltung abgestimmt sind<br />

(Müllsammelaktion, Landschaftspflegemaßnahmen, Dorfund<br />

Stadtverschönerungsaktionen u.ä.) eine Zuwendung in<br />

Höhe von bis zu<br />

50 u<br />

3. Besondere Förderung von Jugendgruppen<br />

3.1 Beihilfen werden für Jugendgruppen mit Teilnehmern im<br />

Alter von bis zu 18 Jahren gewährt für<br />

a) Wanderfahrten<br />

b) Zeltlager<br />

c) Sonstigen Freizeitmaßnahmen in festen Einrichtungen,<br />

die mindestens zwei Tage dauern und an denen mindestens<br />

10 Kinder oder Jugendliche teilnehmen. Der Zuschuss<br />

wird für höchstens 14 Tage gewährt.<br />

3.2. Nicht gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen von<br />

Schulklassen oder Maßnahmen, die überwiegend politischen<br />

Charakter haben, sowie Lehrgängen.<br />

3.3 Der Zuschuss beträgt 1,00 Euro pro Tag und Teilnehmer.<br />

An- und Abreisetage gelten als volle Tage. Für je 10 Teilnehmer<br />

wird für je einen Betreuer die gleiche Beihilfe gewährt.<br />

3.4 Eine Maßnahme wird grundsätzlich nur einmal jährlich gefördert.<br />

Die Anträge sind vor Beginn bei der Stadt Grünberg<br />

einzureichen. Die Auszahlung erfolgt nach Abgabe einer<br />

Teilnehmerliste nach Abschluss der Maßnahme.<br />

4. Förderung vereinseigener Einrichtungen<br />

4.1 Die Stadt Grünberg unterstützt die Einrichtung, den Umbau<br />

und die Erweiterung vereinseigener Einrichtungen, soweit<br />

sie der Vereinsarbeit im öffentlichen Interesse dienen.<br />

4.2 Voraussetzungen für die Förderung sind:<br />

4.2.1 Die Einrichtung muss Eigentum des Vereins sein und auf einem<br />

eigenen Grundstück, einem Erbbaugrundstück oder<br />

einem von der Stadt Grünberg angepachteten Grundstück<br />

errichtet werden bzw. sein<br />

4.2.2 Aufbau, Größe und Ausstattung müssen den Bestimmungen<br />

des Dachverbandes entsprechen. Soweit es sich um eine<br />

Sportstätte handelt, soll diese grundsätzlich im Bedarfsfalle<br />

dem Schulsport, im Einzelfalle auch anderen Vereinen<br />

sowie für städtische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

4.2.3 Die vereinseigene Einrichtung wird grundsätzlich nur dann<br />

gefördert, wenn das Projekt entsprechend den Investitionsförderrichtlinien<br />

des Landes angemeldet und eine Förderung<br />

von dort erfolgt.<br />

4.3 Die Förderung erfolgt in der Regel bis zur Höhe der gewährten<br />

überörtlichen Beihilfe, höchstens jedoch 5.000 Euro,<br />

max. alle 5 Jahre.<br />

5. Städtische Sportanlagen, öffentliche Einrichtungen<br />

5.1 Die städtischen Sportanlagen und öffentlichen Einrichtungen<br />

(und nach Terminabsprache die Laufbahn im Waldstadion<br />

des TSV Grünberg) stehen den Ortsvereinen und Verbänden<br />

zur Durchführung ihrer Übungsstunden sowie zu<br />

Amateursportveranstaltungen kostenlos zur Verfügung, soweit<br />

die Benutzungs- und Gebührenordnungen für die einzelnen<br />

Einrichtungen nichts anderes bestimmen.<br />

5.2 Von der unter 5.1 getroffenen Regelung werden die städtischen<br />

Kegelbahnen ausgenommen.<br />

6. Beschaffung von Geräten für die Vereinsarbeit<br />

6.1 Allgemeine Grundsätze<br />

6.1.1 Ziel der Förderung ist es, die Vereine bei der Ausstattung<br />

mit entsprechenden Geräten so zu unterstützen, dass die<br />

Vereinsarbeit möglichst wirkungsvoll durchgeführt werden<br />

kann.<br />

6.1.2 Beihilfen werden nur dann gewährt, wenn auch alle <strong>weitere</strong>n<br />

Förderungsmöglichkeiten durch den Landkreis und ggf.<br />

durch den Landessportbund bzw. den hessischen Fußballverband<br />

usw. in Anspruch genommen werden.<br />

6.2 Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe<br />

6.2.1 Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe sind,<br />

dass der Antragstellende Verein<br />

a) einen regelmäßigen Übungs- und Wettkampfbetrieb<br />

durchführt,<br />

b) seinen satzungsmäßigen Zielsetzungen und Verpflichtungen<br />

uneingeschränkt nachkommt,<br />

c) die Ausschöpfung der eigenen Finanzkraft durch die Erhebung<br />

eines angemessenen Mitgliederbeitrags sicherstellt<br />

und nachweist.<br />

6.3 Gegenstand der Förderung<br />

6.3.1 Gefördert wird ausschließlich die Anschaffung von langlebigen<br />

vereinseigenen Sport- und sonstigen Geräten, deren<br />

Anschaffungswert pro Antrag mindestens 100 Euro und<br />

höchstens 2.500 Euro beträgt. Die Zuwendung beträgt 50 %<br />

der Anschaffungskosten und wird nach Vorlage der Rechnung<br />

ausgezahlt.<br />

6.3.2 Sportvereine erhalten alle fünf Jahre für die Anschaffung<br />

von Rasenmähern oder Rasentraktoren eine Zuwendung<br />

von 50 % der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 2.000<br />

Euro. Die Zuwendung wird nach Vorlage der Rechnung<br />

ausgezahlt.<br />

6.3.3 Vereinseigene Musikinstrumente werden zu 50 % gefördert,<br />

höchstens jedoch mit 1.000 Euro für ein Instrument, jedoch<br />

nur alle 5 Jahre für Instrumente gleicher Art. Die Zuwendung<br />

wird nach Vorlage der Rechnung ausgezahlt.<br />

6.3.4 Nicht förderungsfähig sind Geräte usw. die nicht der unmittelbaren<br />

Sportausübung dienen, wie zum Beispiel:<br />

a) Transportgeräte (Mattenwagen usw.)<br />

b) die nicht im Bewilligungsjahr angeschafft werden,<br />

c) Sportbekleidung<br />

d) Filmprojektoren, Fachliteratur usw.<br />

e) Reparaturaufwendungen<br />

7. Unterhaltung und Bewirtschaftung der Einrichtungen<br />

7.1.1 Für die Bewässerung der Sportplätze, Tennisplätze und<br />

Reitanlagen wird den Vereinen eine jährliche Freiwassermenge<br />

von grundsätzlich 200 cbm zur Verfügung gestellt.<br />

7.1.2 Für die Berechnung des in Rechnung zu stellenden Betrages<br />

wird der durchschnittliche Wasserverbrauch der vergangenen<br />

fünf Jahre berechnet. Ist dieser höher als die oben genannte<br />

Freiwassermenge, so ist der ermittelte Durchschnittsverbrauch<br />

als Freiwassermenge anzusetzen. Nur<br />

der darüberliegende Verbrauch wird in Rechnung gestellt.<br />

7.1.3 Wasser, welches zur Bewässerung des Rasens bzw. der Tennisplätze<br />

verwendet wird, wird bei der Abrechnung der Kanalgebühren<br />

nicht berechnet. Vereine, welche die jährliche<br />

Freiwassermenge unterschreiten, bekommen den Minderverbrauch<br />

gutgeschrieben, um so in verbrauchsstarken<br />

Jahren eine Abmilderung der entstehenden Kosten zu erreichen.<br />

Die Vereine können maximal 1000 cbm auf diese Weise<br />

ansparen.<br />

7.2 Sportheime erhalten jährlich 50 cbm, Vereinsheime ohne<br />

Duschvorrichtungen, welche auch für Veranstaltungen vermietet<br />

werden, erhalten jährlich 20 cbm Wasser und Kanal<br />

frei.<br />

7.3 Die Müllgebühren sind von den Vereinen selbst zu tragen.<br />

7.4 Zur Pflege vereinseigener und stadteigener Sportplätze<br />

wird dem Verein, der die Sportplätze pflegt und instand<br />

hält, ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 100 u gewährt.<br />

7.5 Dort, wo in Verbindung mit einem Dorfgemeinschaftshaus<br />

oder einer Sporthalle der Stadt Grünberg die Duschen und<br />

Umkleideräume benutzt werden, hat jeder Verein einen Benutzeranteil<br />

von jährlich 250 u an die Stadt Grünberg zu<br />

entrichten.<br />

8. Ehrungen und Meisterschaften<br />

8.1 Bei Meisterschaften und Veranstaltungen mit überörtlicher<br />

Bedeutung können Vereine Zuschüsse zur Beschaffung von<br />

Ehrenpreisen bis zur Höhe von 50,00 u erhalten.<br />

8.2 Die Stadt Grünberg kann Ehrengaben gewähren an Vereine<br />

oder einzelne Teilnehmer bei:<br />

8.2.1 Erringung einer Meisterschaft oder einer vorderen Platzierung<br />

Kreis-/ Hessische Deutsche Internationale<br />

Bezirksebene Meisterschaft Meisterschaft Meisterschaft<br />

Aufstieg 100 u<br />

3. Platz 50 u 100 u 200 u 300 u<br />

2. Platz 75 u 200 u 400 u 600 u<br />

1. Platz 100 u 300 u 600 u 900 u<br />

Die oben genannten Beträge gelten für den Mannschaftssport.<br />

Bei Einzelsiegern wird die Hälfte der oben genannten<br />

Beträge ausgezahlt.<br />

8.3 Vereine erhalten bei Ausrichtung einer Festveranstaltung<br />

eine Zuwendung in Höhe von<br />

100 u beim 25. Jubiläum<br />

200 u beim 50. Jubiläum<br />

300 u beim 75. Jubiläum


29. Mai 2008 Grünberger Woche – Seite 3<br />

500 u beim 100. Jubiläum zusätzlich<br />

100 u für jedes <strong>weitere</strong> 25. Jubiläumsjahr<br />

9. Antragsverfahren<br />

9.1.1 Zuschüsse sind schriftlich zu beantragen. Anträge auf Zuschüsse<br />

nach Ziffer 6 dieser Richtlinie, die über einen Betrag<br />

von 500 Euro hinausgehen, müssen im Kalenderjahr<br />

vor der Anschaffung bis zum 1. Oktober gestellt werden, um<br />

bei den Haushaltsplanberatungen ggf. berücksichtigt werden<br />

zu können.<br />

9.1.2 Jede Maßnahme ist grundsätzlich vor ihrer Realisierung zu<br />

beantragen. Bei bereits angeschafften Geräten oder bereits<br />

durchgeführten Maßnahmen ist die nachträgliche Gewährung<br />

einer Beihilfe ausgeschlossen.<br />

9.1.3 Die Anträge müssen vom geschäftsführenden Vorstand, sofern<br />

er im Vereinsregister eingetragen ist, oder vom Gesamtvorstand<br />

unterschrieben sein.<br />

9.2 Jedem Antrag müssen ein Kostenvoranschlag und ein Finanzierungsplan<br />

beigefügt sein. In dem Kostenvoranschlag<br />

sind die Einzelposten aufzuführen, die die Gesamtsumme<br />

ergeben.<br />

9.3 Nach Durchführung einer unter Ziffer 3.1 fallenden Maßnahme<br />

ist die Teilnehmerliste mit Aufenthaltsbescheinigung<br />

vorzulegen.<br />

9.4 Für die Auszahlung der Zuwendungen nach Ziffer 2.1 und<br />

2.2 dieser Richtlinie haben die Vereine jeweils unaufgefordert<br />

bis zum 1. April eines jeden Jahres die Zahl der gemeldeten<br />

Mannschaften bzw. Chöre schriftlich mitzuteilen.<br />

9.5 Finanzierung<br />

9.5.1 Der Antragsteller muss eine zumutbare Eigenleistung erbringen,<br />

die in einem angemessenen Verhältnis zu seiner Finanzkraft<br />

und zu der beantragten Zuwendung steht.<br />

9.5.2 Die Finanzierung der Maßnahme, für die eine Beihilfe beantragt<br />

wird, muss gesichtet sein.<br />

9.5.3 Weitere Zuschüsse der öffentlichen Hand, der Sportorganisationen,<br />

wie DSB-Fachverbände usw., gelten nicht als Eigenleistung.<br />

9.5.4 Im Finanzierungsplan ist jede <strong>weitere</strong> Förderung (Bund,<br />

Land, LSB Hessen, Fachverbände) auszuweisen.<br />

9.6 Verwendungsnachweis<br />

Der Zuschussempfänger hat der Stadt Grünberg über die<br />

Förderungsmaßnahme einen Verwendungsnachweis vorzulegen.<br />

Die gewährten Mittel sind der bestimmungsgemäßen<br />

Verwendungen zuzuführen. Darüber hinaus hat der Empfänger<br />

den Nachweis durch die Vorlage der Organisationsrechnungen<br />

mit Zahlungsbelegen, welche nach Einsichtnahme<br />

zurückgereicht werden, zu führen. Die Verwendungsnachweise<br />

sind jeweils bis spätestens zum 31. Januar<br />

des auf die Förderung folgenden Jahres einzureichen.<br />

Der Zuschuss ist unverzüglich zurückzuzahlen, wenn der<br />

Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt wird<br />

oder nicht rechtzeitig vorliegt.<br />

10. Ausnahmen<br />

In Anbetracht dessen, dass die Vereinsförderung eine freiwillige<br />

Leistung der Stadt ist, aus der Rechtsansprüche<br />

nicht hergeleitet werden können, behält sich die Stadt ausdrücklich<br />

vor, abweichend von den vorstehenden Richtlinien<br />

verfahren zu können.<br />

11. Inkrafttreten<br />

Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2008 in<br />

Kraft.<br />

Gleichzeitig treten alle entsprechenden bisherigen Regelungen<br />

außer Kraft, soweit nicht vertragliche Bestimmungen<br />

entgegenstehen.<br />

Frank Ide, Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der<br />

Haushaltssatzung 2008 des Zweckverbandes<br />

Wasserversorgung Dieberggruppe<br />

1. Haushaltssatzung 2008 des Zweckverbandes Wasserversorgung<br />

Dieberggruppe<br />

Aufgrund der §§ 114a ff. der Hess. Gemeindeordnung (HGO) hat<br />

die Verbandsversammlung am 18. März 2008 folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird<br />

Im Erfolgsplan (Ergebnishaushalt)<br />

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf<br />

328.472 Euro<br />

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 358.802 Euro<br />

mit einem Fehlbetrag von<br />

- 30.330 Euro<br />

im Vermögensplan (Finanzhaushalt)<br />

mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />

15.075 Euro<br />

mit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 10.000 Euro<br />

mit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 137.000 Euro<br />

mit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 127.000 EUR<br />

mit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 35.040 EUR<br />

mit einem Finanzmittelfehlbedarf<br />

des Haushaltsjahres von<br />

- 19.965 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen im Haushaltsjahr<br />

2008 wird auf 127.000,00 Euro festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen<br />

werden dürfen, wird auf 150.000 Euro festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Wasserbenutzungsgebühr<br />

Die Wasserbenutzungsgebühr (Verkauf von Wasser) beträgt ab<br />

1. Februar 2005 pro cbm 1,40 Euro.<br />

Grundgebühr<br />

Die Grundgebühr für den Wasserzähleranschluss an die Versorgungsleitung<br />

wird je angefangenen Kalendermonat festgesetzt.<br />

Wasserzähler bis zu<br />

5 cbm Durchlass (QN 2,5) 0,80 Euro<br />

10 cbm Durchlass (QN 6,0) 1,50 Euro<br />

20 cbm Durchlass (QN 10,0) 3,10 Euro<br />

Verbundzähler, Großwasserzähler<br />

1,4 % der<br />

Anschaffungskosten<br />

Verwaltungsgebühr<br />

Das Ablesen der zweiten oder <strong>weitere</strong>r Messeinrichtungen auf<br />

dem Grundstück beträgt 2,60 Euro.<br />

Das vom Anschlussnehmer veranlasste Ablesen beträgt 12,80 Euro.<br />

§ 6<br />

Es gilt der von der Verbandsversammlung am 18. März 2008 beschlossene<br />

Stellenplan.<br />

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 114 j der<br />

Hess. Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung<br />

durch die Kommunalaufsicht beim Landrat des Landkreises<br />

Gießen wurde unter dem Aktenzeichen 30/142-44 am 15. Mai<br />

2008 erteilt und lautet:<br />

I. Gemäß § 18 KGG des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

(KGG) i.V.m. § 114 j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung<br />

(HGO) erteile ich die Genehmigung zur Aufnahme<br />

des gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2008 des Zweckverbandes<br />

Wasserversorgung Dieberggruppe zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen<br />

Gesamtbetrages der Kredite in der Höhe<br />

127.000,00 Euro<br />

(in Worten: Einhundertsiebenundzwanzigtausend Euro).<br />

II. Die Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2008<br />

mit der von mir erteilten Genehmigung sowie die öffentliche<br />

Auslegung des Haushaltsplanes nebst Anlagen bitte ich mir<br />

anzuzeigen.<br />

Monz, Fachbereichsleiter<br />

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2. bis 16. Juni<br />

2008 bei dem Verbandsvorsitzenden Herrn Roland Steyh, Zur<br />

Hofstatt 14, 35305 Grünberg-Lumda, öffentlich aus. Um Terminabstimmung<br />

unter der Telefonnummer 0 64 01/17 98 wird gebeten.<br />

Grünberg, 23. Mai 2008<br />

Roland Steyh, Verbandsvorsitzender


Grünberger Woche – Seite 4 29. Mai 2008<br />

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung<br />

der Stadt Grünberg<br />

Aufgrund der §§ 5 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung<br />

(HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. 3. 2005 (GV-<br />

BI. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. 10. 2005 (GV-<br />

BI. I S. 673,686) der §§ 1 bis 5a, 10 und 11 des Hessischen Gesetzes<br />

über Kommunale Abgaben (KAG) vom 17. 3. 1970 (GVBI. I S.<br />

225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. 1. 2005 (GVBI. I S.<br />

54) und des § 36 der Friedhofsordnung der Stadt Grünberg vom<br />

27. Juni 1996, hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung<br />

vom 17. 4. 2008 für die Friedhöfe der Stadt folgende Gebührenordnung<br />

zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der<br />

Stadt Grünberg, zuletzt geändert durch Gebührenordnung vom<br />

12. Mai 2003, beschlossen:<br />

Die §§ 8, 9, 11 und 13 erhalten folgende Fassung:<br />

§ 8<br />

Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle, Leichenhalle<br />

und der Kühlzellen<br />

Für die Benutzung der Friedhofskapelle in der Kernstadt, den<br />

Leichenhallen in den Stadtteilen sowie der Kühlzellen werden<br />

folgende Gebühren erhoben:<br />

a) Friedhofskapelle (Kernstadt) 50,- B<br />

b) Heizungszuschlag 25,- B<br />

c) Leichenhalle (Stadtteile) 15,- B<br />

d) Benutzung der Kühlzelle, je angefangener Tag 25,- B<br />

§ 9<br />

Bestattungsgebühren<br />

1. Für die Bestattung werden folgende Gebühren erhoben:<br />

a) Für die Bestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes<br />

vom 5. Lebensjahr ab<br />

1. a) in einem Reihengrab/Erdbestattung 500,- B<br />

b) anonyme Erdbestattung 500,- B<br />

2. a) in einem Wahlgrab/Erdbestattung/ I. Belegung 500,- B<br />

b) jede <strong>weitere</strong> Belegung 600,- B<br />

b) eines Kindes unter fünf Jahren<br />

1. a) in einem Reihengrab/Erdbestattung 250,- B<br />

b) anonyme Erdbestattung 250,- B<br />

2. a) in einem Wahlgrab/Erdbestattung 250,- B<br />

b) jede <strong>weitere</strong> Belegung 300,- B<br />

2. Für die Beisetzung von Urnen werden folgende Gebühren<br />

erhoben;<br />

a) Für die Beisetzung eines Erwachsenen oder eines Kindes<br />

vom 5. Lebensjahr ab<br />

1. a) in einem Urnenreihengrab 200,- B<br />

b) anonyme Urnenbestattung 200,- B<br />

2. a) in einem Urnenwahlgrab/ I. Belegung 200,- B<br />

b) jede <strong>weitere</strong> Belegung 200,- B<br />

3. a) in einem Reihen-/Wahlgrab/ Erdbestattung 200,- B<br />

b) eines Kindes unter 5 Jahren<br />

1. a) in einem Urnenreihengrab 100,- B<br />

b) anonyme Urnenbestattung 100,- B<br />

2. a) in einem Urnenwahlgrab/ I. Belegung 100,- B<br />

b) jede <strong>weitere</strong> Belegung 100,- B<br />

3. a) in einem Reihen-/Wahlgrab/ Erdbestattung 100,- B<br />

3. Abweichend von den in Absatz 1 und 2 genannten Gebührensätzen<br />

werden erhoben:<br />

Für Bestattungen an Samstagen, Sonntagen, und Feiertagen<br />

die doppelte Gebühr, es sei denn, gesetzliche Gründe liegen<br />

vor, die eine Bestattung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen<br />

erforderlich machen.<br />

§ 11<br />

Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für Erdbestattung<br />

und Urnenwahlstellen (Grabkauf)<br />

1. Für den Erwerb an Wahlgräbern für Erdbestattung auf 30 Jahre<br />

sind zu entrichten:<br />

mit Fundament ohne Fundament<br />

1. Für eine Grabstelle 850,- B 750,- B<br />

2. für zwei Grabstellen 1.700,- B 1.500,- B<br />

3. für jede <strong>weitere</strong> Grabstelle 850,- B 750,- B<br />

2. Für den Erwerb von Nutzungsrechten an Urnenwahlstellen<br />

auf 30 Jahre werden erhoben:<br />

1. Für eine Grabstelle 375,- B<br />

2. für zwei Grabstellen 750,- B<br />

3. für jede <strong>weitere</strong> Grabstelle 375,- B<br />

3. Für die Verlängerung der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Nutzungsrechte<br />

auf die Dauer von je 1 Jahr sind folgende Gebühren<br />

zu zahlen:<br />

1. Bei Wahlgräbern für Erdbestattung 30,- B<br />

2. bei Urnenwahlstellen 20,- B<br />

§ 13<br />

Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern<br />

für Erdbestattung und Urnenreihenstellen<br />

Für die Überlassung von Reihengräbern für Erdbestattung und<br />

Urnenreihenstellen zur Beisetzung von Leichen solcher Personen,<br />

die in § 3 (2) Ziff. 1 bis 3 der Friedhofsordnung der Stadt Grünberg<br />

vom 24. Mai 1974 genannt sind, werden erhoben:<br />

1. Für die Überlassung eines Reihengrabens zur<br />

Beisetzung eines Verstorbenen im Alter bis 5 Jahre 125,- B<br />

2. Für die Überlassung eines Reihengrabes zur<br />

Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahre<br />

250,- B<br />

3. Für die Überlassung einer Urnenreihenstelle 125,- B<br />

Die Änderung tritt ab 1. Juni 2008 in Kraft.<br />

Grünberg, den 17. April 2008<br />

Der Magistrat der Stadt Grünberg<br />

Frank Ide, Bürgermeister<br />

Einladung zur Ausstellungseröffnung<br />

zum Tag der Umwelt<br />

Zum Tag der Umwelt ist im Rathausfoyer der Stadt Grünberg in<br />

der Zeit vom 4. bis 19. Juni 2008 eine Ausstellung über Kräuter<br />

(Anpflanzung und Verwendung) zu sehen.<br />

Die Ausstellungseröffnung findet am Mittwoch, dem 4. Juni 2008,<br />

16.30 Uhr, statt.<br />

Auch in diesem Jahr haben sich Grünberger Bürger, Vereine und<br />

Schulklassen an der Aktion »Sauberhaftes Hessen« beteiligt. Im<br />

Rahmen dieser Veranstaltung werden Gutscheine an die Gewinner<br />

der diesjährigen Aktion »Sauberhaftes Hessen« überreicht.<br />

In der Ausstellung erfahren Sie Wissenswertes über Kräuterpflanzen<br />

(anfassen und riechen ist erlaubt). Ein kleiner Kräutergarten<br />

präsentiert Küchenkräuter. Für interessierte Besucher, die<br />

zum Abschluss ihres Besuches noch eine Erinnerung an die Kräuterausstellung<br />

mit nach Hause nehmen möchten, liegt eine kleine<br />

Broschüre zur Mitnahme bereit.<br />

Rätselfreunde können sich außerdem an einem kleinen Kräuterquiz<br />

beteiligen.<br />

Landwirtschaftliche<br />

Sozialversicherungsträger Hessen,<br />

Rheinland-Pfalz und Saarland<br />

In regelmäßigen Abständen werden von den Landw. Sozialversicherungsträgern<br />

Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, bestehend<br />

aus der<br />

Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft<br />

Landwirtschaftlichen Alterskasse<br />

Landwirtschaftlichen Krankenkasse und<br />

Landwirtschaftlichen Pflegekasse<br />

auswärtige Sprechtage durchgeführt, an denen sich interessierte<br />

Mitglieder über ihre versicherungsrechtlichen Angelegenheiten<br />

informieren können.<br />

Der nächste Sprechtag findet wie folgt statt:<br />

Datum: 19. Juni 2008<br />

Ort: Kreisbauernverband, Erdkauterweg 11, Gießen<br />

Zeit: 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

Um telefonische Anmeldung unter der Nummer 06151/<br />

702-1152 wird gebeten.<br />

Beratung und Unterstützung<br />

durch Ausbildungslotsin<br />

Jugendliche und junge Erwachsene aus Grünberg, Hungen, Laubach<br />

oder Lich, die einen Ausbildungsplatz oder Praktikumsplatz<br />

suchen, können sich ab sofort direkt an die Ausbildungslotsin<br />

der ZAUG gGmbH für den Gießener Ostkreis wenden und einen<br />

Termin vereinbaren. In einem ersten unverbindlichen Gespräch,<br />

zu dem sie Zeugnisse und Lebenslauf mitbringen sollten,<br />

wird geklärt, wobei genau und in welchem Umfang der/die Jugendliche<br />

Hilfe benötigt. Sie erreichen die Ausbildungslotsin<br />

Frau Bornebroek-Viehl unter der Mobilnummer 01 71/8 98 53 56.


29. Mai 2008 Grünberger Woche – Seite 5<br />

Feldwegesanierung in Grünberg, Queckborn<br />

und Göbelnrod – Ausschreibung<br />

1. Bauträger: Stadt Grünberg, Rabegasse 1, 35305 Grünberg<br />

(Landkreis Gießen)<br />

2. Projekt: Feldwegesanierung in Grünberg, Queckborn und Göbelnrod<br />

3. Bauleistungen:<br />

1. ca. 300 t Asphaltbeton 0/8 als Maschineneinbau im Hocheinbau<br />

2. ca. 4.200 m 2 Asphalt reinigen und mit Haftemulsion anspritzen<br />

3. ca. 70 m Fugenverguss<br />

4. ca. 50 t Frostschutz 0/32 liefern und einbauen<br />

4. Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung: Magistrat der<br />

Stadt Grünberg – Bauabteilung<br />

5. Angebotsunterlagen: Die Angebotsunterlagen können ab 2. Juni<br />

2008 schriftlich beim Magistrat der Stadt Grünberg unter<br />

gleichzeitiger Vorlage des Einzahlungsscheines über 10,00 B auf<br />

das Konto 406 bei der Sparkasse Grünberg, BLZ 513 515 26, angefordert<br />

werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist ausgeschlossen.<br />

Die Verdingungsunterlagen werden nur versendet,<br />

wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Der Versand<br />

der Unterlagen erfolgt ab dem 5. Juni 2008 bis 12. Juni 2008.<br />

6. Ausführungszeit: Die Ausführung erfolgt vom 15. Juli 2008 bis<br />

15. August 2008.<br />

7. Angebotseröffnung: Die Angebotseröffnung erfolgt am 19. Juni<br />

2008 um 11.00 Uhr bei der Stadt Grünberg, 2. Stock, Magistratssitzungszimmer,<br />

Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Angebote<br />

sind bei der Stadt Grünberg einzureichen. Bei der Eröffnung dürfen<br />

nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein.<br />

8. Bindefrist: Die Zuschlags- und Bindefrist der Angebote beträgt<br />

2 Monate nach Angebotsöffnung.<br />

9. Sicherheiten: Die Sicherheitsleistungen betragen 5 % der Auftragssumme<br />

einschl. der Nachträge in Form einer selbstschuldnerischen<br />

Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft.<br />

10. Auftragserteilung: Eine Auftragserteilung erfolgt nur an Bieter<br />

mit nachweislich ausreichender Erfahrung.<br />

11. Angebotsform: Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.<br />

12. Bietergemeinschaft: Rechtsform von Bietergemeinschaften:<br />

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.<br />

13. Vergabeprüfstelle: VOB-Vergabeprüfstelle beim RP Gießen.<br />

Grünberg, 27. Mai 2008<br />

Der Magistrat der Stadt Grünberg<br />

Frank Ide, Bürgermeister<br />

Netzwerk Tagespflege<br />

Kinderbetreuung im Landkreis Gießen<br />

Eltern helfen Eltern e. V Gießen • Katholische Familienbildungsstätte<br />

Großen-Buseck • Oberhessisches Diakoniezentrum<br />

• Johann-Friedrich-Stift Laubach • Kreisjugendamt •<br />

Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen<br />

Sie suchen Betreuung für Ihr Kind? Sie überlegen als Tagesmutter<br />

(-vater, -oma…) zu arbeiten?<br />

Wir vermitteln:<br />

• Tagesmütter/-väter<br />

• Notmütter/-väter<br />

…die bei sich zu Hause oder in ihrem Haushalt Ihre Kinder betreuen.<br />

Wir suchen:<br />

• Tagespflegepersonen, die bereit sind im qualifizierten Tagespflegebereich<br />

mitzuarbeiten.<br />

Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.<br />

Tagespflegebüro für die Städte und Gemeinden Hungen, Lich,<br />

Grünberg und Laubach: Oberhessisches Diakoniezentrum Johann-Friedrich-Stift,<br />

Frau Elke Bär, Schottener Straße 2-4,<br />

35321 Laubach, Telefon (0 64 05) 82 71 80, Fax (0 64 05) 39 07, E-<br />

Mail: cm.grimm@oberhess-diakonie.de<br />

Sprechzeiten des AusländerInnenbeirates<br />

des Landkreises Gießen<br />

Montag, Mittwoch und Freitag – jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00<br />

Uhr, Telefon & Fax: 0641/9390-790.<br />

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,<br />

gesetzliche Betreuung,<br />

Beratung ehrenamtlicher Betreuer<br />

Über diese Themen findet ein Beratungsnachmittag am Dienstag,<br />

3. Juni 2008, von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer,<br />

im 1. Stock, statt.<br />

An diesem Tag können sich Bürger individuell und kostenfrei<br />

über die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gesetzliche<br />

Betreuung (auch für bereits ehrenamtlich tätige Betreuer)<br />

beraten lassen.<br />

Der Beratungsnachmittag wird vom Verein Soziale Dienste e. V.,<br />

Asterweg 52, 35390 Gießen, Telefon 06 41/38 98 28 oder 0 64 04/<br />

62582, durchgeführt.<br />

Der Verein selbst führt gesetzliche Betreuungen, unterstützt ehrenamtliche<br />

Betreuer bei ihrer Amtsausübung und bietet Vorträge<br />

zum Thema »Betreuung und Vorsorgevollmacht« an.<br />

14. Verschenkmarkt in der<br />

Gießener Weststadt<br />

Neue Regelung: Warenanlieferung<br />

nur noch in den beiden Wochen vorher möglich!<br />

Der Landkreis Gießen, Fachdienst Abfallwirtschaft veranstaltet<br />

auch in diesem Jahr wieder in Zusammenarbeit mit der Jugendwerkstatt<br />

Gießen einen Verschenkmarkt (ehem. »Warentauschmarkt«),<br />

mittlerweile bereits zum vierzehnten Mal. Der Verschenkmarkt<br />

findet auf dem Gelände vor dem »Kaufhaus« der<br />

Jugendwerkstatt Gießen im alten Krofdorfer Weg 4 statt.<br />

Aufgrund der Erfahrung der vergangenen Jahre wurden die Regeln<br />

für den Verschenkmarkt verändert. Am Veranstaltungstag<br />

selbst, nämlich Samstag, 7. Juni 2008, von 10–13 Uhr, ist keine<br />

Warenanlieferung mehr möglich. Am Tag des Verschenkmarktes<br />

werden die in den beiden vorhergehenden Wochen angenommenen<br />

Waren ausschließlich nur noch verschenkt. Jede(r) Besucher<br />

kann am Veranstaltungstag mitnehmen, was gefällt und was mit<br />

den Händen weggetragen werden kann. Der Alte Krofdorfer Weg<br />

wird an diesem Tag für den Verkehr gesperrt, Autofahrer parken<br />

auf dem ausgewiesenen Parkplatz sowie weitläufig vor dem<br />

Gelände. Die Besucher des Verschenkmarktes sollten damit rechnen,<br />

den restlichen Weg zu Fuß zurückzulegen.<br />

Das Anliefern von Waren ist ausschließlich von Montag, 26. Mai,<br />

bis einschließlich Donnerstag, 5. Juni 2008, bei der Jugendwerkstatt<br />

Gießen im Alten Krofdorfer Weg 4 möglich. In den beiden<br />

Anlieferungswochen kann mit dem Auto direkt bis zur Jugendwerkstatt<br />

gefahren werden.<br />

Wer in seinem Haushalt noch Gegenstände zum Verschenken hat,<br />

kann jetzt schon in aller Ruhe eine Kiste für den Verschenkmarkt<br />

zusammenpacken. Abgegeben werden können die unterschiedlichsten<br />

Waren von A bis Z: Vom Aktenordner, Armbanduhren<br />

über Bücher, Babysachen, Besteck, Campingstuhl, Dosenöffner,<br />

Eierbecher, Fahrrad, Geschirr, Hausrat, Kleidung, Küchenzubehör,<br />

Möbel (nur kleine), Pflanzen, Puppen, Regale, Schaukelpferd,<br />

Spielzeug bis hin zu Töpfen, Werkzeug und Zelten. Alle<br />

Gegenstände müssen noch gut erhalten, sauber und gebrauchsfähig<br />

sein. Kaputte Dinge und Sperrmüll werden nicht angenommen.<br />

Große Möbelstücke oder sonstiger großer Hausrat (Sessel, große<br />

Teppiche) sind für den Markt nicht geeignet. Im »Kaufhaus« der<br />

Jugendwerkstatt kann aber nachgefragt werden, ob es evtl. Interessenten<br />

dafür gibt. Abgegeben werden können Gegenstände bis<br />

maximal Stuhlgröße.<br />

Öffnungszeiten für die Annahme sind: Montag bis Freitag, 9 bis<br />

17 Uhr, und Samstag 31. Mai, von 10 bis 13 Uhr.<br />

Weitere <strong>Informationen</strong> können telefonisch erfragt werden bei der<br />

Abfallberatung des Landkreises Gießen unter 06 41/92 32-103<br />

und –108 sowie im »Kaufhaus« der Jugendwerkstatt unter<br />

06 41/93 10 02 00.<br />

Jede Anzeige ist ein<br />

Schaufenster mehr!


Grünberger Woche – Seite 6 29. Mai 2008<br />

Bereitschaftsdienste<br />

Grünberg und Laubach<br />

Ärztlicher Notdienst<br />

Ärztlicher Notdienst für Grünberg, Laubach und Mücke<br />

Ärztliche Notdienstzentrale in Grünberg, Gießener Straße 45,<br />

Gallushalle • Telefon (0 64 01) 43 63<br />

Dienstzeiten:<br />

Am Wochenende: Freitag ab 18.00 Uhr bis Montag, 6.00 Uhr.<br />

An Feiertagen: Von 18.00 Uhr des Vortages bis dem Feiertag folgenden<br />

Werktag, 6.00 Uhr.<br />

Apotheken-Notdienst<br />

Die Dienstbereitschaft für außerhalb der üblichen Öffnungszeiten<br />

auftretende dringende Notfälle beginnt täglich um 8.30 Uhr<br />

und endet am nächsten Morgen um 8.30 Uhr.<br />

Donnerstag, den 29. Mai 2008<br />

Privil. Hof-Apotheke, Lich, Unterstadt 25<br />

Telefon (0 6404) 22 59 und<br />

Ohm-Apotheke Gemünden, Bahnhofstraße 14<br />

Gemünden, Telefon (0 66 34) 9175 90<br />

Freitag, den 30. Mai 2008<br />

Hof-Apotheke, Laubach, Stiftstraße 9<br />

Telefon (0 6405) 13 63<br />

Samstag, den 31. Mai 2008<br />

Bahnhof-Apotheke, Grünberg, Bahnhofstraße 6<br />

Telefon (0 6401) 9 1230<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

Hof-Apotheke, Hungen, Kaiserstraße 16<br />

Telefon (0 6402) 71 98<br />

Montag, den 2. Juni 2008<br />

Engel-Apotheke, Laubach, Bahnhofstraße 2<br />

Telefon (0 6405) 9 1230 und 62 22<br />

Dienstag, den 3. Juni 2008<br />

Neue Apotheke, Lich, Braugasse 4-6<br />

Telefon (0 6404) 22 70 und<br />

Ohm-Apotheke Nieder-Ohmen, Bernsfelder Straße 6,<br />

Nieder-Ohmen, Telefon (0 6400) 53 68<br />

Mittwoch, den 4. Juni 2008<br />

Gallus-Apotheke, Grünberg, Alsfelder Straße 14<br />

Telefon (0 6401) 75 23<br />

Donnerstag, den 5. Juni 2008<br />

Ohm-Apotheke, Mücke-Flensungen, Bahnhofstraße 122<br />

Telefon (0 6400) 80 81 und<br />

Hessen-Apotheke, Fernwald-Steinbach, An der Kirche 7<br />

Telefon (0 6404) 17 17<br />

Zahnärztlicher Notfallvertretungsdienst<br />

Am 31. Mai und 1. Juni 2008<br />

Praxis Za. Klaus Welters, 35321 Laubach, Schottener Straße 5,<br />

Telefon (0 64 05) 16 87.<br />

Dienstbereitschaft: Samstag und Sonntag und an Feiertagen 10-<br />

11 Uhr und 17-18 Uhr.<br />

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

für die Praxen R. Kathrein und Dr. R. Lötzsch<br />

Dienstbereitschaft von Samstag, 31. Mai 2008, bis Sonntag, 1. Juni<br />

2008:<br />

Praxis Dr. med. vet. R. Lötzsch, Baumgartenstraße 20, 35321<br />

Laubach-Freienseen, Telefon (0 6405) 78 87.<br />

GOTTESDIENSTE<br />

Evangelische Kirchengemeinde Grünberg<br />

Donnerstag, den 29. Mai 2008<br />

9.00–11.00 Uhr: Gemeindebüro, An der Stadtkirche 9.<br />

14.30 Uhr: Seniorenclub im Gemeindezentrum.<br />

18.00–20.00 Uhr: Jugendclub im Gemeindezentrum.<br />

Freitag, den 30. Mai 2008<br />

9.00–11.00 Uhr: Gemeindebüro, An der Stadtkirche 9.<br />

10.30 Uhr: Gottesdienst im Seniorenheim, Pfr. Wiskemann.<br />

11.00 Uhr: Orgelmusik zum Wochenmarkt, Kantor Poths.<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

9.30 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Miethe.<br />

Montag, den 2. Juni 2008<br />

9.30 Uhr: Mini-Club. 14.30 Uhr–16.00 Uhr: Konfirmandenunterricht,<br />

Gruppe Miethe. 20.00 Uhr: Frauengesprächskreis, Thema:<br />

Judentum – mit Vikar Brand, der ein Jahr in Israel studiert hat.<br />

Dienstag, den 3. Juni 2008<br />

9.00–11.00 Uhr: Gemeindebüro, An der Stadtkirche 9.<br />

10.00 Uhr: Krabbelkreis. 16.00–17.30 Uhr: Konfirmandenunterricht,<br />

Gruppe Wiskemann.<br />

Mittwoch, den 4. Juni 2008<br />

9.00–11.00 Uhr: Gemeindebüro, An der Stadtkirche 9.<br />

9.30 Uhr: Mini-Club. 14.00–14.30 Uhr: Flötengruppe 1 (Anfänger).<br />

14.45–15.15 Uhr: Flötengruppe 2 (Fortgeschrittene).<br />

19.30 Uhr: Kantorei.<br />

Änderungen im Gottesdienstplan<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008: 9.30 Uhr, Gottesdienst, Pfr. Miethe.<br />

Sonntag, den 8. Juni 2008: 11.00 Uhr, silberne Konfirmation, Pfr.<br />

Bremer.<br />

Sonntag, den 15. Juni 2008: ab 11 Uhr, Gemeindefest auf dem<br />

Winterplatz – bei schlechtem Wetter in der Stadtkirche, Pfr. Wiskemann<br />

und Vikar Brand. Eine 3. Klasse der Diebsturmschule<br />

führt ein Bühnenstück zum Leben der heiligen Elisabeth auf. Um<br />

Salat- und Kuchenspenden wird gebeten.<br />

Sonntag, den 22. Juni 2008: 9.30 Uhr, diamantene Konfirmation,<br />

Pfr. Miethe. 9.30 Uhr, Kindergottesdienst.<br />

Freitag, den 27. Juni 2008: 10.30 Uhr, Gottesdienst im Seniorenheim,<br />

Pfr. Wiskemann.<br />

Sonntag, den 29. Juni 2008: 19.00 Uhr, Gottesdienst, Vikar Brand.<br />

Evangelische Kirchengemeinde Harbach<br />

Freitag, den 30. Mai 2008<br />

15.00–16.30 Uhr: Konfirmandenunterricht im DGH. 16.30–17.30<br />

Uhr: Kinderstunde im DGH. 17.30–18.30 Uhr: Singstunde im<br />

DGH. 17.30–18.30 Uhr: Sprechstunde im Büro, Ringstraße 12.<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

11.00 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Miethe.<br />

Katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz<br />

Grünberg/Mücke<br />

Donnerstag, den 29. Mai 2008<br />

14.30 Uhr, Merlau: heilige Messe. 15.00 Uhr, Merlau: Seniorentreffen.<br />

19.30 Uhr: Glaubenskurs.<br />

Freitag, den 30. Mai 2008<br />

10.15 Uhr.: hl. Messe. 15.30 Uhr: Ministrantenstunde.<br />

Samstag, den 31. Mai 2008<br />

16.30 Uhr: katholische Junge Gemeinde. 17.00–17.40 Uhr: Beichtgelegenheit.<br />

18.00 Uhr: Vorabendmesse.<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

9.30 Uhr, Grünberg: Eucharistiefeier. 11.00 Uhr, Merlau: Eucharistifeier<br />

, anschließend Beichtgelegenheit.<br />

Montag, den 2. Juni 2008<br />

19.30 Uhr: Treffen des Liturgieausschusses.<br />

Dienstag, den 3. Juni 2008<br />

9.15 Uhr: heilige Messe. 10.00 Uhr, Merlau: GrüMerl-Treff.<br />

17.30 Uhr: Firmkurs.<br />

Mittwoch, den 4. Juni 2008<br />

10.15 Uhr: heilige Messe.<br />

Donnerstag, den 5. Juni 2008<br />

10.15 Uhr: heilige Messe.. 19.30 Uhr: Glaubenskurs.<br />

Die katholische öffentliche Bücherei Grünberg ist am Samstag<br />

und Sonntag nach dem Gottesdienst geöffnet und an jedem zweiten<br />

Donnerstag nach dem Seniorentreffen von 17.30 bis 18.30<br />

Uhr.<br />

Sekretariatsstunden: Montag und Dienstag von 16.00 bis 18.00<br />

Uhr, mittwochs und donnerstags von 9.30 bis 11.30 Uhr. In Merlau:<br />

donnerstags von 16.00 bis 17.00 Uhr. Tel. 0 64 01/62 15, Fax<br />

06401/2 14 95, E-Mail: holymary@01019freenet.de.<br />

Evangelische Stadtmission – Am Rondell 4<br />

Telefonansprache des ERF (Evangeliumsrundfunk Wetzlar):<br />

06441/9575 55 01 (deutsch), 064 41/95 75 5502 (englisch),<br />

06441/9575 55 03 (russisch) – jeden Tag neu<br />

Freitag, den 30. Mai 2008<br />

16.30 Uhr: Jungschar (9 bis 12 Jahre).<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

9.30 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl und Kinderstunde.


29. Mai 2008 Grünberger Woche – Seite 7<br />

11.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl »Großzügigkeit«, Karsten<br />

Hüttmann.<br />

Dienstag, den 3. Juni 2008<br />

20.00 Uhr: Jugendkreis im JUST (ab 16 Jahre).<br />

Mittwoch, den 4. Juni 2008<br />

20.00 Uhr: Bibelgesprächskreis (Mtth. 11).<br />

Donnerstag, den 5. Juni 2008<br />

18.30 Uhr: Rock-Solid-Club im JUST (13- bis 15-Jährige).<br />

20.00 Uhr: Dance and Praise.<br />

Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche<br />

Bethlehemsgemeinde Grünberg, Diebsturmstraße 24<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

9.00 Uhr: Abendmahlsgottesdienst.<br />

Neuapostolische Kirchengemeinde Grünberg<br />

Bismarckstraße 17 – 35305 Grünberg<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

9.30 Uhr: Gottesdienst<br />

Mittwoch, den 4. Juni 2008<br />

20.00 Uhr: Gottesdienst.<br />

Evangelische Kirchengemeinden<br />

Lumda/Stangenrod/Lehnheim<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

Es findet kein Gottesdienst statt und der Kindergottesdienst fällt<br />

ebenfalls aus.<br />

Evangelische Kirchengemeinden<br />

Lardenbach, Klein-Eichen, Weickartshain<br />

und Stockhausen<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

Stockhausen: 10.45 Uhr, Gottesdienst.<br />

Evangelische Kirchengemeinde Queckborn<br />

Achtung Änderung<br />

Samstag, den 31. Mai 2008, kein Abendgottesdienst, sondern am<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

19.00 Uhr: Abendgottesdienst.<br />

Donnerstag, den 5. Juni 2008<br />

14.30 Uhr: Seniorennachmittag.<br />

Samstag, den 7. Juni 2008<br />

11.00 Uhr: Treffen der Konfirmanden zum Üben für den Einführungsgottesdienst<br />

in der evangelischen Kirche.<br />

Evangelische Kirchengemeinden<br />

Wirberg und Beltershain<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

Beltershain: 9.30 Uhr, Gottesdienst; 10.30 Uhr, Kindergottesdienst.<br />

Reinhardshain: 11.00 Uhr, Kindergottesdienst.<br />

Evangelische Kirchengemeinde Weitershain<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

10.30 Uhr: Kindergottesdienst im DGH Weitershain.<br />

Dienstag, den 3. Juni 2008<br />

16.00–17.30 Uhr. Konfiunterricht im evangelischen Gemeindehaus<br />

Rüddingshausen.<br />

Freitag, den 6. Juni 2008<br />

20.00 Uhr: Frauentreff Rüddingshausen und Weitershain im DGH<br />

Weitershain, Programmvorschläge erwünscht und bei B. Wengenroth,<br />

0 66 34/91 89 18 abzugeben.<br />

Samstag, den 7. Juni 2008<br />

10.00–15.00 Uhr: Konfitag der Konfirmanden aus Weitershain<br />

und Rüddingshausen.<br />

Sonntag, den 8. Juni 2008<br />

10.00 Uhr: Gottesdienst mit Einführung der neuen Konfirmandinnen<br />

und Konfirmanden aus Weitershain und Rüddingshausen.<br />

Alle Gemeindemitglieder sind zu diesem Gottesdienst ganz herzlich<br />

eingeladen.<br />

Freitag, den 13. Juni 2008<br />

19.30 Uhr: Abschlusstreffen der Konfieltern und der Konfis des<br />

Jahres 2007/2008 im evangelischen Gemeindehaus Rüddingshausen<br />

zum geselligen Miteinander.<br />

Katholische Pfarrgemeinde St. Elisabeth,<br />

Laubach und Weickartshain<br />

Katholisches Pfarramt, Gerhart-Hauptmann-Straße 4, 35321<br />

Laubach, Telefon (0 64 05) 9 12 70, Fax (0 64 05) 91 2711. Pfarrbüro<br />

(Frau Bosch), Dienstag, 14.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag,<br />

9.00 bis 12.00 Uhr. Pfarrer Clemens Matthias Wunderle, Telefon<br />

(0 6405) 9 12 70.<br />

Donnerstag, den 29. Mai 2008<br />

Weickartshain: 20.00 Uhr, Bibelgesprächsabend.<br />

Samstag, den 31. Mai 2008<br />

Laubach: 17.00 Uhr: eucharistische Anbetung, Beichtgelegenheit.<br />

18.00 Uhr: Vorabendmesse mit feierlichem Abschluss der Maiandacht.<br />

Sonntag, den 1. Juni 2008<br />

Weickartshain, 9.00 Uhr: heilige Messe. Laubach, 10.30 Uhr: Familiengottesdienst.<br />

Bedanken Sie sich für erwiesene<br />

Aufmerksamkeiten<br />

mit einer Anzeige in der<br />

Heimat Zeitung


Grünberger Woche – Seite 8 29. Mai 2008<br />

Leser-Reisen 2008<br />

Leser-Reisen 2008<br />

Südschweden<br />

Auf den Spuren der Inga Lindström<br />

Busreise vom 22. 7. bis 27. 7. 2008<br />

Sörmland, Stockholm und den berühmten Götakanal lernen Sie bei<br />

dieser Reise kennen. Durch die Filme der deutschen Schriftstellerin<br />

Inga Lindström ist diese Region Südschwedens auch bei uns bekannt<br />

geworden. Die liebliche Landschaft Sörmlands mit den wunderschönen<br />

Herrenhäusern ist die ideale Kulisse für die romantischen<br />

Geschichten. Stockholm, die Hauptstadt Schwedens mit dem königlichen<br />

Schloss, ist ein besonderes Highlight dieser Reise.<br />

Reisepreis pro Person<br />

im Doppelzimmer ab 5 738,–<br />

Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />

Musicalreise nach Hamburg<br />

Busreise zum Musical »Ich war noch niemals<br />

in New York« (zubuchbare Leistung)<br />

vom 15. bis 17. 8. 2008<br />

Erleben Sie Hamburg auf einer Stadtrundfahrt. Sie wohnen im zentral<br />

gelegenen **** Hotel Lindner. Am nächsten Morgen besteht die Möglichkeit,<br />

an einer Hafenrundfahrt teilzunehmen. Am Nachmittag geht es<br />

zum Udo-Jürgens-Musical »Ich war noch niemals in New York« (fakultativ).<br />

Nach einem Besuch des Fischmarktes und einem Aufenthalt in<br />

der Lüneburger Heide geht es am dritten Tag wieder zurück nach Hause.<br />

Reisepreis pro Person<br />

im Doppelzimmer 5 257,–<br />

Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />

Die schöne Kunst des<br />

mediterranen Lebens<br />

Zauberhafte Küsten und Inseln im Mittelmeer<br />

9-tägige Mittelmeer-Kreuzfahrt mit der<br />

MS COLUMBUS<br />

vom 14. 9. bis 22. 9. 2008<br />

In entspannter und zwangloser Atmospäre reisen Sie auf der MS<br />

COLUMBUS mit maximal 419 Gleichgesinnten. Traumhafte Ausblicke<br />

erwarten Sie an zauberhaften Küsten. Besuchen Sie weltberühmte<br />

Kulturstädte wie Florenz, Pisa und Rom.<br />

Reisepreis pro Person in der<br />

SONDERPREIS<br />

Zweibett-Innenkabine ab 5 1390,–<br />

Reisepreis pro Person in der<br />

Zweibett-Außenkabine ab 5 1960,–<br />

Veranstalter: TUI LT Special Tours GmbH, Bremen<br />

Wir empfehlen Ihnen das An- und Abreisepaket sowie das Nachprogramm<br />

in Rom mit Papstaudienz. Ausführliche <strong>Informationen</strong> und<br />

Preise erhalten Sie gerne von unseren Reisebüros.<br />

Verlängerungsmöglichkeit mit Anschlussprogramm<br />

vom 22. bis 25. 9. 2008:<br />

Rom mit Papstaudienz<br />

Preis pro Person<br />

im Doppelzimmer 5 799,–<br />

Herbstliches Südtirol<br />

7Tage Busreise vom 26. 9. bis 2. 10. 2008<br />

Erleben Sie sieben Tage Südtirol mit Übernachtung/Halbpension im<br />

Hotel Angerer in Brixen. Von dort aus unternehmen Sie viele Ausflüge<br />

nach Meran, zum Lago di Garda, nach Kaltern sowie eine Panoramafahrt<br />

in die Dolomiten.<br />

Reisepreis pro Person<br />

im Doppelzimmer ab 5 528,–<br />

inkl. aller Ausflüge und Halbpension.<br />

Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />

Marokko<br />

10 Tage Entdeckerreise<br />

vom 5. 10 bis 14. 10. 2008<br />

Wie eine edle Gewürzmischung spricht diese Reise alle Geschmäcker<br />

an: Kulturliebhaber zieht es in die Königsstädte Fes und Marrakesch<br />

oder zu den Lehmburgen der Berber im Großen Süden, Abenteurer<br />

entdecken die Sandwüsten der Sahara und die Schluchten des Hohen<br />

Atlas. Rabat, Fes und Marrakesch, Dünen der Sahara, Mittlerer und<br />

Hoher Atlas, auf der Straße der Kasbahs. Linienflug mit der Lufthansa<br />

Reisepreis pro Person<br />

im Doppelzimmer ab 5 1099,–<br />

inkl. aller Ausflüge und Halbpension. Flug ab/bis Frankfurt/Main.<br />

Veranstalter: Marco Polo Reisen<br />

Indien – Rajasthan<br />

und das Goldene Dreieck<br />

Flugreise vom 14. 10. bis 27. 10. 2008<br />

Ein farbenprächtiger, facettenreicher und geheimnisvoller Schmelztiegel<br />

voller Mythen und Geschichten – all dies ist Indien. Unsere<br />

Rundreise führt Sie in das Herz Rajasthans, das einstige Reich der<br />

Großmoguln und Rajputen sowie zum Taj Mahal, dem Denkmal einer<br />

unsterblichen Liebe.<br />

Reisepreis pro Person<br />

im Doppelzimmer ab 5 1925,–<br />

Flug ab/bis Frankfurt/Main.<br />

Veranstalter: DER Tour<br />

Berlin Spezial<br />

mit Führung im ZDF-Studio und Besuch im<br />

Anne-Will-Studio<br />

Busreise vom 24. 10. bis 27. 10. 2008<br />

Diese Berlin-Reise lässt keine Wünsche offen: Stadtrundfahrt, Führung<br />

im ZDF-Hauptstadtstudio, Führung im Reichstag, Besuch des Pergamonmuseums<br />

und … Live dabei in der ARD-Talkshow »Anne Will«.<br />

Reisepreis pro Person<br />

im Doppelzimmer ab 5 398,–<br />

Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />

Jordanien<br />

Königreich zwischen Himmel und Wüste<br />

Flugreise vom 5. 11. bis 12. 11. 2008<br />

Die Wüste des legendären Lawrence von Arabien, antike und biblische<br />

Orte, die Felsenstadt Petra sowie das Rote und Tote Meer lassen die<br />

Reise zu einem unvergesslichen Erlebnis werden. Jordanien macht die<br />

reiche Kultur in einer Woche erlebbar.<br />

Reisepreis pro Person<br />

im Doppelzimmer ab 5 1175,–<br />

Flug ab/bis Frankfurt/Main.<br />

Veranstalter: DER Tour<br />

Dresden<br />

3-tägige Busreise inkl. Vorstellung in der<br />

Semperoper<br />

vom 21. 11. bis 23. 11. 2008<br />

Jahrhundertelang haben Dichter und Denker Dresden umschwärmt.<br />

Entdecken Sie eine Metropole im Grünen, denn das Elbtal zählt wegen<br />

der Schönheit seiner Natur zum UNESCO-Weltkulturerbe. Dresden ist<br />

eine Stadt voller Leben. Freuen Sie sich auf einen Abend in der<br />

Semperoper, die Ihren Aufenthalt in Dresden komplettiert.<br />

Reisepreis pro Person<br />

im Doppelzimmer ab 5 438,–<br />

inkl. Eintrittskarte PK2 in der Semperoper.<br />

Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />

Madeira zum Lichterfest<br />

Flugreise vom 27. 11. bis 4. 12. 2008<br />

Madeira – Portugals schwimmender Garten, die Blumeninsel, die Perle<br />

im Atlantik – dies sind nur drei von vielen Titeln für die ganzjährig<br />

blühende Insel. Ein Blick ist auf Madeira schöner als der andere. Ob auf<br />

das Altstadtviertel von Funchal, auf das lebhafte Treiben in der<br />

farbenprächtigen Markthalle, ob auf die einzigartige Blumenvielfalt<br />

und die dichten Wälder oder auf die terrassierten Hänge, an denen die<br />

Trauben für die Madeiraweine gedeihen.<br />

Reisepreis pro Person<br />

im Doppelzimmer ab 5 769,–<br />

Flug ab/bis Frankfurt/Main.<br />

Veranstalter: Vital-Reisen<br />

Silvesterstadl mit Andy Borg<br />

in Graz<br />

Busreise vom 30. 12. 2008 bis 2. 1. 2009<br />

Erleben Sie den Jahreswechsel in netter Gesellschaft beim traditionellen<br />

Silvesterstadl mit Andy Borg. Lernen Sie bei geführten Ausflügen das<br />

bezaubernde Burgenland und Graz mit seiner wunderschönen Altstadt<br />

kennen!<br />

Reisepreis pro Person<br />

im Doppelzimmer 5 428,–<br />

Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />

Nordische Metropolen<br />

Oslo – Stockholm – Kopenhagen<br />

5Tage Erlebnisbus-/Schiffsreise durch Skandinavien<br />

vom 18. 9. bis 22. 9. 2008<br />

Lernen Sie die Metropolen Oslo, Stockholm und Kopenhagen auf<br />

dieser Leserreise per Bus kennen. Diese Reise führt Sie in die unendlich<br />

weite Natur Nordeuropas. Erstaunt werden Sie sein über<br />

Quirligkeit und Lebensfreude der großen Hauptstädte. Kopenhagen<br />

mit seinen Kanälen, Stockholm, die Stadt auf Hunderten von Inseln,<br />

und Oslo, die Stadt der Wikinger am Oslofjord.<br />

Reisepreis pro Person ab 5 559,–<br />

inkl. der Fährüberfahrten und Stadtrundfahrten sowie Übernachtungen in<br />

guten Mittelklassehotels.<br />

Veranstalter: Schwalb-Reisen, Buseck<br />

Ausführliche <strong>Informationen</strong> und Buchung:<br />

Ihr Reiseteam –<br />

Lufthansa City Center<br />

61169 Friedberg, Haagstraße 13, Tel. 0 60 31/ 7 11 90<br />

www.ihr-reiseteam-friedberg.de<br />

35510 Butzbach, Badborngasse 1a, Tel. 0 60 33 / 9 60 10<br />

www.ihr-reiseteam-butzbach.de<br />

Reisebüro Haas<br />

61231 Bad Nauheim<br />

Reinhardstraße 2<br />

Tel. 0 6032/6001

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