PDF: 807 KB - Hilden
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Für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten ist die<br />
Fläche 7 nicht als ein privilegierter Standortbereich anzusehen, da hierdurch die Vorteile, die<br />
durch eine Konzentration von Einzelhandelsgroßflächen erzielt werden können 28 , nicht<br />
genutzt werden. Die privilegierten Flächen für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nichtzentrenrelevanten<br />
Kernsortimenten stellen nach den Leitzielen des Zentrenkonzeptes die<br />
Standortbereiche um die Hülsenstraße, die Ellerstraße sowie den südlichen Westring dar.<br />
Sollte allerdings eine Ansiedlung innerhalb des privilegierten Standortbereiches nicht<br />
möglich sein, z.B. weil die notwendigen Flächen nicht vorhanden sind, so ist aus Gutachtersicht<br />
unter der Voraussetzung der raumordnerischen und städtebaulichen Verträglichkeit<br />
ausnahmsweise die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit nichtzentrenrelevanten<br />
Kernsortimenten auf dem Standortbereich der ehemaligen Krupp<br />
Papiermaschinenfabrik vorstellbar.<br />
Hinsichtlich der vorliegenden Bauvoranfrage für ein SB-Warenhaus mit rd. 5.00 0 qm VKF auf<br />
der Fläche 7, sprechen sich die Gutachter gegen eine Ansiedlung eines solchen Vorhabens<br />
an diesem Standort aus. Hierfür sprechen mehrere Gründe:<br />
− Das Standortareal verfügt über keinen Wohngebietsbezug und weist aus diesem Grund<br />
keine wohnungsintegrierte Lage auf. Es steht damit einer zentralen Bedingung des<br />
Zentrenkonzeptes, dass Nahversorgungsanbieter einen deutlichen Bezug zu einem<br />
durch Wohnungsnutzung geprägten Gebiet aufweisen sollen, entgegen.<br />
− Nach den Zielsetzungen des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes soll in der<br />
Stadt <strong>Hilden</strong> zum einen auf die Entwicklung von weiteren Versorgungsstandorten mit<br />
gesamtstädtischer Versorgungsfunktion verzichtet werden. Zum anderen sollen die<br />
bestehenden Potenziale dazu genutzt werden, die vorhandenen Nahversorgungsstandorte<br />
in der Stadt <strong>Hilden</strong> zu stärken.<br />
Mit der geplanten Ansielung eines SB-Warenhauses mit rd. 5.000 qm würde jedoch im<br />
Stadtgebiet von <strong>Hilden</strong> ein weiterer Versorgungsstandort mit gesamtstädtischer Versorgungsfunktion<br />
entstehen, der darüber hinaus die vorhandenen Entwicklungspotenziale<br />
bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Wesentlichen auf einen<br />
Standort konzentrieren würde.<br />
28 Siehe Kapitel 5.3 ‚Entwicklungsleitziele und Zentrenkonzept für die Stadt <strong>Hilden</strong>’.<br />
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept ▯ Stadt <strong>Hilden</strong> 110