Begleitbrief an Vernehmlassungsadressaten 1 - Kantonale ...
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18<br />
massnahmengebundenen Tätigkeiten legen es nahe, dass auch sozialarbeiterische und<br />
psychologische/pädagogische/medizinische Kompetenzen in der Fachbehörde selber vertreten<br />
sind. Gleich lässt sich aufgrund der fin<strong>an</strong>z- und vermögensrechtlichen (Controlling) Aufgaben<br />
der Fachbehörde argumentieren.<br />
Bei einem Einzugsgebiet von ca. 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern macht es aber wohl<br />
tatsächlich wenig Sinn, eine Fachbehörde mit 9-12 Mitgliedern auszurüsten: Die Auslastung<br />
und damit die Möglichkeit, die nötige Erfahrung aufzubauen oder das Erfahrungswissen zu<br />
behalten, ist im kommunalen Modell ohnehin schon schwierig sicherzustellen; bei einer<br />
flexiblen Zusammensetzung der Spruchbehörde je nach Fall dürfte sich dieses Problem noch<br />
verschärfen. Das Problem der im Einzelfall fehlenden Fachlichkeit lässt sich etwas entschärfen,<br />
indem einzelne Kompetenzen extern via Leistungsauftrag oder bei einem internen<br />
Behördensekretariat abgerufen werden.<br />
Es soll den Gemeinden aufgrund der Org<strong>an</strong>isationsautonomie im Rahmen des bundesrechtlich<br />
Vorgeschriebenen aber selber überlassen bleiben, wie sie ihre Fachbehörde ausstatten.<br />
Die Fachbehörde ist mit mindestens drei Mitgliedern interdisziplinär zusammengesetzt. Das<br />
Präsidium mit Ver<strong>an</strong>twortlichkeit der Verfahrensleitung und –steuerung wird durch eine<br />
Juristin/einen Juristen wahrgenommen. Mindestens zwei weitere Mitglieder 18 stellen die<br />
Stellvertretung des Präsidiums sicher.<br />
7.4 Unterstützung durch einen internen Dienst (Fachdienst)<br />
7.4.1 Vormundschaftssekretariat<br />
Wie oben bereits ausgeführt, können zur Entlastung und fachlichen Ergänzung der<br />
Fachbehörde verschiedene Verfahrensh<strong>an</strong>dlungen delegiert werden. Schon im heutigen<br />
System der Laienbehörden kommt dem Behördensekretariat eine zentrale Stellung zu.<br />
Allerdings verfügen gerade die generalistischen Einwohnergemeinderäte 19 nur selten (5%)<br />
über ein derartiges Sekretariat, im Gegensatz zu den Spezialkommissionen oder<br />
Sitzgemeindebehörden (je rund 70%). In den übrigen Fällen stützt sich die Behörde in der<br />
Regel auf die allgemeine Verwaltung, insbesondere den Gemeindeschreiber oder die<br />
17 BBl. 2006, 7073<br />
18 Diese Mitglieder müssen Ausbildung und/oder Erfahrung im Aufgabenbereich des Erwachsenen- und<br />
Kindesschutzwesens ausweisen: Sozialarbeiterische, psychologische/pädagogische, treuhänderische,<br />
sozialversicherungsrechtliche, medizinische Kompetenzen.