Das Sakrament der Busse und der Versöhnung - Gemeinschaft vom ...
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DAS SAKRAMENT DER BUSSE UND DER VERSÖHNUNG<br />
<strong>Das</strong> Bekenntnis <strong>der</strong> Sünden<br />
1455 Schon rein menschlich gesehen befreit uns das Bekenntnis o<strong>der</strong> 1424<br />
Geständnis <strong>der</strong> Sünden <strong>und</strong> erleichtert unsere Versöhnung mit den an<strong>der</strong>en.<br />
Durch das Geständnis stellt sich <strong>der</strong> Mensch den Sünden, die er sich zuschulden<br />
kommen ließ; er übernimmt die Verantwortung dafür <strong>und</strong> öffnet 1734<br />
sich dadurch Gott <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinschaft</strong> <strong>der</strong> Kirche von neuem, um so eine<br />
neue Zukunft zu ermöglichen. 1847<br />
1456 <strong>Das</strong> Geständnis vor dem Priester bildet einen wesentlichen Teil des<br />
Bußsakramentes: „Von den Büßenden [müssen] alle Todsünden, <strong>der</strong>er sie sich 1855<br />
nach gewissenhafter Selbsterforschung bewußt sind, im Bekenntnis aufgeführt<br />
werden ...‚ auch wenn sie ganz im Verborgenen <strong>und</strong> nur gegen die zwei letzten<br />
Vorschriften <strong>der</strong> Zehn Gebote begangen wurden (1); manchmal verw<strong>und</strong>en diese<br />
die Seele schwerer <strong>und</strong> sind gefährlicher als die, welche ganz offen begangen<br />
werden“ (K. v. Trient, Lehre über das <strong>Sakrament</strong> <strong>der</strong> Buße, K. 5: DS 1680).<br />
„Indem die Christgläubigen also alle Sünden, die [ihnen] ins Gedächtnis kommen,<br />
zu bekennen trachten, legen sie zweifellos alle <strong>der</strong> göttlichen Barmherzigkeit<br />
vor, damit sie verziehen werden. Wer aber an<strong>der</strong>s handelt <strong>und</strong> wissentlich<br />
etwas zurückhält, legt <strong>der</strong> göttlichen Güte nichts zur Vergebung durch den 1505<br />
Priester vor. ‚Wenn sich nämlich <strong>der</strong> Kranke schämt, dem Arzt seine W<strong>und</strong>e<br />
zu entblößen, so heilt die Arznei nicht, was sie nicht kennt‘“ (K. v. Trient,<br />
Lehre über das <strong>Sakrament</strong> <strong>der</strong> Buße, K. 5: DS 1680) (2). 1424<br />
1457 Es ist Vorschrift <strong>der</strong> Kirche, daß je<strong>der</strong> Gläubige nach Erreichen des Unter- 2042<br />
scheidungsalters die schweren Sünden, <strong>der</strong>en er sich bewußt ist, wenigstens einmal<br />
im Jahr beichtet (3). Wer sich bewußt ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf selbst<br />
dann, wenn er tiefe Reue empfindet, die heilige Kommunion nicht empfangen, bevor 1385<br />
er die sakramentale Absolution erhalten hat (4), außer wenn ein schwerer Gr<strong>und</strong> vorliegt<br />
zu kommunizieren, <strong>und</strong> es ihm nicht möglich ist zu beichten (5). Die Kin<strong>der</strong> müssen,<br />
bevor sie zum ersten Mal die heilige Kommunion empfangen, zur Beichte gehen (6).<br />
1458 <strong>Das</strong> Bekenntnis <strong>der</strong> alltäglichen Fehler, <strong>der</strong> läßlichen Sünden, ist<br />
genaugenommen nicht notwendig, wird aber von <strong>der</strong> Kirche nachdrücklich<br />
empfohlen (7). <strong>Das</strong> regelmäßige Bekenntnis unserer läßlichen Sünden ist für<br />
uns eine Hilfe, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen 1783<br />
(1) Vgl. Ex 20,17; Dtn 5,21; Mt 5,28. – (2) Vgl. Hieronymus, Eccl. 10,11. – (3) Vgl. CIC,<br />
can. 989; K. v. Trient, Lehre über das <strong>Sakrament</strong> <strong>der</strong> Buße, K. 5: DS 1683; ebd., Kanones zu<br />
<strong>der</strong> Lehre über das <strong>Sakrament</strong> <strong>der</strong> Buße, Kan. 8: DS 1708. – (4) Vgl. K. v. Trient; Dekret<br />
über die heiligste Eucharistie, K. 7: DS 1647; ebd., Kan. 11: DS 1661. – (5) Vgl. CIC, can. 916;<br />
CCEO, can. 711. – (6) Vgl. CIC, can. 914. – (7) Vgl. K. v. Trient, Lehre über das <strong>Sakrament</strong><br />
<strong>der</strong> Buße, K. 5: DS 1680; CIC, can. 988, § 2.