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Das Sakrament der Busse und der Versöhnung - Gemeinschaft vom ...

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DAS SAKRAMENT DER BUSSE UND DER VERSÖHNUNG<br />

<strong>Das</strong> Bekenntnis <strong>der</strong> Sünden<br />

1455 Schon rein menschlich gesehen befreit uns das Bekenntnis o<strong>der</strong> 1424<br />

Geständnis <strong>der</strong> Sünden <strong>und</strong> erleichtert unsere Versöhnung mit den an<strong>der</strong>en.<br />

Durch das Geständnis stellt sich <strong>der</strong> Mensch den Sünden, die er sich zuschulden<br />

kommen ließ; er übernimmt die Verantwortung dafür <strong>und</strong> öffnet 1734<br />

sich dadurch Gott <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinschaft</strong> <strong>der</strong> Kirche von neuem, um so eine<br />

neue Zukunft zu ermöglichen. 1847<br />

1456 <strong>Das</strong> Geständnis vor dem Priester bildet einen wesentlichen Teil des<br />

Bußsakramentes: „Von den Büßenden [müssen] alle Todsünden, <strong>der</strong>er sie sich 1855<br />

nach gewissenhafter Selbsterforschung bewußt sind, im Bekenntnis aufgeführt<br />

werden ...‚ auch wenn sie ganz im Verborgenen <strong>und</strong> nur gegen die zwei letzten<br />

Vorschriften <strong>der</strong> Zehn Gebote begangen wurden (1); manchmal verw<strong>und</strong>en diese<br />

die Seele schwerer <strong>und</strong> sind gefährlicher als die, welche ganz offen begangen<br />

werden“ (K. v. Trient, Lehre über das <strong>Sakrament</strong> <strong>der</strong> Buße, K. 5: DS 1680).<br />

„Indem die Christgläubigen also alle Sünden, die [ihnen] ins Gedächtnis kommen,<br />

zu bekennen trachten, legen sie zweifellos alle <strong>der</strong> göttlichen Barmherzigkeit<br />

vor, damit sie verziehen werden. Wer aber an<strong>der</strong>s handelt <strong>und</strong> wissentlich<br />

etwas zurückhält, legt <strong>der</strong> göttlichen Güte nichts zur Vergebung durch den 1505<br />

Priester vor. ‚Wenn sich nämlich <strong>der</strong> Kranke schämt, dem Arzt seine W<strong>und</strong>e<br />

zu entblößen, so heilt die Arznei nicht, was sie nicht kennt‘“ (K. v. Trient,<br />

Lehre über das <strong>Sakrament</strong> <strong>der</strong> Buße, K. 5: DS 1680) (2). 1424<br />

1457 Es ist Vorschrift <strong>der</strong> Kirche, daß je<strong>der</strong> Gläubige nach Erreichen des Unter- 2042<br />

scheidungsalters die schweren Sünden, <strong>der</strong>en er sich bewußt ist, wenigstens einmal<br />

im Jahr beichtet (3). Wer sich bewußt ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf selbst<br />

dann, wenn er tiefe Reue empfindet, die heilige Kommunion nicht empfangen, bevor 1385<br />

er die sakramentale Absolution erhalten hat (4), außer wenn ein schwerer Gr<strong>und</strong> vorliegt<br />

zu kommunizieren, <strong>und</strong> es ihm nicht möglich ist zu beichten (5). Die Kin<strong>der</strong> müssen,<br />

bevor sie zum ersten Mal die heilige Kommunion empfangen, zur Beichte gehen (6).<br />

1458 <strong>Das</strong> Bekenntnis <strong>der</strong> alltäglichen Fehler, <strong>der</strong> läßlichen Sünden, ist<br />

genaugenommen nicht notwendig, wird aber von <strong>der</strong> Kirche nachdrücklich<br />

empfohlen (7). <strong>Das</strong> regelmäßige Bekenntnis unserer läßlichen Sünden ist für<br />

uns eine Hilfe, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen 1783<br />

(1) Vgl. Ex 20,17; Dtn 5,21; Mt 5,28. – (2) Vgl. Hieronymus, Eccl. 10,11. – (3) Vgl. CIC,<br />

can. 989; K. v. Trient, Lehre über das <strong>Sakrament</strong> <strong>der</strong> Buße, K. 5: DS 1683; ebd., Kanones zu<br />

<strong>der</strong> Lehre über das <strong>Sakrament</strong> <strong>der</strong> Buße, Kan. 8: DS 1708. – (4) Vgl. K. v. Trient; Dekret<br />

über die heiligste Eucharistie, K. 7: DS 1647; ebd., Kan. 11: DS 1661. – (5) Vgl. CIC, can. 916;<br />

CCEO, can. 711. – (6) Vgl. CIC, can. 914. – (7) Vgl. K. v. Trient, Lehre über das <strong>Sakrament</strong><br />

<strong>der</strong> Buße, K. 5: DS 1680; CIC, can. 988, § 2.

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