Das Sakrament der Busse und der Versöhnung - Gemeinschaft vom ...
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DAS SAKRAMENT DER BUSSE UND DER VERSÖHNUNG<br />
„Diese Genugtuung, die wir für unsere Sünden ableisten, ist aber auch nicht<br />
so die unsrige, daß sie nicht durch Christus Jesus wäre; denn wir, die wir aus<br />
uns allein nichts vermögen, vermögen mit <strong>der</strong> Mitwirkung dessen, <strong>der</strong> uns<br />
stärkt, alles (1). So hat <strong>der</strong> Mensch nichts, dessen er sich rühmen könnte; 2011<br />
vielmehr ist unser ganzes Rühmen in Christus ...‚ in dem wir Genugtuung<br />
leisten, indem wir ‚würdige Früchte <strong>der</strong> Buße‘ bringen (Mt 3,8) (2), die aus<br />
ihm ihre Krafthaben, von ihm dem Vater dargebracht werden <strong>und</strong> durch ihn<br />
<strong>vom</strong> Vater angenommen werden“ (K. v. Trient, Lehre über das <strong>Sakrament</strong> <strong>der</strong><br />
Buße, K. 8: DS 1691).<br />
VIII • Der Spen<strong>der</strong> des Bußsakramentes<br />
1461 Weil Christus den Dienst <strong>der</strong> Versöhnung seinen Aposteln anvertraut 981<br />
hat (3), üben ihre Nachfolger, die Bischöfe, <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Mitarbeiter, die Priester,<br />
diesen Dienst weiter aus. Die Bischöfe <strong>und</strong> die Priester haben kraft des<br />
<strong>Sakrament</strong>es <strong>der</strong> Weihe die Vollmacht erhalten, „im Namen des Vaters <strong>und</strong><br />
des Sohnes <strong>und</strong> des Heiligen Geistes“ alle Sünden zu vergeben.<br />
1462 Die Vergebung <strong>der</strong> Sünden versöhnt mit Gott, aber auch mit <strong>der</strong> Kirche.<br />
Der Bischof, das sichtbare Haupt <strong>der</strong> Teilkirche, gilt somit von alters her zu 886<br />
Recht als <strong>der</strong>, dem die Vollmacht <strong>und</strong> <strong>der</strong> Dienst <strong>der</strong> Versöhnung in erster<br />
Linie zukommen: er regelt die Bußdisziplin (4). Seine Mitarbeiter, die Priester, 1567<br />
üben diesen Dienst insofern aus, als sie den Auftrag dazu von ihrem Bischof<br />
(o<strong>der</strong> von einem Ordensoberen) o<strong>der</strong> <strong>vom</strong> Papst dem Kirchenrecht entsprechend<br />
(5) erhalten haben.<br />
1463 Bestimmte beson<strong>der</strong>s schwere Sünden werden mit <strong>der</strong> Exkommunikation, <strong>der</strong><br />
strengsten Kirchenstrafe, belegt. Sie untersagt den Empfang <strong>der</strong> <strong>Sakrament</strong>e <strong>und</strong> die<br />
Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen (6). Die Lossprechung von ihr kann<br />
infolgedessen gemäß dem Kirchenrecht nur durch den Papst, den Ortsbischof o<strong>der</strong><br />
durch einen von ihnen dazu ermächtigten Priester erteilt werden (7). Im Fall von<br />
Todesgefahr kann allerdings je<strong>der</strong> Priester, selbst wenn er die Beichtvollmacht nicht<br />
besitzt, von je<strong>der</strong> Sünde <strong>und</strong> je<strong>der</strong> Exkommunikation lossprechen (8). 982 2272<br />
(1) Vgl. Phil 4,13. – (2) Vgl. Lk 3,8. – (3) Vgl. Joh 20,23; 2 Kor 5,18. – (4) Vgl. LG 26. –<br />
(5) Vgl. CIC, cann. 844; 967–969; 972; CCEO, can. 722, §§ 3–4. – (6) Vgl. CIC, can. 1331;<br />
CCEO, cann. 1431; 1434. – (7) Vgl. CIC, cann. 1354–1357; CCEO can. 1420. – (8) Vgl.<br />
CIC, can. 976; pro peccatorum vero absolutione, CCEO, can. 725.