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Service<br />

Expertenfür Sie<br />

■<br />

„Welche rechte<br />

habe ich als kunde<br />

bei umtausch und<br />

rückgabe?“<br />

ExpErtE:<br />

Mag. Katharina braun,<br />

Rechtsanwältin<br />

www.rechtsanwaeltinbraun.at<br />

sonja KriEglEr, VillacH<br />

Die in Der Bevölkerung breit vertretene<br />

Meinung, von jedem Vertrag (Miet- und Kaufvertrag)<br />

einfach zurücktreten zu können, ist nicht<br />

nur eine falsche Annahme, sondern kann unter<br />

Umständen auch eine sehr teure und komplizierte<br />

Angelegenheit werden. Denn entgegen<br />

dieses Gerüchts gibt es in Österreich kein generelles<br />

Rücktritts- oder Umtauschrecht! Ein<br />

Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden jedenfalls<br />

dann zu, wenn der Händler mit der<br />

Lieferung der Ware, trotz Nachfristsetzung (14<br />

Tage), in Verzug gerät. Bei mangelhafter Ware<br />

kann der Kunde wahlweise Reparatur oder<br />

Umtausch verlangen. Besondere Rücktrittsrechte<br />

ergeben sich für Verbraucher nach den Bestimmungen<br />

des Konsumentenschutzgesetzes<br />

beispielsweise im Fernabsatz bei Warenkauf via<br />

Webshop bzw. im Versandhandel. Aber auch bei<br />

Immobiliengeschäften hat man als Konsument<br />

gemäß der Bestimmung des § 30a Konsumentenschutzgesetz<br />

(KSchG) bei Einhaltung ganz<br />

bestimmter Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht.<br />

Diese gelten etwa in folgenden Fällen:<br />

Wenn das Kauf- oder Mietobjekt der De ckung<br />

des Eigenbedarfs oder der eines nahen Angehörigen<br />

dienen soll und vor allem der Konsument<br />

seine Vertragserklärung (Anbot, Abschluss des<br />

Kauf- oder Mietvertrages etc.) am Tag der tatsächlichen<br />

erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes,<br />

daher innerhalb von 24 Stunden,<br />

abgegeben hat. Auch kann man zurücktreten,<br />

wenn für den Immobilienkauf wesentliche Voraussetzungen<br />

(z.B. in Aussicht gestellter günstiger<br />

Kredit) im Nachhinein dann doch nicht gegeben<br />

sind (§ 3a KschG). Die schriftliche Rücktrittserklärung<br />

ist in derartigen Fällen binnen einer<br />

Woche abzugeben. Es empfiehlt sich daher<br />

auf jeden Fall ein Einschreiben. Zudem kann<br />

sich oft ein zusätzliches Rücktritts- und Umtauschrecht<br />

aus der jeweiligen Vereinbarung<br />

(insbesondere den Allgemeinen Geschäftsbedingungen)<br />

ergeben. Auch gewähren viele Unternehmen<br />

den Kunden im Kulanzweg eine Rücktritts-<br />

oder Umtauschmöglichkeit. ■<br />

© Beigestellt<br />

„Wie kann man am<br />

besten Schimmelbildung<br />

in der Wohnung<br />

vermeiden?“<br />

ExpErtE:<br />

prok. Monika Winkler<br />

Abteilungsleitung<br />

Hausverwaltung<br />

Österreichisches<br />

Siedlungswerk<br />

HErbErt FriEsacHEr, salzburg<br />

SchimmelpilzSporen befinden sich praktisch<br />

überall in der Luft. Zum Auskeimen benötigen<br />

sie jedoch Feuchtigkeit. In schlecht gelüfteten<br />

Räumen kondensiert die Feuchtigkeit aus<br />

der Luft an den Oberflächen. Wenn eine Stelle<br />

länger feucht bleibt, bietet sie guten Nährboden<br />

für Schimmelpilze. Daher ist es wichtig, täglich<br />

mind. drei mal zehn Minuten lang stoßzulüften.<br />

Insbesondere morgens nach dem Aufstehen, da<br />

der Mensch in der Nacht viel Feuchtigkeit verliert.<br />

Für einen gesunden Schlaf empfiehlt es<br />

sich, den Kohlendioxidgehalt der Luft auch kurz<br />

vor dem Zubettgehen zu senken. Dieses Stoßlüften<br />

ist übrigens viel ergiebiger, als ein Fenster<br />

den ganzen Tag gekippt zu halten. Neben dem<br />

Energieverlust kann es auch hier durch Kondensation<br />

an den ausgekühlten Wänden zu Schimmelbildung<br />

kommen. Um die Kondensatbildung<br />

an den Fenstern zu verhindern, sollte man<br />

zudem die Innenjalousien nie komplett schließen,<br />

keine langen, dicken Vorhänge vor den<br />

Fenstern verwenden und keine Heizkörper-Verbauten<br />

anbringen. Auch regelmäßiges Wäschetrocknen<br />

in der Wohnung ist nicht optimal. An<br />

den Außenwänden sollten keine Verkleidungen<br />

oder verbauten Möbelstücke angebracht werden.<br />

Wenn das die Räumlichkeiten nicht zulassen,<br />

ist zumindest ein gewisser Abstand zwischen<br />

Möbelstück und Wand zu empfehlen, um<br />

die Luftzirkulation zu gewährleisten. Eine relative<br />

Luftfeuchtigkeit von ca. 50 % ist optimal;<br />

60 % die Obergrenze. Mit einem Hygrometer<br />

hat man eine gute Kontrollmöglichkeit. Je tiefer<br />

die Außentemperaturen, desto geringer darf die<br />

Luftfeuchtigkeit sein. Ein Anlaufen der Fenster<br />

beim Öffnen ist ein sicheres Zeichen, dass die<br />

Luftfeuchtigkeit im Raum zu hoch ist. Bei einer<br />

langanhaltenden überhöhten Luftfeuchtigkeit<br />

beginnen Holzfenster und -türen zu quellen<br />

und es können massive Schäden an den Baukörpern<br />

auftreten. Alle Räume der Wohnung<br />

sollten gleichmäßig beheizt werden (20 – 22°C)<br />

und in der Nacht max. 5°C darunter liegen. ■<br />

■ HabEn aucH siE EinE FragE?<br />

Unsere Experten freuen sich auf Ihre Fragen! Bitte<br />

beachten Sie, dass einzelne Fragen nicht individuell<br />

beantwortet werden können. Senden Sie ihre Fragen<br />

per e-mail an: wohnart@immo-360.at oder per<br />

post an: immo 360 grad gmbh, Feldgasse 6–8,<br />

1080 Wien. Mit etwas Glück wird Ihre Frage in einer<br />

der nächsten WOHNART-Ausgaben behandelt. Leider<br />

besteht keine Möglichkeit des Schriftverkehrs.<br />

© Beigestellt<br />

Gesundes<br />

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48 • <strong>Wohnart</strong> • 04/13

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