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Service<br />
Expertenfür Sie<br />
■<br />
„Welche rechte<br />
habe ich als kunde<br />
bei umtausch und<br />
rückgabe?“<br />
ExpErtE:<br />
Mag. Katharina braun,<br />
Rechtsanwältin<br />
www.rechtsanwaeltinbraun.at<br />
sonja KriEglEr, VillacH<br />
Die in Der Bevölkerung breit vertretene<br />
Meinung, von jedem Vertrag (Miet- und Kaufvertrag)<br />
einfach zurücktreten zu können, ist nicht<br />
nur eine falsche Annahme, sondern kann unter<br />
Umständen auch eine sehr teure und komplizierte<br />
Angelegenheit werden. Denn entgegen<br />
dieses Gerüchts gibt es in Österreich kein generelles<br />
Rücktritts- oder Umtauschrecht! Ein<br />
Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden jedenfalls<br />
dann zu, wenn der Händler mit der<br />
Lieferung der Ware, trotz Nachfristsetzung (14<br />
Tage), in Verzug gerät. Bei mangelhafter Ware<br />
kann der Kunde wahlweise Reparatur oder<br />
Umtausch verlangen. Besondere Rücktrittsrechte<br />
ergeben sich für Verbraucher nach den Bestimmungen<br />
des Konsumentenschutzgesetzes<br />
beispielsweise im Fernabsatz bei Warenkauf via<br />
Webshop bzw. im Versandhandel. Aber auch bei<br />
Immobiliengeschäften hat man als Konsument<br />
gemäß der Bestimmung des § 30a Konsumentenschutzgesetz<br />
(KSchG) bei Einhaltung ganz<br />
bestimmter Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht.<br />
Diese gelten etwa in folgenden Fällen:<br />
Wenn das Kauf- oder Mietobjekt der De ckung<br />
des Eigenbedarfs oder der eines nahen Angehörigen<br />
dienen soll und vor allem der Konsument<br />
seine Vertragserklärung (Anbot, Abschluss des<br />
Kauf- oder Mietvertrages etc.) am Tag der tatsächlichen<br />
erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes,<br />
daher innerhalb von 24 Stunden,<br />
abgegeben hat. Auch kann man zurücktreten,<br />
wenn für den Immobilienkauf wesentliche Voraussetzungen<br />
(z.B. in Aussicht gestellter günstiger<br />
Kredit) im Nachhinein dann doch nicht gegeben<br />
sind (§ 3a KschG). Die schriftliche Rücktrittserklärung<br />
ist in derartigen Fällen binnen einer<br />
Woche abzugeben. Es empfiehlt sich daher<br />
auf jeden Fall ein Einschreiben. Zudem kann<br />
sich oft ein zusätzliches Rücktritts- und Umtauschrecht<br />
aus der jeweiligen Vereinbarung<br />
(insbesondere den Allgemeinen Geschäftsbedingungen)<br />
ergeben. Auch gewähren viele Unternehmen<br />
den Kunden im Kulanzweg eine Rücktritts-<br />
oder Umtauschmöglichkeit. ■<br />
© Beigestellt<br />
„Wie kann man am<br />
besten Schimmelbildung<br />
in der Wohnung<br />
vermeiden?“<br />
ExpErtE:<br />
prok. Monika Winkler<br />
Abteilungsleitung<br />
Hausverwaltung<br />
Österreichisches<br />
Siedlungswerk<br />
HErbErt FriEsacHEr, salzburg<br />
SchimmelpilzSporen befinden sich praktisch<br />
überall in der Luft. Zum Auskeimen benötigen<br />
sie jedoch Feuchtigkeit. In schlecht gelüfteten<br />
Räumen kondensiert die Feuchtigkeit aus<br />
der Luft an den Oberflächen. Wenn eine Stelle<br />
länger feucht bleibt, bietet sie guten Nährboden<br />
für Schimmelpilze. Daher ist es wichtig, täglich<br />
mind. drei mal zehn Minuten lang stoßzulüften.<br />
Insbesondere morgens nach dem Aufstehen, da<br />
der Mensch in der Nacht viel Feuchtigkeit verliert.<br />
Für einen gesunden Schlaf empfiehlt es<br />
sich, den Kohlendioxidgehalt der Luft auch kurz<br />
vor dem Zubettgehen zu senken. Dieses Stoßlüften<br />
ist übrigens viel ergiebiger, als ein Fenster<br />
den ganzen Tag gekippt zu halten. Neben dem<br />
Energieverlust kann es auch hier durch Kondensation<br />
an den ausgekühlten Wänden zu Schimmelbildung<br />
kommen. Um die Kondensatbildung<br />
an den Fenstern zu verhindern, sollte man<br />
zudem die Innenjalousien nie komplett schließen,<br />
keine langen, dicken Vorhänge vor den<br />
Fenstern verwenden und keine Heizkörper-Verbauten<br />
anbringen. Auch regelmäßiges Wäschetrocknen<br />
in der Wohnung ist nicht optimal. An<br />
den Außenwänden sollten keine Verkleidungen<br />
oder verbauten Möbelstücke angebracht werden.<br />
Wenn das die Räumlichkeiten nicht zulassen,<br />
ist zumindest ein gewisser Abstand zwischen<br />
Möbelstück und Wand zu empfehlen, um<br />
die Luftzirkulation zu gewährleisten. Eine relative<br />
Luftfeuchtigkeit von ca. 50 % ist optimal;<br />
60 % die Obergrenze. Mit einem Hygrometer<br />
hat man eine gute Kontrollmöglichkeit. Je tiefer<br />
die Außentemperaturen, desto geringer darf die<br />
Luftfeuchtigkeit sein. Ein Anlaufen der Fenster<br />
beim Öffnen ist ein sicheres Zeichen, dass die<br />
Luftfeuchtigkeit im Raum zu hoch ist. Bei einer<br />
langanhaltenden überhöhten Luftfeuchtigkeit<br />
beginnen Holzfenster und -türen zu quellen<br />
und es können massive Schäden an den Baukörpern<br />
auftreten. Alle Räume der Wohnung<br />
sollten gleichmäßig beheizt werden (20 – 22°C)<br />
und in der Nacht max. 5°C darunter liegen. ■<br />
■ HabEn aucH siE EinE FragE?<br />
Unsere Experten freuen sich auf Ihre Fragen! Bitte<br />
beachten Sie, dass einzelne Fragen nicht individuell<br />
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post an: immo 360 grad gmbh, Feldgasse 6–8,<br />
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© Beigestellt<br />
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