Newsletter - Linder & Gruber, Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH
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<strong>Newsletter</strong><br />
.<br />
Nr. 8 / August 2011 ..<br />
Inhaltsübersicht<br />
1. <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> News ................................................................................... Seite 2<br />
2. Aktuelle Wirtschaftsthemen auf unserer Homepage ...................................... Seite 2<br />
3. BMF zur Frage der weiteren Anwendung der<br />
Gaststättenpauschalierungs-VO .................................................................... Seite 2<br />
4. Das Abgabenänderungsgesetz 2011 ............................................................ Seite 3<br />
5. Nachträgliche Korrektur einer fehlerhaften Rechnung zulässig ..................... Seite 4<br />
6. Haftungen im Zuge eines Unternehmenserwerbs ......................................... Seite 4<br />
7. Appartementvermietung an Sommerfrischler ................................................ Seite 5<br />
8. Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern ........................................................... Seite 6<br />
9. Link- <strong>und</strong> Literaturtipp .................................................................................... Seite 7<br />
10. Zinsbarometer ............................................................................................... Seite 7<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> <strong>GmbH</strong><br />
<strong>Steuer</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wirtschaftsberatung</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Martin-Luther-Straße 160, 8970 Schladming<br />
www.linder-gruber.at<br />
Quelle:<br />
<strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia
<strong>Newsletter</strong> August 2011<br />
1. <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> News *<br />
Die von Petra Schütter betreuten Mandanten wurden bereits persönlich davon unterrichtet, dass sie<br />
Mutterfreuden entgegen sieht. Ab 13. Oktober 2011 beginnt für sie der Mutterschutz.<br />
Im Rahmen der gesetzlichen <strong>und</strong> faktischen Möglichkeiten wird Petra auch während der Karenzzeit<br />
Jahresabschlüsse in Heimarbeit für uns bearbeiten.<br />
Die Bearbeitung ihrer monatlichen Buchhaltungen wird Petra an das bestehende Team von<br />
<strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> übertragen.<br />
Die betroffenen Mandanten werden demnächst davon unterrichtet, welcher Sachbearbeiter diese<br />
Aufgabe, in Vertretung von Petra, künftig übernehmen wird.<br />
Für den Bereich Lohnverrechnung haben wir uns entschieden, die Verstärkung der Abteilung durch<br />
eine Mitarbeiterin aus den eigenen Reihen aufzubauen.<br />
Simone Gaislehner wird neben ihrer derzeit laufenden Ausbildung zum Treuhandassistenten im<br />
Herbst die Ausbildung zur diplomierten Personalverrechnerin über die Akademie der<br />
Wirtschaftstreuhänder in Angriff nehmen.<br />
Den betroffenen K<strong>und</strong>en dürfen wir versichern, dass wir alle organisatorischen Maßnahmen gesetzt<br />
haben, damit die Erledigung ihrer steuerlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Angelegenheiten, in gewohnter<br />
Form <strong>und</strong> Qualität auch in Zukunft gewährleistet ist.<br />
2. Aktuelle Wirtschaftsthemen auf unserer Homepage *<br />
• Bericht über die Lage der Tourismus- <strong>und</strong> Freizeitwirtschaft in Österreich 2010<br />
Das B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft, Familie <strong>und</strong> Jugend veröffentlichte jüngst den Bericht über<br />
das "Jahr 1" nach der Weltwirtschaftskrise.<br />
Innovationen <strong>und</strong> eine bessere Koordination aller Tourismuspartner werden von der<br />
österreichischen Tourismusstrategie als zentrale Zukunftsaufgaben für die österreichische<br />
Tourismuswirtschaft angesehen.<br />
mehr auf unserer Homepage<br />
• <strong>Steuer</strong>liche Absetzbarkeit von Kosten für Kinderferiencamps neu geregelt<br />
Entsprechend den bereits seit 2009 geltenden allgemeinen Bestimmungen bezüglich der<br />
steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, waren bei Feriencamps bisher nur die<br />
Kosten für die Betreuung abzugsfähig. Ein neuer Erlass des BMF sichert künftig die<br />
uneingeschränkte steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten ab 2011.<br />
mehr auf unserer Homepage<br />
• Im Flug der Zeit<br />
Ein Sommerfest für K<strong>und</strong>en, Geschäftspartner <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>e von <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong><br />
- 3 Generationen <strong>Steuer</strong>beratung <strong>Linder</strong><br />
- 25 Jahre <strong>Steuer</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wirtschaftsberatung</strong><br />
Norbert <strong>Linder</strong> <strong>und</strong> Walfried <strong>Gruber</strong><br />
mehr auf unserer Homepage<br />
• Mai Cocopelli – „Die Piraten sind los“<br />
Ein Kinderkonzert zum Ferienbeginn im Stadtsaal Schladming powered by <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong><br />
mehr auf unserer Homepage<br />
3. BMF zur Frage der weiteren Anwendung der Gaststättenpauschalierungs-VO *<br />
In einer richtungweisenden Entscheidung hat der UFS (Unabhängige Finanzsenat) Innsbruck vor<br />
kurzem die Pauschalierungsverordnung für das Gaststätten- <strong>und</strong> Beherbergungsgewerbe als<br />
unionsrechtlich unzulässige Beihilfe tituliert.<br />
Diese Entscheidung des UFS wurde mittlerweile beim VwGH (Verwaltungsgerichtshof) angefochten.<br />
Das BMF (B<strong>und</strong>esministerium für Finanzen) bestätigt zunächst die weitere Anwendbarkeit der<br />
Verordnung bis zum Ergehen einer Entscheidung des VwGH.<br />
* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />
** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 2
<strong>Newsletter</strong> August 2011<br />
In dem Beitrag „Gaststättenpauschalierung bald vor dem Aus?“ vom 18.04.2011 haben wir auf unserer<br />
Homepage die Hintergründe dieser UFS Entscheidung beleuchtet. Auf Anfrage des Fachsenats für<br />
<strong>Steuer</strong>recht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat nun das BMF vor kurzem bestätigt, dass die<br />
Gaststättenpauschalierungs-Verordnung bis zu einer endgültigen Entscheidung durch den VwGH<br />
jedenfalls in Geltung bleiben wird.<br />
Dass seitens der Finanzverwaltung derzeit eine große Offensive zur Beschränkung der<br />
Anwendungsmöglichkeit der Gaststättenpauschalierung eingeleitet worden ist, bestätigt ein weiteres<br />
jüngst veröffentlichtes Judikat des UFS Innsbruck, in dem die Pauschalierung bei einem Apres-Ski-<br />
Lokal, das nahezu ausschließlich Getränke anbietet, abgelehnt worden ist.<br />
Im Gegensatz zur Entscheidungsfreudigkeit des UFS-Innsbruck sind sämtliche, in dieser Rechtssache<br />
beim UFS Graz eingereichten Berufungen, bis zum Ergehen einer entsprechenden VwGH-<br />
Entscheidung, ausgesetzt.<br />
4. Das Abgabenänderungsgesetz 2011 **<br />
Am 8. Juli 2011 wurde im Nationalrat das Abgabenänderungsgesetz 2011 beschlossen. Die<br />
folgenden Punkte geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen im<br />
Bereich des Ertragsteuerrechts.<br />
Montageprivileg<br />
Aufgr<strong>und</strong> des neu geregelten Montageprivilegs sind künftig 60% der laufenden monatlichen Einkünfte<br />
steuerbefrei, soweit diese nicht die Höchstbemessungsgr<strong>und</strong>lage des ASVG (Wert 2011: € 4.200 pro<br />
Monat) überschreiten. Der lohnsteuerfreie Teil der Einkünfte ist auch nicht Teil der<br />
Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für die Lohnabgaben, diese werden also nur von den verbleibenden 40%<br />
berechnet.<br />
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Montageprivilegs:<br />
1. Der ausländische Einsatzort muss mindestens 400 km Luftlinie vom österreichischen<br />
Staatsgebiet entfernt sein.<br />
2. Die Entsendung darf nicht in eine Betriebsstätte des Arbeitgebers erfolgen <strong>und</strong><br />
3. muss ununterbrochen mindestens ein Monat dauern.<br />
4. Die Arbeit ist unter erschwerten Bedingungen zu leisten.<br />
Kirchenbeitrag<br />
Verpflichtende Beiträge an Kirchen <strong>und</strong> Religionsgemeinschaften sind ab 2012 jährlich bis zu einer<br />
Höhe von € 400 als Sonderausgabe absetzbar.<br />
Spenden<br />
Ab 2012 sind Spenden an Freiwillige Feuerwehren als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben<br />
abzugsfähig. Außerdem können sich künftig auch Umwelt-, Natur- <strong>und</strong> Artenschutzorganisationen<br />
sowie Tierheime in die Liste von begünstigten Spendenempfängern eintragen lassen, damit Spenden<br />
an sie steuerlich absetzbar sind.<br />
Neues Vermögenszuwachssteuersystem erst ab 1. April 2012<br />
Das Inkrafttreten des neuen Kapitalerwerbssteuer (KESt)-Systems wird von 1. Oktober 2011 auf 1. April<br />
2012 verschoben, um den Banken mehr Zeit für die Vorbereitung <strong>und</strong> technische Umsetzung zu geben.<br />
Damit einher geht die Verlängerung der entsprechenden Übergangsbestimmungen (z.B.<br />
Spekulationsfrist von Wertpapieren).<br />
Verlustverwertung Kapitalanlage<br />
Substanzverluste von Wertpapieren im Betriebsvermögen können mit entsprechenden Gewinnen von<br />
Wertpapieren ausgeglichen werden. Ein danach noch vorhandener Verlust kann bis zur Hälfte mit<br />
anderen betrieblichen <strong>und</strong> außerbetrieblichen Einkünften ausgeglichen werden.<br />
KESt-Abzug bei Wegzug<br />
Wenn der <strong>Steuer</strong>pflichtige seinen Wegzug aus Österreich meldet, ist die Bank zum Kapitalertragsteuer<br />
(KESt)-Abzug auf die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Zinsen verpflichtet. Der Abzug kann<br />
unterbleiben, wenn bei der Bank ein Bescheid über die Wegzugbesteuerung vorgelegt wird.<br />
* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />
** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 3
<strong>Newsletter</strong> August 2011<br />
5. Nachträgliche Korrektur einer fehlerhaften Rechnung zulässig **<br />
Im Verlauf einer finanzbehördlichen Überprüfung wird manchmal festgestellt, dass eine<br />
Rechnung aus einem Vorjahr formal fehlerhaft ist. Wenn der Vorsteuerabzug dabei gutgläubig<br />
vorgenommen wurde, kann der Mangel durch Beibringung einer korrigierten Rechnung<br />
innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.<br />
Bei dieser Vorgangsweise bleibt der Umsatzsteuerbescheid des betreffenden Jahres unverändert, da<br />
die Korrektur der mangelhaften Rechnung mit Wirkung für eben dieses Jahr anerkannt wird. Würde die<br />
korrekte Rechnung erst mit Wirkung für das spätere, zum Zeitpunkt der finanzbehördlichen Prüfung<br />
laufende Jahr anerkannt, müsste der USt-Bescheid des ursprünglichen Jahres um die dort zuviel<br />
geltend gemachte Vorsteuer abgeändert werden. Zusätzlich zum damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Verwaltungsaufwand wäre die Verhängung eines Säumniszuschlags für eine etwaig entstehende oder<br />
sich vergrößernde USt-Restschuld eine zwingende Folge.<br />
Weitere Entwicklung bleibt abzuwarten<br />
Die pragmatische <strong>und</strong> bürokratiesparende Sichtweise der Finanzverwaltung widerspricht allerdings der<br />
bisher in Österreich vorherrschenden Auffassung. Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.<br />
Unternehmer können sich aber über einen Trend zu Reduktion von Formalismus <strong>und</strong> Steigerung der<br />
Verfahrensökonomie freuen.<br />
Achtung: Wird in der ursprünglichen Rechnung die Umsatzsteuer der Höhe nach falsch ausgewiesen<br />
(zu hoch, zu niedrig oder gar nicht), ist nach österreichischem Recht eine Rechnungs- <strong>und</strong><br />
Umsatzsteuerkorrektur nur im Voranmeldungszeitraum der Berichtigung möglich. Eine Rückwirkung der<br />
Korrektur ist in diesem Fall nicht möglich!<br />
6. Haftungen im Zuge eines Unternehmenserwerbs **<br />
Bei jedem Unternehmenserwerb stellt sich die Frage nach der Haftung für die Altschulden des<br />
Übergebers. Neben den Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten oder der Bank ist auch auf<br />
Ansprüche des Fiskus oder der Sozialversicherung zu achten.<br />
Ein Übernehmer haftet für alle unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten, die er kannte oder kennen<br />
musste, wobei die Haftung mit dem Wert des übernommenen Vermögens des Unternehmens begrenzt<br />
ist. Gemäß den Bestimmungen des Unternehmergesetzbuches (UGB) übernimmt der Nachfolger die<br />
unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse des Übergebers mit den bis zum Zeitpunkt der Übergabe<br />
begründeten Rechten <strong>und</strong> Pflichten (Verbindlichkeiten), sofern das Unternehmen fortgeführt wird. Die<br />
Firmen(-wortlaut)fortführung spielt dabei keine Rolle. Auch wenn der Erwerber dabei in einzelne<br />
unternehmensbezogene Verträge nicht eintritt, haftet er für die entsprechenden Verbindlichkeiten. Er<br />
kann sich davon nur durch eine explizit anders lautende Vereinbarung befreien, die auch zum<br />
Firmenbuch einzutragen ist.<br />
Arbeitnehmeransprüche<br />
Im Fall eines Überganges von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen auf einen neuen Inhaber<br />
regelt das AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) das Schicksal von Arbeitsverhältnissen.<br />
Der Erwerber tritt als Arbeitgeber mit allen Rechten <strong>und</strong> Pflichten in die im Zeitpunkt des Übergangs<br />
bestehenden Arbeitsverträge ein (inkl. betrieblicher Pensionszusagen). Sollte der Erwerber den<br />
kollektivvertraglichen Bestandschutz oder die betriebliche Pensionszusage nicht mit übernehmen, kann<br />
der Arbeitnehmer dem Übergang widersprechen.<br />
Sozialversicherungsbeiträge<br />
Der Erwerber haftet für die im letzten Jahr vor der Übereignung angefallenen<br />
Sozialversicherungsbeiträge. Wird jedoch eine Anfrage bei der Sozialversicherung (mit Zustimmung<br />
des Übergebers) gestellt, haftet der Erwerber nur in Höhe jenes Betrages, den ihm die<br />
Sozialversicherung als Rückstand bekannt gibt.<br />
* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />
** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 4
<strong>Newsletter</strong> August 2011<br />
Abgabenschulden<br />
Abgabenschulden sind persönliche, nicht übertragbare Schulden. Der Erwerber eines Unternehmens<br />
haftet jedoch unter bestimmten Voraussetzungen für die Abgabenschuld des Vorgängers. Im Falle einer<br />
Einzelrechtsnachfolge (Schenkung, Kauf,....) haftet der Erwerber des Unternehmens für alle<br />
betrieblichen Abgaben <strong>und</strong> <strong>Steuer</strong>n (etwa Umsatz-, Kommunal-, Lohnsteuer) für das laufende <strong>und</strong> das<br />
Vorjahr – rückwirkend also bis zu 24 Monate. Er haftet aber nicht für die unbeglichenen<br />
Einkommensteuern des Veräußerers. Bei einer Erbschaft jedoch gehen alle offenen Abgabenschulden<br />
auf den Erben über – auch die Einkommensteuer!<br />
Betriebsanlagengenehmigungen<br />
Damit Sie Probleme in Folge von Unregelmäßigkeiten beim Übergeber vermeiden können, sollte<br />
geprüft werden, ob alle baulichen Maßnahmen der Behörde gegenüber angezeigt <strong>und</strong> genehmigt<br />
wurden.<br />
Um derartige Haftungen zu vermeiden, sind die Einsicht in die Geschäftsunterlagen des Übergebers<br />
<strong>und</strong> die frühzeitige Planung der Übernahme, verb<strong>und</strong>en mit entsprechender Beratung durch uns,<br />
unerlässlich!<br />
7. Appartementvermietung an Sommerfrischler **<br />
Aus steuerrechtlicher Sicht kann die Appartementvermietung entweder eine<br />
Vermietungstätigkeit darstellen oder einen Gewerbebetrieb begründen. Sogar wenn die Tätigkeit<br />
aus gewerberechtlicher Sicht keinen „Gewerbebetrieb“ begründet, kann steuerlich ein solcher<br />
vorliegen.<br />
Warum ist die Unterscheidung zwischen reiner Vermietungstätigkeit <strong>und</strong> gewerblicher Tätigkeit<br />
relevant? Der Fiskus nascht ja jedenfalls an den laufenden Gewinnen mit, egal ob diese aus einer<br />
reinen oder einer gewerblichen Vermietung stammen.<br />
Der große Unterschied besteht in der Substanzbesteuerung: Ferienwohnungen können im Falle der<br />
reinen Vermietung nach Ablauf der Spekulationsfrist (im Regelfall 10 Jahre) steuerfrei verkauft werden.<br />
Die gewerbliche Vermietung ist jedoch zeitlich unbegrenzt. Bis zur Aufgabe seiner Vermietungstätigkeit<br />
ist der gewerbliche Vermieter der Besteuerung seiner Ferienwohnungen ausgesetzt, sobald er<br />
Maßnahmen setzt, die eine weitere betriebliche Nutzung der Ferienwohnungen unmöglich machen -<br />
wie etwa Verkauf, Schenkung oder Privatnutzung der Appartements.<br />
Beitragspflicht in der gewerblichen Sozialversicherung<br />
Außerdem ist mit einer gewerblichen Vermietung eine Beitragspflicht in der gewerblichen<br />
Sozialversicherung verb<strong>und</strong>en. Diesem „Nachteil“ bei der gewerblichen Vermietung stehen aber auch<br />
zahlreiche Vorteile gegenüber:<br />
1. Verluste sind mit Gewinnen aus Folgejahren verrechenbar<br />
2. Höhere Abschreibung als bei reiner Vermietung<br />
3. Mildere Kriterien bei der Liebhabereiprüfung<br />
4. Sonstige steuerliche Begünstigungen (z.B. Gewinnfreibetrag, Übertragung stiller Reserven)<br />
Wann liegt eine gewerbliche Appartementvermietung vor?<br />
Eine gewerbliche Vermietung liegt dann vor, wenn neben der Quartierüberlassung Nebenleistungen<br />
(z.B. Frühstück, täglicher Zimmerservice, Bereitstellung von Bettwäsche <strong>und</strong> Handtüchern) erbracht<br />
werden. Im Falle der Appartementvermietung erbringt der Vermieter aber im Regelfall kaum<br />
Nebenleistungen.<br />
Daher wird die Gewerblichkeit anhand der Anzahl der vermieteten Appartements <strong>und</strong> der Dauer der<br />
Vermietung beurteilt. Da der mit der Appartementvermietung verb<strong>und</strong>ene Aufwand nicht von der Anzahl<br />
der in den einzelnen Wohnungen vorhandenen Betten abhängt, ist die für die Zimmervermietung mit<br />
Frühstück geltende 10-Betten-Grenze nicht maßgeblich. Die Appartementvermietung kann auch dann<br />
noch als reine Vermietungstätigkeit einzustufen sein, wenn die 10-Betten-Grenze überschritten wird.<br />
* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />
** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 5
<strong>Newsletter</strong> August 2011<br />
Kritische Grenze: sechs Appartements<br />
Aber die kurzfristige Vermietung einer größeren Zahl eingerichteter Ferienwohnungen geht aufgr<strong>und</strong><br />
des häufigen Mieterwechsels regelmäßig über den mit der bloßen Wohnungsüberlassung verb<strong>und</strong>enen<br />
Aufwand hinaus: Der Vermieter muss durch Werbemaßnahmen für eine kostendeckende Auslastung<br />
sorgen, nach jedem Mieterwechsel sind die Wohnungen zu reinigen <strong>und</strong> die Einrichtung zu<br />
kontrollieren, damit auch dem nächsten Feriengast ein intaktes Appartement zur Verfügung steht. Die<br />
„kritische“ bzw. einen Gewerbebetrieb begründende Grenze dürfte laut der bisherigen Rechtsprechung<br />
bei sechs Appartements liegen.<br />
8. Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern **<br />
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wurden auch Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer<br />
für Kleinunternehmer getroffen. So wurde etwa neu geregelt, dass bereits die einfache<br />
Verwendung der UID-Nummer gegenüber dem Lieferanten als Verzicht auf die Erwerbsschwelle<br />
gilt.<br />
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben <strong>und</strong> die<br />
Umsatzgrenze von € 30.000 netto jährlich nicht überschreiten. Aus Vereinfachungsgründen sind solche<br />
Kleinunternehmer unecht steuerbefreit, das heißt:<br />
1. Sie müssen keine Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen ausweisen,<br />
2. andererseits dürfen sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.<br />
Auf die Behandlung als Kleinunternehmer kann man allerdings verzichten, wobei diese Option zur<br />
"normalen" Umsatzbesteuerung bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides dem Finanzamt<br />
schriftlich anzuzeigen ist. Nach Ablauf einer fünfjährigen Bindungsfrist kann diese Optionserklärung<br />
widerrufen werden.<br />
Folgende aktuelle Neuerungen sind für Kleinunternehmer von Bedeutung:<br />
Widerruf des Verzichts auf Kleinunternehmerregelung bedarf der Schriftlichkeit<br />
In einer aktuellen Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats wird ausdrücklich festgehalten, dass<br />
der Widerruf des Verzichts auf die Kleinunternehmerbefreiung schriftlich erfolgen muss.<br />
Verzicht auf die Erwerbsschwelle mittels Verwendung der UID-Nummer<br />
Kauft ein Kleinunternehmer Waren aus dem EU-Raum, so wird er vom Lieferanten gr<strong>und</strong>sätzlich wie<br />
eine Privatperson behandelt. Der Lieferant stellt seine Rechnung mit der lokalen Umsatzsteuer aus.<br />
Allerdings muss der Kleinunternehmer bei solchen Einkäufen die so genannte Erwerbsschwelle in Höhe<br />
von € 11.000 beachten. Wird diese Schwelle in einem Jahr überschritten <strong>und</strong> hat der Kleinunternehmer<br />
keine UID-Nummer, so muss der Kleinunternehmer alle EU-Einkäufe ab Überschreiten einerseits in<br />
Österreich als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern <strong>und</strong> andererseits die Umsatzsteuer des<br />
Lieferanten laut dessen Rechnung bezahlen. Zur Vermeidung dieser doppelten Umsatzsteuerbelastung<br />
ist somit ab dem Überschreiten der Schwelle die Verwendung einer UID-Nummer anzuraten.<br />
Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt<br />
Der Kleinunternehmer kann gegenüber dem Finanzamt aber bereits vor Überschreiten der<br />
Erwerbsschwelle schriftlich auf die Anwendung dieser Schwelle verzichten. Dies bewirkt, dass der<br />
Lieferant den Kleinunternehmer von Beginn an als "echten" Unternehmer behandelt <strong>und</strong> keine<br />
Umsatzsteuer seines eigenen Landes auf der Rechnung anführt. Allerdings muss der österreichische<br />
Kleinunternehmer ab Verzicht jeden Einkauf aus dem EU-Ausland als innergemeinschaftlichen Erwerb<br />
versteuern <strong>und</strong> entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen.<br />
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde nun neu geregelt, dass bereits die einfache<br />
Verwendung der UID-Nummer gegenüber dem Lieferanten als solcher Verzicht gilt <strong>und</strong> die oben<br />
beschriebenen Auswirkungen mit sich bringt. Der Verzicht bindet den Erwerber mindestens zwei<br />
Kalenderjahre <strong>und</strong> kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden.<br />
* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />
** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 6
<strong>Newsletter</strong> August 2011<br />
9. Link- <strong>und</strong> Literaturtipp *<br />
www.spritpreisrechner.at<br />
Auf Basis des neuen Preistransparenzgesetzes, sowie der dazu ergangenen Verordnung können<br />
Autofahrer ab 16. August auf der Spritpreisdatenbank der Energie-Regulierungsbehörde<br />
(E-Control) täglich <strong>und</strong> online die günstigste Tankstelle in ihrem lokalen Umfeld in Erfahrung<br />
bringen.<br />
Durch Eingabe der Wohnadresse in einer Suchmaske werden zunächst die 10 nächstgelegenen<br />
Tankstellen angezeigt.<br />
Für die 5 günstigsten Anbieter erscheinen dann die jeweiligen Treibstoffpreise, weiter Informationen,<br />
wie z.B. Öffnungszeiten, Shopangebot etc.<br />
Über einen Link zur E-Control können mit Hilfe eines Tarifkalkulators auch die österreichweit<br />
günstigsten Strom- <strong>und</strong> Gasangebote festgestellt werden.<br />
Eine Checkliste zum Energiesparen ergänzt das Online-Angebot der E-Control.<br />
10. Zinsbarometer *<br />
Tageszinssätze vom 01. August 2011<br />
Euribor CHF-Libor JPY-Libor<br />
1 Monat 1,434 0,12583 0,14031<br />
3 Monat 1,609 0,17500 0,19531<br />
6 Monat 1,820 0,24167 0,34031<br />
AWS-Zinssatz Quartal Juli – September 2011<br />
AWS variabel 3,500<br />
AWS fix 0,000<br />
AWS-Zinssatz Historie<br />
Quelle: www.global-rates.com<br />
www.linder-gruber.at/de/tools/AWS_Zinssaetze.php<br />
* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />
** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 7