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Newsletter - Linder & Gruber, Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH

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<strong>Newsletter</strong><br />

.<br />

Nr. 8 / August 2011 ..<br />

Inhaltsübersicht<br />

1. <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> News ................................................................................... Seite 2<br />

2. Aktuelle Wirtschaftsthemen auf unserer Homepage ...................................... Seite 2<br />

3. BMF zur Frage der weiteren Anwendung der<br />

Gaststättenpauschalierungs-VO .................................................................... Seite 2<br />

4. Das Abgabenänderungsgesetz 2011 ............................................................ Seite 3<br />

5. Nachträgliche Korrektur einer fehlerhaften Rechnung zulässig ..................... Seite 4<br />

6. Haftungen im Zuge eines Unternehmenserwerbs ......................................... Seite 4<br />

7. Appartementvermietung an Sommerfrischler ................................................ Seite 5<br />

8. Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern ........................................................... Seite 6<br />

9. Link- <strong>und</strong> Literaturtipp .................................................................................... Seite 7<br />

10. Zinsbarometer ............................................................................................... Seite 7<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Steuer</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wirtschaftsberatung</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Martin-Luther-Straße 160, 8970 Schladming<br />

www.linder-gruber.at<br />

Quelle:<br />

<strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia


<strong>Newsletter</strong> August 2011<br />

1. <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> News *<br />

Die von Petra Schütter betreuten Mandanten wurden bereits persönlich davon unterrichtet, dass sie<br />

Mutterfreuden entgegen sieht. Ab 13. Oktober 2011 beginnt für sie der Mutterschutz.<br />

Im Rahmen der gesetzlichen <strong>und</strong> faktischen Möglichkeiten wird Petra auch während der Karenzzeit<br />

Jahresabschlüsse in Heimarbeit für uns bearbeiten.<br />

Die Bearbeitung ihrer monatlichen Buchhaltungen wird Petra an das bestehende Team von<br />

<strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> übertragen.<br />

Die betroffenen Mandanten werden demnächst davon unterrichtet, welcher Sachbearbeiter diese<br />

Aufgabe, in Vertretung von Petra, künftig übernehmen wird.<br />

Für den Bereich Lohnverrechnung haben wir uns entschieden, die Verstärkung der Abteilung durch<br />

eine Mitarbeiterin aus den eigenen Reihen aufzubauen.<br />

Simone Gaislehner wird neben ihrer derzeit laufenden Ausbildung zum Treuhandassistenten im<br />

Herbst die Ausbildung zur diplomierten Personalverrechnerin über die Akademie der<br />

Wirtschaftstreuhänder in Angriff nehmen.<br />

Den betroffenen K<strong>und</strong>en dürfen wir versichern, dass wir alle organisatorischen Maßnahmen gesetzt<br />

haben, damit die Erledigung ihrer steuerlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Angelegenheiten, in gewohnter<br />

Form <strong>und</strong> Qualität auch in Zukunft gewährleistet ist.<br />

2. Aktuelle Wirtschaftsthemen auf unserer Homepage *<br />

• Bericht über die Lage der Tourismus- <strong>und</strong> Freizeitwirtschaft in Österreich 2010<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft, Familie <strong>und</strong> Jugend veröffentlichte jüngst den Bericht über<br />

das "Jahr 1" nach der Weltwirtschaftskrise.<br />

Innovationen <strong>und</strong> eine bessere Koordination aller Tourismuspartner werden von der<br />

österreichischen Tourismusstrategie als zentrale Zukunftsaufgaben für die österreichische<br />

Tourismuswirtschaft angesehen.<br />

mehr auf unserer Homepage<br />

• <strong>Steuer</strong>liche Absetzbarkeit von Kosten für Kinderferiencamps neu geregelt<br />

Entsprechend den bereits seit 2009 geltenden allgemeinen Bestimmungen bezüglich der<br />

steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, waren bei Feriencamps bisher nur die<br />

Kosten für die Betreuung abzugsfähig. Ein neuer Erlass des BMF sichert künftig die<br />

uneingeschränkte steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten ab 2011.<br />

mehr auf unserer Homepage<br />

• Im Flug der Zeit<br />

Ein Sommerfest für K<strong>und</strong>en, Geschäftspartner <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>e von <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong><br />

- 3 Generationen <strong>Steuer</strong>beratung <strong>Linder</strong><br />

- 25 Jahre <strong>Steuer</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wirtschaftsberatung</strong><br />

Norbert <strong>Linder</strong> <strong>und</strong> Walfried <strong>Gruber</strong><br />

mehr auf unserer Homepage<br />

• Mai Cocopelli – „Die Piraten sind los“<br />

Ein Kinderkonzert zum Ferienbeginn im Stadtsaal Schladming powered by <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong><br />

mehr auf unserer Homepage<br />

3. BMF zur Frage der weiteren Anwendung der Gaststättenpauschalierungs-VO *<br />

In einer richtungweisenden Entscheidung hat der UFS (Unabhängige Finanzsenat) Innsbruck vor<br />

kurzem die Pauschalierungsverordnung für das Gaststätten- <strong>und</strong> Beherbergungsgewerbe als<br />

unionsrechtlich unzulässige Beihilfe tituliert.<br />

Diese Entscheidung des UFS wurde mittlerweile beim VwGH (Verwaltungsgerichtshof) angefochten.<br />

Das BMF (B<strong>und</strong>esministerium für Finanzen) bestätigt zunächst die weitere Anwendbarkeit der<br />

Verordnung bis zum Ergehen einer Entscheidung des VwGH.<br />

* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />

** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 2


<strong>Newsletter</strong> August 2011<br />

In dem Beitrag „Gaststättenpauschalierung bald vor dem Aus?“ vom 18.04.2011 haben wir auf unserer<br />

Homepage die Hintergründe dieser UFS Entscheidung beleuchtet. Auf Anfrage des Fachsenats für<br />

<strong>Steuer</strong>recht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat nun das BMF vor kurzem bestätigt, dass die<br />

Gaststättenpauschalierungs-Verordnung bis zu einer endgültigen Entscheidung durch den VwGH<br />

jedenfalls in Geltung bleiben wird.<br />

Dass seitens der Finanzverwaltung derzeit eine große Offensive zur Beschränkung der<br />

Anwendungsmöglichkeit der Gaststättenpauschalierung eingeleitet worden ist, bestätigt ein weiteres<br />

jüngst veröffentlichtes Judikat des UFS Innsbruck, in dem die Pauschalierung bei einem Apres-Ski-<br />

Lokal, das nahezu ausschließlich Getränke anbietet, abgelehnt worden ist.<br />

Im Gegensatz zur Entscheidungsfreudigkeit des UFS-Innsbruck sind sämtliche, in dieser Rechtssache<br />

beim UFS Graz eingereichten Berufungen, bis zum Ergehen einer entsprechenden VwGH-<br />

Entscheidung, ausgesetzt.<br />

4. Das Abgabenänderungsgesetz 2011 **<br />

Am 8. Juli 2011 wurde im Nationalrat das Abgabenänderungsgesetz 2011 beschlossen. Die<br />

folgenden Punkte geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen im<br />

Bereich des Ertragsteuerrechts.<br />

Montageprivileg<br />

Aufgr<strong>und</strong> des neu geregelten Montageprivilegs sind künftig 60% der laufenden monatlichen Einkünfte<br />

steuerbefrei, soweit diese nicht die Höchstbemessungsgr<strong>und</strong>lage des ASVG (Wert 2011: € 4.200 pro<br />

Monat) überschreiten. Der lohnsteuerfreie Teil der Einkünfte ist auch nicht Teil der<br />

Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für die Lohnabgaben, diese werden also nur von den verbleibenden 40%<br />

berechnet.<br />

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Montageprivilegs:<br />

1. Der ausländische Einsatzort muss mindestens 400 km Luftlinie vom österreichischen<br />

Staatsgebiet entfernt sein.<br />

2. Die Entsendung darf nicht in eine Betriebsstätte des Arbeitgebers erfolgen <strong>und</strong><br />

3. muss ununterbrochen mindestens ein Monat dauern.<br />

4. Die Arbeit ist unter erschwerten Bedingungen zu leisten.<br />

Kirchenbeitrag<br />

Verpflichtende Beiträge an Kirchen <strong>und</strong> Religionsgemeinschaften sind ab 2012 jährlich bis zu einer<br />

Höhe von € 400 als Sonderausgabe absetzbar.<br />

Spenden<br />

Ab 2012 sind Spenden an Freiwillige Feuerwehren als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben<br />

abzugsfähig. Außerdem können sich künftig auch Umwelt-, Natur- <strong>und</strong> Artenschutzorganisationen<br />

sowie Tierheime in die Liste von begünstigten Spendenempfängern eintragen lassen, damit Spenden<br />

an sie steuerlich absetzbar sind.<br />

Neues Vermögenszuwachssteuersystem erst ab 1. April 2012<br />

Das Inkrafttreten des neuen Kapitalerwerbssteuer (KESt)-Systems wird von 1. Oktober 2011 auf 1. April<br />

2012 verschoben, um den Banken mehr Zeit für die Vorbereitung <strong>und</strong> technische Umsetzung zu geben.<br />

Damit einher geht die Verlängerung der entsprechenden Übergangsbestimmungen (z.B.<br />

Spekulationsfrist von Wertpapieren).<br />

Verlustverwertung Kapitalanlage<br />

Substanzverluste von Wertpapieren im Betriebsvermögen können mit entsprechenden Gewinnen von<br />

Wertpapieren ausgeglichen werden. Ein danach noch vorhandener Verlust kann bis zur Hälfte mit<br />

anderen betrieblichen <strong>und</strong> außerbetrieblichen Einkünften ausgeglichen werden.<br />

KESt-Abzug bei Wegzug<br />

Wenn der <strong>Steuer</strong>pflichtige seinen Wegzug aus Österreich meldet, ist die Bank zum Kapitalertragsteuer<br />

(KESt)-Abzug auf die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Zinsen verpflichtet. Der Abzug kann<br />

unterbleiben, wenn bei der Bank ein Bescheid über die Wegzugbesteuerung vorgelegt wird.<br />

* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />

** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 3


<strong>Newsletter</strong> August 2011<br />

5. Nachträgliche Korrektur einer fehlerhaften Rechnung zulässig **<br />

Im Verlauf einer finanzbehördlichen Überprüfung wird manchmal festgestellt, dass eine<br />

Rechnung aus einem Vorjahr formal fehlerhaft ist. Wenn der Vorsteuerabzug dabei gutgläubig<br />

vorgenommen wurde, kann der Mangel durch Beibringung einer korrigierten Rechnung<br />

innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.<br />

Bei dieser Vorgangsweise bleibt der Umsatzsteuerbescheid des betreffenden Jahres unverändert, da<br />

die Korrektur der mangelhaften Rechnung mit Wirkung für eben dieses Jahr anerkannt wird. Würde die<br />

korrekte Rechnung erst mit Wirkung für das spätere, zum Zeitpunkt der finanzbehördlichen Prüfung<br />

laufende Jahr anerkannt, müsste der USt-Bescheid des ursprünglichen Jahres um die dort zuviel<br />

geltend gemachte Vorsteuer abgeändert werden. Zusätzlich zum damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Verwaltungsaufwand wäre die Verhängung eines Säumniszuschlags für eine etwaig entstehende oder<br />

sich vergrößernde USt-Restschuld eine zwingende Folge.<br />

Weitere Entwicklung bleibt abzuwarten<br />

Die pragmatische <strong>und</strong> bürokratiesparende Sichtweise der Finanzverwaltung widerspricht allerdings der<br />

bisher in Österreich vorherrschenden Auffassung. Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.<br />

Unternehmer können sich aber über einen Trend zu Reduktion von Formalismus <strong>und</strong> Steigerung der<br />

Verfahrensökonomie freuen.<br />

Achtung: Wird in der ursprünglichen Rechnung die Umsatzsteuer der Höhe nach falsch ausgewiesen<br />

(zu hoch, zu niedrig oder gar nicht), ist nach österreichischem Recht eine Rechnungs- <strong>und</strong><br />

Umsatzsteuerkorrektur nur im Voranmeldungszeitraum der Berichtigung möglich. Eine Rückwirkung der<br />

Korrektur ist in diesem Fall nicht möglich!<br />

6. Haftungen im Zuge eines Unternehmenserwerbs **<br />

Bei jedem Unternehmenserwerb stellt sich die Frage nach der Haftung für die Altschulden des<br />

Übergebers. Neben den Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten oder der Bank ist auch auf<br />

Ansprüche des Fiskus oder der Sozialversicherung zu achten.<br />

Ein Übernehmer haftet für alle unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten, die er kannte oder kennen<br />

musste, wobei die Haftung mit dem Wert des übernommenen Vermögens des Unternehmens begrenzt<br />

ist. Gemäß den Bestimmungen des Unternehmergesetzbuches (UGB) übernimmt der Nachfolger die<br />

unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse des Übergebers mit den bis zum Zeitpunkt der Übergabe<br />

begründeten Rechten <strong>und</strong> Pflichten (Verbindlichkeiten), sofern das Unternehmen fortgeführt wird. Die<br />

Firmen(-wortlaut)fortführung spielt dabei keine Rolle. Auch wenn der Erwerber dabei in einzelne<br />

unternehmensbezogene Verträge nicht eintritt, haftet er für die entsprechenden Verbindlichkeiten. Er<br />

kann sich davon nur durch eine explizit anders lautende Vereinbarung befreien, die auch zum<br />

Firmenbuch einzutragen ist.<br />

Arbeitnehmeransprüche<br />

Im Fall eines Überganges von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen auf einen neuen Inhaber<br />

regelt das AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) das Schicksal von Arbeitsverhältnissen.<br />

Der Erwerber tritt als Arbeitgeber mit allen Rechten <strong>und</strong> Pflichten in die im Zeitpunkt des Übergangs<br />

bestehenden Arbeitsverträge ein (inkl. betrieblicher Pensionszusagen). Sollte der Erwerber den<br />

kollektivvertraglichen Bestandschutz oder die betriebliche Pensionszusage nicht mit übernehmen, kann<br />

der Arbeitnehmer dem Übergang widersprechen.<br />

Sozialversicherungsbeiträge<br />

Der Erwerber haftet für die im letzten Jahr vor der Übereignung angefallenen<br />

Sozialversicherungsbeiträge. Wird jedoch eine Anfrage bei der Sozialversicherung (mit Zustimmung<br />

des Übergebers) gestellt, haftet der Erwerber nur in Höhe jenes Betrages, den ihm die<br />

Sozialversicherung als Rückstand bekannt gibt.<br />

* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />

** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 4


<strong>Newsletter</strong> August 2011<br />

Abgabenschulden<br />

Abgabenschulden sind persönliche, nicht übertragbare Schulden. Der Erwerber eines Unternehmens<br />

haftet jedoch unter bestimmten Voraussetzungen für die Abgabenschuld des Vorgängers. Im Falle einer<br />

Einzelrechtsnachfolge (Schenkung, Kauf,....) haftet der Erwerber des Unternehmens für alle<br />

betrieblichen Abgaben <strong>und</strong> <strong>Steuer</strong>n (etwa Umsatz-, Kommunal-, Lohnsteuer) für das laufende <strong>und</strong> das<br />

Vorjahr – rückwirkend also bis zu 24 Monate. Er haftet aber nicht für die unbeglichenen<br />

Einkommensteuern des Veräußerers. Bei einer Erbschaft jedoch gehen alle offenen Abgabenschulden<br />

auf den Erben über – auch die Einkommensteuer!<br />

Betriebsanlagengenehmigungen<br />

Damit Sie Probleme in Folge von Unregelmäßigkeiten beim Übergeber vermeiden können, sollte<br />

geprüft werden, ob alle baulichen Maßnahmen der Behörde gegenüber angezeigt <strong>und</strong> genehmigt<br />

wurden.<br />

Um derartige Haftungen zu vermeiden, sind die Einsicht in die Geschäftsunterlagen des Übergebers<br />

<strong>und</strong> die frühzeitige Planung der Übernahme, verb<strong>und</strong>en mit entsprechender Beratung durch uns,<br />

unerlässlich!<br />

7. Appartementvermietung an Sommerfrischler **<br />

Aus steuerrechtlicher Sicht kann die Appartementvermietung entweder eine<br />

Vermietungstätigkeit darstellen oder einen Gewerbebetrieb begründen. Sogar wenn die Tätigkeit<br />

aus gewerberechtlicher Sicht keinen „Gewerbebetrieb“ begründet, kann steuerlich ein solcher<br />

vorliegen.<br />

Warum ist die Unterscheidung zwischen reiner Vermietungstätigkeit <strong>und</strong> gewerblicher Tätigkeit<br />

relevant? Der Fiskus nascht ja jedenfalls an den laufenden Gewinnen mit, egal ob diese aus einer<br />

reinen oder einer gewerblichen Vermietung stammen.<br />

Der große Unterschied besteht in der Substanzbesteuerung: Ferienwohnungen können im Falle der<br />

reinen Vermietung nach Ablauf der Spekulationsfrist (im Regelfall 10 Jahre) steuerfrei verkauft werden.<br />

Die gewerbliche Vermietung ist jedoch zeitlich unbegrenzt. Bis zur Aufgabe seiner Vermietungstätigkeit<br />

ist der gewerbliche Vermieter der Besteuerung seiner Ferienwohnungen ausgesetzt, sobald er<br />

Maßnahmen setzt, die eine weitere betriebliche Nutzung der Ferienwohnungen unmöglich machen -<br />

wie etwa Verkauf, Schenkung oder Privatnutzung der Appartements.<br />

Beitragspflicht in der gewerblichen Sozialversicherung<br />

Außerdem ist mit einer gewerblichen Vermietung eine Beitragspflicht in der gewerblichen<br />

Sozialversicherung verb<strong>und</strong>en. Diesem „Nachteil“ bei der gewerblichen Vermietung stehen aber auch<br />

zahlreiche Vorteile gegenüber:<br />

1. Verluste sind mit Gewinnen aus Folgejahren verrechenbar<br />

2. Höhere Abschreibung als bei reiner Vermietung<br />

3. Mildere Kriterien bei der Liebhabereiprüfung<br />

4. Sonstige steuerliche Begünstigungen (z.B. Gewinnfreibetrag, Übertragung stiller Reserven)<br />

Wann liegt eine gewerbliche Appartementvermietung vor?<br />

Eine gewerbliche Vermietung liegt dann vor, wenn neben der Quartierüberlassung Nebenleistungen<br />

(z.B. Frühstück, täglicher Zimmerservice, Bereitstellung von Bettwäsche <strong>und</strong> Handtüchern) erbracht<br />

werden. Im Falle der Appartementvermietung erbringt der Vermieter aber im Regelfall kaum<br />

Nebenleistungen.<br />

Daher wird die Gewerblichkeit anhand der Anzahl der vermieteten Appartements <strong>und</strong> der Dauer der<br />

Vermietung beurteilt. Da der mit der Appartementvermietung verb<strong>und</strong>ene Aufwand nicht von der Anzahl<br />

der in den einzelnen Wohnungen vorhandenen Betten abhängt, ist die für die Zimmervermietung mit<br />

Frühstück geltende 10-Betten-Grenze nicht maßgeblich. Die Appartementvermietung kann auch dann<br />

noch als reine Vermietungstätigkeit einzustufen sein, wenn die 10-Betten-Grenze überschritten wird.<br />

* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />

** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 5


<strong>Newsletter</strong> August 2011<br />

Kritische Grenze: sechs Appartements<br />

Aber die kurzfristige Vermietung einer größeren Zahl eingerichteter Ferienwohnungen geht aufgr<strong>und</strong><br />

des häufigen Mieterwechsels regelmäßig über den mit der bloßen Wohnungsüberlassung verb<strong>und</strong>enen<br />

Aufwand hinaus: Der Vermieter muss durch Werbemaßnahmen für eine kostendeckende Auslastung<br />

sorgen, nach jedem Mieterwechsel sind die Wohnungen zu reinigen <strong>und</strong> die Einrichtung zu<br />

kontrollieren, damit auch dem nächsten Feriengast ein intaktes Appartement zur Verfügung steht. Die<br />

„kritische“ bzw. einen Gewerbebetrieb begründende Grenze dürfte laut der bisherigen Rechtsprechung<br />

bei sechs Appartements liegen.<br />

8. Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern **<br />

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wurden auch Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer<br />

für Kleinunternehmer getroffen. So wurde etwa neu geregelt, dass bereits die einfache<br />

Verwendung der UID-Nummer gegenüber dem Lieferanten als Verzicht auf die Erwerbsschwelle<br />

gilt.<br />

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben <strong>und</strong> die<br />

Umsatzgrenze von € 30.000 netto jährlich nicht überschreiten. Aus Vereinfachungsgründen sind solche<br />

Kleinunternehmer unecht steuerbefreit, das heißt:<br />

1. Sie müssen keine Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen ausweisen,<br />

2. andererseits dürfen sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.<br />

Auf die Behandlung als Kleinunternehmer kann man allerdings verzichten, wobei diese Option zur<br />

"normalen" Umsatzbesteuerung bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides dem Finanzamt<br />

schriftlich anzuzeigen ist. Nach Ablauf einer fünfjährigen Bindungsfrist kann diese Optionserklärung<br />

widerrufen werden.<br />

Folgende aktuelle Neuerungen sind für Kleinunternehmer von Bedeutung:<br />

Widerruf des Verzichts auf Kleinunternehmerregelung bedarf der Schriftlichkeit<br />

In einer aktuellen Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats wird ausdrücklich festgehalten, dass<br />

der Widerruf des Verzichts auf die Kleinunternehmerbefreiung schriftlich erfolgen muss.<br />

Verzicht auf die Erwerbsschwelle mittels Verwendung der UID-Nummer<br />

Kauft ein Kleinunternehmer Waren aus dem EU-Raum, so wird er vom Lieferanten gr<strong>und</strong>sätzlich wie<br />

eine Privatperson behandelt. Der Lieferant stellt seine Rechnung mit der lokalen Umsatzsteuer aus.<br />

Allerdings muss der Kleinunternehmer bei solchen Einkäufen die so genannte Erwerbsschwelle in Höhe<br />

von € 11.000 beachten. Wird diese Schwelle in einem Jahr überschritten <strong>und</strong> hat der Kleinunternehmer<br />

keine UID-Nummer, so muss der Kleinunternehmer alle EU-Einkäufe ab Überschreiten einerseits in<br />

Österreich als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern <strong>und</strong> andererseits die Umsatzsteuer des<br />

Lieferanten laut dessen Rechnung bezahlen. Zur Vermeidung dieser doppelten Umsatzsteuerbelastung<br />

ist somit ab dem Überschreiten der Schwelle die Verwendung einer UID-Nummer anzuraten.<br />

Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt<br />

Der Kleinunternehmer kann gegenüber dem Finanzamt aber bereits vor Überschreiten der<br />

Erwerbsschwelle schriftlich auf die Anwendung dieser Schwelle verzichten. Dies bewirkt, dass der<br />

Lieferant den Kleinunternehmer von Beginn an als "echten" Unternehmer behandelt <strong>und</strong> keine<br />

Umsatzsteuer seines eigenen Landes auf der Rechnung anführt. Allerdings muss der österreichische<br />

Kleinunternehmer ab Verzicht jeden Einkauf aus dem EU-Ausland als innergemeinschaftlichen Erwerb<br />

versteuern <strong>und</strong> entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen.<br />

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde nun neu geregelt, dass bereits die einfache<br />

Verwendung der UID-Nummer gegenüber dem Lieferanten als solcher Verzicht gilt <strong>und</strong> die oben<br />

beschriebenen Auswirkungen mit sich bringt. Der Verzicht bindet den Erwerber mindestens zwei<br />

Kalenderjahre <strong>und</strong> kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden.<br />

* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />

** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 6


<strong>Newsletter</strong> August 2011<br />

9. Link- <strong>und</strong> Literaturtipp *<br />

www.spritpreisrechner.at<br />

Auf Basis des neuen Preistransparenzgesetzes, sowie der dazu ergangenen Verordnung können<br />

Autofahrer ab 16. August auf der Spritpreisdatenbank der Energie-Regulierungsbehörde<br />

(E-Control) täglich <strong>und</strong> online die günstigste Tankstelle in ihrem lokalen Umfeld in Erfahrung<br />

bringen.<br />

Durch Eingabe der Wohnadresse in einer Suchmaske werden zunächst die 10 nächstgelegenen<br />

Tankstellen angezeigt.<br />

Für die 5 günstigsten Anbieter erscheinen dann die jeweiligen Treibstoffpreise, weiter Informationen,<br />

wie z.B. Öffnungszeiten, Shopangebot etc.<br />

Über einen Link zur E-Control können mit Hilfe eines Tarifkalkulators auch die österreichweit<br />

günstigsten Strom- <strong>und</strong> Gasangebote festgestellt werden.<br />

Eine Checkliste zum Energiesparen ergänzt das Online-Angebot der E-Control.<br />

10. Zinsbarometer *<br />

Tageszinssätze vom 01. August 2011<br />

Euribor CHF-Libor JPY-Libor<br />

1 Monat 1,434 0,12583 0,14031<br />

3 Monat 1,609 0,17500 0,19531<br />

6 Monat 1,820 0,24167 0,34031<br />

AWS-Zinssatz Quartal Juli – September 2011<br />

AWS variabel 3,500<br />

AWS fix 0,000<br />

AWS-Zinssatz Historie<br />

Quelle: www.global-rates.com<br />

www.linder-gruber.at/de/tools/AWS_Zinssaetze.php<br />

* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />

** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 7

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