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Gesamtausdruck Newsletter - Linder & Gruber, Steuer- und ...

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<strong>Newsletter</strong><br />

.<br />

Nr. 12 / Dezember 2010 ..<br />

Inhaltsübersicht<br />

1. <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> News ................................................................................... Seite 2<br />

2. KIAB – Unsere Checkliste ............................................................................ Seite 2<br />

3. Laufende Installierung von Programmupdates .............................................. Seite 2<br />

4. Nachkauf von Versicherungszeiten ............................................................... Seite 3<br />

5. Erfolgreiche Unternehmensplanung 2011 ..................................................... Seite 3<br />

6. GmbH & Co KG ............................................................................................. Seite 4<br />

7. Rückerstattung Vorsteuern ............................................................................ Seite 5<br />

8. Offenlegung von Jahresabschlüssen ............................................................. Seite 5<br />

9. Zweitwohnsitz <strong>und</strong> Hauptwohnsitzbefreiung .................................................. Seite 6<br />

10. Zinsbarometer ............................................................................................. Seite 7<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> GmbH<br />

<strong>Steuer</strong>- <strong>und</strong> Wirtschaftsberatung GmbH<br />

Martin-Luther-Straße 160, 8970 Schladming<br />

www.linder-gruber.at<br />

Quelle:<br />

<strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia


<strong>Newsletter</strong> Dezember 2010<br />

1. <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> News*<br />

Rhetorik <strong>und</strong> Kommunikation – „tägliches Brot“ für alle Mitarbeiter einer <strong>Steuer</strong>beratungskanzlei<br />

Im Rahmen des AMS Qualifizierungsverb<strong>und</strong>es Schladming/Gröbming hat unsere Firma heuer bereits<br />

die 2. Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt.<br />

Den idealen Rahmen für diese Veranstaltung boten das Alpenhotel Perner <strong>und</strong> das Design Hotel<br />

Manggei in Obertauern.<br />

Unter kompetenter Begleitung von Thomas Lösch, einem österreichweit tätigen Fachmann für die<br />

Bereiche Kommunikation <strong>und</strong> Rhetorik, haben unsere Mitarbeiter in dieser gemeinsamen Fortbildung<br />

ihr „Rüstzeug“ <strong>und</strong> ihre kommunikativen Potentiale für den täglichen Umgang mit K<strong>und</strong>en,<br />

Geschäftspartnern <strong>und</strong> Behörden geschärft.<br />

Das gesamte Team von <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> war von den dargebotenen Inhalten, der Praxisrelevanz <strong>und</strong><br />

der eingelösten Zielsetzung dieses Seminars sehr beeindruckt.<br />

Einer erfolgreichen Umsetzung der neu erlangten <strong>und</strong> vertieften Kommunikations- <strong>und</strong><br />

Gesprächskompetenz aller Mitarbeiter steht damit in Zukunft nichts mehr im Wege.<br />

2. KIAB – Unsere Checkliste*<br />

KIAB – Unsere Checkliste kann bei einer Betriebskontrolle wertvolle Hilfe leisten<br />

Auch in den kommenden Wintermonaten werden Einsatzkräfte der KIAB im Rahmen von Aktionstagen<br />

erneut bevorzugt Betriebe aus dem Bereich der sogenannten Hochrisikobranchen überprüfen.<br />

Zu diesen Hochrisikobranchen zählen u.a.:<br />

• Gastronomie<br />

• Bau <strong>und</strong> Baunebengewerbe<br />

• Transport, Busunternehmen, Taxi<br />

• Werkstätten<br />

• Frisöre, Schilehrer, Reitställe<br />

Halten sie diese Checkliste für den Fall der Fälle bereit!<br />

Weitere Empfehlungen für die geordnete Abwicklung eines KIAB Verfahrens:<br />

• Alle relevanten Unterlagen für sämtliche Beschäftigte in einem Ordner bereithalten<br />

• Alle Mitarbeiter sollten sich mittels eines Personaldokumentes jederzeit ausweisen können<br />

• Für den Fall ihrer Abwesenheit bei einer KIAB Kontrolle sollte im Betrieb unbedingt eine<br />

geeignete Vertretung bestimmt <strong>und</strong> unterwiesen sein<br />

• Bestehen sie schon allein aus taktischen Gründen gleich zu Beginn der Amtshandlung auf einer<br />

Verständigung ihres <strong>Steuer</strong>beraters!<br />

Sollten sich aus den Erhebungen bezüglich der Beschäftigung ausländischer Dienstnehmer<br />

keine Beanstandungen ergeben, muss die KIAB bis zum Eintreffen ihres Rechtsbeistandes mit<br />

weiteren Erhebungen zuwarten.<br />

Möglicherweise erreichen sie damit aber auch einen vorzeitigen Abbruch der Ermittlungen!<br />

Link zur Checkliste<br />

3. Laufende Installierung von Programmupdates*<br />

Installierung laufender Updates bei Registrierkassen <strong>und</strong> Schankanlagensytemen<br />

Über die formellen Erfordernisse bei der Verwendung von Registrierkassen <strong>und</strong> Schankanlagen haben<br />

wir an dieser Stelle bereits wiederholt berichtet.<br />

* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />

** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 2


<strong>Newsletter</strong> Dezember 2010<br />

Durch verschiedene, im Rahmen von Betriebsprüfungen festgestellte, formelle Mängel bei den<br />

unterschiedlichsten Kassen- <strong>und</strong> Schankanlagenystemen, kommt es leider immer häufiger zu<br />

Schätzungen <strong>und</strong> damit empfindlichen <strong>Steuer</strong>nachbelastungen!<br />

Hersteller <strong>und</strong> Softwarepartner sind dadurch unter Druck geraten <strong>und</strong> sind zunehmend bemüht, im<br />

Rahmen laufender Updates, festgestellte formelle Mängel zu beseitigen.<br />

Gerade zu Beginn der Wintersaison bzw. zu Beginn des neuen Jahres ersuchen wir zu prüfen, ob auch<br />

in ihrem System, die jeweils letzten, aktuellen Updates eingespielt worden sind!<br />

Sollte die Finanzverwaltung anlässlich einer Betriebsprüfung feststellen, dass nicht die jeweils jüngste<br />

Programmversion in Verwendung steht, kann dies zu empfindlichen Umsatzhinzurechnungen <strong>und</strong> damit<br />

zu unnötigen <strong>Steuer</strong>mehrbelastungen führen!<br />

4. Nachkauf von Versicherungszeiten*<br />

Nachkauf von Versicherungszeiten in Zukunft empfindlich verteuert<br />

Voraussichtlich bereits ab der K<strong>und</strong>machung des Budgetbegleitgesetzes 2011 (BBG 2011) verteuert<br />

sich der Nachkauf von Schul- <strong>und</strong> Studienzeiten empfindlich!<br />

Dieser Nachkauf kann zur Erlangung zusätzlicher Versicherungszeiten <strong>und</strong> zur Geltendmachung einer<br />

vorzeitigen Alterspension im Rahmen der sogenannten „Hacklerregelung“ erforderlich sein.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich genügt ein formloses Ansuchen bei der Sozialversicherung, ein entsprechendes<br />

Formular ist auch im Internet abrufbar.<br />

Eine endgültige Entscheidung, ob dieser Nachkauf im Einzelfall empfehlenswert ist, kann dann immer<br />

noch bis zu einer endgültigen Festsetzung der Nachzahlungsbeträge getroffen werden!<br />

Link Antrag auf Einkauf von Schul-, Studien- <strong>und</strong> Ausbildungszeiten<br />

5. Erfolgreiche Unternehmensplanung 2011**<br />

Mit einer soliden Planung für das kommende Jahr erarbeiten erfolgreiche Unternehmer einen<br />

Gesamt-Jahresfahrplan für ihr Unternehmen. Dabei ist der erforderliche Mindestumsatz für das<br />

Planjahr abzuschätzen, um auch alle Kosten decken zu können. Darüber hinaus wird der<br />

Finanzierungsbedarf des Unternehmens für geplante Investitionen, Vorräte, Handelswaren <strong>und</strong><br />

K<strong>und</strong>enforderungen ermittelt um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.<br />

Im Rahmen des Planungsprozesses wird die angestrebte Positionierung des Unternehmens festgelegt.<br />

Der Unternehmer definiert, mit welchen Produkten <strong>und</strong> Dienstleistungen er bei welchen K<strong>und</strong>en am<br />

Markt erfolgreich bestehen will. Darauf aufbauend gibt die Plan-Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung Auskunft<br />

über das geplante Jahresergebnis <strong>und</strong> damit über die Rentabilität des Unternehmens. Der Finanzplan<br />

zeigt die Liquidität des Unternehmens <strong>und</strong> die Entwicklung des Kontokorrentkredits an. Die Plan-Bilanz<br />

informiert über das Vermögen <strong>und</strong> die Schulden am Ende des Planjahres.<br />

Die gesetzten Ziele müssen im Tagesgeschäft konsequent umgesetzt werden. Ein begleitendes<br />

Monats-Controlling informiert über den Erfolg, zeigt Abweichungen an <strong>und</strong> ermöglicht die <strong>Steuer</strong>ung<br />

durch zeitnahe Maßnahmen.<br />

Jahresplanung als arbeitsteiliger Prozess<br />

Planung umfasst neben klarer Zielsetzung auch Arbeitsteilung. Im Bereich K<strong>und</strong>enmanagement<br />

bedeutet das, festzulegen, mit welchen Produkten <strong>und</strong> Dienstleistungen die geplanten Umsätze <strong>und</strong><br />

Margen generiert werden sollen. Ebenso müssen Preise <strong>und</strong> Konditionen bestimmt werden. Vor allem<br />

aber muss festgelegt werden, wer die K<strong>und</strong>en betreut <strong>und</strong> Neuk<strong>und</strong>en akquiriert. Im Bereich des<br />

Mitarbeitermanagements ist zu planen, welche Mitarbeiter im Budgetjahr bei welcher Qualifikation<br />

welche Leistungen erbringen sollen. Daraus ergeben sich die Einsatzplanung, die Gehaltspolitik <strong>und</strong><br />

der Bedarf an Weiterbildungsmaßnahmen. Im Bereich des Lieferantenmanagements ist zu planen,<br />

wann, in welchen Mengen <strong>und</strong> zu welchen Preisen Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen von welchen<br />

* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />

** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 3


<strong>Newsletter</strong> Dezember 2010<br />

Lieferanten bezogen werden.<br />

Investitionsplanung<br />

Gerade im Zusammenhang mit Investitionen ist eine solide Planungsrechnung von großer Bedeutung,<br />

denn sie gibt Auskunft darüber, bei welchen künftigen Umsätzen oder Deckungsbeiträgen sich die<br />

Investition rechnet. Eine nachvollziehbare Planungsrechnung ist oft eine Voraussetzung um öffentliche<br />

Förderungen zu erhalten <strong>und</strong> dient Kreditgebern als Basis für eine Finanzierungszusage.<br />

6. GmbH & Co KG**<br />

Die GmbH & Co KG ist aufgr<strong>und</strong> der Haftungsbeschränkung <strong>und</strong> legaler<br />

<strong>Steuer</strong>gestaltungsmöglichkeiten in vielen Fällen eine ideale Rechtsform, bei der man jedoch<br />

einige Einschränkungen hinzunehmen hat.<br />

Die GmbH & Co KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG), bei der die Stellung des<br />

unbeschränkt haftenden Komplementärs von einer GmbH eingenommen wird. Die übrigen<br />

Gesellschafter (Kommanditisten) haften für Schulden der GmbH & Co KG nur beschränkt.<br />

Nachteile einer GmbH & Co KG:<br />

Leistungsbeziehungen zwischen privater Gesellschaftersphäre <strong>und</strong> KG werden nicht anerkannt.<br />

Anders als bei der GmbH werden selbst fremdübliche Verträge zwischen Gesellschafter <strong>und</strong> KG<br />

steuerlich nicht anerkannt. Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit,<br />

Darlehensgewährung oder Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht, gelten als Gewinnvorab. Die<br />

korrespondierenden Aufwendungen sind in der KG steuerlich nicht abzugsfähig. Anderes gilt, wenn der<br />

Gesellschafter die Leistungen an die KG aus seinem eigenen Betrieb erbringt.<br />

Höherer Verwaltungsaufwand <strong>und</strong> kein steuerlicher Vorteil, wenn Gewinne einbehalten werden<br />

Die GmbH & Co KG sowie die Komplementär-GmbH sind immer bilanzierungspflichtig. Für beide<br />

Gesellschaften sind Jahresabschlüsse aufzustellen, beim Firmengericht offenzulegen <strong>und</strong><br />

<strong>Steuer</strong>erklärungen abzugeben. Die Gewinne der GmbH & Co KG unterliegen, egal ob diese an die<br />

Gesellschafter ausbezahlt oder im Betrieb reinvestiert werden, der Besteuerung, die bei natürlichen<br />

Personen als Kommanditisten bis zu 50% betragen kann. Die Komplementär-GmbH wird zumindest mit<br />

der Mindestkörperschaftsteuer von € 1.750 p.a. belastet. Im Gegensatz dazu ermöglicht eine reine<br />

GmbH eine steuerschonende Einbehaltung der Gewinne: Nicht ausgeschüttete Gewinne unterliegen<br />

nämlich nur der 25%igen Körperschaftsteuer.<br />

Keine Hälftesteuersatzbegünstigung für Kommanditanteilsveräußerung<br />

Während die GmbH-Anteilsveräußerung nach Ablauf eines Jahres nur dem Hälftesteuersatz (max.<br />

25%) unterworfen wird, unterliegt die Veräußerung eines KG-Anteils gr<strong>und</strong>sätzlich der vollen<br />

Einkommensteuerbelastung (bis zu 50%). Der Hälftesteuersatz kommt bei KG-Anteilsveräußerung nur<br />

dann zur Anwendung, wenn der Veräußerer das 60. Lebensjahr vollendet hat, erwerbsunfähig oder<br />

verstorben ist. Allerdings ist selbst in diesen Fällen der Hälftesteuersatz dann ausgeschlossen, wenn<br />

der Veräußerer als Kommanditist nur Kontroll- <strong>und</strong> Widerspruchsrechte wahrgenommen, sowie an<br />

Gesellschaftsbeschlüssen mitgewirkt hat. Es sei denn, er stellt zeitnah zur KG-Anteilsveräußerung<br />

seine gesamten, bisher noch aktiv betriebenen Erwerbstätigkeiten (Einzelunternehmen,<br />

Dienstverhältnis) ein.<br />

Unsere Empfehlung: Die GmbH & Co KG ist aufgr<strong>und</strong> der Haftungsbeschränkung <strong>und</strong> legaler<br />

<strong>Steuer</strong>gestaltungsmöglichkeiten in vielen Fällen eine ideale Rechtsform. Wir klären spezifische Vor<strong>und</strong><br />

Nachteile für Ihre persönliche Situation gerne gemeinsam mit Ihnen.<br />

* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />

** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 4


<strong>Newsletter</strong> Dezember 2010<br />

7. Rückerstattung von Vorsteuern**<br />

Mit 1.1.2010 wurde das bisherige Verfahren zur Erstattung von ausländischen Vorsteuern durch<br />

ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die MwSt-Erstattungsrichtlinie der EU wurde nun<br />

dahingehend ergänzt, dass für Erstattungsanträge, die das Jahr 2009 betreffen, die Frist zur<br />

Einreichung der Anträge nun vom 30.9.2010 bis zum 31.3.2011 verlängert wurde.<br />

Die Anträge österreichischer Unternehmer sind seit 1.1.2010 ausschließlich in Österreich elektronisch<br />

via FinanzOnline einzubringen. Der <strong>Steuer</strong>pflichtige erhält eine elektronische Bestätigung des<br />

Einlangens (1. Elektronische Bestätigung). Nach positiver Prüfung auf Vorliegen der gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers <strong>und</strong> auf Vollständigkeit des Antrages in Österreich<br />

erfolgt die Weiterleitung an den betreffenden Mitgliedstaat. Im Falle eines negativen<br />

Prüfungsergebnisses erhält der Antragsteller eine elektronische Mitteilung, dass der Antrag nicht<br />

weitergeleitet wurde.<br />

Anspruch auf Verzinsung bei Verzögerung<br />

Der Mitgliedstaat der Erstattung bestätigt dem Antragsteller unverzüglich das Einlangen des Antrags (2.<br />

Elektronische Bestätigung). Die Erledigung durch den Erstattungsstaat hat binnen einer festgesetzten<br />

Frist zu erfolgen, die gr<strong>und</strong>sätzlich vier Monate beträgt. Sie verlängert sich bis zu maximal acht Monate<br />

im Fall von zusätzlichen Informationsersuchen, die der Erstattungsstaat via Internet an den<br />

Antragsteller oder dessen Ansässigkeitsstaat richten kann. Die Auszahlung hat binnen zehn Tagen<br />

nach Stattgabe zu erfolgen. Bei verspäteter Erledigung oder verzögerter Auszahlung hat der<br />

Antragsteller Anspruch auf Verzinsung.<br />

8. Offenlegung von Jahresabschlüssen**<br />

Geschäftsführer aufgepasst: Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen im Firmenbuch<br />

Für manche Unternehmer ist es eher eine leidige Pflicht, dennoch sei daran erinnert: Die<br />

gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften sind nicht nur für die Erstellung des<br />

Jahresabschlusses verantwortlich, sondern auch für dessen Übermittlung an das zuständige<br />

Firmenbuch.<br />

Zu den Kapitalgesellschaften gehören im Wesentlichen die GmbH <strong>und</strong> AG, aber auch die GmbH & Co<br />

KG, wenn der vollhaftende Gesellschafter eine GmbH ist. Die Offenlegungspflicht des<br />

Jahresabschlusses dient insbesondere der Information Dritter über die finanzielle Situation eines<br />

Unternehmens <strong>und</strong> schützt somit das Interesse von Mitbewerbern, denen der Zugang zu sonst in der<br />

Regel nicht bekannten Informationen über die finanzielle Lage einer Gesellschaft ermöglicht werden<br />

soll.<br />

Verweigerung dieser Offenlegung wettbewerbswidrig<br />

In einem Erkenntnis aus dem Jahr 2009 stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) fest, dass die<br />

Verweigerung dieser Offenlegung wettbewerbswidrig ist: Sowohl K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Lieferanten als auch<br />

Mitbewerber könnten ihr Verhalten nach der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens ausrichten, was<br />

bei einer Verletzung der Offenlegungspflicht nicht mehr möglich sei. In weiterer Folge liege daher auch<br />

ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot vor, so der OGH in seiner Entscheidung. Die Übermittlung<br />

des Jahresabschlusses an das Firmenbuch hat binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag <strong>und</strong> seit<br />

2007 elektronisch zu erfolgen. Liegen die jährlichen Umsatzerlöse unter € 70.000, kann der<br />

Jahresabschluss in Papierform eingereicht werden. Der elektronischen Form ist jedoch auch bei kleinen<br />

GmbHs der Vorzug zu geben, da diese ein <strong>Steuer</strong>berater technisch sehr einfach durchführen kann <strong>und</strong><br />

es darüber hinaus günstiger als jene in Papierform ist.<br />

Erleichterung für kleine GmbHs<br />

Der gesamte Jahresabschluss samt Lagebericht, Aufsichtsratsberichten <strong>und</strong><br />

Ergebnisverwendungsbeschlüssen ist vorzulegen. Speziell für kleine GmbHs (< 50 Mitarbeiter, < 4,84<br />

Mio. Bilanzsumme, < 9,68 Mio. Umsatzerlöse) gibt es jedoch eine Erleichterung: Sie haben nur eine<br />

kumulierte Bilanz <strong>und</strong> einen Anhang mit speziellen Angaben einzureichen. Sollte eine kleine GmbH<br />

* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />

** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 5


<strong>Newsletter</strong> Dezember 2010<br />

wirtschaftsprüfungspflichtig sein, muss auch der Bestätigungsvermerk vorgelegt werden.<br />

Laut einer Untersuchung der Wiener Arbeiterkammer werden speziell von großen Kapitalgesellschaften<br />

diese Pflichten regelmäßig missachtet. Generell "versäumen" r<strong>und</strong> ein Viertel aller<br />

offenlegungspflichtigen Unternehmen die pünktliche Einreichung ihrer Unterlagen. Das Firmenbuch<br />

kann in solchen Fällen wiederholte Zwangsstrafen in Höhe von jeweils € 3.600 verhängen. Je nach<br />

Gesellschaftsgröße kann dadurch der Strafrahmen bis zu € 21.600 betragen.<br />

Wenn Sie selbst in das Firmenbuch Einsicht nehmen möchten, wenden Sie sich an uns. Wir können<br />

Firmenbuchauszüge <strong>und</strong> Firmenbuch-Jahresabschlüsse online abfragen.<br />

9. Zweitwohnsitz <strong>und</strong> Hauptwohnsitzbefreiung**<br />

Wird einer von mehreren Wohnsitzen verkauft oder ein Betrieb aufgegeben <strong>und</strong> die<br />

Hauptwohnsitzbefreiung beansprucht, so wird die Finanzverwaltung genau prüfen, ob an der<br />

besagten Adresse auch wirklich ein Hauptwohnsitz bestand.<br />

Im österreichischen <strong>Steuer</strong>recht gibt es zwei Formen der Hauptwohnsitzbefreiung:<br />

Betriebsaufgabe<br />

Die erste betrifft Unternehmer, die ihren Betrieb "zusperren" (Betriebsaufgabe), weil der Unternehmer<br />

verstorben ist, den Betrieb aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen nicht mehr fortführen kann oder das 60.<br />

Lebensjahr vollendet hat <strong>und</strong> seine aktive Erwerbstätigkeiten beendet. Geringfügige aktive Tätigkeiten<br />

mit Umsätzen bis zu € 22.000 bzw. Gewinnen bis zu € 730 im Jahr dürfen auch weiterhin betrieben<br />

werden.<br />

Unterhält der Unternehmer in dem ihm zum Teil als Betriebsgebäude dienendem Gebäude auch seinen<br />

Hauptwohnsitz, so führt die Betriebsaufgabe zu keiner <strong>Steuer</strong>pflicht der stillen Reserven (= Differenz<br />

zwischen Verkehrswert <strong>und</strong> Buchwert) in seinem Betriebsgebäude sowie dem anteiligen Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Boden. Damit die <strong>Steuer</strong>befreiung in Anspruch genommen werden kann, muss der Unternehmer bis zur<br />

Betriebsaufgabe <strong>und</strong> nach Ansicht der Finanzverwaltung mindestens 2 Jahre lang seinen<br />

Hauptwohnsitz in dem betreffenden Gebäude unterhalten haben.<br />

Privatperson verkauft Eigenheim<br />

Die zweite Bestimmung zur Hauptwohnsitzbefreiung betrifft Privatpersonen, die ihr Eigenheim oder<br />

ihren Miteigentumsanteil verkaufen. Der Verkauf eines zum Privatvermögensbereich gehörigen<br />

Gebäudes ist nach Ablauf der Spekulationsfrist (diese beträgt im Regelfall 10 Jahre ab dem<br />

entgeltlichen Erwerb) steuerfrei. Wird hingegen innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, so besteht<br />

<strong>Steuer</strong>pflicht, die aber durch die Hauptwohnsitzbefreiung vermieden werden kann.<br />

Die Befreiung bezieht sich in diesem Fall auf den Veräußerungsgewinn des Gebäudes. Der Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Boden ist nur insoweit befreit, als er der Nutzung des Eigenheims dient. Dies ist nach Ansicht der<br />

Finanz bei Gr<strong>und</strong>stücksflächen bis 1.000 m² jedenfalls erfüllt. Die private Parkanlage kann also nicht<br />

zur Gänze mitsamt dem Eigentumshaus steuerfrei verkauft werden.<br />

Erfordernis "durchgehender Hauptwohnsitz"<br />

Voraussetzung ist, dass die Privatperson seit der Anschaffung durchgehend, mindestens aber 2 Jahre<br />

lang ihren Hauptwohnsitz in dem verkauften Eigentumsobjekt unterhalten hat. Das Erfordernis<br />

"durchgehender Hauptwohnsitz" bedeutet, dass die Privatperson sofort nach Kauf oder unentgeltlichem<br />

Erwerb ihren Hauptwohnsitz in das nunmehr verkaufte Objekt verlegen muss, wobei ein kurzfristiger<br />

Zeitraum für allfällige Adaptierungsarbeiten von etwa 6 Monaten unschädlich ist. Der Hauptwohnsitz<br />

muss auch nicht unmittelbar bis zum tatsächlichen Verkauf im Verkaufsobjekt bleiben. Er kann bereits<br />

ab Beginn konkreter Verkaufsverhandlungen (z.B. Maklerbeauftragung) verlegt werden.<br />

Zentrales Kriterium Hauptwohnsitz<br />

Zentrales Kriterium in beiden Fällen ist der Hauptwohnsitz. Der Wohnsitz wird als „menschlichen<br />

Wohnzwecken dienliche Bleibe“ beschrieben, die dem <strong>Steuer</strong>pflichtigen auf Dauer zur Verfügung steht.<br />

Unterhält der <strong>Steuer</strong>pflichtige mehrere Wohnsitze (z.B. Eigentumswohnung mit Kanzlei <strong>und</strong><br />

* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />

** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 6


<strong>Newsletter</strong> Dezember 2010<br />

Privaträumlichkeiten in Wien <strong>und</strong> Einfamilienhaus in Linz) so gilt als Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu<br />

dem die engeren wirtschaftlichen <strong>und</strong> persönlichen Beziehungen bestehen. Die im Melderegister als<br />

Hauptwohnsitz gemeldete Adresse hat nur Indizwirkung.<br />

Finanzverwaltung prüft genau<br />

Wird einer von mehreren Wohnsitzen verkauft (bzw. der Betrieb aufgegeben) <strong>und</strong> die<br />

Hauptwohnsitzbefreiung beansprucht, wird die Finanzverwaltung aufgr<strong>und</strong> der Umstände genau prüfen,<br />

ob an der besagten Adresse auch wirklich ein Hauptwohnsitz bestand. Wasser-, Stromverbrauch, die<br />

nach außen gegenüber Behörden <strong>und</strong> Arbeitgebern bekannt gegebene Adresse, Zustelladresse für<br />

Postsendungen etc. werden hier ebenso in die Beurteilung miteinbezogen wie persönliche<br />

Nahebeziehungen (Familien-, Fre<strong>und</strong>eskreis).<br />

10. <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> Zinsbarometer *<br />

Tageszinssätze vom 2. Dezember 2010<br />

Euribor CHF-Libor Yen-Libor<br />

1 Monat 0,641 0,135 0,119<br />

3 Monat 0,687 0,168 0,183<br />

6 Monat 0,745 0,238 0,352<br />

AWS-Zinssatz Quartal Oktober – Dezember 2010<br />

AWS variabel 2,6255<br />

AWS fix 0,0000<br />

Quelle: www.rzb.at<br />

AWS-Zinssatz Historie<br />

www.linder-gruber.at/de/tools/AWS_Zinssaetze.php<br />

* © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Mag. Norbert <strong>Linder</strong><br />

** © <strong>Linder</strong> & <strong>Gruber</strong> | Infomedia Seite 7

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