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Fragebogen Abrechnungs- und Buchhaltungssysteme für Erstbesuche

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<strong>Fragebogen</strong> (für <strong>Erstbesuche</strong>) im Hinblick auf vorgelagerte <strong>Abrechnungs</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Buchhaltungssysteme</strong> (Schankanlagen, Registrierkassen, Hotelabrechnungs-,<br />

Reservierungs-, Verleih-, Warenwirtschaftsprogramme etc.)<br />

Welche <strong>Abrechnungs</strong>systeme sind im Betrieb in Verwendung:<br />

Schankanlage, Registrierkasse, Hotelabrechnungsprogramm, Reservierungs-<br />

Verleihprogramm, Warenwirtschaftsprogramm, Fakturierungsprogramm<br />

(Zutreffendes bitte anhaken)<br />

Hersteller <strong>und</strong> Lieferant der Anlage(n)<br />

(Name, Firmenbezeichnung, Adresse, Telefonnummer):<br />

Hersteller <strong>und</strong> Name der Software (z.B.: Elcon, Carat, ADS Reg.-kasse,<br />

Hotelprogramm etc.) <strong>und</strong> des Verkäufers (Name, Firmenbezeichnung, Adresse,<br />

Telefonnummer):<br />

Wer wartet die Anlage, wer die Software<br />

(Ansprechpersonen – Hotline – Firmenbezeichnung, Adresse, Telefonnummer):<br />

Wann wurde welches System angeschafft <strong>und</strong> seit wann ist bzw. sind diese(s) genau<br />

im Einsatz:<br />

Gibt es ein Handbuch für jedes System im Betrieb:<br />

Gibt es eine Verfahrensdokumentation durch den (die) Programmhersteller:<br />

Wenn nein, wurden seit der Anschaffung Softwareupdates durchgeführt <strong>und</strong> gibt es<br />

eine Dokumentation darüber:<br />

Wer ist für die Verkaufspreiseinstellung verantwortlich, bzw. wer wartet Preisänderungen<br />

im System:


Gibt es eine Dokumentation der Gr<strong>und</strong>einstellungen:<br />

Wie werden umsatzrelevante Vorgänge im System ausgelöst:<br />

Welche anderen Vorgänge werden durch einen umsatzrelevanten Vorgang noch<br />

ausgelöst (Bondruck, Rechnungsdruck, Buchung im Wartenwirtschaftsprogramm,<br />

etc.):<br />

Wer kann umsatzrelevante Vorgänge im System vornehmen:<br />

Wenn das System mit (Magnet-)Schlüssel arbeitet, wie viele (Magnet-)Schlüssel gibt<br />

es:<br />

Wofür dienen die einzelnen (Magnet-)Schlüssel (Kellner-, Che-, Haus-, EV-, PV-,<br />

Werbungsschlüssel), welche Zuordnungen (Bereichszuordnung, Bonierung,<br />

Tischabrechnung, Storno etc.) gibt es:<br />

Gibt es eine Dokumentation wem <strong>und</strong> wann ein (Magnet-)Schlüssel <strong>und</strong> mit welchen<br />

Einstellungen zugewiesen wurde:<br />

Was wird alles erfasst <strong>und</strong> registriert<br />

(Probedruck abverlangen):<br />

Gibt es Ablauf- oder Flussdiagramme, die einen Vorgang von der Bonierung bis zur<br />

Erlöserfassung im System grafisch darstellen:<br />

Wenn nein, wird ersucht den vorher angeführten Vorgang zu beschreiben:<br />

Wenn ein externer Datenaustausch möglich ist, wie <strong>und</strong> wann erfolgt der<br />

Datentransfer von der Registrierkasse bzw. vom Kassenterminal zum PC oder<br />

Server:


Welche Ausdrucke werden für die Buchhaltung erstellt:<br />

Wie <strong>und</strong> wann wird mit den Benutzern (Verkäufer, Kellner) abgerechnet:<br />

Werden Ausdrucke davon angefertigt:<br />

Bekommt der Benutzer (Kellner) auch einen Ausdruck:<br />

Wie (Sicherungsbänder, Disketten, CD, Server etc.) <strong>und</strong> wann erfolgt die Sicherung<br />

der Daten:<br />

Ist in der Software bereits die Möglichkeit integriert, Daten i.S. der §§ 131 <strong>und</strong> 132<br />

jeweils Abs. 2 der BAO als umformatierte Text-, Druck- oder dBase-Dateien<br />

auszugeben:<br />

Beiliegendes Merkblatt hinsichtlich Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern<br />

gem. §§ 131 <strong>und</strong> 132 BAO wurde ausgefolgt:<br />

Unterschrift Abgabepflichtige(r):


Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gem. §§ 131 <strong>und</strong> 132 BAO<br />

Die oben zit. Paragraphen jeweils Abs. 3 i.d.F. des Abgabenänderungsgesetzes<br />

1998, BGB 28/1999 führen aus:<br />

„Werden dauerhafte Wiedergaben erstellt, so sind diese auf Datenträgern zur<br />

Verfügung zu stellen.“<br />

Die Erläuterungen führen dazu aus:<br />

„Stellt der Abgabepflichtige auf Gr<strong>und</strong>lage seiner EDV-Buchführung dauerhafte<br />

Wiedergaben her, so ist er verpflichtet, davon Druckdateien oder Exportfiles (jeweils<br />

als umformatierter Text) der erstellten Auswertungen anzufertigen, aufzubewahren<br />

<strong>und</strong> zur Verfügung zu stellen.“<br />

Unter dauerhaften Wiedergaben sind nach ständiger Auslegung Ausdrucke auf<br />

Papier zu verstehen.<br />

Mit Datenträgern im Sinne der neuen Bestimmungen sind elektronische Datenträger<br />

je nach dem Stand der Technik gemeint, wie beispielsweise Disketten oder<br />

Compactdiscs (CD).<br />

Diese Bestimmungen müssen alle Abgabepflichtigen ab 1.1.2001 nachkommen<br />

können. Die Datenträger müssen nur auf Verlangen der Abgabenbehörde zu<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Zur Verfügung stellen bedeutet, dass über den Datenträger unmittelbar verfügt<br />

werden kann, d.h. es sich um ein Medium handelt, dessen Inhalte – mit dem Stand<br />

der Technik entsprechenden Laufwerken – unmittelbar verarbeitet werden können.<br />

Dateien bis zu einer Größe von 1MB können der Abgabenbehörde mittel E-Mail zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Von der Verpflichtung sind gr<strong>und</strong>sätzlich alle Unterlagen i.S. der §§ 131 <strong>und</strong> 132<br />

BAO betroffen, die die Anwendung moderner Prüfungsmethoden bei Vorliegen von<br />

Massendaten gewährleistet.

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