Fragebogen Abrechnungs- und Buchhaltungssysteme für Erstbesuche
Fragebogen Abrechnungs- und Buchhaltungssysteme für Erstbesuche
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<strong>Fragebogen</strong> (für <strong>Erstbesuche</strong>) im Hinblick auf vorgelagerte <strong>Abrechnungs</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Buchhaltungssysteme</strong> (Schankanlagen, Registrierkassen, Hotelabrechnungs-,<br />
Reservierungs-, Verleih-, Warenwirtschaftsprogramme etc.)<br />
Welche <strong>Abrechnungs</strong>systeme sind im Betrieb in Verwendung:<br />
Schankanlage, Registrierkasse, Hotelabrechnungsprogramm, Reservierungs-<br />
Verleihprogramm, Warenwirtschaftsprogramm, Fakturierungsprogramm<br />
(Zutreffendes bitte anhaken)<br />
Hersteller <strong>und</strong> Lieferant der Anlage(n)<br />
(Name, Firmenbezeichnung, Adresse, Telefonnummer):<br />
Hersteller <strong>und</strong> Name der Software (z.B.: Elcon, Carat, ADS Reg.-kasse,<br />
Hotelprogramm etc.) <strong>und</strong> des Verkäufers (Name, Firmenbezeichnung, Adresse,<br />
Telefonnummer):<br />
Wer wartet die Anlage, wer die Software<br />
(Ansprechpersonen – Hotline – Firmenbezeichnung, Adresse, Telefonnummer):<br />
Wann wurde welches System angeschafft <strong>und</strong> seit wann ist bzw. sind diese(s) genau<br />
im Einsatz:<br />
Gibt es ein Handbuch für jedes System im Betrieb:<br />
Gibt es eine Verfahrensdokumentation durch den (die) Programmhersteller:<br />
Wenn nein, wurden seit der Anschaffung Softwareupdates durchgeführt <strong>und</strong> gibt es<br />
eine Dokumentation darüber:<br />
Wer ist für die Verkaufspreiseinstellung verantwortlich, bzw. wer wartet Preisänderungen<br />
im System:
Gibt es eine Dokumentation der Gr<strong>und</strong>einstellungen:<br />
Wie werden umsatzrelevante Vorgänge im System ausgelöst:<br />
Welche anderen Vorgänge werden durch einen umsatzrelevanten Vorgang noch<br />
ausgelöst (Bondruck, Rechnungsdruck, Buchung im Wartenwirtschaftsprogramm,<br />
etc.):<br />
Wer kann umsatzrelevante Vorgänge im System vornehmen:<br />
Wenn das System mit (Magnet-)Schlüssel arbeitet, wie viele (Magnet-)Schlüssel gibt<br />
es:<br />
Wofür dienen die einzelnen (Magnet-)Schlüssel (Kellner-, Che-, Haus-, EV-, PV-,<br />
Werbungsschlüssel), welche Zuordnungen (Bereichszuordnung, Bonierung,<br />
Tischabrechnung, Storno etc.) gibt es:<br />
Gibt es eine Dokumentation wem <strong>und</strong> wann ein (Magnet-)Schlüssel <strong>und</strong> mit welchen<br />
Einstellungen zugewiesen wurde:<br />
Was wird alles erfasst <strong>und</strong> registriert<br />
(Probedruck abverlangen):<br />
Gibt es Ablauf- oder Flussdiagramme, die einen Vorgang von der Bonierung bis zur<br />
Erlöserfassung im System grafisch darstellen:<br />
Wenn nein, wird ersucht den vorher angeführten Vorgang zu beschreiben:<br />
Wenn ein externer Datenaustausch möglich ist, wie <strong>und</strong> wann erfolgt der<br />
Datentransfer von der Registrierkasse bzw. vom Kassenterminal zum PC oder<br />
Server:
Welche Ausdrucke werden für die Buchhaltung erstellt:<br />
Wie <strong>und</strong> wann wird mit den Benutzern (Verkäufer, Kellner) abgerechnet:<br />
Werden Ausdrucke davon angefertigt:<br />
Bekommt der Benutzer (Kellner) auch einen Ausdruck:<br />
Wie (Sicherungsbänder, Disketten, CD, Server etc.) <strong>und</strong> wann erfolgt die Sicherung<br />
der Daten:<br />
Ist in der Software bereits die Möglichkeit integriert, Daten i.S. der §§ 131 <strong>und</strong> 132<br />
jeweils Abs. 2 der BAO als umformatierte Text-, Druck- oder dBase-Dateien<br />
auszugeben:<br />
Beiliegendes Merkblatt hinsichtlich Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern<br />
gem. §§ 131 <strong>und</strong> 132 BAO wurde ausgefolgt:<br />
Unterschrift Abgabepflichtige(r):
Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gem. §§ 131 <strong>und</strong> 132 BAO<br />
Die oben zit. Paragraphen jeweils Abs. 3 i.d.F. des Abgabenänderungsgesetzes<br />
1998, BGB 28/1999 führen aus:<br />
„Werden dauerhafte Wiedergaben erstellt, so sind diese auf Datenträgern zur<br />
Verfügung zu stellen.“<br />
Die Erläuterungen führen dazu aus:<br />
„Stellt der Abgabepflichtige auf Gr<strong>und</strong>lage seiner EDV-Buchführung dauerhafte<br />
Wiedergaben her, so ist er verpflichtet, davon Druckdateien oder Exportfiles (jeweils<br />
als umformatierter Text) der erstellten Auswertungen anzufertigen, aufzubewahren<br />
<strong>und</strong> zur Verfügung zu stellen.“<br />
Unter dauerhaften Wiedergaben sind nach ständiger Auslegung Ausdrucke auf<br />
Papier zu verstehen.<br />
Mit Datenträgern im Sinne der neuen Bestimmungen sind elektronische Datenträger<br />
je nach dem Stand der Technik gemeint, wie beispielsweise Disketten oder<br />
Compactdiscs (CD).<br />
Diese Bestimmungen müssen alle Abgabepflichtigen ab 1.1.2001 nachkommen<br />
können. Die Datenträger müssen nur auf Verlangen der Abgabenbehörde zu<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
Zur Verfügung stellen bedeutet, dass über den Datenträger unmittelbar verfügt<br />
werden kann, d.h. es sich um ein Medium handelt, dessen Inhalte – mit dem Stand<br />
der Technik entsprechenden Laufwerken – unmittelbar verarbeitet werden können.<br />
Dateien bis zu einer Größe von 1MB können der Abgabenbehörde mittel E-Mail zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
Von der Verpflichtung sind gr<strong>und</strong>sätzlich alle Unterlagen i.S. der §§ 131 <strong>und</strong> 132<br />
BAO betroffen, die die Anwendung moderner Prüfungsmethoden bei Vorliegen von<br />
Massendaten gewährleistet.