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Offener Brief - Linder & Gruber, Steuer- und Wirtschaftsberatung ...

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<strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> anDr. Klaus HübnerDr. Christoph LeitlPräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Präsident der WKOSchönbrunner Straße 222-228 (U4-Center) Wiedner Haupstraße 631120 Wien 1045 WienFinanzpolizei vormals KIAB - Best Practice <strong>und</strong> Fair Play als Gebot der St<strong>und</strong>eAufruf zu einer koordinierten Vorgehensweise der beiden KammernSehr geehrte Herren Präsidenten!Mit größtem Befremden habe ich die Ausführungen von Präsident Klaus Hübner inPERSALDO 4/2012 /Nettere Gangart - bitte warten!/ Klaus Hübner einmal öfter über diehärter werdende Gangart der Finanz/ zur Kenntnis genommen.Die speziellen Gründe für die "Zurückhaltung" der WKO, bezüglich der gemeinsamenInteressenslage <strong>und</strong> einer allfällig konzertierten Vorgehensweise gegenüber derFinanzverwaltung, kann ich nicht nachvollziehen.Beide Kammern müssten mit größter Konsequenz in dieser, für sämtliche Unternehmerin Österreich seit Jahren unbestimmt geregelten Verfahrensangelegenheit, an einemStrang ziehen. Es gilt mit größtem Nachdruck die Interessenslage sämtlichergesetzeskonform handelnden Unternehmen gegenüber der Finanzpolizeiwahrzunehmen.Bereits im März 2006 habe ich mich im Rahmen eines Offenen <strong>Brief</strong>s (u.a. veröffentlichtin der <strong>Steuer</strong> <strong>und</strong> Wirtschaftskartei 9/2006) an den damaligen Finanzminister Grasserum den Schutz gesetzestreuer Unternehmer bemüht.Im Rahmen dieses <strong>Brief</strong>s habe ich mich für ein "Best Practice" Modell zur Abwicklungvon Einsätzen der KIAB ausgesprochen. Dieses Modell sollte eine rasche,unkomplizierte <strong>und</strong> möglichst unauffällige Abwicklung von Einsätzen derKontrollbehörden sicherstellen.In ihrem Antwortschreiben vom 27. März 2006 haben sie mir Herr Präsident Leitlbestätigt, dass sie sich "mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass die Störung desGeschäftsbetriebes, so weit wie nur irgendwie möglich hintangehalten wird" <strong>und</strong> damitmeine Forderung unterstützt.


Schon damals war die Finanzverwaltung bezüglich der Bekanntgabe vonDurchführungsbestimmungen für KIAB-Einsätze säumig!In der neuerlichen Verzögerung der Veröffentlichung eines aktuellenOrganisationshandbuchs zur Tätigkeit der Finanzpolizei sehe ich eine auffälligeParallele.Ungeachtet der gegenüber der KIAB eingeräumten, erweiterten Befugnisse derFinanzpolizei, gehe ich davon aus, dass die Finanzpolizei auch in Zukunft die seitensdes Autorenpaares Lehner/Houf im Handbuch KIAB-Kontrollen aus dem Jahr 2008(Manz) dargelegten Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Regelungen zu befolgen hat.In diesem Handbuch wird auf das Organisationshandbuch KIAB (OHB-KIAB) Bezuggenommen, bzw. werden die Inhalte des Erlasses des BMF vom 1.8.2008, BMF-280000/0070-IV/2/2008 ausführlich kommentiert.In seinem Antwortschreiben auf meine Anfrage vom 20. Dezember 2012 führt PräsidentKlaus Hübner aus, dass die Finanzverwaltung nunmehr bereits seit einem Jahr mit derVeröffentlichung des neuen Organisationshandbuchs zur Finanzpolizei säumig ist.Mit den Gr<strong>und</strong>sätzen der Rechtsstaatlichkeit ist es tatsächlich nicht vereinbar, wenn fürein beispiellos komplexes, staatliches Kontrollverfahren, wie dem Einsatz derFinanzpolizei, bis heute keine klaren Regelungen bezüglich der Aufgaben, Rechte <strong>und</strong>Pflichten der Parteien, verbindlich festgehalten worden sind.Es verstärkt sich die Befürchtung, dass die Einsatzteams der Finanzpolizei im Zuge ihrerKontrolltätigkeit wohl kaum in der Lage sind, etwa 9 unterschiedliche Rechtsbereicheeinwandfrei zu vollziehen.(vgl. dazu WKO, Abgaben & <strong>Steuer</strong>n, Finanzpolizei, S. 7)Ich muss an dieser Stelle, meine Herren Präsidenten, noch einmal mein ursprünglichesAnliegen der Einführung eines "Best Practice"Verfahrens in Zusammenhang mitEinsätzen der Finanzpolizei mit größtmöglichem Nachdruck einfordern.Im Rahmen der Überprüfung eines vollständig gesetzeskonform handelndenUnternehmers müssen die Einsatzorgane an eine klare Vorgehensweise geb<strong>und</strong>en sein.Das leider allzu oft ungerechtfertigt strapazierte "Fair Play" von Seiten der Behörde kannnur eingelöst werden, wenn die gesetzlichen Befugnisse <strong>und</strong> Pflichten der Finanzpolizeiauf der einen Seite, aber auch die Rechte der betroffenen Unternehmer auf der anderenSeite eindeutig <strong>und</strong> handhabbar geregelt sind.Die aktuellen Rechtsgr<strong>und</strong>lagen von Einsätzen der KIAB bzw. der Finanzpolizei sehenvor, dass nach Abschluss des Verfahrens nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetzes(AuslBG) dem überprüften Unternehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, für das weitereVerfahren einen Rechtsvertreter (<strong>Steuer</strong>berater/Rechtsanwalt) beiziehen zu können.(vgl. dazu auch die Ausführungen im Handbuch KIAB Kontrollen)Während im Rahmen der Überprüfung des AuslBG kein Anspruch auf ein Zuwarten biszum Erscheinen des Vertreters besteht, kann dieses Zuwarten insbesondere fürKontrollen im Rahmen der B<strong>und</strong>esabgabenordnung seitens des kontrolliertenUnternehmers eingefordert werden!


Die Einsatzorgane der Finanzpolizei wären im Fall der Einbindung beruflicherParteienvertreter in das Verfahren genötigt, sämtliche Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für weitereVerfahrensschritte penibel einzuhalten.Die Einsatzkräfte der Finanzpolizei können dann auch nicht die verfahrensmäßige <strong>und</strong>rechtliche Überforderung der von einem Kontrollverfahren betroffenen Unternehmer zumeigenen Vorteil nutzen.Sehr geehrte Herren Präsidenten!Es obliegt nunmehr ihnen <strong>und</strong> ihren zuständigen Vertretern, im Rahmen desBegutachtungsverfahrens für das angekündigte Organisationshandbuch, die absolutschutzwürdigen Interessen der österreichischen Unternehmer, mit größtmöglicherEntschiedenheit zu vertreten!Eine gesetzeskonforme, die schutzwürdigen Interessen der Unternehmerberücksichtigende Regelung der Durchführungsbestimmungen für den Einsatz derFinanzpolizei, im Rahmen eines neuen Organisationshandbuchs, bildet einenkonkreten Maßstab für den Vollzug von "Best Practice" <strong>und</strong> "Fair Play" auf Seite derKontrollbehörde.Sollte die Finanzverwaltung die Forderung nach der Realisierung eines "Best Practice"Verfahrens bzw. Fair Plays weiterhin ausschlagen, gäbe es im Rahmen einerkonzertierten Aktion beider Kammern immer noch die Möglichkeit, die Kontrollverfahrendurch die österreichweit verlautbarte Empfehlung der Einbindung von Parteienvertretern,empfindlich zu verzögern bzw. gegebenenfalls überhaupt unmöglich zu machen.Meine Herren Präsidenten, ich hoffe dass ich mit meinen Ausführungen, die absolutschutzwürdige Interessenslage sämtlicher gesetzeskonform handelnder,österreichischer Unternehmer zum Ausdruck bringen konnte.Die Regelungen des neuen Organisationshandbuchs für den Einsatz der Finanzpolizeiin Österreich werden letztlich ein Maßstab dafür sein, ob die für Unternehmerinteressenbedeutsamsten Kammern in Österreich, nach vielen Jahren eklatanterRechtsunsicherheit, endlich in der Lage sind, den Gesetzgeber zu einer fairen Regelungder Vorgehensweise der Finanzpolizei zu zwingen!Mit fre<strong>und</strong>lichen, hoffnungsvollen GrüßenMag. Norbert <strong>Linder</strong>


Zeitliche Unvereinbarkeit von Kontrollen nach dem AuslBG mit KassennachschauenDie Einsätze der Finanzpolizei (vorm. KIAB) haben unter größtmöglicher Schonungdes Betriebsablaufs zu erfolgen.Durch die Kontrolle darf der Geschäftsgang nicht unnötig beeinträchtigt werden.Die mit Einsätzen der Finanzpolizei seit kurzer Zeit verb<strong>und</strong>enen, obligatorischenKassennachschauen <strong>und</strong> die damit in Verbindung stehenden z.T. umfangreichenErhebungsarbeiten, stehen in eklatantem Widerspruch zu den oben genannten beidenGr<strong>und</strong>sätzen!Es ist verständlich, dass die Überprüfung illegal Beschäftigter, in der Regel nur in derStoßzeit einen Sinn ergibt. Die seit kurzem obligatorisch neu angeordneteKassennachschau ist jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich an keine bestimmte Tageszeit geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong>sollte daher in keinem Fall in Verbindung mit Kontrollen nach demAusländerbeschäftigungsgesetz in der Stoßzeit zur Durchführung gelangen!Eine aktuelle Überprüfung der in den Kassenrichtlinien 2012 festgelegten Vorschriftendurch die Finanzpolizei mag zwar ein äußerst attraktives Prüffeld für dieFinanzverwaltung darstellen, führt jedoch unternehmerseitig im Regelfall zu einereklatanten Mehrbelastung <strong>und</strong> Behinderung im Zuge einer Kontrolle in der Stoßzeit!PERSALDO 4/2012 Nettere Gangart - bitte warten!Mail an Präsident KWT Klaus Hübner, 14. Dezember 2012Antwort von Präsident KWT Klaus Hübner, 20. Dezember 2012SWK 3/2013 (097), Prof. Gerhard Gaedke, Die Finanzpolizei - Einsatz ohne Regeln?SWK 9/2006 (T 023) Kritik an KIAB <strong>und</strong> Finanzverwaltung (<strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong>)Antwort von Präsident WKO, Dr. Christoph Leitl, 27. März 2006SWK 10/2008 (T 061) Ein Wolf im Schafspelz?Handbuch KIAB-Kontrollen, Herbert Houf/Wilfried LehnerRecht auf einen Parteienvertreter?Vertretungsbefugnisse von beruflichen ParteienvertreterKIAB Kontrolle - was ist zu tun?WKO Broschüre Abgaben & <strong>Steuer</strong>n, Finanzpolizei, S. 7ÖStZ Spezial 2012, Registrierkassen <strong>und</strong> Kassensysteme im <strong>Steuer</strong>recht, Erich HuberKassennachschau durch die Finanzpolizei (S. 249 bis 257)

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