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KWT Informationsblatt - Linder & Gruber, Steuer- und ...

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Neuer Lehrberuf „<strong>Steuer</strong>assistenz“<br />

L e h r b e r u f<br />

S T E U E R A S S I S T E N Z<br />

INFORMATIONSBLATT<br />

für Kanzleien<br />

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat gemeinsam mit dem B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Finanzen einen neuen Lehrberuf konzipiert. In diesem neuen Lehrberuf „<strong>Steuer</strong>assistenz“ ist<br />

die praktische wie auch die theoretische Ausbildung speziell auf die Bedürfnisse der<br />

Kanzleien <strong>und</strong> der Finanzverwaltung abgestimmt.<br />

Die Schwerpunktsetzung der Ausbildungsinhalte erlaubt es den Lehrlingen nach Abschluss<br />

der Ausbildung Sachverhalte im Bereich der Einkommen-, Körperschaft- <strong>und</strong> Umsatzsteuer<br />

nach ihrer steuerrechtlichen Bedeutung einzuordnen <strong>und</strong> entsprechend handzuhaben.<br />

Hauptaugenmerk der Ausbildung ist die Vermittlung umfassenden, f<strong>und</strong>ierten <strong>und</strong><br />

brachenübergreifenden Wissens im Bereich <strong>Steuer</strong>- <strong>und</strong> sonstigem Abgabenrecht, das um<br />

Gr<strong>und</strong>lagen wie Buchhaltung, Personalverrechnung sowie angrenzende Rechtsgebiete wie<br />

Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht <strong>und</strong> Finanzstrafrecht als wichtige Teilaspekte der Ausbildung<br />

ergänzt ist. Die vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Themen verleiht dem Lehrberuf<br />

neben der kaufmännischen Gr<strong>und</strong>ausrichtung ein deutliches Alleinstellungsmerkmal <strong>und</strong><br />

öffnet den Absolvent/innen vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />

Start mit 1. Juni 2011<br />

Der B<strong>und</strong>esminister für Wirtschaft, Familie <strong>und</strong> Jugend hat mit 28. April 2011 die<br />

Ausbildungsordnung für den Lehrberuf <strong>Steuer</strong>assistenz erlassen. 1<br />

Die <strong>Steuer</strong>assistenz-Ausbildungsordnung tritt am 1. Juni 2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt<br />

können Lehrverträge in dem neuen Lehrberuf bei den Lehrlingsstellen der<br />

Wirtschaftskammern eingetragen werden.<br />

Die Ausbildungsvorschriften finden Sie in der Beilage. Sie regeln mit dem spezifischen<br />

Berufsprofil die zur Berufsausübung notwendigen Tätigkeiten, das Berufsbild, mit dem die<br />

Ausbildungsinhalte für die einzelnen Lehrjahre vorgegeben sind, sowie die Gegenstände <strong>und</strong><br />

Prüfungsinhalte der Lehrabschlussprüfung.<br />

1 BGBl II Nr. 144/2011, Verordnung des B<strong>und</strong>esministers für Wirtschaft, Familie <strong>und</strong> Jugend mit der die<br />

Ausbildungsordnung für den Lehrberuf <strong>Steuer</strong>assistenz erlassen wird <strong>und</strong> die Verordnung über die<br />

Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen geändert wird (<strong>Steuer</strong>assistenz-<br />

Ausbildungsordnung)<br />

www.kwt.or.at 1/14 Stand: Mai 2011


Allgemeines<br />

Praktische Hinweise & FAQs<br />

Für die Anstellung eines Lehrlings gelten die allgemeinen Voraussetzungen des<br />

Berufsausbildungsgesetzes (BAG). Es sind die entsprechenden arbeits- <strong>und</strong><br />

sozialrechtlichen Schutzbestimmungen zu beachten.<br />

Lehrberechtigter / Ausbilder<br />

Der Lehrberechtigte kann die Ausbildung entweder selbst durchführen oder einen Ausbilder<br />

bestellen. Lehrberechtiger <strong>und</strong> Ausbilder müssen durch den erfolgreichen Besuch eines<br />

Ausbilderkurses nachweisen, dass sie die erforderlichen pädagogisch-methodischen <strong>und</strong><br />

rechtlichen Kenntnisse für die Lehrlingsausbildung besitzen <strong>und</strong> praktisch anwenden<br />

können. In der Ausbilderprüfungsersatzverordnung sind jene Prüfungen <strong>und</strong> Kurse<br />

angeführt, die der Ausbilderprüfung gleichgehalten sind. Unter anderen sind die Fachprüfung<br />

für Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong> <strong>Steuer</strong>berater der Ausbilderprüfung gleichgehalten (BGBl. I Nr.<br />

262/1998 i.d.F. BGBl. II Nr. 478/2005).<br />

Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen<br />

Das Berufsausbildungsgesetz sieht vor, dass wenn in einem Betrieb erstmalig Lehrlinge in<br />

einem bestimmten Lehrberuf ausgebildet werden sollen, die Lehrlingsstelle festzustellen hat,<br />

ob die im § 2 Abs. 6 angeführten Voraussetzungen für diesen Lehrberuf, allenfalls nach<br />

Maßgabe des § 2a, vorliegen. Diese Feststellung ist nicht erforderlich, wenn in diesem<br />

Betrieb bereits zulässig Lehrlinge in einem Lehrberuf ausgebildet wurden, der mit dem neuen<br />

Lehrberuf so weit verwandt ist, dass die Lehrzeit zumindest zur Hälfte auf die Lehrzeit des<br />

neuen Lehrberufs anzurechnen ist.<br />

Für das Stellen eines sogenannten Feststellungsantrages kontaktieren Sie bitte die<br />

Lehrlingsstelle Ihres B<strong>und</strong>eslandes.<br />

Duale Ausbildung<br />

Die Ausbildung zum/r <strong>Steuer</strong>assistenten/in ist eine dreijährige Ausbildung im vorteilhaften<br />

dualen Ausbildungsprinzip mit der praktischen Ausbildung auf Basis der<br />

Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf <strong>Steuer</strong>assistenz 2 <strong>und</strong> Berufsschulbesuch in drei<br />

Schulstufen zu insgesamt 1.260 Unterrichtsst<strong>und</strong>en (ohne Religionsunterricht) auf Basis des<br />

Rahmenlehrplanes für den Lehrberuf <strong>Steuer</strong>assistenz. Zum Entwurf des Rahmenlehrplans<br />

gibt es eine Empfehlung der Ausbildungspartner für folgende Lehrinhalte.<br />

Fachunterricht (120 St<strong>und</strong>en f. 3 Jahre) mit folgenden Fächern:<br />

2 siehe Beilage: BGBl II 144/2011, Verordnung des B<strong>und</strong>esministers für Wirtschaft, Familie <strong>und</strong> Jugend mit der<br />

die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf <strong>Steuer</strong>assistenz erlassen wird <strong>und</strong> die Verordnung über die<br />

Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen geändert wird (<strong>Steuer</strong>assistenz-<br />

Ausbildungsordnung)<br />

www.kwt.or.at 2/14 Stand: Mai 2011


� Finanzverwaltung <strong>und</strong> Wirtschaftstreuhänder: Aufbau. Funktion. Dienst- <strong>und</strong><br />

berufsrechtliche Bestimmungen.<br />

� <strong>Steuer</strong>recht: Einkommen-, Körperschaft- <strong>und</strong> Umsatzsteuer<br />

� Abgaben, Gebühren <strong>und</strong> Beitrage: Arten. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen. Anwendungsbereich.<br />

� Verfahrensrecht: B<strong>und</strong>esabgabenordnung. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

� Finanzstrafrecht: Rechtsgr<strong>und</strong>lagen. Anwendungsbereich<br />

� Privatrecht: Bürgerliches Recht. Unternehmensrecht. Gesellschaftsrecht. Arbeitsrecht.<br />

Sozialrecht.<br />

Fachpraktikum (200 St<strong>und</strong>en über 3 Jahre) im berufsspezifischen Teil:<br />

� Einkommen-, Körperschaft- <strong>und</strong> Umsatzsteuer:<br />

� Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen - Berechnungen -<br />

� Erklärungen.<br />

� Abgaben <strong>und</strong> Gebühren: Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen - Berechnungen - Erklärungen.<br />

� B<strong>und</strong>esabgabenordnung: Festsetzung - Entrichtung - Einbringung.<br />

� Personalverrechnung: Einstufung - Aufzeichnung - Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen - Entrichtung -<br />

Erklärungen.<br />

� Rechnungswesen: Mehr-Wenigen-Rechnung - Unternehmensgewinnermittlung<br />

Berufsschule<br />

Die vom Lehrling zu besuchende öffentliche Berufsschule richtet sich nach dem Standort des<br />

Betriebes, in dem die Lehre absolviert wird, sowie nach dem Lehrberuf. Der<br />

Berufsschulsprengel wird durch eine Verordnung der jeweiligen Landesregierung festgelegt.<br />

Derzeit können wir von folgenden Berufsschulstandorten ausgehen:<br />

Wien: Berufsschule für Handel@Administration, 1160 Wien; Panikengasse 31;<br />

Niederösterreich: Landesberufsschule Schrems, 3943 Schrems, Dr.-Theodor Körner Platz 1;<br />

Oberösterreich: Berufsschule 2 Gm<strong>und</strong>en, 4810 Gm<strong>und</strong>en, Miller-von-Aichholz-Straße 30a;<br />

Steiermark: Mitterdorf im Mürztal, 8662 Mitterdorf im Mürztal, Untere Berggasse 37.<br />

Ersatz von Lehrzeiten aufgr<strong>und</strong> schulmäßiger Ausbildung<br />

Sollten Anrechnungen auf Gr<strong>und</strong> von Schulbesuchen erwünscht sein, so ist dies über Antrag<br />

an den Landesausbildungsbeirat möglich. Es können nur solche Ausbildungen<br />

berücksichtigte werden, die mit mindestens 10 Schulstufen erfolgreich abgeschlossen<br />

wurden. Der Landesausbildungsbeirat entscheidet über den Antrag.<br />

www.kwt.or.at 3/14 Stand: Mai 2011


Lehre <strong>und</strong> Matura<br />

Lehrlinge haben die Möglichkeit, parallel zur Lehre die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung,<br />

BRP) kostenfrei abzulegen. Die Berufsmatura umfasst insgesamt vier Teilprüfungen, wobei<br />

drei Teilprüfungen bereits vor der Lehrabschlussprüfung (LAP) absolviert werden können,<br />

mindestens eine noch während der Lehrzeit abgelegt werden muss <strong>und</strong> die letzte<br />

Teilprüfung jedenfalls erst nach der Lehrabschlussprüfung <strong>und</strong> nach Vollendung des 19.<br />

Lebensjahres abgelegt werden darf.<br />

Informationen: http://www.lehremitmatura.at/<br />

Verkürzte Lehrzeit<br />

Personen, die nachweisen, dass sie<br />

� die Reifeprüfung einer AHS oder BHS bzw.<br />

� die Abschlussprüfung einer mindestens dreijährigen BMS,<br />

� eine abgeschlossene Lehre <strong>und</strong> Lehrabschlussprüfung oder<br />

� eine Facharbeiterprüfung in einem land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Lehrberuf erfolgreich<br />

abgelegt haben, können eine verkürzte Lehre absolvieren. Der Lehrberuf mit einer<br />

mindestens dreijährigen Normallehrzeit kann in einer um ein Jahr verkürzten Lehrzeit erlernt<br />

werden, wobei die einzelnen Lehrjahre jeweils um ein Drittel (von 12 auf 8 Monate) verkürzt<br />

werden.<br />

Beilage:<br />

BGBl II Nr. 144/2011, Verordnung des B<strong>und</strong>esministers für Wirtschaft, Familie <strong>und</strong> Jugend<br />

mit der die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf <strong>Steuer</strong>assistenz erlassen wird <strong>und</strong> die<br />

Verordnung über die Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen<br />

Lehrberufen geändert wird (<strong>Steuer</strong>assistenz-Ausbildungsordnung)<br />

www.kwt.or.at 4/14 Stand: Mai 2011


STEIERMARK<br />

Informationen & Adressen<br />

� Falls Sie Interesse haben, einen Lehrling im neuen Ausbildungsmodell auszubilden, bitte<br />

um Bekanntgabe Ihrer Daten unter: stmk@kwt.or.at<br />

Ihr Lehrstellenangebot könnten Sie gratis auf unsere Homepage unter – Jobangebote /<br />

Berufsgruppe: Kanzleinachwuchs – stellen.<br />

� Lehrlingsstelle<br />

Wirtschaftskammer Steiermark<br />

8021 Graz, Körblergasse 111-113<br />

T 0316/601 352, F 0316/ 601<br />

http://portal.wko.at/wk/startseite_dst.wk?AngID=1&DstID=1691<br />

� Fördermöglichkeiten, wenn Sie einen Lehrling ausbilden möchten:<br />

http://portal.wko.at/wk/startseite_dst.wk?AngID=1&DstID=1691<br />

� Berufsschule:<br />

Mitterdorf im Mürztal<br />

8662 Mitterdorf im Mürztal, Untere Berggasse 37<br />

T 03858 22 53, F 03858 22 53-4, E lbs-mitterdorf@lbs-mitterdorf.ac.at<br />

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/25506306/DE/<br />

Allgemeine Rückfragen richten Sie bitte an:<br />

Frau Mag. Barbara Rauch<br />

E stmk@kwt.or.at<br />

T 0316/ 830 830<br />

www.kwt.or.at 8/14 Stand: Mai 2011

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