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Heft 1/2009 Themen u.a.: Wieder Arbeit, aber wie? - Regenbogen ...

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Wörterbuch rund ums <strong>Arbeit</strong>sleben<br />

von Sonja Auer<br />

Die Erläuterungen vermitteln wichtige Basisinformationen.<br />

Umfassende Rechtsauskünfte erteilen die<br />

entsprechenden Behörden oder bei praxisbezogenen<br />

Fragen die <strong>Regenbogen</strong> <strong>Arbeit</strong> gGmbH.<br />

Unterstreichungen weisen auf erklärte Begriffe hin.<br />

AA oder auch AfA<br />

Agentur für <strong>Arbeit</strong> (früher: <strong>Arbeit</strong>samt)<br />

<strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahme (ABM)<br />

<strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen werden von der<br />

AA und der ARGE für ein Jahr bewilligt. Die<br />

Maßnahmeteilnehmer/innen sollen ihre<br />

<strong>Arbeit</strong>sfähigkeit trainieren und Qualifizierung<br />

erhalten. Die <strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen<br />

über die ARGEn laufen <strong>2009</strong>. Die Agentur für<br />

<strong>Arbeit</strong> bewilligt dagegen noch eine begrenzte<br />

Anzahl dieser Maßnahmen.<br />

<strong>Arbeit</strong>sgemeinschaft für Beschäftigung (ARGE)<br />

Die <strong>Arbeit</strong>svermittler/innen der ARGEn sind in<br />

den regionalen Sozialbürgerhäusern Münchens<br />

angesiedelt. Sie beraten die Bezieher von<br />

<strong>Arbeit</strong>slosengeld II, unterstützen sie bei beruflichen<br />

Fragen und sind zuständig für die Klärung<br />

der finanziellen Sicherung des Lebensunterhaltes.<br />

<strong>Arbeit</strong>slosengeld I (ALG I) und <strong>Arbeit</strong>slosengeld<br />

II (ALG II)<br />

ALG I erhalten Menschen, die innerhalb der letzten<br />

drei Jahre mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig<br />

beschäftigt waren. Die<br />

Bezugsdauer von ALG I richtet sich nach der<br />

Dauer der Berufstätigkeit.<br />

<strong>Arbeit</strong>slosengeld II (auch genannt Hartz IV) erhalten<br />

Menschen, die weder ALG I beziehen noch<br />

über genügend finanzielle Mittel verfügen, um den<br />

eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Für den<br />

Bezug von <strong>Arbeit</strong>slosengeld II ist außerdem<br />

Voraussetzung, mindestens drei Stunden pro Tag<br />

arbeiten zu können.<br />

14<br />

<strong>Arbeit</strong>smärkte<br />

(1., 2., 3. 4., … <strong>Arbeit</strong>smarkt)<br />

Die Erklärungen zu den numerisch und hierarchisch<br />

geordneten <strong>Arbeit</strong>smärkten variieren.<br />

Nachstehend die meist verbreitete Nutzung dieser<br />

Begriffe: Als 1. <strong>Arbeit</strong>smarkt (auch: „regulärer<br />

<strong>Arbeit</strong>smarkt“) gelten sozialversicherungspflichtige<br />

<strong>Arbeit</strong>sverhältnisse in einem Wirtschaftsbetrieb.<br />

Als 2. <strong>Arbeit</strong>smarkt (auch: „öffentlich geförderter<br />

<strong>Arbeit</strong>smarkt“) gelten vor allem Sozialbetriebe, in<br />

denen Langzeitarbeitslose beschäftigt werden.<br />

Diese Betriebe erhalten von der öffentlichen Hand<br />

Zuschüsse zu den Lohnkosten der Langzeitarbeitslosen,<br />

Zuschüsse zu den Personalkosten des Fachpersonals<br />

(Anleiter, Sozialpädagogen, Verwaltung<br />

u. ä.) so<strong>wie</strong> zu den betrieblichen Kosten <strong>wie</strong> z. B.<br />

Mieten und <strong>Arbeit</strong>smaterial.<br />

Als 3. <strong>Arbeit</strong>smarkt werden seit neuestem die<br />

bezuschussten Beschäftigungsverhältnisse (BEZ)<br />

bezeichnet. Die Werkstätten für Behinderte<br />

Menschen (WFbM) sind seither in der Bezeichnungshierarchie<br />

vom 3. <strong>Arbeit</strong>smarkt auf den 4.<br />

<strong>Arbeit</strong>smarkt gerutscht.<br />

Bezuschusste Beschäftigung (BEZ)<br />

auch „JobPerspektive“ genannt<br />

Dieses Förderprogramm wurde 2008 bundesweit<br />

für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen<br />

geschaffen. Zunächst werden<br />

von den ARGEn zwei Jahre Laufzeit bewilligt.<br />

Danach kann eine Verlängerung genehmigt werden,<br />

wenn nach <strong>wie</strong> vor keine Aussicht auf einen<br />

<strong>Arbeit</strong>splatz in der freien Wirtschaft besteht.<br />

Fördervoraussetzungen sind: Langzeitarbeitslosigkeit<br />

(mindestens ein Jahr) und mindestens<br />

zwei gravierende zusätzliche Vermittlungshemmnisse<br />

(z. B. keine Ausbildung, Schulden, über 50<br />

Jahre alt, schlechte Deutschkenntnisse etc.). In<br />

einer vorgeschalteten sechsmonatigen Testphase (z.<br />

B. in einem Integrationsbetrieb im Rahmen von<br />

MAW) muss außerdem festgestellt worden sein,<br />

regenbogen-report 01/09

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