Heft 1/2009 Themen u.a.: Wieder Arbeit, aber wie? - Regenbogen ...
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Wörterbuch rund ums <strong>Arbeit</strong>sleben<br />
von Sonja Auer<br />
Die Erläuterungen vermitteln wichtige Basisinformationen.<br />
Umfassende Rechtsauskünfte erteilen die<br />
entsprechenden Behörden oder bei praxisbezogenen<br />
Fragen die <strong>Regenbogen</strong> <strong>Arbeit</strong> gGmbH.<br />
Unterstreichungen weisen auf erklärte Begriffe hin.<br />
AA oder auch AfA<br />
Agentur für <strong>Arbeit</strong> (früher: <strong>Arbeit</strong>samt)<br />
<strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahme (ABM)<br />
<strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen werden von der<br />
AA und der ARGE für ein Jahr bewilligt. Die<br />
Maßnahmeteilnehmer/innen sollen ihre<br />
<strong>Arbeit</strong>sfähigkeit trainieren und Qualifizierung<br />
erhalten. Die <strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen<br />
über die ARGEn laufen <strong>2009</strong>. Die Agentur für<br />
<strong>Arbeit</strong> bewilligt dagegen noch eine begrenzte<br />
Anzahl dieser Maßnahmen.<br />
<strong>Arbeit</strong>sgemeinschaft für Beschäftigung (ARGE)<br />
Die <strong>Arbeit</strong>svermittler/innen der ARGEn sind in<br />
den regionalen Sozialbürgerhäusern Münchens<br />
angesiedelt. Sie beraten die Bezieher von<br />
<strong>Arbeit</strong>slosengeld II, unterstützen sie bei beruflichen<br />
Fragen und sind zuständig für die Klärung<br />
der finanziellen Sicherung des Lebensunterhaltes.<br />
<strong>Arbeit</strong>slosengeld I (ALG I) und <strong>Arbeit</strong>slosengeld<br />
II (ALG II)<br />
ALG I erhalten Menschen, die innerhalb der letzten<br />
drei Jahre mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig<br />
beschäftigt waren. Die<br />
Bezugsdauer von ALG I richtet sich nach der<br />
Dauer der Berufstätigkeit.<br />
<strong>Arbeit</strong>slosengeld II (auch genannt Hartz IV) erhalten<br />
Menschen, die weder ALG I beziehen noch<br />
über genügend finanzielle Mittel verfügen, um den<br />
eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Für den<br />
Bezug von <strong>Arbeit</strong>slosengeld II ist außerdem<br />
Voraussetzung, mindestens drei Stunden pro Tag<br />
arbeiten zu können.<br />
14<br />
<strong>Arbeit</strong>smärkte<br />
(1., 2., 3. 4., … <strong>Arbeit</strong>smarkt)<br />
Die Erklärungen zu den numerisch und hierarchisch<br />
geordneten <strong>Arbeit</strong>smärkten variieren.<br />
Nachstehend die meist verbreitete Nutzung dieser<br />
Begriffe: Als 1. <strong>Arbeit</strong>smarkt (auch: „regulärer<br />
<strong>Arbeit</strong>smarkt“) gelten sozialversicherungspflichtige<br />
<strong>Arbeit</strong>sverhältnisse in einem Wirtschaftsbetrieb.<br />
Als 2. <strong>Arbeit</strong>smarkt (auch: „öffentlich geförderter<br />
<strong>Arbeit</strong>smarkt“) gelten vor allem Sozialbetriebe, in<br />
denen Langzeitarbeitslose beschäftigt werden.<br />
Diese Betriebe erhalten von der öffentlichen Hand<br />
Zuschüsse zu den Lohnkosten der Langzeitarbeitslosen,<br />
Zuschüsse zu den Personalkosten des Fachpersonals<br />
(Anleiter, Sozialpädagogen, Verwaltung<br />
u. ä.) so<strong>wie</strong> zu den betrieblichen Kosten <strong>wie</strong> z. B.<br />
Mieten und <strong>Arbeit</strong>smaterial.<br />
Als 3. <strong>Arbeit</strong>smarkt werden seit neuestem die<br />
bezuschussten Beschäftigungsverhältnisse (BEZ)<br />
bezeichnet. Die Werkstätten für Behinderte<br />
Menschen (WFbM) sind seither in der Bezeichnungshierarchie<br />
vom 3. <strong>Arbeit</strong>smarkt auf den 4.<br />
<strong>Arbeit</strong>smarkt gerutscht.<br />
Bezuschusste Beschäftigung (BEZ)<br />
auch „JobPerspektive“ genannt<br />
Dieses Förderprogramm wurde 2008 bundesweit<br />
für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen<br />
geschaffen. Zunächst werden<br />
von den ARGEn zwei Jahre Laufzeit bewilligt.<br />
Danach kann eine Verlängerung genehmigt werden,<br />
wenn nach <strong>wie</strong> vor keine Aussicht auf einen<br />
<strong>Arbeit</strong>splatz in der freien Wirtschaft besteht.<br />
Fördervoraussetzungen sind: Langzeitarbeitslosigkeit<br />
(mindestens ein Jahr) und mindestens<br />
zwei gravierende zusätzliche Vermittlungshemmnisse<br />
(z. B. keine Ausbildung, Schulden, über 50<br />
Jahre alt, schlechte Deutschkenntnisse etc.). In<br />
einer vorgeschalteten sechsmonatigen Testphase (z.<br />
B. in einem Integrationsbetrieb im Rahmen von<br />
MAW) muss außerdem festgestellt worden sein,<br />
regenbogen-report 01/09