Heft 1/2009 Themen u.a.: Wieder Arbeit, aber wie? - Regenbogen ...
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dass in den nächsten zwei Jahren keine<br />
Vermittlung auf einen <strong>Arbeit</strong>splatz des regulären<br />
<strong>Arbeit</strong>smarktes möglich ist.<br />
Integration (im <strong>Arbeit</strong>sleben)<br />
Integration liegt dann vor, „wenn ein<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmer trotz Behinderung durch eigene<br />
Fähigkeiten und Leistungen einen wirtschaftlich<br />
relevanten und im Betrieb anerkannten Beitrag<br />
zum Betriebsergebnis beibringen kann“.<br />
Integrationsamt (InA)<br />
früher: Hauptfürsorgestelle<br />
Integrationsämter sind für alle Fragen rund um<br />
das Thema „Schwerbehinderung und <strong>Arbeit</strong>“ die<br />
Ansprechpartner für <strong>Arbeit</strong>nehmer, <strong>Arbeit</strong>geber<br />
und <strong>Arbeit</strong>nehmervertretungen. Schwerbehinderte<br />
und deren <strong>Arbeit</strong>geber können finanzielle<br />
Hilfen erhalten. Das InA wacht außerdem über<br />
den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmer.<br />
Integrationsfachdienste (IFD)<br />
Integrationsfachdienste unterstützen und betreuen<br />
Menschen mit Behinderung (alle<br />
Behinderungsarten) bei berufsbezogenen Fragen<br />
und beraten Betriebe zur Einstellung oder<br />
Weiterbeschäftigung behinderter Menschen.<br />
MAW<br />
(außerhalb Münchens auch AGH genannt)<br />
Die Abkürzung MAW steht für eine<br />
„<strong>Arbeit</strong>sgelegenheit (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung“<br />
für Menschen, die ALG II erhalten<br />
und keine Stelle auf dem regulären<br />
<strong>Arbeit</strong>smarkt finden. Die Richtlinien beinhalten<br />
unter anderem: <strong>Arbeit</strong>szeit bis maximal 30 Wochenstunden,<br />
1,25 Euro pro geleisteter <strong>Arbeit</strong>sstunde,<br />
zuzüglich der Übernahme von Fahrtkosten.<br />
Dieses Entgelt wird nicht bei den ALG-II-<br />
Leistungen angerechnet.<br />
Sozialgesetzbuch (SGB)<br />
In den zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches – vor<br />
allen in den Büchern II, III, IX und XII - sind<br />
wichtige Gesetze rund um das <strong>Arbeit</strong>sleben<br />
geregelt.<br />
Zuverdienst<br />
Diese Beschäftigungsmöglichkeit gibt es für<br />
Menschen mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente und<br />
für Menschen, die kein ALG II beziehen. Die<br />
<strong>Arbeit</strong>szeit beträgt bis zu 14 ¾ Wochenstunden.<br />
Das Entgelt ist je nach Beschäftigungsstunden pro<br />
Woche und Leistungsfähigkeit gestaffelt. Diese<br />
Maßnahme wurde insbesondere für Menschen mit<br />
psychischer Behinderung geschaffen. Sie wird vom<br />
Bezirk Oberbayern gefördert.<br />
regenbogen-report 01/09 15