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Heft 1/2009 Themen u.a.: Wieder Arbeit, aber wie? - Regenbogen ...

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dass in den nächsten zwei Jahren keine<br />

Vermittlung auf einen <strong>Arbeit</strong>splatz des regulären<br />

<strong>Arbeit</strong>smarktes möglich ist.<br />

Integration (im <strong>Arbeit</strong>sleben)<br />

Integration liegt dann vor, „wenn ein<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmer trotz Behinderung durch eigene<br />

Fähigkeiten und Leistungen einen wirtschaftlich<br />

relevanten und im Betrieb anerkannten Beitrag<br />

zum Betriebsergebnis beibringen kann“.<br />

Integrationsamt (InA)<br />

früher: Hauptfürsorgestelle<br />

Integrationsämter sind für alle Fragen rund um<br />

das Thema „Schwerbehinderung und <strong>Arbeit</strong>“ die<br />

Ansprechpartner für <strong>Arbeit</strong>nehmer, <strong>Arbeit</strong>geber<br />

und <strong>Arbeit</strong>nehmervertretungen. Schwerbehinderte<br />

und deren <strong>Arbeit</strong>geber können finanzielle<br />

Hilfen erhalten. Das InA wacht außerdem über<br />

den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmer.<br />

Integrationsfachdienste (IFD)<br />

Integrationsfachdienste unterstützen und betreuen<br />

Menschen mit Behinderung (alle<br />

Behinderungsarten) bei berufsbezogenen Fragen<br />

und beraten Betriebe zur Einstellung oder<br />

Weiterbeschäftigung behinderter Menschen.<br />

MAW<br />

(außerhalb Münchens auch AGH genannt)<br />

Die Abkürzung MAW steht für eine<br />

„<strong>Arbeit</strong>sgelegenheit (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung“<br />

für Menschen, die ALG II erhalten<br />

und keine Stelle auf dem regulären<br />

<strong>Arbeit</strong>smarkt finden. Die Richtlinien beinhalten<br />

unter anderem: <strong>Arbeit</strong>szeit bis maximal 30 Wochenstunden,<br />

1,25 Euro pro geleisteter <strong>Arbeit</strong>sstunde,<br />

zuzüglich der Übernahme von Fahrtkosten.<br />

Dieses Entgelt wird nicht bei den ALG-II-<br />

Leistungen angerechnet.<br />

Sozialgesetzbuch (SGB)<br />

In den zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches – vor<br />

allen in den Büchern II, III, IX und XII - sind<br />

wichtige Gesetze rund um das <strong>Arbeit</strong>sleben<br />

geregelt.<br />

Zuverdienst<br />

Diese Beschäftigungsmöglichkeit gibt es für<br />

Menschen mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente und<br />

für Menschen, die kein ALG II beziehen. Die<br />

<strong>Arbeit</strong>szeit beträgt bis zu 14 ¾ Wochenstunden.<br />

Das Entgelt ist je nach Beschäftigungsstunden pro<br />

Woche und Leistungsfähigkeit gestaffelt. Diese<br />

Maßnahme wurde insbesondere für Menschen mit<br />

psychischer Behinderung geschaffen. Sie wird vom<br />

Bezirk Oberbayern gefördert.<br />

regenbogen-report 01/09 15

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