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Bekanntmachung des ... - Gemeinde Malschwitz

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<strong>Malschwitz</strong> - 14 -<br />

Nr. 12/2009<br />

Kabelfernsehen Baruth e. V.<br />

Allen Mitgliedern ein frohes Fest!<br />

Der Vorstand <strong>des</strong> „Kabelfernsehen Baruth e. V.“<br />

wünscht allen seinen Mitgliedern ein<br />

frohes und gesun<strong>des</strong> Weihnachtsfest!<br />

Besonders wünschen wir allen gesunde und friedvolle<br />

Feiertage und die Erfüllung recht vieler Wünsche.<br />

Für das neue Jahr möchten wir Ihnen stete<br />

Gesundheit, Wohlergehen und viel Freude wünschen. Ja und das<br />

besonders beim Fernsehen oder Radiohören über unsere Kanäle.<br />

Denen, die noch immer einen Arbeitsplatz als sehnlichsten Wunsch<br />

haben, der sollte in diesem Jahr in Erfüllung gehen.<br />

Wir sind auch 2010 bemüht, unsere Störungsquote weiter zu senken<br />

und dem technischen Fortschritt auf dem Gebiete der Übertragungstechnik<br />

auch in Zukunft folgen zu können.<br />

Es grüßt Sie recht herzlich<br />

der Vorstand<br />

Krenz<br />

Vorsitzender<br />

Skat war das Thema<br />

<strong>des</strong> Abends<br />

Am Freitag, dem 20.11.2009, fand im Sportlerheim<br />

wieder das traditionelle Sportlerheim-<br />

Skatturnier statt. Wenn auch die Beteiligung unter den Erwartungen<br />

lag, so war es dennoch ein interessanter, wenn nicht gar<br />

ein spannender Abend für die Teilnehmer zwischen Ebendörfel<br />

und Milkel. Herausragende Spiele, wie Grand ouverd oder Ä.<br />

waren leider nicht zu verkünden, doch Spaß hat es jedem Teilnehmer<br />

gebracht.<br />

Im Ergebnis standen dann folgende Preisträger fest:<br />

1. Platz Horst Schmeißer aus Bautzen mit 1.440 Pkt.<br />

2. Platz Jens Greulich aus Rackel mit 1.306 Pkt.<br />

3. Platz Frank Rohrmann aus Cannewitz mit 1.304 Pkt.<br />

4. Platz Hartmut Rohrmann aus Cannewitz mit 1.291 Pkt.<br />

Alles in allem ein recht knappes Ergebnis.<br />

Wir gratulieren allen Platzierten, so auch dem namenlosen Letzten,<br />

der sein persönliches Skatblatt entgegennehmen konnte. Die<br />

Preise wurden von den Veranstaltern, dem Baruther Dorf- und<br />

Heimatverein, dem Sportlerheim Baruth und dem Wein- und Sektgut<br />

Günther Clüsserath Trittenheim zur Verfügung gestellt.<br />

Wir Teilnehmer danken den Organisatoren und besonders dem<br />

Turnierleiter Friedemar Sauer recht herzlich.<br />

Übrigens das nächste Turnier findet<br />

am Freitag, dem 5. März 2010, im Sportlerheim Baruth<br />

statt. Wir würden uns freuen, wenn vielleicht noch mehr Interesse<br />

an diesem kleinen Turnier zeigen würden.<br />

Baruther Dorf- und Heimatverein e. V.<br />

Ein Dankeschön den Bläsern!<br />

Eine besondere Überraschung gaben die Bläserinnen und Bläser<br />

<strong>des</strong> Posaunenchores der Baruther Kirche am sog. Toten- oder<br />

Ewigkeitssonntag. Nach dem, wieder sehr gut besuchten, Gottesdienst<br />

begleiteten sie die vielen Friedhofsbesucher auf den<br />

Gottesacker und gaben hier ein kleines Konzert. Diese Idee fanden<br />

viele Besucher als sehr gelungen und eine wohltuende Athmosphäre<br />

an einem solchen Tage, wo man der Verstorbenen<br />

gedenkt. Für diesen Einsatz möchten wir Ihnen recht herzlich danken<br />

und den Wunsch aussprechen, dass diese Initiative eine kleine<br />

Tradition werden möge.<br />

Besonders schätze ich die Feststellung, dass es dem Posaunenchor<br />

gelungen ist, recht viele junge Bläser zu gewinnen und<br />

sie in ihre Reihen zu integrieren. Weiter so!<br />

Euch liebe junge Freunde wünsche ich auch weiterhin viel Freude<br />

und Erfolg bei eurem schönen Hobby.<br />

Frohe Weihnacht<br />

wünscht der „Baruther Dorf- und<br />

Heimatverein e. V.“<br />

Allen Mitgliedern und Freunden <strong>des</strong> „Baruther Dorfund<br />

Heimatvereins e. V“ wünscht der Vorstand eine<br />

schöne fröhliche Adventszeit und ein gesegnetes<br />

Weihnachtsfest. Dabei sollte der Weihnachtsmann auch keines<br />

der vielen Wünsche übersehen oder vergessen haben.<br />

Den Kranken wünschen wir besonders Linderung ihrer Leiden<br />

und baldige Genesung und dazu schöne Stunden zum Fest der<br />

Feste eines jeden Jahres.<br />

Mit herzlichen Grüßen<br />

Der Vorstand<br />

<strong>des</strong> „Baruther Dorf- und Heimatvereins e. V.“<br />

Verschiedenes<br />

Friedhofsgebührenordnung<br />

für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde<br />

Baruth im Ev.-Luth. Kirchspiel Gröditz<br />

vom 30.10.2008<br />

Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe<br />

a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.- Luth. Lan<strong>des</strong>kirche<br />

Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Seite<br />

A 33) in der aktuellen Fassung hat der Kirchenvorstand <strong>des</strong> Ev.-<br />

Luth. Kirchspiels Gröditz für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde<br />

in Baruth am 30.10.2008 die folgende Gebührenordnung<br />

beschlossen;<br />

Friedhofsgebührenordnung<br />

§ 1<br />

Gebührenpflicht<br />

Für die Benutzung <strong>des</strong> Friedhofes der Kirchgemeinde und seiner<br />

Bestattungseinrichtungen sowie für weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung<br />

werden nach Maßgabe dieser Ordnung Gebühren<br />

erhoben.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

Zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist der Nutzungsberechtigte<br />

oder die Person, in deren Auftrag der Friedhof oder die<br />

Bestattungseinrichtungen benutzt werden. Ist eine Personenmehrheit<br />

Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als<br />

Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Fälligkeit und Einziehung der Gebühren<br />

(1) Die Gebühren sind im Voraus, spätestens jedoch bei Inanspruchnahme<br />

der Leistungen an die Friedhofskasse zu entrichten.<br />

(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten<br />

können Bestattungen nicht verlangt werden.<br />

(3) Über Widersprüche gegen die Gebührenerhebung nach dieser<br />

Ordnung entscheidet das Leitungsorgan <strong>des</strong> Friedhofsträgers.<br />

(4) Die Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren<br />

nach den staatlichen Bestimmungen.

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