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Bekanntmachung des ... - Gemeinde Malschwitz

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<strong>Malschwitz</strong> - 4-<br />

Nr. 12/2009<br />

Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong>en<br />

Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung<br />

<strong>des</strong> Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> für das Haushaltsjahr 2010<br />

Gemäß § 76 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) erfolgt die öffentliche Auslegung <strong>des</strong> Entwurfes der<br />

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit<br />

vom 10.12.2009 bis einschließlich 18.12.2009<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>, Kämmerei, Dorfplatz 26, 02694 <strong>Malschwitz</strong>.<br />

Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf <strong>des</strong> siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung, demnach<br />

bis einschließlich 04.01.2010, Einwendungen gegen den Entwurf erheben.<br />

M. Seidel<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2009 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2008 festgestellt.<br />

Feststellung und Aufgliederung <strong>des</strong> Ergebnisses der Haushaltsrechnung der <strong>Gemeinde</strong> Guttau für das Haushaltsjahr 2008<br />

- in Euro -<br />

Verwaltungs- Vermögens- Gesamthaushalt<br />

(VwH) haushalt (VmH) haushalt<br />

1. Solleinnahmen 3.458.812,56 599.985,40 4.058.797,96<br />

2. + neue Haushaltseinnahmereste - 27.548,00 27.548,00<br />

3. ./. Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr - 0 0<br />

4. bereinigte Solleinnahmen 3.458.812,56 627.533,40 4.086.345,96<br />

5. Sollausgaben 3.464.222,37 617.407,40 4.081.629,77<br />

6. + neue Haushaltsausgabereste 0 26.126,00 26.126,00<br />

7. ./. Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 5.409,81 16.000,00 21.409,81<br />

8. bereinigte Sollausgaben 3.458.812,56 627.533,40 4.086.345,96<br />

9. Fehlbetrag (VmH Nr. 8 ./. Nr. 4) - 0,00 0,00<br />

Nachrichtlich<br />

(Haushaltsausgleich § 22 KomHVO)<br />

10. Soll-Ausgaben VwH - enthaltene<br />

Zuführung an VmH 0 - -<br />

11. Soll-Ausgaben VmH - enthaltene<br />

Zuführung an VwH - 47.722,99 -<br />

12. Min<strong>des</strong>tzuführung nach § 22<br />

Absatz 1 Satz 2 KomHVO<br />

........... Euro - - -<br />

13. Soll-Ausgaben VmH enthaltene<br />

Zuführung zur allgemeinen Rücklage<br />

(Überschuss nach § 40 Abs. 3<br />

Satz 2 KomHVO) - 0,00 -<br />

14. Soll-Einnahmen VmH - enthaltene<br />

Entnahme aus allgemeiner Rücklage - 188.645,00 -<br />

15. Soll-Einnahmen VwH - enthaltene<br />

Zuführung vom VmH zum allgem. Ausgleich 0,00 - -<br />

16. Fehlbetrag nach § 79 Abs. 2 Sächs.<br />

GemO (vgl. § 23 Abs. 1 Salz 2 KomHVO) - 0,00 -

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