Bekanntmachung des ... - Gemeinde Malschwitz
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<strong>Malschwitz</strong> - 4-<br />
Nr. 12/2009<br />
Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong>en<br />
Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung<br />
<strong>des</strong> Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> für das Haushaltsjahr 2010<br />
Gemäß § 76 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) erfolgt die öffentliche Auslegung <strong>des</strong> Entwurfes der<br />
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit<br />
vom 10.12.2009 bis einschließlich 18.12.2009<br />
in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>, Kämmerei, Dorfplatz 26, 02694 <strong>Malschwitz</strong>.<br />
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf <strong>des</strong> siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung, demnach<br />
bis einschließlich 04.01.2010, Einwendungen gegen den Entwurf erheben.<br />
M. Seidel<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Bekanntmachung</strong> der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2009 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />
2008 festgestellt.<br />
Feststellung und Aufgliederung <strong>des</strong> Ergebnisses der Haushaltsrechnung der <strong>Gemeinde</strong> Guttau für das Haushaltsjahr 2008<br />
- in Euro -<br />
Verwaltungs- Vermögens- Gesamthaushalt<br />
(VwH) haushalt (VmH) haushalt<br />
1. Solleinnahmen 3.458.812,56 599.985,40 4.058.797,96<br />
2. + neue Haushaltseinnahmereste - 27.548,00 27.548,00<br />
3. ./. Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr - 0 0<br />
4. bereinigte Solleinnahmen 3.458.812,56 627.533,40 4.086.345,96<br />
5. Sollausgaben 3.464.222,37 617.407,40 4.081.629,77<br />
6. + neue Haushaltsausgabereste 0 26.126,00 26.126,00<br />
7. ./. Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 5.409,81 16.000,00 21.409,81<br />
8. bereinigte Sollausgaben 3.458.812,56 627.533,40 4.086.345,96<br />
9. Fehlbetrag (VmH Nr. 8 ./. Nr. 4) - 0,00 0,00<br />
Nachrichtlich<br />
(Haushaltsausgleich § 22 KomHVO)<br />
10. Soll-Ausgaben VwH - enthaltene<br />
Zuführung an VmH 0 - -<br />
11. Soll-Ausgaben VmH - enthaltene<br />
Zuführung an VwH - 47.722,99 -<br />
12. Min<strong>des</strong>tzuführung nach § 22<br />
Absatz 1 Satz 2 KomHVO<br />
........... Euro - - -<br />
13. Soll-Ausgaben VmH enthaltene<br />
Zuführung zur allgemeinen Rücklage<br />
(Überschuss nach § 40 Abs. 3<br />
Satz 2 KomHVO) - 0,00 -<br />
14. Soll-Einnahmen VmH - enthaltene<br />
Entnahme aus allgemeiner Rücklage - 188.645,00 -<br />
15. Soll-Einnahmen VwH - enthaltene<br />
Zuführung vom VmH zum allgem. Ausgleich 0,00 - -<br />
16. Fehlbetrag nach § 79 Abs. 2 Sächs.<br />
GemO (vgl. § 23 Abs. 1 Salz 2 KomHVO) - 0,00 -