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Bekanntmachung des ... - Gemeinde Malschwitz

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<strong>Malschwitz</strong> - 2-<br />

Nr. 12/2009<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong> „Löbauer Wasser“<br />

gemäß § 17 Abs. 4 <strong>des</strong> Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes<br />

(SächsEigBG)<br />

Beschluss über die Feststellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses 2008 vom 17.11.2009<br />

I.<br />

1. In der Verbandsversammlung vom 17.11.09 wurde die<br />

Feststellung <strong>des</strong> von den Wirtschaftsprüfern Dr. Zielfleisch<br />

& Partner geprüften Jahresabschlusses und <strong>des</strong> Lageberichtes<br />

2008 <strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong> „Löbauer<br />

Wasser“ beschlossen.<br />

Euro<br />

1.1 Bilanzsumme 8.008.099,83<br />

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite für<br />

• das Anlagevermögen 6.867.570,88<br />

• das Umlaufvermögen<br />

incl. Kassenbestand 1.140.561,95<br />

• nicht durch Eigenkapital gedeckte<br />

Fehlbeträge 0,00<br />

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseile für<br />

• das Eigenkapital incl. Verlustvortrag und<br />

Jahresfehlbetrag -26.782,60<br />

• Die empfangenen Ertragszuschüsse 0,00<br />

• Sonderposten mit Rücklagenanteil 7.279.635,00<br />

• die Rückstellungen 160.642,25<br />

• die Verbindlichkeiten 594.605.18<br />

1.2 Jahresgewinn/-verlust 171.680.07<br />

1.2.1 Summe der Erträge 946.508,40<br />

1.2.2 Summe der Aufwendungen 774.828.33<br />

2. Verwendung <strong>des</strong> Jahresgewinnes/-verlustes<br />

2.1 Jahresgewinn<br />

a) zur Tilgung <strong>des</strong> Verlustvortrages<br />

3. Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen.<br />

3.1 Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden festgestellt.<br />

3.2 Der Verbandsvorsitzende wird entlastet und die Ordnungsmäßigkeit<br />

der Geschäftsordnung bestätigt.<br />

II.<br />

Wiedergabe <strong>des</strong> Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung<br />

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir<br />

dem Jahresabschluss zum 31.12.2008 (Anlagen 1 bis 3) und dem<br />

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 <strong>des</strong><br />

Abwasserzweckverband<br />

„Löbauer Wasser“, Guttau unter dem Datum vom 05.11.2009 den<br />

folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der<br />

hier wiedergeben wird:<br />

„Bestätigungsvermerk <strong>des</strong> Abschlussprüfers<br />

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />

und den Lagebericht <strong>des</strong> Abwasserzweckverband<br />

„Löbauer Wasser“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis<br />

31. Dezember 2008 geprüft.<br />

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und<br />

Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />

und den ergänzenden Regelungen im sächsischen Lan<strong>des</strong>recht<br />

und in der Satzung liegen in der Verantwortung <strong>des</strong> gesetzlichen<br />

Vertreters <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong>.<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter<br />

Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317<br />

HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />

festgestellten<br />

deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />

dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />

<strong>des</strong> durch den Jahresabschluss unter Beachtung der<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht<br />

vermittelten Bil<strong>des</strong> der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />

werden.<br />

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />

über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und<br />

rechtliche Umfeld <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> sowie die Erwartungen über<br />

mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit <strong>des</strong> rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise<br />

über die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und<br />

Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen <strong>des</strong><br />

gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

<strong>des</strong> Jahresabschlusses und <strong>des</strong> Lageberichts.<br />

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />

sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein<br />

den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>des</strong> Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong>. Der Lagebericht<br />

gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage<br />

<strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.“<br />

Den vorstehenden Prüfbericht erstatten wir in Übereinstimmung<br />

mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />

Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW<br />

PS 450).<br />

Eine Venwendung <strong>des</strong> oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks<br />

außerhalb dieses Prüfberichts bedarf unserer vorherigen<br />

Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe <strong>des</strong> Jahresabschlusses<br />

und/oder <strong>des</strong> Lageberichts in einer von der bestätigten<br />

Fassung abweichenden Form bedarf (einschließlich der<br />

Übersetzung in andere Sprachen) es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,<br />

sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder<br />

auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.<br />

Coswig, 05.11.2009<br />

Dr. Zielfleisch & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

R. Skala<br />

- Wirtschaftsprüfer -

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