Bekanntmachung des ... - Gemeinde Malschwitz
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<strong>Malschwitz</strong> - 2-<br />
Nr. 12/2009<br />
<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong> „Löbauer Wasser“<br />
gemäß § 17 Abs. 4 <strong>des</strong> Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes<br />
(SächsEigBG)<br />
Beschluss über die Feststellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses 2008 vom 17.11.2009<br />
I.<br />
1. In der Verbandsversammlung vom 17.11.09 wurde die<br />
Feststellung <strong>des</strong> von den Wirtschaftsprüfern Dr. Zielfleisch<br />
& Partner geprüften Jahresabschlusses und <strong>des</strong> Lageberichtes<br />
2008 <strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong> „Löbauer<br />
Wasser“ beschlossen.<br />
Euro<br />
1.1 Bilanzsumme 8.008.099,83<br />
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite für<br />
• das Anlagevermögen 6.867.570,88<br />
• das Umlaufvermögen<br />
incl. Kassenbestand 1.140.561,95<br />
• nicht durch Eigenkapital gedeckte<br />
Fehlbeträge 0,00<br />
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseile für<br />
• das Eigenkapital incl. Verlustvortrag und<br />
Jahresfehlbetrag -26.782,60<br />
• Die empfangenen Ertragszuschüsse 0,00<br />
• Sonderposten mit Rücklagenanteil 7.279.635,00<br />
• die Rückstellungen 160.642,25<br />
• die Verbindlichkeiten 594.605.18<br />
1.2 Jahresgewinn/-verlust 171.680.07<br />
1.2.1 Summe der Erträge 946.508,40<br />
1.2.2 Summe der Aufwendungen 774.828.33<br />
2. Verwendung <strong>des</strong> Jahresgewinnes/-verlustes<br />
2.1 Jahresgewinn<br />
a) zur Tilgung <strong>des</strong> Verlustvortrages<br />
3. Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen.<br />
3.1 Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden festgestellt.<br />
3.2 Der Verbandsvorsitzende wird entlastet und die Ordnungsmäßigkeit<br />
der Geschäftsordnung bestätigt.<br />
II.<br />
Wiedergabe <strong>des</strong> Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung<br />
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir<br />
dem Jahresabschluss zum 31.12.2008 (Anlagen 1 bis 3) und dem<br />
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 <strong>des</strong><br />
Abwasserzweckverband<br />
„Löbauer Wasser“, Guttau unter dem Datum vom 05.11.2009 den<br />
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der<br />
hier wiedergeben wird:<br />
„Bestätigungsvermerk <strong>des</strong> Abschlussprüfers<br />
Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />
und den Lagebericht <strong>des</strong> Abwasserzweckverband<br />
„Löbauer Wasser“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis<br />
31. Dezember 2008 geprüft.<br />
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und<br />
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />
und den ergänzenden Regelungen im sächsischen Lan<strong>des</strong>recht<br />
und in der Satzung liegen in der Verantwortung <strong>des</strong> gesetzlichen<br />
Vertreters <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong>.<br />
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter<br />
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317<br />
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />
festgestellten<br />
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />
<strong>des</strong> durch den Jahresabschluss unter Beachtung der<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht<br />
vermittelten Bil<strong>des</strong> der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />
werden.<br />
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />
über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und<br />
rechtliche Umfeld <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> sowie die Erwartungen über<br />
mögliche Fehler berücksichtigt.<br />
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit <strong>des</strong> rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise<br />
über die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und<br />
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen Einschätzungen <strong>des</strong><br />
gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />
<strong>des</strong> Jahresabschlusses und <strong>des</strong> Lageberichts.<br />
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein<br />
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>des</strong> Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong>. Der Lagebericht<br />
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage<br />
<strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung<br />
zutreffend dar.“<br />
Den vorstehenden Prüfbericht erstatten wir in Übereinstimmung<br />
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW<br />
PS 450).<br />
Eine Venwendung <strong>des</strong> oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks<br />
außerhalb dieses Prüfberichts bedarf unserer vorherigen<br />
Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe <strong>des</strong> Jahresabschlusses<br />
und/oder <strong>des</strong> Lageberichts in einer von der bestätigten<br />
Fassung abweichenden Form bedarf (einschließlich der<br />
Übersetzung in andere Sprachen) es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,<br />
sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder<br />
auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.<br />
Coswig, 05.11.2009<br />
Dr. Zielfleisch & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
R. Skala<br />
- Wirtschaftsprüfer -