Bekanntmachung des ... - Gemeinde Malschwitz
Bekanntmachung des ... - Gemeinde Malschwitz
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Spreeauen-Bote<br />
Gemeinsames Informationsblatt der<br />
Verwaltungsgemeinschaft der <strong>Gemeinde</strong>n<br />
<strong>Malschwitz</strong> und Guttau<br />
Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />
19. Jahrgang Freitag, den 4. Dezember 2009 12/2009<br />
Frohe Weihnachten<br />
& erholsame Feiertage<br />
... sowie einen fleißigen Weihnachtsmann<br />
wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern<br />
der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Malschwitz</strong> und Guttau<br />
Matthias Seidel Andreas Skomudek<br />
Bürgermeister Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> <strong>Gemeinde</strong> Guttau<br />
❆<br />
(<br />
k
<strong>Malschwitz</strong> - 2-<br />
Nr. 12/2009<br />
<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong> „Löbauer Wasser“<br />
gemäß § 17 Abs. 4 <strong>des</strong> Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes<br />
(SächsEigBG)<br />
Beschluss über die Feststellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses 2008 vom 17.11.2009<br />
I.<br />
1. In der Verbandsversammlung vom 17.11.09 wurde die<br />
Feststellung <strong>des</strong> von den Wirtschaftsprüfern Dr. Zielfleisch<br />
& Partner geprüften Jahresabschlusses und <strong>des</strong> Lageberichtes<br />
2008 <strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong> „Löbauer<br />
Wasser“ beschlossen.<br />
Euro<br />
1.1 Bilanzsumme 8.008.099,83<br />
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite für<br />
• das Anlagevermögen 6.867.570,88<br />
• das Umlaufvermögen<br />
incl. Kassenbestand 1.140.561,95<br />
• nicht durch Eigenkapital gedeckte<br />
Fehlbeträge 0,00<br />
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseile für<br />
• das Eigenkapital incl. Verlustvortrag und<br />
Jahresfehlbetrag -26.782,60<br />
• Die empfangenen Ertragszuschüsse 0,00<br />
• Sonderposten mit Rücklagenanteil 7.279.635,00<br />
• die Rückstellungen 160.642,25<br />
• die Verbindlichkeiten 594.605.18<br />
1.2 Jahresgewinn/-verlust 171.680.07<br />
1.2.1 Summe der Erträge 946.508,40<br />
1.2.2 Summe der Aufwendungen 774.828.33<br />
2. Verwendung <strong>des</strong> Jahresgewinnes/-verlustes<br />
2.1 Jahresgewinn<br />
a) zur Tilgung <strong>des</strong> Verlustvortrages<br />
3. Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen.<br />
3.1 Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden festgestellt.<br />
3.2 Der Verbandsvorsitzende wird entlastet und die Ordnungsmäßigkeit<br />
der Geschäftsordnung bestätigt.<br />
II.<br />
Wiedergabe <strong>des</strong> Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung<br />
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir<br />
dem Jahresabschluss zum 31.12.2008 (Anlagen 1 bis 3) und dem<br />
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 <strong>des</strong><br />
Abwasserzweckverband<br />
„Löbauer Wasser“, Guttau unter dem Datum vom 05.11.2009 den<br />
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der<br />
hier wiedergeben wird:<br />
„Bestätigungsvermerk <strong>des</strong> Abschlussprüfers<br />
Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />
und den Lagebericht <strong>des</strong> Abwasserzweckverband<br />
„Löbauer Wasser“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis<br />
31. Dezember 2008 geprüft.<br />
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und<br />
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />
und den ergänzenden Regelungen im sächsischen Lan<strong>des</strong>recht<br />
und in der Satzung liegen in der Verantwortung <strong>des</strong> gesetzlichen<br />
Vertreters <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong>.<br />
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter<br />
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317<br />
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />
festgestellten<br />
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />
<strong>des</strong> durch den Jahresabschluss unter Beachtung der<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht<br />
vermittelten Bil<strong>des</strong> der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />
werden.<br />
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />
über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und<br />
rechtliche Umfeld <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> sowie die Erwartungen über<br />
mögliche Fehler berücksichtigt.<br />
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit <strong>des</strong> rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise<br />
über die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und<br />
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen Einschätzungen <strong>des</strong><br />
gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />
<strong>des</strong> Jahresabschlusses und <strong>des</strong> Lageberichts.<br />
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein<br />
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>des</strong> Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong>. Der Lagebericht<br />
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage<br />
<strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung<br />
zutreffend dar.“<br />
Den vorstehenden Prüfbericht erstatten wir in Übereinstimmung<br />
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW<br />
PS 450).<br />
Eine Venwendung <strong>des</strong> oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks<br />
außerhalb dieses Prüfberichts bedarf unserer vorherigen<br />
Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe <strong>des</strong> Jahresabschlusses<br />
und/oder <strong>des</strong> Lageberichts in einer von der bestätigten<br />
Fassung abweichenden Form bedarf (einschließlich der<br />
Übersetzung in andere Sprachen) es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,<br />
sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder<br />
auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.<br />
Coswig, 05.11.2009<br />
Dr. Zielfleisch & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
R. Skala<br />
- Wirtschaftsprüfer -
Nr. 12/2009 - 3-<br />
<strong>Malschwitz</strong><br />
III.<br />
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom<br />
07.12.2009 bis einschließlich 15.12.2009 in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong> „Löbauer Wasser“, Hauptstraße<br />
32, 02694 Guttau und in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>,<br />
Dorfplatz 26, 02694 <strong>Malschwitz</strong> während der üblichen Dienstzeiten<br />
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Guttau, den 18.11.2009<br />
M. Seidel<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Abwasserzweckverband „Löbauer Wasser“<br />
<strong>Bekanntmachung</strong><br />
<strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong><br />
„Löbauer Wasser“<br />
In der öffentlichen Verbandsversammlung <strong>des</strong> AZV „Löbauer<br />
Wasser“ am 17.11.2009 wurden folgende Beschlüsse<br />
gefasst:<br />
Beschluss Nummer 01/11/09<br />
Bestellung <strong>des</strong> Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2009<br />
Beschluss Nummer 02/11/09<br />
Beschluss über die Feststellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses 2008<br />
Beschluss Nummer 03/11/09<br />
Beschluss über das Auslaufen der Regelung zur Rückzahlung der<br />
Grundgebühr für vollbiologische Kläranlagen<br />
Einladung<br />
Die nächste öffentliche Verbandsversammlung <strong>des</strong> AZV „Löbauer<br />
Wasser“ findet am 17.12.2009, um 18:00 Uhr, in der Gaststätte<br />
„Gute Quelle“ in Niedergurig mit folgender Tagesordnung statt:<br />
1. Informationen <strong>des</strong> Vorsitzenden und <strong>des</strong> Geschäftsführers<br />
2. Behandlung von Einwendungen zum Wirtschaftsplan 2010<br />
und Beschlüsse zu Einwendungen<br />
3. Beschluss der Haushaltssatzung und <strong>des</strong> Wirtschaftsplanes<br />
für das Jahr 2010<br />
4. Beschluss der Übernahme <strong>des</strong> Eigenanteiles aus dem Pilotprojekt<br />
„Formverschlusssysteme“ aus dem Haushalt <strong>des</strong> Jahres<br />
2009<br />
5. Beschluss der Abwasserabgabenabwälzungssatzung (AbwAbwälzS)<br />
6. Beschluss der Kostensatzung<br />
7. Sonstiges<br />
M. Seidel<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Informationen <strong>des</strong> AZV<br />
„Löbauer Wasser“<br />
Im Verband können wir auf ein positives Jahr 2009 zurückblicken.<br />
Die Fehlbeträge aus Vorjahren konnten fast vollständig abgebaut<br />
werden und die pro Kopfverschuldung sank auf 41,00 EUR. Die<br />
Wirtschaftslage ist auch in den nächsten 3 Jahren als stabil ohne<br />
Gebührenerhöhung zu sehen und die Investition in Niedergurig<br />
wurde so vorbereitet, dass in 2010 mit der Abwasserkanalisation<br />
nach Jeschütz begonnen werden kann. Abhängig ist das natürlich<br />
von der Ausreichung der Fördermittel. Im nächsten Jahr erfolgen<br />
dann auch die Abstimmungen mit dem Straßenbauamt, sodass<br />
in 2011 die Ortslage komplett erschlossen werden kann.<br />
Gemäß der Siedlungswasserrichtlinie wurden die Orte Pließkowitz<br />
und Doberschütz in diesem Jahr abwassertechnisch betrachtet.<br />
Da es sich dabei um relativ komplexe Strukturen handelt und<br />
auch Straßenbaumaßnahmen der <strong>Gemeinde</strong> betroffen sind, wurden<br />
die vorhandenen Leitungen aufgemessen und Variantenvorschläge<br />
zur Entsorgung entwickelt. Dabei wird der Bereich um<br />
den Lindenweg in Pließkowitz durch eine Gruppenlösung entsorgt<br />
und in den anderen Bereichen kommen Einzel- oder Nachbarschaftslösungen<br />
in Betracht. Die Gruppenlösung umfasst derzeit<br />
einen Bereich mit ca. 100 Einwohnern und soll durch den AZV<br />
betrieben werden. Günstige Bedingungen herrschen in Doberschütz.<br />
Hier kann fast die gesamte Ortslage mittels Gefällekanal<br />
an eine Kläranlage mit ca. 220 EW angeschlossen werden. Beide<br />
Varianten wurden bereits den Anwohnern vorgestellt. Der Realisierungszeitraum<br />
ist dabei abhängig von der begleitenden Straßenbaumaßnahme<br />
der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Neben den Planungen wurden in diesem Jahr noch 30 Geruchsverschlusssysteme<br />
angeschafft und eingebaut.<br />
Das Schachtbauwerk <strong>des</strong> Hauptpumpwerkes in Wartha musste<br />
saniert werden, da die Betonkorrosion stark fortgeschritten war.<br />
Auch das Betriebsgebäude in der KA Guttau erhielt einen neuen<br />
Anstrich.<br />
Im Oktober schloss der Nachbarzweckverband „Kleine Spree“<br />
die Orte Klix und Spreewiese an unsere Kläranlage an, sodass<br />
wir die Kapazitätsauslastung weiter erhöhten.<br />
Gemeinsam mit den Kreiswerken überprüften wir Hausanschlüsse,<br />
die offensichtlich zu wenig Wasser abnahmen und konnten einige<br />
Unregelmäßigkeiten feststellen, die dann umgehend abgestellt<br />
wurden.<br />
Nach der Kommunalwahl besetzten wir die Verbandsversammlung<br />
neu und seit dem tagte der Verband drei Mal.<br />
Der Wirtschaftsplan für 2010 ist aufgestellt und wird am 17.12.<br />
beschlossen.<br />
Wir möchten uns an der Stelle bei allen bedanken, die unsere<br />
Arbeit in diesem Jahr begleiteten und eine angenehme Weihnachtszeit<br />
wünschen.<br />
Skomudek<br />
Geschäftsführer<br />
Freitag, der 15. Januar 2010<br />
Nächster Redaktionsschluss:<br />
Freitg, der 8. Januar 2010<br />
»Spreeauen-Bote«<br />
Gemeinsames Informationsheft der Verwaltungsgemeinschaft<br />
der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Malschwitz</strong> und Guttau<br />
Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> und Guttau.<br />
Der »Spreeauen-Bote« erscheint monatlich jeweils am 1. Freitag und<br />
wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.<br />
- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG<br />
04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />
Telefon: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15,<br />
Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55<br />
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Die Bürgermeister Herr Matthias Seidel und<br />
Herr Andreas Skomudek<br />
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vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />
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Herr Falko Drechsel<br />
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Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu<br />
beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />
unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige<br />
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Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz <strong>des</strong> Betrages für<br />
ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />
auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
IMPRESSUM Nächster Erscheinungstermin:
<strong>Malschwitz</strong> - 4-<br />
Nr. 12/2009<br />
Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong>en<br />
Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung<br />
<strong>des</strong> Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> für das Haushaltsjahr 2010<br />
Gemäß § 76 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) erfolgt die öffentliche Auslegung <strong>des</strong> Entwurfes der<br />
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit<br />
vom 10.12.2009 bis einschließlich 18.12.2009<br />
in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>, Kämmerei, Dorfplatz 26, 02694 <strong>Malschwitz</strong>.<br />
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf <strong>des</strong> siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung, demnach<br />
bis einschließlich 04.01.2010, Einwendungen gegen den Entwurf erheben.<br />
M. Seidel<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Bekanntmachung</strong> der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2009 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />
2008 festgestellt.<br />
Feststellung und Aufgliederung <strong>des</strong> Ergebnisses der Haushaltsrechnung der <strong>Gemeinde</strong> Guttau für das Haushaltsjahr 2008<br />
- in Euro -<br />
Verwaltungs- Vermögens- Gesamthaushalt<br />
(VwH) haushalt (VmH) haushalt<br />
1. Solleinnahmen 3.458.812,56 599.985,40 4.058.797,96<br />
2. + neue Haushaltseinnahmereste - 27.548,00 27.548,00<br />
3. ./. Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr - 0 0<br />
4. bereinigte Solleinnahmen 3.458.812,56 627.533,40 4.086.345,96<br />
5. Sollausgaben 3.464.222,37 617.407,40 4.081.629,77<br />
6. + neue Haushaltsausgabereste 0 26.126,00 26.126,00<br />
7. ./. Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 5.409,81 16.000,00 21.409,81<br />
8. bereinigte Sollausgaben 3.458.812,56 627.533,40 4.086.345,96<br />
9. Fehlbetrag (VmH Nr. 8 ./. Nr. 4) - 0,00 0,00<br />
Nachrichtlich<br />
(Haushaltsausgleich § 22 KomHVO)<br />
10. Soll-Ausgaben VwH - enthaltene<br />
Zuführung an VmH 0 - -<br />
11. Soll-Ausgaben VmH - enthaltene<br />
Zuführung an VwH - 47.722,99 -<br />
12. Min<strong>des</strong>tzuführung nach § 22<br />
Absatz 1 Satz 2 KomHVO<br />
........... Euro - - -<br />
13. Soll-Ausgaben VmH enthaltene<br />
Zuführung zur allgemeinen Rücklage<br />
(Überschuss nach § 40 Abs. 3<br />
Satz 2 KomHVO) - 0,00 -<br />
14. Soll-Einnahmen VmH - enthaltene<br />
Entnahme aus allgemeiner Rücklage - 188.645,00 -<br />
15. Soll-Einnahmen VwH - enthaltene<br />
Zuführung vom VmH zum allgem. Ausgleich 0,00 - -<br />
16. Fehlbetrag nach § 79 Abs. 2 Sächs.<br />
GemO (vgl. § 23 Abs. 1 Salz 2 KomHVO) - 0,00 -
Nr. 12/2009 - 5-<br />
<strong>Malschwitz</strong><br />
Auslegung der Jahresrechnung<br />
Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr<br />
2008 liegt in der Zeit vom 07.12.2009 bis 15.12.2009 in<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>, Kämmerei, Dorfplatz 26,<br />
02694 <strong>Malschwitz</strong>, zur Einsicht öffentlich aus.<br />
M. Seidel<br />
Bürgermeister<br />
In den öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen<br />
am 16.11.2009 und<br />
24.11.2009 wurden folgende<br />
Beschlüsse gefasst<br />
Beschluss Nr. 49/11/09 Aufhebung Beschluss Nr. 22/06/09<br />
Beschluss Nr. 50/11/09 Verkauf einer Teilfläche von Flurstück<br />
121 Gemarkung Buchwalde<br />
Beschluss Nr. 51/11/09 Verkauf Flurstück 51 der Gemarkung<br />
Buchwalde<br />
Beschluss Nr. 55/11/09 Rechtsordnung für verkaufsoffene<br />
Sonntage in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />
Beschluss Nr. 52/11/09 Feststellung Jahresrechnung 2008<br />
Beschluss Nr. 53/11/09 Neufassung Satzung über die Betreuung<br />
von Kindern in gemeindlichen<br />
Kindereinrichtungen und deren<br />
Benutzung<br />
Beschluss Nr. 56/11/09 Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung<br />
„Eichenallee Baruth“<br />
Beschluss Nr. 57/11/09 Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />
am Bau eines Geh- und Radweges als<br />
Westumfahrung <strong>des</strong> Stausee Bautzen<br />
Aufgrund von § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO) in Verbindung mit § 8 Abs. 2 <strong>des</strong> Sächsischen Gesetzes<br />
über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 16. März<br />
2007, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung <strong>des</strong> Sächs-<br />
LadÖffG vom 17. April 2008 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Malschwitz</strong> am 24.11.2009 die folgende Verordnung beschlossen:<br />
Rechtsverordnung zur<br />
Ladenöffnung in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Malschwitz</strong><br />
§ 1<br />
Verkaufsoffene Sonntage<br />
Verkaufsstellen dürfen entsprechend § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG<br />
an folgenden Sonntagen zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet<br />
sein:<br />
28.03.2010<br />
02.05.2010<br />
07.11.2010<br />
28.11.2010<br />
§ 2<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten<br />
nach § 13 Abs. 1 Ziffer SächsLadÖffG.<br />
Diese Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.<br />
<strong>Malschwitz</strong>, den 24.11.2009<br />
M. Seidel<br />
Bürgermeister<br />
Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />
über die Betreuung von Kindern in<br />
gemeindlichen Kindereinrichtungen und<br />
deren Benutzung<br />
(Kindertageseinrichtungen-Satzung)<br />
Aufgrund von § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO) in der Fassung vom 1. Juni 2006 sowie dem<br />
Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen<br />
im Freistaat Sachsen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen -<br />
SächsKitaG) in der seit 01. Januar 2009 geltenden Fassungen hat<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Malschwitz</strong> in seiner Sitzung am 24.11.2009 folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich/Begriffsbestimmungen<br />
(1) Zur Erfüllung ihrer sozialpädagogischen Verantwortung unterhält<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> die Kindertageseinrichtungen<br />
„Eichhörnchen“, Eichenallee 5 in Baruth<br />
„Bienenhäusel“, Am Schloss 4 in Kleinbautzen<br />
als öffentliche Einrichtungen.<br />
(2) Diese Satzung regelt die Betreuung von Kindern und die Benutzung<br />
der Kindertageseinrichtungen, welche sich in Trägerschaft<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> befinden.<br />
(3) Für die Begriffsbestimmung der Kindertageseinrichtung gilt<br />
§ 1 SächsKitaG. Kindertageseinrichtungen nach § 1 SächsKitaG<br />
sind Kinderkrippen, Kindergärten und Horte.<br />
(4) Kinderkrippen-, Kindergärten- und Hortgruppen können in<br />
gemeinschaftlichen Einrichtungen geführt werden. Es können<br />
altersgemischte Gruppen gebildet werden.<br />
(5) Zur Bedarfsdeckung der Plätze für Krippenkinder kann ergänzend<br />
zu Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege angeboten<br />
werden.<br />
§ 2<br />
- Aufgabenstellung<br />
(1) Die Aufgaben und Ziele richten sich nach § 2 SächsKitaG.<br />
(2) Die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Malschwitz</strong> haben entsprechend dieser Aufgaben eine schriftlich<br />
fixierte Kindertagesstättenkonzeption zu erstellen, die in regelmäßigen<br />
Abständen mit allen Beteiligten (Eltern, Mitarbeiterinnen,<br />
Träger) zu überarbeiten ist.<br />
Insbesondere der Sächsische Bildungsplan ist die Grundlage für<br />
die Gestaltung und pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen.<br />
§ 3<br />
- Aufnahme<br />
(1) Der Antrag auf Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung innerhalb<br />
oder außerhalb der <strong>Gemeinde</strong> ist schriftlich - unter Angabe<br />
der gewünschten Einrichtung - durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten<br />
i. d. R. sechs Monate im Voraus bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
zu stellen.<br />
Bei Aufnahme von Kindern außerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />
ist die Wohnsitzgemeinde schriftlich zu informieren.<br />
(2) Auswärtige Kinder können im Rahmen der verfügbaren Plätze<br />
in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Der<br />
Antrag auf Aufnahme ist wie in Abs. 1 zu stellen.<br />
(3) Für Kinder, die erstmalig eine Kindertageseinrichtung besuchen,<br />
wird durch die Kindertageseinrichtung eine individuelle Eingewöhnungszeit<br />
von 10 Tagen angeboten.<br />
Eine Betreuungsgebühr für die Eingewöhnungszeit wird nicht<br />
erhoben.<br />
(4) Plätze für Krippenkinder werden vorrangig für Personensorgeberechtigte<br />
vorgehalten, wenn
<strong>Malschwitz</strong> - 6-<br />
Nr. 12/2009<br />
- diese erwerbstätig sind,<br />
- sie sich in schulischer oder beruflicher Aus- und Weiterbildung<br />
befinden,<br />
- sie an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne <strong>des</strong><br />
Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />
teilnehmen oder<br />
- für Familien ein besonderer Hilfebedarf besteht.<br />
Wird ein Elternteil arbeitslos, kann im Rahmen der verfügbaren<br />
Plätze im Interesse <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> die Betreuung im Krippenbereich<br />
auch weiterhin bis zu 4,5 Stunden erfolgen.<br />
(5) Auch Kinder, die nicht in einer Kindertageseinrichtung angemeldet<br />
sind (befristete Gastkinder), können eine Kindertageseinrichtung<br />
im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten für eine befristete<br />
Zeit (max. 10 Tage pro Monat) die tageweise Betreuung in<br />
Anspruch nehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung und erfolgt nach Absprache mit der Leitung<br />
der Kindertageseinrichtung. Es besteht kein Rechtsanspruch.<br />
Der Abs. 6 findet keine Anwendung. Gegenüber den Erziehungs-<br />
/Sorgeberechtigten ergeht eine Mitteilung durch die Leitung der<br />
Kindertageseinrichtung.<br />
(6) Vor Aufnahme <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> in eine Kindertageseinrichtung (außer<br />
Schulhort) ist ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand<br />
<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> sowie der Nachweis über erhaltene Impfungen<br />
vorzulegen. Auf § 7 Abs. 1 SächsKitaG wird verwiesen.<br />
(7) Die Aufnahme <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> erfolgt auf der Grundlage eines Beschei<strong>des</strong><br />
durch die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>, wenn alle erforderlichen<br />
Unterlagen durch den Antragsteller beigebracht wurden.<br />
(8) Auf einen Platz in einer bestimmten Kindertageseinrichtung<br />
besteht kein Rechtsanspruch. Der Bescheid berechtigt zur Inanspruchnahme<br />
der darin benannten Kindertageseinrichtung.<br />
(9) Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind,<br />
können nach vorheriger Absprache mit der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
unter Einbeziehung entsprechender fachlicher Beratung in den<br />
Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden, wenn ihren<br />
besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann und<br />
das erforderliche Fachpersonal vorhanden ist.<br />
Näheres über die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen sowie<br />
die Bedingungen für eine Förderung von Kindern mit Behinderungen<br />
regelt das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit,<br />
Jugend und Familie durch Rechtsverordnung.<br />
§ 4<br />
- Benutzung der Kindertageseinrichtungen<br />
(1) Öffnungszeiten/Betreuungsangebote<br />
Die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />
haben von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
geöffnet. In Kinderkrippen und Kindergärten werden innerhalb der<br />
Öffnungszeiten folgende<br />
Betreuungszeiten angeboten:<br />
• bis zu 4,5 Stunden<br />
• bis zu 6 Stunden<br />
• bis zu 7,5 Stunden<br />
• bis zu 9 Stunden<br />
• bis zu 10 Stunden<br />
In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten<br />
angeboten:<br />
1. Frühhort: von 6.00 Uhr bis Schulbeginn<br />
2. Nachmittagshort: Schulschluss bis 17.00 Uhr<br />
3. In den Schulferien bzw. an unterrichtsfreien Tagen wird für angemeldete<br />
Hortkinder eine Mehrbetreuung angeboten. Diese wird<br />
zusätzlich zum bestehenden Betreuungsvertrag<br />
innerhalb der Öffnungszeiten von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr gewährt.<br />
Einzelne Kindertageseinrichtungen können vorübergehend, teilweise<br />
oder ganz aus folgenden Gründen geschlossen werden:<br />
. vor und/oder nach Feiertagen;<br />
. Betriebsurlaub nach Anhörung <strong>des</strong> Elternrates;<br />
. Infektionskrankheiten;<br />
. Anordnung <strong>des</strong> Gesundheitsamtes;<br />
. mangelnder Bedarf an Plätzen.<br />
Die Veränderung ist rechtzeitig ortsüblich bekannt zu geben.<br />
Die Erziehungs-/Sorgeberechtigten erhalten über eine unvorhersehbare<br />
Schließung der Kindertageseinrichtung unverzüglich Mitteilung.<br />
Die Schließung von Kindertageseinrichtungen wegen der<br />
Ferien wird rechtzeitig bekannt gegeben. In begründeten Fällen<br />
ist eine zeitweise Unterbringung von Kindern in einer anderen Kindertageseinrichtung<br />
zu gewährleisten.<br />
(2) Die Benutzung der Kindertageseinrichtungen durch die angemeldeten<br />
Kinder hat grundsätzlich regelmäßig zu erfolgen. Soll<br />
oder kann ein Kind die Kindertageseinrichtung nicht besuchen,<br />
so ist es am Vortag oder spätestens am Fehltag bis 7.30 Uhr abzumelden.<br />
Im Hort ist während der Schulzeit ein Kind spätestens<br />
am Fehltag bis 11.00 Uhr abzumelden, während der Ferienbetreuung<br />
am Vortag oder Fehltag bis 8.00 Uhr.<br />
(3) Kranke Kinder dürfen die Kindertageseinrichtungen nicht besuchen.<br />
Die Leitung der Kindertageseinrichtung muss spätestens<br />
am nachfolgenden Tag unterrichtet werden, für den Fall, dass das<br />
Kind erkrankt ist oder ein Familienmitglied an einer ansteckenden<br />
Krankheit leidet und <strong>des</strong>halb die Benutzung der Kindertageseinrichtung<br />
ausbleibt.<br />
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung ist insbesondere ausgeschlossen<br />
bei:<br />
a) ansteckender Borkenflechte, Cholera, Diphterie, Enteritis infectiosa,<br />
Salmonellose;<br />
b) übrige Formen einschließlich mikrobiell bedingter Lebensmittelvergiftungen:<br />
Keuchhusten, Krätze, Masern, Meningitis/Encephalitis;<br />
Miningokokken Meningitis;<br />
c) andere bakterielle Miningitiden;<br />
d) Virus meningeoncephaliutis;<br />
e) übrige Formen: Milzbrand, Mumps, Ornithose, Paratyphus A,<br />
B und C, Pest (Lungenpest), Poliomyelitis, Q-Fieber, Scharlach,<br />
Shigellenruhr, Tuberkulose der Atmungsorgane (aktive<br />
Form), Tularämie, Typhus abdominalis, virusbedingtes hämorrhagisches<br />
Fieber, Virushepatitis: a) Hepatitis A und B; c) übrige<br />
Formen: Windpocken, Verlausung<br />
Nach einer überstandenen ansteckenden Krankheit oder beim<br />
Auftreten dieser ansteckenden Krankheit in der Familie darf ein Kind<br />
die Kindertageseinrichtung (ausgenommen Schulhort) erst dann<br />
wieder besuchen, wenn ein entsprechen<strong>des</strong> ärztliches Attest vorgelegt<br />
wird, aus dem hervorgeht, dass gegen den Besuch der Kindertageseinrichtung<br />
keine Bedenken bestehen. Beschäftigte der<br />
Kindertageseinrichtungen sind grundsätzlich nicht befugt, von Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />
mitgegebene Medikamente zu verabreichen.<br />
Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Arzt und die Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />
eine schriftliche Unterweisung über die<br />
Verabreichung von Medikamenten an die Leitung der Kindertageseinrichtungen<br />
geben. Wenn Kinder während der Zeit ihres Aufenthaltes<br />
in der Kindertageseinrichtung erkranken, sind die Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />
auch am Arbeitsplatz zu benachrichtigen.<br />
Nehmen die Erzieher der Kindertageseinrichtung bei einem Kind<br />
erhebliche körperliche, geistige oder seelische Störungen wahr,<br />
so sind die Erziehungs-/Sorgeberechtigten durch die Leitung der<br />
Kindertageseinrichtung darauf hinzuweisen, das Kind dem Amtsarzt<br />
oder einer Frühberatungsstelle vorzustellen. Kommen die<br />
Erziehungs-/Sorgeberechtigten nach wiederholten Hinweisen der<br />
Aufforderung nicht nach, so wird das Jugendamt benachrichtigt.<br />
Werden an einem Kind Anzeichen von Misshandlung oder grober<br />
Vernachlässigung wahrgenommen, hat die Leitung der Einrichtung<br />
den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe umgehend<br />
in Kenntnis zu setzen. Die Erzieherinnen sind verpflichtet<br />
gemäß dem Schutzauftrag bei Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung nach § 8a<br />
SGB VIII zu handeln.<br />
(4) Während der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung sind<br />
die Erzieher für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.<br />
Die Aufsichtspflicht beginnt erst mit der Übernahme <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong><br />
durch die Erzieher in der Kindertageseinrichtung und endet mit<br />
der Übergabe an die Abholungs- und Sorgeberechtigten im Gelände<br />
der Kindertageseinrichtung. Auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung<br />
sowie auf dem Heimweg obliegt die Pflicht zur Auf-
Nr. 12/2009 - 7-<br />
<strong>Malschwitz</strong><br />
sicht allein den Abholungsberechtigten. Abholungsberechtigt ist derjenige,<br />
welcher sich durch schriftliche Mitteilung der Erziehungs-<br />
/Sorgeberechtigten für diesen Zeitpunkt als solcher ausweisen kann.<br />
Der Leitung der Kindertageseinrichtung muss schriftlich mitgeteilt<br />
werden, wenn ein Kind von anderen als im Aufnahmebogen<br />
angegebenen Personen abgeholt wird. Andernfalls verbleibt das<br />
Kind bis zur Abholung durch die Abholungsberechtigten in der<br />
Kindertageseinrichtung. Zum Schutz der Kinder ist die strenge<br />
Einhaltung dieser Regelung erforderlich. Soll ein Kind den Heimweg<br />
ohne Begleitung antreten, ist hierfür die Leitung der Kindertageseinrichtung<br />
eine schriftliche Erklärung zu übergeben. Nach<br />
Beendigung der Betreuung im Hort werden die Kinder abgeholt<br />
oder verlassen selbstständig den Hort. Grundlage sind die Festlegungen<br />
der Erziehungs-/Sorgeberechtigten im schriftlichen<br />
Antrag zur Hortaufnahme oder eine schriftliche Mitteilung.<br />
(5) Gesetzlicher Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die Kinder<br />
im ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Kindertageseinrichtung<br />
erleiden. Er besteht:<br />
- während <strong>des</strong> Besuches der Einrichtung,<br />
- bei Veranstaltungen wie Ausflügen, Wanderungen, Besichtigungen<br />
usw. und<br />
- auf dem Weg zur und von der Kindertageseinrichtung oder dem<br />
Weg nach dem Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet.<br />
Alle Unfälle, die auf dem Weg von der und zur Kindertageseinrichtung<br />
eintreten, sind der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung unverzüglich zu<br />
melden.<br />
Freiwilliger Versicherungsschutz im Rahmen <strong>des</strong> Schülerunfalldeckungsschutzes<br />
besteht insoweit, dass Ersatz geleistet werden<br />
kann für das Abhandenkommen und die Beschädigung von<br />
Kleidungsstücken, Brillen und sonstigen zum Gebrauch in der<br />
Kindertageseinrichtung bestimmten Sachen, wenn der Schaden<br />
im Zusammenhang mit dem Kindertageseinrichtungsbetrieb entstanden<br />
ist, der Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit <strong>des</strong><br />
Geschädigten zurückzuführen ist oder Ersatz von einem Dritten<br />
nicht erlangt werden kann. Fahrräder fallen nur unter den<br />
Deckungsschutz, wenn eine Fahrradbenutzungserlaubnis vorliegt<br />
und das Fahrrad gesichert war. Die Höchstentschädigung ist in<br />
jedem Fall auf 250,- € begrenzt. Persönliche Dinge stehen nur<br />
unter Deckungsschutz, wenn diese auf ausdrücklichen Wunsch<br />
der Erzieherin in die Kindertageseinrichtung mitgebracht werden<br />
sollen. Schäden sind der Leitung der Kindertageseinrichtung<br />
unverzüglich zu melden.<br />
§ 5<br />
- Mitwirkung von Erziehungs-/<br />
Sorgeberechtigten<br />
Die pädagogische Betreuung von Kindern erfordert intensiven<br />
Kontakt zu den Eltern, daher sind die Eltern der zu betreuenden<br />
Kinder an allen wesentlichen Entscheidungen und Veränderungen<br />
zu beteiligen bzw. anzuhören.<br />
Erziehungs-/Sorgeberechtigte, deren Kinder die Kindertageseinrichtungen<br />
besuchen, haben sich <strong>des</strong>halb mit den Mitarbeitern<br />
der Kindertageseinrichtungen über die Entwicklung und den<br />
Gesundheitszustand ihres Kin<strong>des</strong> informell auszutauschen. Sie<br />
haben die Gruppenleitung über wichtige Veränderungen im Befinden<br />
<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> zu informieren.<br />
Zur Bildung <strong>des</strong> Elternbeirates werden die Eltern der in der Kindertageseinrichtung<br />
aufgenommenen Kinder durch die erste<br />
Elternversammlung eines Schuljahres gewählt. Der Elternbeirat<br />
tritt auf Einladung seines Vorsitzenden nach Bedarf, jedoch min<strong>des</strong>tens<br />
zweimal jährlich zusammen. Der Elternbeirat ist von seinem<br />
Vorsitzenden einzuberufen, wenn der Träger min<strong>des</strong>tens<br />
zehn Eltern oder zwei seiner Mitglieder unter Benennung der<br />
Besprechungspunkte dies Verlagen. Verlangen die Eltern die Einberufung<br />
<strong>des</strong> Elternbeirates, ist ihm Gelegenheit zu geben, ihr<br />
Anliegen dem Elternbeirat vorzutragen. Zu den Sitzungen <strong>des</strong><br />
Elternbeirates sollen die pädagogischen Mitarbeiter der Kindertageseinrichtung<br />
und Vertreter <strong>des</strong> Trägers nach Bedarf eingeladen<br />
werden. Im Übrigen wird auf § 6 <strong>des</strong> SächsKitaG verwiesen.<br />
§ 6<br />
- Elternbeiträge und<br />
Verpflegungskostenersatz<br />
(1) Für die Inanspruchnahme der Leistungen einer Kindertageseinrichtung<br />
erhebt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> den Elternbeitrag<br />
(Anlage 1) und den Verpflegungskostenersatz, einen zusätzlichen<br />
Elternbeitrag für die Ferienbetreuung bereits im Hort aufgenommener<br />
Kinder, wenn die Betreuung über die angemeldete Regelbetreuungszeit<br />
von 5 Stunden hinaus erfolgt (Anlage 1) und einen Zusatzbetrag<br />
für die Betreuung von in den Kindertageseinrichtungen aufgenommenen<br />
Kindern, über die Regelbetreuungszeit von neun Stunden<br />
(Anlage 1). Ebenfalls ist ein Beitrag bei Aufnahme eines befristeten<br />
Gastkin<strong>des</strong> zu entrichten. Eine Festsetzung der Elternbeiträge<br />
erfolgt in Abstimmung mit dem Träger der Einrichtung und dem örtlichen<br />
Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese bestimmen sich aus<br />
der Anlage 2. Schuldner ist/sind der/die Antragsteller.<br />
(2) Grundlage für die Festsetzung <strong>des</strong> Elternbeitrages sind die<br />
durchschnittlichen Betriebskosten je Platz gemäß § 14 Abs. 2<br />
SächsKitaG. Die Festlegungen von § 15 Abs. 2 SächsKitaG sind<br />
einzuhalten. Die Höhe <strong>des</strong> Elternbeitrages richtet sich nach dem<br />
Alter <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>, der täglichen Betreuungszeit, der Anzahl der<br />
gleichzeitig betreuten Geschwister und der besonderen Situation<br />
allein Erziehender.<br />
Erfolgt die Betreuung für Kinder bis zur Vollendung <strong>des</strong> dritten<br />
Lebensjahres in altersgemischten Gruppen, ist in der Regel der<br />
Elternbeitrag für Krippenkinder zu entrichten. Auf schriftlichen<br />
Antrag kann bei unzumutbarer Belastung vom Elternbeitrag ganz<br />
oder teilweise befreit werden. Die zumutbare Belastung wird durch<br />
den örtlichen Träger der Jugendhilfe geprüft.<br />
Zuständig für die Befreiung oder Ermäßigung der Elternbeiträge<br />
ist das Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen.<br />
Anträge für die Befreiung oder Ermäßigung vom Elternbeitrag sind<br />
bei der Leitung der Kindertageseinrichtung erhältlich. Bis zur Erteilung<br />
<strong>des</strong> Übernahme- bzw. Ermäßigungsbeschei<strong>des</strong> durch das<br />
Landratsamt ist der Elternbeitrag durch die Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />
monatlich an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> zu entrichten.<br />
Änderungen <strong>des</strong> festgesetzten Elternbeitrages erfolgen auf<br />
Antrag für den nachfolgenden Kalendermonat, wenn der Antrag<br />
einen Monat vorher schriftlich eingereicht wurde.<br />
Der Elternbeitrag wird monatlich für jeden angefangenen Monat<br />
erhoben. Die Forderung entsteht zum 1. eines Kalendermonats<br />
und wird zum 15. eines Kalendermonats fällig, in dem ein Kind<br />
die Kindertageseinrichtung in Anspruch nimmt. Eines gesonderten<br />
Beschei<strong>des</strong> bedarf es nicht. Der Elternbeitrag ist auch während<br />
der Ferienzeiten und bei vorübergebender Schließung der<br />
Einrichtung, bei einem Fehlen <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> (Krankheit, Urlaub, Kuraufenthalt<br />
u. Ä) und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu entrichten.<br />
Anträge auf Erlass <strong>des</strong> Monatsbeitrages können bei der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong> gestellt werden, wenn das Kind<br />
30 aufeinanderfolgende Kalendertage wegen Krankheit oder Kuraufenthalt<br />
fehlt. Der Antrag ist schriftlich, formlos und mit einer<br />
Bestätigung <strong>des</strong> Arztes einzureichen. Vorübergehende missbräuchliche<br />
Abmeldungen zum Zweck der Kostenersparnis für die<br />
Eltern sind nicht zulässig. Eine jährliche Anpassung der Elternbeiträge<br />
kann durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> vorgenommen werden.<br />
(3) Neben dem Elternbeitrag ist bei Teilnahme an der Essenversorgung<br />
ein Verpflegungskostenersatz durch die Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />
zu entrichten. Dieser beinhaltet das Essen- und Getränkegeld.<br />
Der Verpflegungskostenersatz wird monatlich auf der Grundlage<br />
der Berechnung der Anwesenheit <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> entrichtet. Die<br />
Abmeldung der Essenteilnahme muss am Vortag oder spätestens<br />
bis 7.30 Uhr <strong>des</strong> jeweiligen Tages erfolgen, andernfalls ist<br />
der volle Verpflegungskostenersatz zu berechnen.<br />
(4) Sollten Kosten durch zusätzliche Angebote den Kindertageseinrichtungen<br />
entstehen, können diese gegenüber den Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />
im Einvernehmen mit dem Elternrat<br />
geltend gemacht werden.
<strong>Malschwitz</strong> - 8-<br />
Nr. 12/2009<br />
(5) Für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen wird für<br />
jede angefangene Stunde ein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben<br />
(Zusatzbetrag), wenn die Betreuung eines aufgenommenen Kin<strong>des</strong><br />
die Regelbetreuungszeit von neun Stunden überschreitet. Die<br />
Höhe <strong>des</strong> Zusatzbetrages pro angefangene Stunde bestimmt sich<br />
aus der Anlage 1.<br />
(6) Bei Aufnahme eines befristeten Gastkin<strong>des</strong> in eine Kindertageseinrichtung<br />
ist ein Beitrag pro Tag zu entrichten. Dieser Betrag<br />
zuzüglich der Kosten für Essenversorgung und Getränkeversorgung<br />
bestimmt sich aus der Anlage 1.<br />
Die Beitragsminderungen gemäß § 6 Abs. 2 der Kita-Satzung<br />
i. V. m. § 15 Abs. 1 SächsKitaG finden auf die Regelung von Gastkindern<br />
keine Anwendung.<br />
§ 7<br />
- Beendigung oder Änderung <strong>des</strong><br />
Benutzungsverhältnisses durch den<br />
Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />
(1) Die Kündigung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung<br />
ist nur zum Monatsende möglich und hat einen Monat vorher<br />
schriftlich bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu erfolgen. Über Ausnahmen,<br />
die eine kurzfristige Änderung erfordern, wird durch die<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong> entschieden.<br />
(2) Das Gleiche gilt für die Änderung der Betreuungszeit oder den<br />
Wechsel in eine andere Kindertageseinrichtung sowie familiäre<br />
Veränderungen, die eine Korrektur <strong>des</strong> Elternbeitrages berechtigen.<br />
(3) Für die Beendigung <strong>des</strong> Benutzungsverhältnisses der Kindertageseinrichtung<br />
bedarf es keines gesonderten Beschei<strong>des</strong> der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Malschwitz</strong>.<br />
Das Benutzungsverhältnis endet gemäß der schriftlichen Erklärung.<br />
§ 8<br />
- Beendigung <strong>des</strong> Benutzungsverhältnisses<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> steht ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />
mit einer Frist zum Ende der Woche zu, wenn<br />
1. das Kind spezieller Hilfe bedarf, die die Kindertageseinrichtung<br />
trotz erheblicher Bemühungen fachlich nicht leisten kann;<br />
2. die Erziehungs-/Sorgeberechtigten trotz vorheriger Mahnung<br />
ihren Verpflichtungen entsprechend dieser Satzung nicht oder<br />
nicht vollständig nachkommen.<br />
§ 9<br />
- Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 01 .01.2010 in Kraft.<br />
Mit dem gleichen Tag tritt die Kindertageseinrichtungensatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> vom 24.09.2002 außer Kraft.<br />
<strong>Malschwitz</strong>, den 24.11.2009<br />
M. Seidel<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO<br />
zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer <strong>Bekanntmachung</strong> als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die <strong>Bekanntmachung</strong> der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> unter Bezeichnung <strong>des</strong> Sachverhalts,<br />
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Nr. 12/2009 - 9-<br />
<strong>Malschwitz</strong><br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />
so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur<br />
anzuwenden, wenn bei der <strong>Bekanntmachung</strong> der Satzung auf die<br />
Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen<br />
worden ist.<br />
<strong>Bekanntmachung</strong> der<br />
öffentlichen Auslegung <strong>des</strong><br />
Entwurfes der Ergänzungssatzung<br />
nach § 34 Abs. 4 BauGB für<br />
den Bereich „Eichenallee Baruth“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> hat in seiner öffentlichen<br />
Sitzung am 24.11.2009 die Aufstellung- und die Auslegung<br />
<strong>des</strong> Entwurfes der Ergänzungssatzung „Eichenallee Baruth“<br />
beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen<br />
erfolgt in der Zeit vom 14.12.2009 bis einschließlich 22.01.2010<br />
im Sekretariat der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>, Dorfplatz 26,<br />
02694 <strong>Malschwitz</strong> während folgender Zeiten statt:<br />
montags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />
dienstags von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />
mittwochs von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />
donnerstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />
freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr.<br />
Während der o. g. Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zum<br />
Entwurf der Ergänzungssatzung äußern und Stellungnahmen, Anregungen<br />
und Hinweise schriftlich oder während der genannten Zeiten<br />
zur Niederschrift im Sekretariat der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>,<br />
Dorfplatz 26, 02694 <strong>Malschwitz</strong>, vorbringen.<br />
Hinweise:<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt<br />
bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
ist unzulässig, soweit Einwendungen geltend gemacht werden,<br />
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung <strong>des</strong> Satzungsentwurfes<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten<br />
geltend gemacht werden können. Über die vorgebrachten<br />
Anregungen entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>ral.<br />
M. Seidel<br />
Bürgermeister<br />
Änderung 2010<br />
Die Entsorgungstermine der<br />
gelben Tonne sowie blauen Papiertonne<br />
weichen voneinander ab<br />
Nachfolgend geben wir Ihnen den Tourenplan 2010 bekannt, wie er<br />
auch im Abfallkalender und Internet in der 51. KW veröffentlicht wird.<br />
18. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong>/Gmejna Malesˇecy :<br />
KM/Bio: 08.01./22.01./05.02./19.02./05.03./19.03./03.04./<br />
16.04./30.04./15.05./29.05./11.06./25.06./09.07./2<br />
3.07./06.08./20.08./03.09./17.09./01.10./15.10./29.<br />
10./12.11./26.11./10.12./24.12.<br />
OT Baruth, Brießnitz, Buchwalde, Cannewitz, Dubrauke, Gleina,<br />
Kleinbautzen, Preititz, Rackel<br />
DSD/BT: 20.01./17.02./17.03./16.04./17.05./15.06./13.07./<br />
10.08./07.09./05.10./02.11./01.12./29.12.<br />
OT Briesing, Doberschütz, <strong>Malschwitz</strong>, Niedergurig, Pließkowitz<br />
DSD/BT: 22.01./19.02./19.03./20.04./19.05./17.06./15.07./<br />
12.08./09.09./07.10./04.11./03.12./31.12. (BT<br />
29.12.)<br />
Informationen<br />
Jahresrückblick<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />
Wenn man auf das Jahr 2009 zurückblicken wird, wird man<br />
meistens von der Finanzkrise und ihren Auswirkungen sprechen.<br />
Dass man in diesem Jahr ein großes Konjunkturpaket<br />
auf den Weg gebracht hat, um die Wirtschaft zu stärken und<br />
damit viele Arbeitsplätze gerettet hat. Wie sich diese Entscheidung<br />
in den nächsten Jahren auswirken wird, muss man<br />
abwarten.<br />
Unsere <strong>Gemeinde</strong> profitierte jedenfalls davon, indem man<br />
das Gebäude der Kindertagesstätte Kleinbautzen von außen<br />
sanierte und eine neue Heizungsanlage einbauen konnte. Die<br />
Grundschule in Baruth bekam neue Fenster und die Mittelschule<br />
in <strong>Malschwitz</strong> erhält auf jeden Fall im Jahr 2010 ein<br />
neues Dach.<br />
Dies sind Maßnahmen, die zur Senkung <strong>des</strong> Energiebedarfs<br />
dienen und damit eine Entlastung für die <strong>Gemeinde</strong> darstellen.<br />
2009 rückte aber auch die Verwaltung näher aneinander. So<br />
ist im Frühjahr dieses Jahres das Bauamt von Baruth nach<br />
<strong>Malschwitz</strong> umgezogen. Und noch etwas war 2009, es war<br />
ein Superwahljahr. Die Sachsen mussten fast alles, was es<br />
in unserer Demokratie zu wählen gibt, neu bestimmen. So<br />
bekamen der Bund und das Land jeweils neue Regierungen<br />
und die <strong>Gemeinde</strong> 16 neue <strong>Gemeinde</strong>räte. An dieser Stelle<br />
noch einmal vielen Dank an alle, die sich zur Kandidatur bereiterklärt<br />
haben. Gleichzeitig gilt unser Dank allen Wahlhelfern<br />
für ihre geleistete Arbeit.<br />
Ebenfalls einen Dank an die Feuerwehrkameraden, die im<br />
Ernstfall bereitstehen, um anderen zu helfen und an alle, die<br />
sich ehrenamtlich in Sport- und Kulturvereinen engagieren.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong> wünscht Ihnen allen ein<br />
gesegnetes und erholsames Weihnachtsfest und einen guten<br />
Start in das Jahr 2010.<br />
Matthias Seidel<br />
Bürgermeister<br />
Sprechstunde<br />
<strong>des</strong> Bürgermeisters<br />
Die zusätzliche Sprechstunde <strong>des</strong> Bürgermeisters am Samstag,<br />
dem 5. Dezember 2009 muss aus terminlichen Gründen<br />
leider entfallen.<br />
Das Pass- und Meldeamt ist an diesem Tag zwischen 9.00<br />
und 11.00 Uhr geöffnet.<br />
Die nächste zusätzliche Sprechstunde <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />
findet am Samstag, dem 9. Januar 2010 statt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung zum<br />
Jahreswechsel geschlossen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong> bleibt mit allen ihren<br />
Einrichtungen vom 24.12.2009 bis 31.12.2009 geschlossen.<br />
Liebe Senioren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong>,
<strong>Malschwitz</strong> - 10 -<br />
Nr. 12/2009<br />
Einladung<br />
zur Seniorenweihnachtsfeier<br />
die traditionelle Weihnachtsfeier für<br />
unsere Senioren findet dieses Jahr am<br />
Samstag, dem 05.12.2009 in der Zeit<br />
von 15.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr im<br />
BUDISSA- Sportzentrum an der Birnenallee<br />
in Kleinbautzen statt. Dazu<br />
möchte ich Sie hiermit recht herzlich<br />
einladen. Neben Glühwein, Kaffee und<br />
Stollen erwartet Sie ein unterhaltsames<br />
Programm.<br />
Bitte bringen Sie für Kaffee und Stollen<br />
ein Kaffeegedeck mit!<br />
Die An -und Abreise wird durch das<br />
Busunternehmen Brade abgesichert.<br />
Abfahrtzeiten:<br />
Briesing 13.20 Uhr<br />
Niedergurig 13.25 Uhr<br />
Doberschütz 13.35 Uhr<br />
Pließkowitz 13.40 Uhr<br />
<strong>Malschwitz</strong> 13.45 Uhr<br />
Gleina 14.05 Uhr<br />
Buchwalde 14.10 Uhr<br />
Dubrauke 14.20 Uhr<br />
Baruth 14.25 Uhr<br />
Brießnitz 14.35 Uhr<br />
Rackel 14.40 Uhr<br />
Cannewitz 14.45 Uhr<br />
Preititz 14.50 Uhr<br />
Bis zum 5. Dezember in Kleinbautzen!<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Matthias Seidel<br />
Info Bauamt<br />
Der Jahresrückblick für 2009 aus der Sicht <strong>des</strong> Bauamtes/Bauhofes<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> wird durch die Maßnahmen aus<br />
dem Konjunkturpaket geprägt. Neben den Bauleistungen der<br />
Fachfirmen mussten vom Bauhof zusätzliche Arbeiten übernommen<br />
werden.<br />
Beim Austausch der Fenster in der Grundschule Baruth wurden<br />
große Anforderungen an das Ein- und Ausräumen der Klassenzimmer<br />
und der Baurenovierung gestellt. Die anschließenden Reinigungsarbeiten<br />
mussten terminlich abgesichert werden.<br />
Mit der Umgestaltung der Heizung im Kindergarten Kleinbautzen,<br />
verbunden mit einer kompletten Außenisolierung, mussten zusätzliche<br />
Schachtarbeiten und Veränderungen im Außenbereich durchgeführt<br />
werden. Mit dem Ersatzneubau eines Sanitärraumes wurde<br />
auch die AW-Leitung neu verlegt und die Räumlichkeit renoviert.<br />
Weitere wichtige Bauvorhaben wurden 2009 im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
<strong>Malschwitz</strong> erledigt.<br />
- Der Hochwasserschutz in Dubrauke und <strong>Malschwitz</strong> durch<br />
die Stabilisierung der Ufermauern<br />
- Fertigstellung der Außenanlage im Kindergarten Baruth<br />
1. Bauabschnitt und die Vorbereitung der neuen Außenfläche<br />
für einen Bolz- und Spielplatz für das Jahr 2010 vorbereitet.<br />
- Die Errichtung eines großen Sandspielplatzes und die Umgestaltung<br />
der Außenanlage mit einem großen Spielhaus im Kindergarten<br />
Kleinbautzen<br />
- Ein Schwerpunkt bildeten die Bushaltestellen, neben den<br />
Renovierungsarbeiten in Niedergurig, Briesing, <strong>Malschwitz</strong>,<br />
Pließkowitz und Kleinbautzen wurden auch die Reparaturen<br />
in Rackel und Cannewitz durchgeführt. Bis zum Jahresende<br />
wird im OT Buchwalde eine neue Wartehalle errichtet.<br />
- 3 Wohnungen in der <strong>Gemeinde</strong> wurden renoviert (2 davon sind<br />
schon vermietet) und in Dubrauke entstand unsere erste biologische<br />
KKA für 3 Wohneinheiten.<br />
- Für die Feuerwehrstandorte Kleinbautzen (Verlegung einer<br />
RW-Leitung) Buchwalde (Einbau eines Fensters, Erneuerung<br />
Dachentwässerung und Teilerneuerung der Außenfassade)<br />
und Rackel (Umzäunung <strong>des</strong> Schlauchtrockenturmes) konnten<br />
Verbesserungen erreicht werden.<br />
Neben den vielen Pflege- und Werterhaltungsmaßnahmen ist die<br />
Unterstützung von Dorf- und Vereinsfesten ein wichtiger Bestandteil<br />
unserer Tätigkeit für die Absicherung <strong>des</strong> gesellschaftlichen<br />
Lebens in den Ortsteilen.<br />
Gleichzeitig möchten wir uns für viele wichtige und kritische Hinweise<br />
unserer Einwohner bedanken.<br />
Viele Dinge konnten erledigt werden, andere offene Fragen werden<br />
für zukünftige Arbeitsaufgaben aufgenommen oder müssen<br />
bei einem größeren Umfang, eingeplant werden.<br />
Biehl<br />
Bauamt<br />
Am Sonntag,<br />
dem 6. Dezember 2009<br />
findet in Baruth auf dem Marktplatz<br />
der<br />
traditionelle Weihnachtsmarkt<br />
statt.<br />
10.00 Uhr Beginn <strong>des</strong> Weihnachtsmarktes<br />
Am Nachmittag<br />
14.00 Uhr Stollenanschnitt durch den Bürgermeister<br />
Im Anschluss vorweihnachtliche Einstimmung durch die<br />
Kindertagesstätte „Eichhörnchen“ Baruth, die Grundschule<br />
und die Posaunenbläser.<br />
Besuch <strong>des</strong> Weihnachtsmannes<br />
Im Angebot sind u. a.:<br />
Spielwaren, Geschenkartikel, Pulsnitzer Pfefferkuchen,<br />
Backwaren, Drogerieartikel, Textilwaren, Imkereiprodukte,<br />
Weine, Räucherfisch, Erscheinungen <strong>des</strong> Lusatia-Verlages<br />
mit Büchern u. Broschüren über die Oberlausitz, Schnitzereien,<br />
Schmuck, Schuhwaren, Töpferwaren<br />
Die Partnergemeinden aus Ungarn, Tschechien und Polen<br />
sind mit lan<strong>des</strong>spezifischen Produkten aus ihrer Heimat<br />
vertreten. z. B.: ungarische Schlachtspezialitäten, ungarische<br />
Weine, Glasartikel und Keramikwaren.<br />
Für das leibliche Wohl ist durch zahlreiche Imbissstände<br />
gesorgt. So werden u. a. Fischsuppe, Fischsemmeln, Bockwurst,<br />
Bratwurst, Kesselgulasch, Wildfleisch, Hausgemachter<br />
Schinken, Kuchen, Stollen sowie verschiedene<br />
Getränke angeboten.<br />
In den ehemaligen Räumen <strong>des</strong> Forstrevieres ist eine<br />
Hobbyausstellung zu bewundern und in der Gärtnerei Graf<br />
ist wieder eine Weihnachtsausstellung anzusehen.
Nr. 12/2009 - 11 -<br />
<strong>Malschwitz</strong><br />
Feuerwehr<br />
Auszeichnungsveranstaltung für<br />
Feuerwehrangehörige<br />
Am 13.11.2009 fand in Bischofswerda die jährliche Auszeichnungsveranstaltung<br />
für Feuerwehrangehörige statt. Die Auszeichnungen<br />
wurden durch den Sächsischen Innenminister, Herrn<br />
Markus Ulbig, vom Landrat, Herrn Harig, dem Kreisbrandmeister,<br />
Herrn Pethran und dem Vorsitzenden <strong>des</strong> Kreisfeuerwehrverban<strong>des</strong>,<br />
Herrn Ulbricht, vorgenommen.<br />
Folgende Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Malschwitz</strong> wurden<br />
ausgezeichnet:<br />
Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band für 40 Jahre aktive Mitgliedschaft<br />
in der Feuerwehr<br />
Waldemar Freitag - OFW Baruth<br />
Werner Ulbricht - FW Rackel<br />
40 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr<br />
Evelin Rudel - OFW <strong>Malschwitz</strong><br />
Ingeburg Neumann - OFW <strong>Malschwitz</strong><br />
Rosemarie Ludwig - OFW <strong>Malschwitz</strong><br />
Reinhard Becker - OFW <strong>Malschwitz</strong><br />
Gottfried Schulze - OFW Baruth<br />
Werner Dunkel - OFW Baruth<br />
Siegfried Vogt - OFW Baruth<br />
Ingried Schupke - FW Buchwalde<br />
Rosemarie Weser - FW Buchwalde<br />
Gisela Hanusch - FW Buchwalde<br />
Gudrun Krüger - FW Gleina<br />
50 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr<br />
Eckhard Bartusch - FW Rackel<br />
Gottfried Hanusch - FW Buchwalde<br />
60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr<br />
Günter Klammt - FW Gleina<br />
Weihnachtsgrüße<br />
Wir danken allen Kameraden unserer Feuerwehren ganz<br />
herzlich für die geleistete Arbeit und Einsatzbereitschaft<br />
im Jahr 2009 und wünschen allen frohe Weihnachten und<br />
ein erfolgreiches Jahr 2010.<br />
Udo Micksch Jörg Spiegel<br />
<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter Stellv. <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter<br />
Ein frohes Fest und alle guten Wünsche für<br />
das neue Jahr allen unseren Mitgliedern,<br />
Sponsoren und Freunden.<br />
Vorstand<br />
WA 34/08<br />
90 x 90 mm<br />
Feuerwehrförderverein<br />
<strong>Malschwitz</strong>/Pließkowitz e. V.<br />
Aus den Schulen und Kindertagesstätten<br />
Einladung zum Weihnachtsliedersingen<br />
der Mittelschule<br />
<strong>Malschwitz</strong> und der<br />
Kreismusikschule Bautzen<br />
Singen und musizieren - unter diesem Motto bereiten die<br />
Schüler der Mittelschule <strong>Malschwitz</strong> und die Kreismusikschule<br />
Bautzen ihr diesjähriges Weihnachtsprogramm vor.<br />
Erleben können Sie diese Konzerte am<br />
Freitag, dem 11. Dezember 2009, um 19.00 Uhr in der<br />
Kirche Baruth und am Sonnabend, dem 12. Dezember<br />
2009, um 18.00 Uhr in der Kirche Kleinbautzen.<br />
Zu diesen besinnlichen Stunden in der Adventszeit sind Sie<br />
recht herzlich eingeladen.<br />
Wir freuen uns auf Sie!<br />
Die Schüler und Lehrer der Mittelschule <strong>Malschwitz</strong> und<br />
der Kreismusikschule Bautzen
<strong>Malschwitz</strong> - 12 -<br />
Nr. 12/2009<br />
Vereine<br />
Pressemitteilung zur Lokalrassegeflügelausstellung<br />
2009<br />
in Niedergurig<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
am 12. und 13. Dezember 2009 findet die traditionelle Lokalrassegeflügelausstellung<br />
<strong>des</strong> Rassegeflügelzüchtervereins 1878<br />
Bautzen und Umgebung e. V. statt.<br />
Dazu einige Informationen:<br />
Datum: 12. - 13. Dezember 2009<br />
Ort: Turnhalle Niedergurig (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong>)<br />
direkt neben dem Sportplatz an der B 156<br />
Öffnungszeiten: 12.12.2009, 09.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />
13.12.2009, 09.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />
• Ausgestellt werden über 500 Tiere in einer tollen Rassevielfalt,<br />
von Wassergeflügel bis zu sehr seltenen Hühner- und Taubenrassen.<br />
• Große Tombola mit attraktiven Preisen und hohen Gewinnchancen<br />
• Super Atmosphäre bei bester gastronomischer Betreuung<br />
• Alle Interessenten aus nah und fern sind herzlich willkommen<br />
Günstige Fototermine:<br />
09.12.2009 Einsetzen der Tiere durch die Züchter<br />
10.12.2009 Bewertung der Tiere durch die Zuchtrichter<br />
11.12.2009 Schulklassen/Kitas besichtigen die Ausstellung exklusiv<br />
ab 9.00 Uhr<br />
Veranstalter: Rassegeflügelzüchterverein 1878 Bautzen und Umgebung<br />
e. V.<br />
Baruther SV 90 - Kegeln<br />
Die Abteilung Kegeln <strong>des</strong> Baruther SV 90 führte am 18.11.2009<br />
zu 2. Mal ein „Kegeln für jedermann“ durch. Auch in diesem Jahr<br />
waren der Sieg und die Platzierungen hart umkämpft. Mit über<br />
100 Starts gingen Keglerinnen und Kegler in 6 Kategorien an den<br />
Start. In der Kategorie Kinder U-14 siegte Lucas Strauch vom KV<br />
Bautzen 1951 mit sehr guten 230 Kegeln.<br />
Bei den Jugendlichen U-18 erspielte mit 232 Kegeln Tom Mersiowsky<br />
vom Baruther SV 90 sich den Sieg. Damit wurde er auch<br />
bester Starter im Nachwuchsbereich und konnte den erstmals<br />
vergebenen Hauptpreis im Nachwuchs erringen.<br />
Die Kategorien bei den Damen und Herren wurden in aktive und<br />
Freizeit-Keglerinnen und Kegler unterteilt.<br />
Bei den Damen der Kategorie Freizeit ging der Sieg mit 223 Kegeln<br />
an Vera Scholze vom Baruther SV 90. Mit 241 Kegeln erspielte<br />
sich den Sieg Peggy Riedel vom MSV Bautzen 04 in der Kategorie<br />
Damen aktiv.<br />
Vera Scholze - rechts im Bild<br />
1. Platz bei den Damen/Freizeitkegeln<br />
In der Kategorie Herren Freizeit wurde Thomas Heinisch (Neukirch)<br />
mit 226 Kegeln Sieger.<br />
Hart umkämpft ging es bei den aktiven Keglern um den Sieg. Mit<br />
251 Kegeln erspielte sich Karsten Bergel vom SV Feuerfest Wetro<br />
vor den vorjährigen Sieger Jürgen Ullrich, der 249 Kegel erspielte<br />
sich den Sieg. Mit diesem Resultat wurde Karsten Bergel bester<br />
Kegler beim „Kegeln für jedermann“ und gewann den Hauptpreis<br />
einen Rundflug über die Oberlausitz! Das dieser Tag ein<br />
Erlebnis für alle Keglerinnen und Kegler wurde ob jung oder alt,<br />
ist vor allem den Sportkameraden Wolf-Dietrich Kühne - Bahnwart,<br />
den Mann an der Technik Ralf Pursche und als Cheforganisator<br />
Sven Mersiowsky und natürlich unseren Sponsoren zu<br />
verdanken.<br />
Die Abteilung Kegeln <strong>des</strong> Baruther SV 90 möchte sich an dieser<br />
Stelle noch einmal bei den genannten Sportkameraden und nachfolgend<br />
aufgeführten Sponsoren recht herzlich für die großzügige<br />
Unterstützung bedanken.<br />
Nissan-Autohaus Nitschke, Baugeschäft Pursche, Sport-Staude,<br />
Gärtnerei Graf, Elektro-Trompler & Beier, Zahnärztin V.-S.<br />
Michel, Sportlerheim Baruth Herbert Schulze, Haar-Scharf<br />
Claudia Kriedel, Kosmetik-Studio Kathrin, Dipl.-Landwirt<br />
Friedrich Hesse, Creaton-AG Guttau, Vermessungsbüro-Kurtze,<br />
Baugeschäft Niederkaina, Wüstenrot-Ralf Müller, Klauenpflege<br />
Gräubig, Merce<strong>des</strong>-Benz TG-Autohandels GmbH<br />
Bautzen-Axel Klatt, Lebens- u. Getränkemittel Schneider,<br />
Elektrotechnik Jokuff, Heizung & Sanitär Jürgen Gärtner.<br />
Wir Keglerinnen und Kegler hoffen natürlich auch weiterhin auf<br />
die Unterstützung damit es im nächsten Jahr wieder ein „Kegeln<br />
für jedermann“ geben kann.<br />
Frank Noatschk<br />
Abteilungsleiter Kegeln<br />
Spieler, Trainer und Betreuer<br />
der Nachwuchsmannschaften<br />
der D-, E- und F-Junioren der<br />
Spg. <strong>Malschwitz</strong>/Kleinbautzen<br />
WA 33/08<br />
bedanken sich bei Eltern,<br />
80 x 90 mm<br />
Sponsoren und Freunden für<br />
die vielfältige Unterstützung im<br />
Spieljahr 2009 und wünschen<br />
allen ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />
und einen guten<br />
Rutsch ins neue Jahr.<br />
Baruther Sportverein<br />
90 e. V.<br />
Weihnachts- und<br />
Neujahrsgrüße<br />
Der Baruther Sportverein 90 e. V.<br />
wünscht allen seinen Mitgliedern,<br />
Freunden, Fans und Sponsoren<br />
ein frohes Weihnachtsfest und ein<br />
erfolgreiches Jahr 2010.<br />
Der Vorstand
Nr. 12/2009 - 13 -<br />
<strong>Malschwitz</strong><br />
SV Traktor <strong>Malschwitz</strong> e. V.<br />
Jugendabteilung Fußball<br />
Erfolgreiche Hinrunde<br />
Nach einem 4 : 2-Heimsieg im letzten Spiel der Hinrunde gegen<br />
die bis dahin punktgleiche Mannschaft <strong>des</strong> SV Bautzen erreichten<br />
die D-Junioren der Spg. <strong>Malschwitz</strong>/Kleinbautzen nach<br />
Abschluss der Hinrunde der Kreismeisterschaft in der Staffel 1<br />
der Kreisklasse mit 9 Siegen, 1 Remis und 1 Niederlage mit 28<br />
Punkten und 71 : 11 Toren den 1. Tabellenplatz.<br />
Wir wünschen der Mannschaft bei der Spielen der Rückrunde viel<br />
Erfolg.<br />
Zum Erfolg beigetragen haben:<br />
Marcus Brumme; Felix Seiler; Andreas Mieth; Paul Christoph;<br />
Simon Körner; Hannes Brachvogel; Paul Jockusch; Gregor<br />
Liebsch; Valentin Hänel; Markus Rudolph; Maximilian Jurack;<br />
Janis Schwurack; Tim Kühnel.<br />
Bedanken möchte sich die Mannschaft und die Offiziellen bei<br />
Herrn Gerber, Budissa Agraprodukte Preititz/Kleinbautzen GmbH,<br />
sowie bei Herrn Herrmann, Fa. Metzen Sonderposten, für die<br />
Unterstützung im Spieljahr.<br />
Mit sportlichen Grüßen<br />
Wolf Carsten Löbel<br />
Abteilungsleiter Fußball<br />
Meisterrunde erreicht<br />
Die Mannschaft der E-Junioren der Spg. <strong>Malschwitz</strong>/Kleinbautzen<br />
erreichte in der Vorrunde um die Kreismeisterschaft<br />
in der Staffel 1 der Kreisklasse mit 8 Siegen und 2 Niederlagen<br />
mit 24 Punkten und 122 : 32 Toren den 3. Tabellenplatz.<br />
Mit dieser Platzierung qualifizierte sich die Mannschaft um Kapitän<br />
Maximilian Jurack für die Meisterunde der Kreismeisterschaft<br />
im Spieljahr 2009/2010.<br />
Ab Monat März 2010 spielt das Team in acht Spielen mit den<br />
jeweils drei erstplatzierten Mannschaften der Vorrundenstaffeln<br />
1 - 3 um den Kreismeistertitel.<br />
Wir wünschen der Mannschaft viel Erfolg.<br />
Zum Erfolg beigetragen haben<br />
Maximilian Jurack; Florian Kern; Anton Auras; Daniel Kschischan;<br />
Augustin Hennersdorf; Janis Schwurack; Paul Jockusch; Benedict<br />
Werisch; Morris Bothe; Markus Rudolph; Fabian Kießetz<br />
Dank gebührt Herrn Weber von der AG BAG Budissa Agroservice<br />
GmbH und bei Herrn Schwurack, Autoservice - Toralf<br />
Schwurack - KFZ-Meisterbetrieb, für die großzügige Unterstützung<br />
<strong>des</strong> E-Juniorenteams.<br />
Mit sportlichen Grüßen<br />
Wolf Carsten Löbel<br />
Abteilungsleiter Fußball<br />
Ungeschlagen Staffelsieger<br />
Durch einen 7 : 2-Sieg im letzten Spiel beim FSV Budissa Bautzen<br />
2. erreichte die Mannschaft der F-Junioren der Spg. <strong>Malschwitz</strong>/Kleinbautzen<br />
in der Vorrunde um die Kreismeisterschaft<br />
in der Staffel 1 der Kreisklasse ungeschlagen mit 24 Punkten<br />
und 95 : 15 Toren den 1. Tabellenplatz.<br />
Mit dieser Platzierung qualifizierte sich die Mannschaft um Kapitän<br />
Fabian Kießetz für die Meisterrunde der Kreismeisterschaft<br />
im Spieljahr 2009/2010.<br />
Ab Monat März 2010 spielt das Team in acht Spielen mit den<br />
jeweils drei erstplatzierten Mannschaften der Vorrundenstaffeln<br />
1 - 3 um den Kreismeistertitel bzw. um die Plätze 2 bis 9. Wir wünschen<br />
der Mannschaft viel Erfolg.<br />
Zum Erfolg beigetragen haben:<br />
Moritz Hammerich; Max Rother; Sven Kirschky; Chris Hupka;<br />
Christian Noack; Fabian Kießetz; Steve Püschel; Cedric Funke;<br />
Max Dittrich; Louis Winter; Tobias Berg<br />
Dank gebührt ebenso dem Veranstaltungsmanagement<br />
Vema.TV von Jörg Kaspar, dass durch finanzielle und materielle<br />
Unterstützung <strong>des</strong> Trainings- und Wettkampfsytems<br />
zum Erfolg beigetragen hat.<br />
Mit sportlichen Grüßen<br />
Wolf Carsten Löbel<br />
Abteilungsleiter Fußball<br />
An alle Mitglieder<br />
<strong>des</strong> Seniorenclubs<br />
<strong>Malschwitz</strong>/Pließkowitz e. V.<br />
Der Vorstand <strong>des</strong> Seniorenclubs wünscht allen seinen Mitgliedern<br />
und deren Angehörigen eine schöne Adventszeit und ein<br />
friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest, verbunden mit den<br />
besten Wünschen für das Jahr 2010.<br />
Wir möchten den Vereinen und Personen danken, die uns in diesem<br />
Jahr unterstützten, und wir wünschen uns auch für das kommande<br />
Jahr eine gute Zusammenarbeit.<br />
Der Vorstand<br />
Volkssolidarität Kreisverband<br />
Bautzen e. V.<br />
Ortsgruppe Kleinbautzen<br />
Einladung<br />
für<br />
Mittwoch, 9. Dezember 2009<br />
um 14.00 Uhr<br />
zur jährlichen Weihnachtsfeier im Schirachhaus<br />
in Kleinbautzen. Freuen wir uns auf einen gemütlichen<br />
Nachmittag bei Naschereien und ...! Die Kinder<br />
vom Bienenhäusel wollen mit einer kleinen Darbietung<br />
auf die Weihnachtszeit einstimmen. Teilnehmende Gäste<br />
aus Kleinbautzen und Preititz sind herzlich willkommen.<br />
Anmeldungen bis 08.12.09 unter Telefon 3 53 99 sind erwünscht.<br />
Vorschau: Januar 2010 Vogelhochzeit<br />
Ihre Ortsgruppe der VS<br />
Danke unseren Sponsoren!<br />
Am 25.10.2009 veranstaltete der Nachwuchs der „Horkenhacker<br />
Dubrauke“ ein Fußballturnier. Zu diesem Anlass wurden durch die<br />
Sponsoren die neuen Trikots überreicht.<br />
Unser Dank für die langjährige Unterstützung gilt den Firmen<br />
Elektro-Flaton, Dubrauke; Schneider-Transporte, Kleinsaubernitz;<br />
Koban und Amzenhoff, Heizung - Sanitär, Briesing; Tischlermeister<br />
Alexander Stübner, Baruth; Landwirt Friedrich Hesse, Dubrauke<br />
Wir wünschen allen Sponsoren und Freunden ein frohes<br />
Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2010.<br />
Horkenhacker Dubrauke<br />
November 2009
<strong>Malschwitz</strong> - 14 -<br />
Nr. 12/2009<br />
Kabelfernsehen Baruth e. V.<br />
Allen Mitgliedern ein frohes Fest!<br />
Der Vorstand <strong>des</strong> „Kabelfernsehen Baruth e. V.“<br />
wünscht allen seinen Mitgliedern ein<br />
frohes und gesun<strong>des</strong> Weihnachtsfest!<br />
Besonders wünschen wir allen gesunde und friedvolle<br />
Feiertage und die Erfüllung recht vieler Wünsche.<br />
Für das neue Jahr möchten wir Ihnen stete<br />
Gesundheit, Wohlergehen und viel Freude wünschen. Ja und das<br />
besonders beim Fernsehen oder Radiohören über unsere Kanäle.<br />
Denen, die noch immer einen Arbeitsplatz als sehnlichsten Wunsch<br />
haben, der sollte in diesem Jahr in Erfüllung gehen.<br />
Wir sind auch 2010 bemüht, unsere Störungsquote weiter zu senken<br />
und dem technischen Fortschritt auf dem Gebiete der Übertragungstechnik<br />
auch in Zukunft folgen zu können.<br />
Es grüßt Sie recht herzlich<br />
der Vorstand<br />
Krenz<br />
Vorsitzender<br />
Skat war das Thema<br />
<strong>des</strong> Abends<br />
Am Freitag, dem 20.11.2009, fand im Sportlerheim<br />
wieder das traditionelle Sportlerheim-<br />
Skatturnier statt. Wenn auch die Beteiligung unter den Erwartungen<br />
lag, so war es dennoch ein interessanter, wenn nicht gar<br />
ein spannender Abend für die Teilnehmer zwischen Ebendörfel<br />
und Milkel. Herausragende Spiele, wie Grand ouverd oder Ä.<br />
waren leider nicht zu verkünden, doch Spaß hat es jedem Teilnehmer<br />
gebracht.<br />
Im Ergebnis standen dann folgende Preisträger fest:<br />
1. Platz Horst Schmeißer aus Bautzen mit 1.440 Pkt.<br />
2. Platz Jens Greulich aus Rackel mit 1.306 Pkt.<br />
3. Platz Frank Rohrmann aus Cannewitz mit 1.304 Pkt.<br />
4. Platz Hartmut Rohrmann aus Cannewitz mit 1.291 Pkt.<br />
Alles in allem ein recht knappes Ergebnis.<br />
Wir gratulieren allen Platzierten, so auch dem namenlosen Letzten,<br />
der sein persönliches Skatblatt entgegennehmen konnte. Die<br />
Preise wurden von den Veranstaltern, dem Baruther Dorf- und<br />
Heimatverein, dem Sportlerheim Baruth und dem Wein- und Sektgut<br />
Günther Clüsserath Trittenheim zur Verfügung gestellt.<br />
Wir Teilnehmer danken den Organisatoren und besonders dem<br />
Turnierleiter Friedemar Sauer recht herzlich.<br />
Übrigens das nächste Turnier findet<br />
am Freitag, dem 5. März 2010, im Sportlerheim Baruth<br />
statt. Wir würden uns freuen, wenn vielleicht noch mehr Interesse<br />
an diesem kleinen Turnier zeigen würden.<br />
Baruther Dorf- und Heimatverein e. V.<br />
Ein Dankeschön den Bläsern!<br />
Eine besondere Überraschung gaben die Bläserinnen und Bläser<br />
<strong>des</strong> Posaunenchores der Baruther Kirche am sog. Toten- oder<br />
Ewigkeitssonntag. Nach dem, wieder sehr gut besuchten, Gottesdienst<br />
begleiteten sie die vielen Friedhofsbesucher auf den<br />
Gottesacker und gaben hier ein kleines Konzert. Diese Idee fanden<br />
viele Besucher als sehr gelungen und eine wohltuende Athmosphäre<br />
an einem solchen Tage, wo man der Verstorbenen<br />
gedenkt. Für diesen Einsatz möchten wir Ihnen recht herzlich danken<br />
und den Wunsch aussprechen, dass diese Initiative eine kleine<br />
Tradition werden möge.<br />
Besonders schätze ich die Feststellung, dass es dem Posaunenchor<br />
gelungen ist, recht viele junge Bläser zu gewinnen und<br />
sie in ihre Reihen zu integrieren. Weiter so!<br />
Euch liebe junge Freunde wünsche ich auch weiterhin viel Freude<br />
und Erfolg bei eurem schönen Hobby.<br />
Frohe Weihnacht<br />
wünscht der „Baruther Dorf- und<br />
Heimatverein e. V.“<br />
Allen Mitgliedern und Freunden <strong>des</strong> „Baruther Dorfund<br />
Heimatvereins e. V“ wünscht der Vorstand eine<br />
schöne fröhliche Adventszeit und ein gesegnetes<br />
Weihnachtsfest. Dabei sollte der Weihnachtsmann auch keines<br />
der vielen Wünsche übersehen oder vergessen haben.<br />
Den Kranken wünschen wir besonders Linderung ihrer Leiden<br />
und baldige Genesung und dazu schöne Stunden zum Fest der<br />
Feste eines jeden Jahres.<br />
Mit herzlichen Grüßen<br />
Der Vorstand<br />
<strong>des</strong> „Baruther Dorf- und Heimatvereins e. V.“<br />
Verschiedenes<br />
Friedhofsgebührenordnung<br />
für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde<br />
Baruth im Ev.-Luth. Kirchspiel Gröditz<br />
vom 30.10.2008<br />
Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe<br />
a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.- Luth. Lan<strong>des</strong>kirche<br />
Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Seite<br />
A 33) in der aktuellen Fassung hat der Kirchenvorstand <strong>des</strong> Ev.-<br />
Luth. Kirchspiels Gröditz für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde<br />
in Baruth am 30.10.2008 die folgende Gebührenordnung<br />
beschlossen;<br />
Friedhofsgebührenordnung<br />
§ 1<br />
Gebührenpflicht<br />
Für die Benutzung <strong>des</strong> Friedhofes der Kirchgemeinde und seiner<br />
Bestattungseinrichtungen sowie für weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung<br />
werden nach Maßgabe dieser Ordnung Gebühren<br />
erhoben.<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
Zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist der Nutzungsberechtigte<br />
oder die Person, in deren Auftrag der Friedhof oder die<br />
Bestattungseinrichtungen benutzt werden. Ist eine Personenmehrheit<br />
Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als<br />
Gesamtschuldner.<br />
§ 3<br />
Fälligkeit und Einziehung der Gebühren<br />
(1) Die Gebühren sind im Voraus, spätestens jedoch bei Inanspruchnahme<br />
der Leistungen an die Friedhofskasse zu entrichten.<br />
(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten<br />
können Bestattungen nicht verlangt werden.<br />
(3) Über Widersprüche gegen die Gebührenerhebung nach dieser<br />
Ordnung entscheidet das Leitungsorgan <strong>des</strong> Friedhofsträgers.<br />
(4) Die Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren<br />
nach den staatlichen Bestimmungen.
Nr. 12/2009 - 15 -<br />
<strong>Malschwitz</strong><br />
§ 4<br />
Stundung und Erlass von Gebühren<br />
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen<br />
persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie teilweise<br />
oder ganz erlassen werden.<br />
§ 5<br />
Gebührentarif<br />
1 Nutzungsgebühren<br />
1. Reihengrabstätten<br />
1.1 Sargbestattung<br />
1.1.1 Verstorbene bis 5 Jahre 250,00 €<br />
Ruhezeit 20 Jahre<br />
1.1.2. Verstorbene über 5 Jahre<br />
Ruhezeit 25 Jahre 312,50 €<br />
1.2 Urnenbeisetzung<br />
Ruhezeit 25 Jahre 312,50 €<br />
2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 25 Jahre)<br />
2.1 Sargbestattung<br />
2.1.1 Einzelstelle 600,00 €<br />
2.1.2 Doppelstelle 1.200,00 €<br />
2.2 Urnenbestattung<br />
2.2.1 Einzelstelle 600,00 €<br />
2.2.1 Doppelstelle 1.200,00 €<br />
2.3 Gebühr für eine Verlängerung <strong>des</strong> Nutzungsrechtes an<br />
einer Wahlgrabstätte für Sarg- oder Urnenbestattungen<br />
(Verlängerungsgebühr) pro Jahr und Grablager 24,00 €<br />
II. Friedhofsunterhaltungsgebühr<br />
Von allen Nutzungsberechtigten wird eine Friedhofsunterhaltungsgebühr<br />
von 18,00 € je Grablager und Jahr erhoben. Die<br />
Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich im Voraus bis zum<br />
30.06. fällig.<br />
III. Bestattungs- und Beisetzungsgebühren<br />
1. Sargbestattungen<br />
1.1 Verstorbene bis 12 Jahre 229,00 €<br />
1.2. Verstorbene über 12 Jahre 383,00 €<br />
2. Urnenbeisetzungen 163,00 €<br />
IV. Genehmigungsgebühr für Grabmale<br />
Die Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung<br />
eines Grabmals beträgt 20,24 €.<br />
V. Gebühr für die Erstellung von Berechtigungskarten für<br />
Gewerbetreibende<br />
Die Gebühr für die Erteilung einer Berechtigungskarte für einen<br />
Gewerbetreibenden beträgt für zwei Jahre 20,24 €.<br />
VI. Sonstige Gebühren<br />
1. Überlassung eines Exemplars bzw. Auszuges der Friedhofsordnung<br />
5,00 €<br />
2. Zweitausfertigungen von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung<br />
10,00 €<br />
3. Umschreibung von Nutzungsrechten 20,24 €<br />
§ 6<br />
Besondere zusätzliche Leistungen<br />
Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht<br />
vorgesehen sind, setzt die Friedhofsverwaltung die zu zahlende<br />
Gebühr nach dem tatsächlichen Arbeits- und Materialaufwand<br />
fest.<br />
§ 7<br />
Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong><br />
(1) Die Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu<br />
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen <strong>Bekanntmachung</strong>.<br />
(2) Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong>en erfolgen im vollen Wortlaut im<br />
Spreeauen-Bote der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong>.<br />
(3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung<br />
liegt zur Einsichtnahme beim Ev.- Luth. Pfarramt Baruth aus.<br />
(4) Außerdem können die Friedhofsgebührenordnung und alle<br />
Änderungen zusätzlich durch Aushang und Abkündigung bekannt<br />
gemacht werden.<br />
§ 8<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle ihre Änderungen<br />
treten jeweils nach der Bestätigung durch das Regionalkirchenamt<br />
Dresden am Tage nach der Veröffentlichung, frühestens<br />
jedoch am 1. Januar 2009 in Kraft.<br />
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die<br />
Friedhofsgebührenordnung vom 01.01.2002 außer Kraft.<br />
Baruth, den 30.10.2008<br />
Der Kirchenvorstand <strong>des</strong> Ev.-Luth. Kirchspiels Gröditz<br />
(Vorsitzender)<br />
(stellv. Vorsitzender)<br />
Bestätigung durch das Regionalkirchenamt Dresden am 26. Mai 2009<br />
regional informiert<br />
Heimat- und Bürgerzeitungen –<br />
hier steckt Ihre Heimat drin.<br />
www.wittich.de
<strong>Malschwitz</strong> - 16 -<br />
Nr. 12/2009<br />
Jubilare<br />
DDeenn GGeebbuurrttssttaaggsskkiinnddeerrnn ddeerr GGeemmeeiinnddee<br />
MMaallsscchhwwiittzz iimm MMoonnaatt DDeezzeemmbbeerr ddiiee<br />
hheerrzzlliicchhsstteenn GGllüücckkwwüünnsscchhee vveerrbbuunnddeenn<br />
mmiitt GGeessuunnddhheeiitt GGllüücckk uunndd SScchhaaffffeennss-kkrraafftt<br />
Baruth<br />
Frau Gertrud Hanke am 01.12. zum 88. Geburtstag<br />
Herrn Willibald Sossna am 02.12. zum 81. Geburtstag<br />
Frau Christa Kleemann am 07.12. zum 74. Geburtstag<br />
Herrn Franz Klein am 15.12. zum 76. Geburtstag<br />
Frau Eleonore Putzig am 20.12. zum 72. Geburtstag<br />
Frau Christine Graf am 22.12. zum 71. Geburtstag<br />
Frau Annelies Jenke am 23.12. zum 73. Geburtstag<br />
Herrn Manfred Noatschk am 28.12. zum 82. Geburtstag<br />
Briesing<br />
Herrn Martin Kaltschmidt am 22.12. zum 84. Geburtstag<br />
Brießnitz<br />
Herrn Konrad Kratzsch am 10.12. zum 71. Geburtstag<br />
Cannewitz<br />
Herrn Christian Hensel am 14.12. zum 73. Geburtstag<br />
Frau Margarete Junker am 18.12. zum 89. Geburtstag<br />
Doberschütz<br />
Frau Waltraud Glausch am 09.12. zum 76. Geburtstag<br />
Dubrauke<br />
Herrn Siegfried Dutschke am 28.12. zum 71. Geburtstag<br />
Gleina<br />
Frau Margarete Kottwitz am 02.12. zum 70. Geburtstag<br />
Frau Erika Fritsche am 09.12. zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Werner Kottwitz am 25.12. zum 73. Geburtstag<br />
Kleinbautzen<br />
Frau Erika Bämsch am 17.12. zum 78. Geburtstag<br />
Herrn Gerhard Brendler am 24.12. zum 80. Geburtstag<br />
Frau Gerda Sorge am 26.12. zum 79. Geburtstag<br />
Herrn Gerhard Kretschmer am 29.12. zum 75. Geburtstag<br />
<strong>Malschwitz</strong><br />
Frau Charlotte Swakon am 03.12. zum 81. Geburtstag<br />
Herrn Herbert Gruhl am 03.12. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Thea Kopp am 03.12. zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Winfried Becker am 08.12. zum 73. Geburtstag<br />
Frau Christa Trittmacher am 11.12. zum 70. Geburtstag<br />
Frau Margot Todtke am 14.12. zum 75. Geburtstag<br />
Herrn Werner Dornig am 15.12. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Waltraud Preuß am 15.12. zum 75. Geburtstag<br />
Herrn Günter Schwurack am 21.12. zum 72. Geburtstag<br />
Frau Irene Kulke am 26.12. zum 74. Geburtstag<br />
Frau Ursula Poetzsch am 30.12. zum 84. Geburtstag<br />
Niedergurig<br />
Herrn Hans Pfeiffer am 05.12. zum 75. Geburtstag<br />
Herrn Christian Koernig am 13.12. zum 70. Geburtstag<br />
Herrn Horst Funke am 25.12. zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Helmut Wenzel am 27.12. zum 89. Geburtstag<br />
Herrn Fritz Hein am 29.12. zum 77. Geburtstag<br />
Frau Frieda Körnig am 30.12. zum 85. Geburtstag<br />
Pließkowitz<br />
Frau Margaraete Sojka am 06.12. zum 78. Geburtstag<br />
Herrn Martin Kieschnick am 23.12. zum 81. Geburtstag<br />
Preititz<br />
Herrn Werner Kiesewetter am 11.12. zum 78. Geburtstag<br />
Frau Johanna Schneider am 11.12. zum 71. Geburtstag<br />
Herrn Kurt Lattke am 12.12. zum 85. Geburtstag<br />
Herrn Ernst Kubitz am 13.12. zum 77. Geburtstag<br />
Herrn Kurt Kalich am 29.12. zum 81. Geburtstag<br />
Rackel<br />
Frau Elfriede Günther am 12.12. zum 81. Geburtstag
Nr. 12/2009 - 17 -<br />
<strong>Malschwitz</strong><br />
Jahresrückblick 2009<br />
Unsere <strong>Gemeinde</strong> kann auf ein erfolgreiches Jahr 2009<br />
zurückblicken, in dem viele Investitionen realisiert oder begonnen<br />
werden konnten.<br />
Durch die Wirtschaftskrise gab es zunächst keine günstigen<br />
Prognosen. Der positive Aspekt dabei war aber die Auflage<br />
<strong>des</strong> Konjunkturpaketes der Bun<strong>des</strong>regierung. Dadurch war<br />
es den Kommunen möglich, kurzfristig Investitionen vorzubereiten<br />
und durchzuführen. Erstmals gab es auch eine erhöhte<br />
Förderung für das Feuerwehrwesen.<br />
In die Grundschule Guttau konnten wir ca. 130 T€ investieren.<br />
Damit konnte der Keller ausgebaut und für Arbeitsgemeinschaften<br />
genutzt werden. Des Weiteren konnten wir die<br />
Fenster auswechseln und den Neubau wärmetechnisch sanieren.<br />
Auch Renovierungsmaßnahmen wurden realisiert. Da wir<br />
rechtzeitig reagierten, konnten die Klassenzimmer zum Schuljahresbeginn<br />
eingeweiht werden.<br />
Hauptbetätigungsfeld war die Feuerwehr. In Guttau beginnt<br />
der Bau <strong>des</strong> neuen Gerätehauses planmäßig mit einem Investitionsaufwand<br />
von ca. 300 T€. Die Gewerke Rohbau, Zimmerei,<br />
Dachdecker, Elektroinstallation, Tischlerei, Innenputz<br />
und Sanitär wurden vergeben und planmäßig realisiert.<br />
Das neue Feuerwehrfahrzeug für Neudorf wurde bestellt und<br />
wird Mitte 2010 geliefert.<br />
In Kleinsaubernitz wurde im ersten Bauabschnitt die Erschließung<br />
<strong>des</strong> Bungalowstandortes am Südufer vorgenommen,<br />
in dem Trinkwasserleitungen verlegt und die Straße neu errichtet<br />
werden konnten. Es entstanden 7 neue Parzellen, die im<br />
nächsten Jahr veräußert werden sollen.<br />
Eine Wohnung sanierten wir Anfang <strong>des</strong> Jahres in der Bautzener<br />
Straße 23. Eine größere Reparatur war an der Baruther<br />
Straße notwendig. Hier musste die Regenwasserleitung<br />
komplett erneuert werden.<br />
Straßenbaumaßnahmen führte das Landratsamt zwischen<br />
Guttau und Lömischau durch und in Lieske wird sich die<br />
Sanierung der B 156 noch bis nächstes Jahr hinziehen.<br />
Das Jahr 2009 war auch das Superjahr der Wahlen. Besonders<br />
wichtig war für uns die <strong>Gemeinde</strong>- und Ortschaftsratswahl.<br />
Die gewählten Vertreter sind seit August im Amt und<br />
leisten eine gute Arbeit.<br />
Ich bedanke mich bei allen, die diese Entwicklung mit unterstützten,<br />
insbesondere bei allen gewählten Vertretern, den<br />
Vereinen und natürlich bei allen Firmen, mit denen uns eine<br />
angenehme Zusammenarbeit verband.<br />
Ein besonderer Dank gilt der Verwaltung in <strong>Malschwitz</strong>, die<br />
stets bemüht ist alle anfallenden Arbeiten zur Zufriedenheit<br />
der Mitgliedsgemeinden zu erfüllen.<br />
Skomudek<br />
Bürgermeister<br />
Achtung - Änderung<br />
Seniorenweihnachtsfeier in<br />
Kleinsaubernitz<br />
Aus technischen Gründen muss die Seniorenweihnachtsfeier<br />
in Kleinsaubernitz auf<br />
Dienstag, den 8. Dezember 2009, 15.00 Uhr<br />
verschoben werden.<br />
Folgende Busabfahrtszeiten sind geplant:<br />
14.30 Uhr Brösa, Dorfplatz<br />
14.35 Uhr Guttau, Haltestelle Schule<br />
14.40 Uhr Lömischau, Bushaltestelle<br />
14.45 Uhr Wartha, Bushaltestelle Kleinsaubernitz<br />
Skomudek, Bürgermeister<br />
Die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong><br />
bedankt sich<br />
Allen Kameradinnen und Kameraden sowie<br />
ihren Angehörigen wünschen wir ein frohes<br />
Weihnachtsfest, besinnliche Feiertage und<br />
ein glückliches Jahr 2010.<br />
Wir bedanken uns bei allen Kameradinnen und Kameraden für<br />
ihren aktiven Einsatz zum Allgemeinwohl, bei den passiven Kameraden<br />
für die Traditionspflege, bei den Angehörigen für ihr gezeigtes<br />
Verständnis und bei allen, die uns unterstützten, für ihre Hilfe.<br />
Mit kameradschaftlichem Gruß<br />
Bürgermeister<br />
Wehrleiter<br />
Ortswehrleiter<br />
Auszeichnungsveranstaltung<br />
Am 13.11.2009 fand im Kulturhaus Bischofswerda die Auszeichnungs-<br />
und Dankeschönveranstaltung von Kameradinnen und<br />
Kameraden für langjährige Treue in der Feuerwehr statt.<br />
Die Glückwünsche überbrachten der Staatssekretär <strong>des</strong> Landtages,<br />
der Landrat <strong>des</strong> Kreises Bautzen, der Vorsitzende <strong>des</strong> KFV<br />
Bautzen sowie der Kreisbrandmeister.<br />
Von der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr Guttau erhielten die Kameraden<br />
Kurt Basche - OF Guttau<br />
Gottfried Hanske - OF Guttau<br />
Herbert Krause - OF Neudorf/Halbendorf<br />
das Feuerwehrehrenkreuz für 60 Jahre Zugehörigkeit zur Feuerwehr.<br />
Die Kameraden<br />
Gerhard Zaunick - OF Guttau<br />
Christian Kranz - OF Guttau<br />
Fritz Teutscher - OF Neudorf/Halbendorf<br />
konnten für 50 Jahre Zugehörigkeit ihre Ehrenkreuze anstecken.
<strong>Malschwitz</strong> - 18 -<br />
Nr. 12/2009<br />
Das Ehrenkreuz für 40 Jahre Mitgliedschaft in der Freiwilligen<br />
Feuewehr erhielten die Kameradinnen<br />
Margitte Koban - OF Guttau<br />
Ruth Pietke - OF Guttau<br />
Brundhilde Streich - OF Guttau<br />
Gerda Liepelt - OF Guttau<br />
Erika Neitsch - OF Guttau<br />
Erika Hanske - OF Guttau<br />
Für 40 Jahre aktive Mitgliedschaft in der Feuerwehr wurden die<br />
Kameraden<br />
Willfried Laube - OF Kleinsaubernitz<br />
Heinz Liepelt - OF Guttau<br />
Lothar Noack - OF Guttau<br />
mit dem Ehrenkreuz in Gold geehrt.<br />
Feuerwehrförderverein<br />
Guttau/Brösa e. V.<br />
Die Jahreshauptversammlung mit Wahl <strong>des</strong><br />
neuen Vorstan<strong>des</strong> <strong>des</strong> Feuerwehrfördervereins<br />
Guttau/Brösa e. V.<br />
findet am Freitag, dem 15.01.2010, um 19.30 Uhr,<br />
in den Vereinsräumen in Guttau statt.<br />
Vorläufige Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Bekanntgabe u. Bestätigung der Tagesordnung<br />
3. Rechenschaftsbericht<br />
4. Bericht Kassenprüfung<br />
6. Diskussion<br />
7. Entlastung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />
8. Wahl <strong>des</strong> neuen Vorstan<strong>des</strong><br />
9. Bekanntgabe <strong>des</strong> Wahlergebnisses<br />
10. Schlusswort<br />
Danach kleiner Imbiss.<br />
Wahlvorschläge für den Vorstand (auch eigene Kandidatur) sind<br />
bis zum 14.01.2009 bei der Vorstandsvorsitzenden Heike Kusche<br />
schriftlich einzureichen bzw. am 15.01.2009 während der Jahreshauptversammlung<br />
vor der Wahlhandlung bekannt zu machen.<br />
Der Vorstand <strong>des</strong> Feuerwehrfördervereins Guttau/Brösa e. V.<br />
Information <strong>des</strong> Landratsamtes<br />
Bautzen<br />
Änderungen im Tourenplan der Abfallentsorgung<br />
im Jahr 2010<br />
Änderung 2010: Die Entsorgungstermine der gelben Tonne sowie<br />
blauen Papiertonne wurden auf mehrere Touren aufgeteilt.<br />
Nachfolgend geben wir Ihnen den Tourenplan 2010 bekannt, wie<br />
er auch im Abfallkalender und Internet in der 51. KW veröffentlicht<br />
wird.<br />
13. <strong>Gemeinde</strong> Guttau / Gmejna Hu´cina:<br />
RM/Bio: 12.01./26.01./09.02./23.02./09.03./23.03./06.04./<br />
20.04./04.05./18.05./01.06./15.06./29.06./13.07./<br />
27.07./10.08./24.08./07.09./21.09./05.10./19.10./<br />
02.11./16.11./30.11./14.12./28.12.<br />
DSD: 13.01./10.02./10.03./07.04./05.05./02.06./30.06/<br />
28.07./25.08./22.09./20.10./19.11./15.12.<br />
BT: 13.01./10.02./10.03./07.04./03.05./02.06./30.06./<br />
28.07./25.08./22.09./20.10./18.11./16.12.<br />
Biosphärenreservat<br />
Oberlausitzer<br />
Heide- und Teichlandschaft<br />
Staatsbetrieb Sachsenforst, Biosphärenreservatsverwaltung<br />
Dorfstraße 29, 02694 Guttau OT Wartha<br />
Motorsägenlehrgänge<br />
Auch 2010 habe ich wieder im Revier für private und kommunale<br />
Waldbesitzer oder deren Gehilfen Motorsägenlehrgänge organisiert.<br />
Diese Schulungen werden an zwei aufeinander folgenden Tagen<br />
durchgeführt und beinhalten eine ausführliche theoretische und<br />
praktische Unterweisung im Umgang mit der Motorkettensäge.<br />
Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Absolvierung dieses<br />
Lehrganges ein Zertifikat, ausgestellt vom Staatsbetrieb Sachsenforst<br />
(SBS) und der Mitteldeutschen Landwirtschaftlichen<br />
Berufsgenossenschaft (MLBS) über die Fällung und Aufarbeitung<br />
von mittelstarkem bis starkem Baumholz.<br />
Eine Durchschnittsteilnehmerzahl von 5 bis ca. 10 Personen wird<br />
angestrebt. Diese Schulung ist für Waldbesitzer unter Vorlage<br />
ihrer aktuellen Beitragsbescheinigung zur MLBS kostenfrei. Folgende<br />
Termine stehen für Anmeldungen zur Verfügung:<br />
05./06.01.2010 Di./Mi. 08 Uhr/08 Uhr<br />
12./13.03.2010 Fr./Sa. 13 Uhr/08 Uhr<br />
01./02.10.2010 Fr./Sa. 13 Uhr/08 Uhr<br />
25./26.10.2010 Mo./Di. 08 Uhr/08 Uhr<br />
Telefonische Anmeldung oder genauere Informationen erhalten<br />
Sie unter der Rufnummer 01 72/3 73 54 07 oder während der<br />
Sprechzeiten im Büro.<br />
Horrido und Weidmannsheil!<br />
Krausche<br />
(Revierförster)<br />
Neues Projekt im Schullandheim<br />
Bautzen/Burk<br />
Für einen 5-tägigen Aufenthalt bietet das Schullandheim Bautzen/Burk<br />
für Schüler der Klassen 7 - 12 und Berufsschulklassen<br />
das Projektthema „Wendepunkte/Zeitenwende“ an.<br />
An folgenden Schwerpunkten zur Vertiefung <strong>des</strong> Geschichtsunterrichts<br />
können die Schüler arbeiten:<br />
- Blütezeit und Niedergang der Wirtschaft in Bautzen (vor und<br />
nach 1990 aktuell Betriebsbesichtigung <strong>des</strong> Straßenbahnherstellers<br />
Bombardier in Bautzen/45 m Straßenbahn für Dresden)<br />
- Altstadterkundung mit Niedergang und Aufbau <strong>des</strong> denkmalgeschützten<br />
Stadtteils (Stadtführung, Domschatz, Wasserkunst,<br />
Dom, Lauenturm u. a.)<br />
- Zeitgeschichte im Stadtmuseum und sorbisches Museum auf<br />
der Ortenburg<br />
- Verfolgung und Diskriminierung Andersdenkender in damaligen<br />
DDR - Projekt Stasiknast-Gedenkstätte<br />
- Information und Projektdarstellung <strong>des</strong> Brauchtums der sorbischen<br />
Minderheit in Bautzen
Nr. 12/2009 - 19 -<br />
<strong>Malschwitz</strong><br />
- Kunst/Kultur in Bautzen - Blick hinter die Kulissen <strong>des</strong> deutschsorbischen<br />
Volkstheaters, Puppenbühne Ortenburg, Theaterwerkstatt<br />
- Bowlingabend im Brauhaus Bautzen<br />
- Besuch der Sternwarte Bautzen<br />
Die Projektkosten (ohne Übernachtung/Vollverpflegung) betragen<br />
15,- € pro Schüler/Lehrer und Begleitperson frei<br />
Den Preis für Übernachtung und Vollverpflegung entnehmen Sie<br />
bitte unserer Preisliste.<br />
Ab 15 Teilnehmer wird ein Freiplatz gewährt.<br />
Methodik<br />
Exkursionen, Gespräche mit Zeitzeugen, Arbeit im Museum und<br />
Stadtarchiv, Stadtbibliothek<br />
Am Ende <strong>des</strong> Projektes erarbeiten die Schüler eine Wandzeitung<br />
für die Schule bzw. eine Dokumentation zum Thema.<br />
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GGeebbuurrttssttaaggsskkiinnddeerrnn iimm MMoonnaatt<br />
DDeezzeemmbbeerr..<br />
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LLeebbeennssjjaahhrr aalllleess GGuuttee,, GGeessuunnddhheeiitt uunndd<br />
ppeerrssöönnlliicchheess WWoohhlleerrggeehheenn<br />
Brösa<br />
Herrn Alfred Warech am 01.12. zum 84. Geburtstag<br />
Frau Gertraut Noack am 02.12. zum 83. Geburtstag<br />
Frau Martha Hanso am 12.12. zum 90. Geburtstag<br />
Frau Anni Hanske am 16.12. zum 70. Geburtstag<br />
Guttau<br />
Herrn Manfred Rohark am 05.12. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Johanna Hantke am 08.12. zum 76. Geburtstag<br />
Frau Annelies Mattetzschk am 27.12. zum 79. Geburtstag<br />
Halbendorf/Spree<br />
Herrn Gerhart Kirsten am 04.12. zum 87. Geburtstag<br />
Herrn Werner Hanusch am 09.12. zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Alfred Rötschke am 22.12. zum 79. Geburtstag<br />
Herrn Wolfgang Richter am 23.12. zum 70. Geburtstag<br />
Frau Johanna Hacke am 31.12. zum 71. Geburtstag<br />
Kleinsaubernitz<br />
Frau Gertrud Wünschig am 01.12. zum 82. Geburtstag<br />
Herrn Walter Leisner am 01.12. zum 78. Geburtstag<br />
Frau Luzie Kopyto am 13.12. zum 84. Geburtstag<br />
Herrn Peter Kallenbach am 24.12. zum 76. Geburtstag<br />
Herrn Albert Quiel am 27.12. zum 73. Geburtstag<br />
Lömischau<br />
Frau Hildegard Metasch am 08.12. zum 79. Geburtstag<br />
Frau Hermine Gennert am 29.12. zum 84. Geburtstag<br />
Lieske<br />
Herrn Rudi Seidel am 16.12. zum 71. Geburtstag<br />
Neudorf<br />
Frau Elsbeth Lorenz am 10.12. zum 82. Geburtstag<br />
Frau Elsbeth Tews am 28.12. zum 76. Geburtstag<br />
Wartha<br />
Frau Elisabeth Wagner am 05.12. zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Werner Gladis am 12.12. zum 70. Geburtstag<br />
Frau Anneliese Kunath am 14.12. zum 75. Geburtstag<br />
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN<br />
PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER<br />
BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE<br />
ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN<br />
BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN<br />
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN<br />
PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER<br />
BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE<br />
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