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Bekanntmachung des ... - Gemeinde Malschwitz

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Spreeauen-Bote<br />

Gemeinsames Informationsblatt der<br />

Verwaltungsgemeinschaft der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

<strong>Malschwitz</strong> und Guttau<br />

Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />

19. Jahrgang Freitag, den 4. Dezember 2009 12/2009<br />

Frohe Weihnachten<br />

& erholsame Feiertage<br />

... sowie einen fleißigen Weihnachtsmann<br />

wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Malschwitz</strong> und Guttau<br />

Matthias Seidel Andreas Skomudek<br />

Bürgermeister Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> <strong>Gemeinde</strong> Guttau<br />

❆<br />

(<br />

k


<strong>Malschwitz</strong> - 2-<br />

Nr. 12/2009<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong> „Löbauer Wasser“<br />

gemäß § 17 Abs. 4 <strong>des</strong> Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes<br />

(SächsEigBG)<br />

Beschluss über die Feststellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses 2008 vom 17.11.2009<br />

I.<br />

1. In der Verbandsversammlung vom 17.11.09 wurde die<br />

Feststellung <strong>des</strong> von den Wirtschaftsprüfern Dr. Zielfleisch<br />

& Partner geprüften Jahresabschlusses und <strong>des</strong> Lageberichtes<br />

2008 <strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong> „Löbauer<br />

Wasser“ beschlossen.<br />

Euro<br />

1.1 Bilanzsumme 8.008.099,83<br />

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite für<br />

• das Anlagevermögen 6.867.570,88<br />

• das Umlaufvermögen<br />

incl. Kassenbestand 1.140.561,95<br />

• nicht durch Eigenkapital gedeckte<br />

Fehlbeträge 0,00<br />

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseile für<br />

• das Eigenkapital incl. Verlustvortrag und<br />

Jahresfehlbetrag -26.782,60<br />

• Die empfangenen Ertragszuschüsse 0,00<br />

• Sonderposten mit Rücklagenanteil 7.279.635,00<br />

• die Rückstellungen 160.642,25<br />

• die Verbindlichkeiten 594.605.18<br />

1.2 Jahresgewinn/-verlust 171.680.07<br />

1.2.1 Summe der Erträge 946.508,40<br />

1.2.2 Summe der Aufwendungen 774.828.33<br />

2. Verwendung <strong>des</strong> Jahresgewinnes/-verlustes<br />

2.1 Jahresgewinn<br />

a) zur Tilgung <strong>des</strong> Verlustvortrages<br />

3. Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen.<br />

3.1 Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden festgestellt.<br />

3.2 Der Verbandsvorsitzende wird entlastet und die Ordnungsmäßigkeit<br />

der Geschäftsordnung bestätigt.<br />

II.<br />

Wiedergabe <strong>des</strong> Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung<br />

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir<br />

dem Jahresabschluss zum 31.12.2008 (Anlagen 1 bis 3) und dem<br />

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 <strong>des</strong><br />

Abwasserzweckverband<br />

„Löbauer Wasser“, Guttau unter dem Datum vom 05.11.2009 den<br />

folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der<br />

hier wiedergeben wird:<br />

„Bestätigungsvermerk <strong>des</strong> Abschlussprüfers<br />

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />

und den Lagebericht <strong>des</strong> Abwasserzweckverband<br />

„Löbauer Wasser“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis<br />

31. Dezember 2008 geprüft.<br />

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und<br />

Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />

und den ergänzenden Regelungen im sächsischen Lan<strong>des</strong>recht<br />

und in der Satzung liegen in der Verantwortung <strong>des</strong> gesetzlichen<br />

Vertreters <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong>.<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter<br />

Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317<br />

HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />

festgestellten<br />

deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />

dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />

<strong>des</strong> durch den Jahresabschluss unter Beachtung der<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht<br />

vermittelten Bil<strong>des</strong> der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />

werden.<br />

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />

über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und<br />

rechtliche Umfeld <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> sowie die Erwartungen über<br />

mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit <strong>des</strong> rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise<br />

über die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und<br />

Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen <strong>des</strong><br />

gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

<strong>des</strong> Jahresabschlusses und <strong>des</strong> Lageberichts.<br />

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />

sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein<br />

den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>des</strong> Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong>. Der Lagebericht<br />

gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage<br />

<strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.“<br />

Den vorstehenden Prüfbericht erstatten wir in Übereinstimmung<br />

mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />

Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW<br />

PS 450).<br />

Eine Venwendung <strong>des</strong> oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks<br />

außerhalb dieses Prüfberichts bedarf unserer vorherigen<br />

Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe <strong>des</strong> Jahresabschlusses<br />

und/oder <strong>des</strong> Lageberichts in einer von der bestätigten<br />

Fassung abweichenden Form bedarf (einschließlich der<br />

Übersetzung in andere Sprachen) es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,<br />

sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder<br />

auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.<br />

Coswig, 05.11.2009<br />

Dr. Zielfleisch & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

R. Skala<br />

- Wirtschaftsprüfer -


Nr. 12/2009 - 3-<br />

<strong>Malschwitz</strong><br />

III.<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom<br />

07.12.2009 bis einschließlich 15.12.2009 in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong> „Löbauer Wasser“, Hauptstraße<br />

32, 02694 Guttau und in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>,<br />

Dorfplatz 26, 02694 <strong>Malschwitz</strong> während der üblichen Dienstzeiten<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Guttau, den 18.11.2009<br />

M. Seidel<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Abwasserzweckverband „Löbauer Wasser“<br />

<strong>Bekanntmachung</strong><br />

<strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong><br />

„Löbauer Wasser“<br />

In der öffentlichen Verbandsversammlung <strong>des</strong> AZV „Löbauer<br />

Wasser“ am 17.11.2009 wurden folgende Beschlüsse<br />

gefasst:<br />

Beschluss Nummer 01/11/09<br />

Bestellung <strong>des</strong> Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2009<br />

Beschluss Nummer 02/11/09<br />

Beschluss über die Feststellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses 2008<br />

Beschluss Nummer 03/11/09<br />

Beschluss über das Auslaufen der Regelung zur Rückzahlung der<br />

Grundgebühr für vollbiologische Kläranlagen<br />

Einladung<br />

Die nächste öffentliche Verbandsversammlung <strong>des</strong> AZV „Löbauer<br />

Wasser“ findet am 17.12.2009, um 18:00 Uhr, in der Gaststätte<br />

„Gute Quelle“ in Niedergurig mit folgender Tagesordnung statt:<br />

1. Informationen <strong>des</strong> Vorsitzenden und <strong>des</strong> Geschäftsführers<br />

2. Behandlung von Einwendungen zum Wirtschaftsplan 2010<br />

und Beschlüsse zu Einwendungen<br />

3. Beschluss der Haushaltssatzung und <strong>des</strong> Wirtschaftsplanes<br />

für das Jahr 2010<br />

4. Beschluss der Übernahme <strong>des</strong> Eigenanteiles aus dem Pilotprojekt<br />

„Formverschlusssysteme“ aus dem Haushalt <strong>des</strong> Jahres<br />

2009<br />

5. Beschluss der Abwasserabgabenabwälzungssatzung (AbwAbwälzS)<br />

6. Beschluss der Kostensatzung<br />

7. Sonstiges<br />

M. Seidel<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Informationen <strong>des</strong> AZV<br />

„Löbauer Wasser“<br />

Im Verband können wir auf ein positives Jahr 2009 zurückblicken.<br />

Die Fehlbeträge aus Vorjahren konnten fast vollständig abgebaut<br />

werden und die pro Kopfverschuldung sank auf 41,00 EUR. Die<br />

Wirtschaftslage ist auch in den nächsten 3 Jahren als stabil ohne<br />

Gebührenerhöhung zu sehen und die Investition in Niedergurig<br />

wurde so vorbereitet, dass in 2010 mit der Abwasserkanalisation<br />

nach Jeschütz begonnen werden kann. Abhängig ist das natürlich<br />

von der Ausreichung der Fördermittel. Im nächsten Jahr erfolgen<br />

dann auch die Abstimmungen mit dem Straßenbauamt, sodass<br />

in 2011 die Ortslage komplett erschlossen werden kann.<br />

Gemäß der Siedlungswasserrichtlinie wurden die Orte Pließkowitz<br />

und Doberschütz in diesem Jahr abwassertechnisch betrachtet.<br />

Da es sich dabei um relativ komplexe Strukturen handelt und<br />

auch Straßenbaumaßnahmen der <strong>Gemeinde</strong> betroffen sind, wurden<br />

die vorhandenen Leitungen aufgemessen und Variantenvorschläge<br />

zur Entsorgung entwickelt. Dabei wird der Bereich um<br />

den Lindenweg in Pließkowitz durch eine Gruppenlösung entsorgt<br />

und in den anderen Bereichen kommen Einzel- oder Nachbarschaftslösungen<br />

in Betracht. Die Gruppenlösung umfasst derzeit<br />

einen Bereich mit ca. 100 Einwohnern und soll durch den AZV<br />

betrieben werden. Günstige Bedingungen herrschen in Doberschütz.<br />

Hier kann fast die gesamte Ortslage mittels Gefällekanal<br />

an eine Kläranlage mit ca. 220 EW angeschlossen werden. Beide<br />

Varianten wurden bereits den Anwohnern vorgestellt. Der Realisierungszeitraum<br />

ist dabei abhängig von der begleitenden Straßenbaumaßnahme<br />

der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Neben den Planungen wurden in diesem Jahr noch 30 Geruchsverschlusssysteme<br />

angeschafft und eingebaut.<br />

Das Schachtbauwerk <strong>des</strong> Hauptpumpwerkes in Wartha musste<br />

saniert werden, da die Betonkorrosion stark fortgeschritten war.<br />

Auch das Betriebsgebäude in der KA Guttau erhielt einen neuen<br />

Anstrich.<br />

Im Oktober schloss der Nachbarzweckverband „Kleine Spree“<br />

die Orte Klix und Spreewiese an unsere Kläranlage an, sodass<br />

wir die Kapazitätsauslastung weiter erhöhten.<br />

Gemeinsam mit den Kreiswerken überprüften wir Hausanschlüsse,<br />

die offensichtlich zu wenig Wasser abnahmen und konnten einige<br />

Unregelmäßigkeiten feststellen, die dann umgehend abgestellt<br />

wurden.<br />

Nach der Kommunalwahl besetzten wir die Verbandsversammlung<br />

neu und seit dem tagte der Verband drei Mal.<br />

Der Wirtschaftsplan für 2010 ist aufgestellt und wird am 17.12.<br />

beschlossen.<br />

Wir möchten uns an der Stelle bei allen bedanken, die unsere<br />

Arbeit in diesem Jahr begleiteten und eine angenehme Weihnachtszeit<br />

wünschen.<br />

Skomudek<br />

Geschäftsführer<br />

Freitag, der 15. Januar 2010<br />

Nächster Redaktionsschluss:<br />

Freitg, der 8. Januar 2010<br />

»Spreeauen-Bote«<br />

Gemeinsames Informationsheft der Verwaltungsgemeinschaft<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Malschwitz</strong> und Guttau<br />

Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> und Guttau.<br />

Der »Spreeauen-Bote« erscheint monatlich jeweils am 1. Freitag und<br />

wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.<br />

- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG<br />

04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />

Telefon: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15,<br />

Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55<br />

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Die Bürgermeister Herr Matthias Seidel und<br />

Herr Andreas Skomudek<br />

- Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />

- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Herr Falko Drechsel<br />

Tel./Fax: 0 35 81 / 30 24 76, Funktelefon: 01 70 / 2 95 69 22<br />

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu<br />

beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer<br />

Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz <strong>des</strong> Betrages für<br />

ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />

auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

IMPRESSUM Nächster Erscheinungstermin:


<strong>Malschwitz</strong> - 4-<br />

Nr. 12/2009<br />

Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong>en<br />

Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung<br />

<strong>des</strong> Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> für das Haushaltsjahr 2010<br />

Gemäß § 76 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) erfolgt die öffentliche Auslegung <strong>des</strong> Entwurfes der<br />

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit<br />

vom 10.12.2009 bis einschließlich 18.12.2009<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>, Kämmerei, Dorfplatz 26, 02694 <strong>Malschwitz</strong>.<br />

Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf <strong>des</strong> siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung, demnach<br />

bis einschließlich 04.01.2010, Einwendungen gegen den Entwurf erheben.<br />

M. Seidel<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2009 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2008 festgestellt.<br />

Feststellung und Aufgliederung <strong>des</strong> Ergebnisses der Haushaltsrechnung der <strong>Gemeinde</strong> Guttau für das Haushaltsjahr 2008<br />

- in Euro -<br />

Verwaltungs- Vermögens- Gesamthaushalt<br />

(VwH) haushalt (VmH) haushalt<br />

1. Solleinnahmen 3.458.812,56 599.985,40 4.058.797,96<br />

2. + neue Haushaltseinnahmereste - 27.548,00 27.548,00<br />

3. ./. Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr - 0 0<br />

4. bereinigte Solleinnahmen 3.458.812,56 627.533,40 4.086.345,96<br />

5. Sollausgaben 3.464.222,37 617.407,40 4.081.629,77<br />

6. + neue Haushaltsausgabereste 0 26.126,00 26.126,00<br />

7. ./. Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 5.409,81 16.000,00 21.409,81<br />

8. bereinigte Sollausgaben 3.458.812,56 627.533,40 4.086.345,96<br />

9. Fehlbetrag (VmH Nr. 8 ./. Nr. 4) - 0,00 0,00<br />

Nachrichtlich<br />

(Haushaltsausgleich § 22 KomHVO)<br />

10. Soll-Ausgaben VwH - enthaltene<br />

Zuführung an VmH 0 - -<br />

11. Soll-Ausgaben VmH - enthaltene<br />

Zuführung an VwH - 47.722,99 -<br />

12. Min<strong>des</strong>tzuführung nach § 22<br />

Absatz 1 Satz 2 KomHVO<br />

........... Euro - - -<br />

13. Soll-Ausgaben VmH enthaltene<br />

Zuführung zur allgemeinen Rücklage<br />

(Überschuss nach § 40 Abs. 3<br />

Satz 2 KomHVO) - 0,00 -<br />

14. Soll-Einnahmen VmH - enthaltene<br />

Entnahme aus allgemeiner Rücklage - 188.645,00 -<br />

15. Soll-Einnahmen VwH - enthaltene<br />

Zuführung vom VmH zum allgem. Ausgleich 0,00 - -<br />

16. Fehlbetrag nach § 79 Abs. 2 Sächs.<br />

GemO (vgl. § 23 Abs. 1 Salz 2 KomHVO) - 0,00 -


Nr. 12/2009 - 5-<br />

<strong>Malschwitz</strong><br />

Auslegung der Jahresrechnung<br />

Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr<br />

2008 liegt in der Zeit vom 07.12.2009 bis 15.12.2009 in<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>, Kämmerei, Dorfplatz 26,<br />

02694 <strong>Malschwitz</strong>, zur Einsicht öffentlich aus.<br />

M. Seidel<br />

Bürgermeister<br />

In den öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen<br />

am 16.11.2009 und<br />

24.11.2009 wurden folgende<br />

Beschlüsse gefasst<br />

Beschluss Nr. 49/11/09 Aufhebung Beschluss Nr. 22/06/09<br />

Beschluss Nr. 50/11/09 Verkauf einer Teilfläche von Flurstück<br />

121 Gemarkung Buchwalde<br />

Beschluss Nr. 51/11/09 Verkauf Flurstück 51 der Gemarkung<br />

Buchwalde<br />

Beschluss Nr. 55/11/09 Rechtsordnung für verkaufsoffene<br />

Sonntage in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />

Beschluss Nr. 52/11/09 Feststellung Jahresrechnung 2008<br />

Beschluss Nr. 53/11/09 Neufassung Satzung über die Betreuung<br />

von Kindern in gemeindlichen<br />

Kindereinrichtungen und deren<br />

Benutzung<br />

Beschluss Nr. 56/11/09 Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung<br />

„Eichenallee Baruth“<br />

Beschluss Nr. 57/11/09 Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />

am Bau eines Geh- und Radweges als<br />

Westumfahrung <strong>des</strong> Stausee Bautzen<br />

Aufgrund von § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) in Verbindung mit § 8 Abs. 2 <strong>des</strong> Sächsischen Gesetzes<br />

über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 16. März<br />

2007, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung <strong>des</strong> Sächs-<br />

LadÖffG vom 17. April 2008 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Malschwitz</strong> am 24.11.2009 die folgende Verordnung beschlossen:<br />

Rechtsverordnung zur<br />

Ladenöffnung in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Malschwitz</strong><br />

§ 1<br />

Verkaufsoffene Sonntage<br />

Verkaufsstellen dürfen entsprechend § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG<br />

an folgenden Sonntagen zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet<br />

sein:<br />

28.03.2010<br />

02.05.2010<br />

07.11.2010<br />

28.11.2010<br />

§ 2<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten<br />

nach § 13 Abs. 1 Ziffer SächsLadÖffG.<br />

Diese Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.<br />

<strong>Malschwitz</strong>, den 24.11.2009<br />

M. Seidel<br />

Bürgermeister<br />

Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />

über die Betreuung von Kindern in<br />

gemeindlichen Kindereinrichtungen und<br />

deren Benutzung<br />

(Kindertageseinrichtungen-Satzung)<br />

Aufgrund von § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) in der Fassung vom 1. Juni 2006 sowie dem<br />

Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen<br />

im Freistaat Sachsen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen -<br />

SächsKitaG) in der seit 01. Januar 2009 geltenden Fassungen hat<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Malschwitz</strong> in seiner Sitzung am 24.11.2009 folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich/Begriffsbestimmungen<br />

(1) Zur Erfüllung ihrer sozialpädagogischen Verantwortung unterhält<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> die Kindertageseinrichtungen<br />

„Eichhörnchen“, Eichenallee 5 in Baruth<br />

„Bienenhäusel“, Am Schloss 4 in Kleinbautzen<br />

als öffentliche Einrichtungen.<br />

(2) Diese Satzung regelt die Betreuung von Kindern und die Benutzung<br />

der Kindertageseinrichtungen, welche sich in Trägerschaft<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> befinden.<br />

(3) Für die Begriffsbestimmung der Kindertageseinrichtung gilt<br />

§ 1 SächsKitaG. Kindertageseinrichtungen nach § 1 SächsKitaG<br />

sind Kinderkrippen, Kindergärten und Horte.<br />

(4) Kinderkrippen-, Kindergärten- und Hortgruppen können in<br />

gemeinschaftlichen Einrichtungen geführt werden. Es können<br />

altersgemischte Gruppen gebildet werden.<br />

(5) Zur Bedarfsdeckung der Plätze für Krippenkinder kann ergänzend<br />

zu Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege angeboten<br />

werden.<br />

§ 2<br />

- Aufgabenstellung<br />

(1) Die Aufgaben und Ziele richten sich nach § 2 SächsKitaG.<br />

(2) Die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Malschwitz</strong> haben entsprechend dieser Aufgaben eine schriftlich<br />

fixierte Kindertagesstättenkonzeption zu erstellen, die in regelmäßigen<br />

Abständen mit allen Beteiligten (Eltern, Mitarbeiterinnen,<br />

Träger) zu überarbeiten ist.<br />

Insbesondere der Sächsische Bildungsplan ist die Grundlage für<br />

die Gestaltung und pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen.<br />

§ 3<br />

- Aufnahme<br />

(1) Der Antrag auf Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung innerhalb<br />

oder außerhalb der <strong>Gemeinde</strong> ist schriftlich - unter Angabe<br />

der gewünschten Einrichtung - durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten<br />

i. d. R. sechs Monate im Voraus bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

zu stellen.<br />

Bei Aufnahme von Kindern außerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />

ist die Wohnsitzgemeinde schriftlich zu informieren.<br />

(2) Auswärtige Kinder können im Rahmen der verfügbaren Plätze<br />

in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Der<br />

Antrag auf Aufnahme ist wie in Abs. 1 zu stellen.<br />

(3) Für Kinder, die erstmalig eine Kindertageseinrichtung besuchen,<br />

wird durch die Kindertageseinrichtung eine individuelle Eingewöhnungszeit<br />

von 10 Tagen angeboten.<br />

Eine Betreuungsgebühr für die Eingewöhnungszeit wird nicht<br />

erhoben.<br />

(4) Plätze für Krippenkinder werden vorrangig für Personensorgeberechtigte<br />

vorgehalten, wenn


<strong>Malschwitz</strong> - 6-<br />

Nr. 12/2009<br />

- diese erwerbstätig sind,<br />

- sie sich in schulischer oder beruflicher Aus- und Weiterbildung<br />

befinden,<br />

- sie an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne <strong>des</strong><br />

Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />

teilnehmen oder<br />

- für Familien ein besonderer Hilfebedarf besteht.<br />

Wird ein Elternteil arbeitslos, kann im Rahmen der verfügbaren<br />

Plätze im Interesse <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> die Betreuung im Krippenbereich<br />

auch weiterhin bis zu 4,5 Stunden erfolgen.<br />

(5) Auch Kinder, die nicht in einer Kindertageseinrichtung angemeldet<br />

sind (befristete Gastkinder), können eine Kindertageseinrichtung<br />

im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten für eine befristete<br />

Zeit (max. 10 Tage pro Monat) die tageweise Betreuung in<br />

Anspruch nehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung und erfolgt nach Absprache mit der Leitung<br />

der Kindertageseinrichtung. Es besteht kein Rechtsanspruch.<br />

Der Abs. 6 findet keine Anwendung. Gegenüber den Erziehungs-<br />

/Sorgeberechtigten ergeht eine Mitteilung durch die Leitung der<br />

Kindertageseinrichtung.<br />

(6) Vor Aufnahme <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> in eine Kindertageseinrichtung (außer<br />

Schulhort) ist ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> sowie der Nachweis über erhaltene Impfungen<br />

vorzulegen. Auf § 7 Abs. 1 SächsKitaG wird verwiesen.<br />

(7) Die Aufnahme <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> erfolgt auf der Grundlage eines Beschei<strong>des</strong><br />

durch die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>, wenn alle erforderlichen<br />

Unterlagen durch den Antragsteller beigebracht wurden.<br />

(8) Auf einen Platz in einer bestimmten Kindertageseinrichtung<br />

besteht kein Rechtsanspruch. Der Bescheid berechtigt zur Inanspruchnahme<br />

der darin benannten Kindertageseinrichtung.<br />

(9) Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind,<br />

können nach vorheriger Absprache mit der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

unter Einbeziehung entsprechender fachlicher Beratung in den<br />

Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden, wenn ihren<br />

besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann und<br />

das erforderliche Fachpersonal vorhanden ist.<br />

Näheres über die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen sowie<br />

die Bedingungen für eine Förderung von Kindern mit Behinderungen<br />

regelt das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit,<br />

Jugend und Familie durch Rechtsverordnung.<br />

§ 4<br />

- Benutzung der Kindertageseinrichtungen<br />

(1) Öffnungszeiten/Betreuungsangebote<br />

Die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />

haben von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

geöffnet. In Kinderkrippen und Kindergärten werden innerhalb der<br />

Öffnungszeiten folgende<br />

Betreuungszeiten angeboten:<br />

• bis zu 4,5 Stunden<br />

• bis zu 6 Stunden<br />

• bis zu 7,5 Stunden<br />

• bis zu 9 Stunden<br />

• bis zu 10 Stunden<br />

In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten<br />

angeboten:<br />

1. Frühhort: von 6.00 Uhr bis Schulbeginn<br />

2. Nachmittagshort: Schulschluss bis 17.00 Uhr<br />

3. In den Schulferien bzw. an unterrichtsfreien Tagen wird für angemeldete<br />

Hortkinder eine Mehrbetreuung angeboten. Diese wird<br />

zusätzlich zum bestehenden Betreuungsvertrag<br />

innerhalb der Öffnungszeiten von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr gewährt.<br />

Einzelne Kindertageseinrichtungen können vorübergehend, teilweise<br />

oder ganz aus folgenden Gründen geschlossen werden:<br />

. vor und/oder nach Feiertagen;<br />

. Betriebsurlaub nach Anhörung <strong>des</strong> Elternrates;<br />

. Infektionskrankheiten;<br />

. Anordnung <strong>des</strong> Gesundheitsamtes;<br />

. mangelnder Bedarf an Plätzen.<br />

Die Veränderung ist rechtzeitig ortsüblich bekannt zu geben.<br />

Die Erziehungs-/Sorgeberechtigten erhalten über eine unvorhersehbare<br />

Schließung der Kindertageseinrichtung unverzüglich Mitteilung.<br />

Die Schließung von Kindertageseinrichtungen wegen der<br />

Ferien wird rechtzeitig bekannt gegeben. In begründeten Fällen<br />

ist eine zeitweise Unterbringung von Kindern in einer anderen Kindertageseinrichtung<br />

zu gewährleisten.<br />

(2) Die Benutzung der Kindertageseinrichtungen durch die angemeldeten<br />

Kinder hat grundsätzlich regelmäßig zu erfolgen. Soll<br />

oder kann ein Kind die Kindertageseinrichtung nicht besuchen,<br />

so ist es am Vortag oder spätestens am Fehltag bis 7.30 Uhr abzumelden.<br />

Im Hort ist während der Schulzeit ein Kind spätestens<br />

am Fehltag bis 11.00 Uhr abzumelden, während der Ferienbetreuung<br />

am Vortag oder Fehltag bis 8.00 Uhr.<br />

(3) Kranke Kinder dürfen die Kindertageseinrichtungen nicht besuchen.<br />

Die Leitung der Kindertageseinrichtung muss spätestens<br />

am nachfolgenden Tag unterrichtet werden, für den Fall, dass das<br />

Kind erkrankt ist oder ein Familienmitglied an einer ansteckenden<br />

Krankheit leidet und <strong>des</strong>halb die Benutzung der Kindertageseinrichtung<br />

ausbleibt.<br />

Der Besuch einer Kindertageseinrichtung ist insbesondere ausgeschlossen<br />

bei:<br />

a) ansteckender Borkenflechte, Cholera, Diphterie, Enteritis infectiosa,<br />

Salmonellose;<br />

b) übrige Formen einschließlich mikrobiell bedingter Lebensmittelvergiftungen:<br />

Keuchhusten, Krätze, Masern, Meningitis/Encephalitis;<br />

Miningokokken Meningitis;<br />

c) andere bakterielle Miningitiden;<br />

d) Virus meningeoncephaliutis;<br />

e) übrige Formen: Milzbrand, Mumps, Ornithose, Paratyphus A,<br />

B und C, Pest (Lungenpest), Poliomyelitis, Q-Fieber, Scharlach,<br />

Shigellenruhr, Tuberkulose der Atmungsorgane (aktive<br />

Form), Tularämie, Typhus abdominalis, virusbedingtes hämorrhagisches<br />

Fieber, Virushepatitis: a) Hepatitis A und B; c) übrige<br />

Formen: Windpocken, Verlausung<br />

Nach einer überstandenen ansteckenden Krankheit oder beim<br />

Auftreten dieser ansteckenden Krankheit in der Familie darf ein Kind<br />

die Kindertageseinrichtung (ausgenommen Schulhort) erst dann<br />

wieder besuchen, wenn ein entsprechen<strong>des</strong> ärztliches Attest vorgelegt<br />

wird, aus dem hervorgeht, dass gegen den Besuch der Kindertageseinrichtung<br />

keine Bedenken bestehen. Beschäftigte der<br />

Kindertageseinrichtungen sind grundsätzlich nicht befugt, von Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />

mitgegebene Medikamente zu verabreichen.<br />

Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Arzt und die Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />

eine schriftliche Unterweisung über die<br />

Verabreichung von Medikamenten an die Leitung der Kindertageseinrichtungen<br />

geben. Wenn Kinder während der Zeit ihres Aufenthaltes<br />

in der Kindertageseinrichtung erkranken, sind die Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />

auch am Arbeitsplatz zu benachrichtigen.<br />

Nehmen die Erzieher der Kindertageseinrichtung bei einem Kind<br />

erhebliche körperliche, geistige oder seelische Störungen wahr,<br />

so sind die Erziehungs-/Sorgeberechtigten durch die Leitung der<br />

Kindertageseinrichtung darauf hinzuweisen, das Kind dem Amtsarzt<br />

oder einer Frühberatungsstelle vorzustellen. Kommen die<br />

Erziehungs-/Sorgeberechtigten nach wiederholten Hinweisen der<br />

Aufforderung nicht nach, so wird das Jugendamt benachrichtigt.<br />

Werden an einem Kind Anzeichen von Misshandlung oder grober<br />

Vernachlässigung wahrgenommen, hat die Leitung der Einrichtung<br />

den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe umgehend<br />

in Kenntnis zu setzen. Die Erzieherinnen sind verpflichtet<br />

gemäß dem Schutzauftrag bei Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung nach § 8a<br />

SGB VIII zu handeln.<br />

(4) Während der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung sind<br />

die Erzieher für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.<br />

Die Aufsichtspflicht beginnt erst mit der Übernahme <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong><br />

durch die Erzieher in der Kindertageseinrichtung und endet mit<br />

der Übergabe an die Abholungs- und Sorgeberechtigten im Gelände<br />

der Kindertageseinrichtung. Auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung<br />

sowie auf dem Heimweg obliegt die Pflicht zur Auf-


Nr. 12/2009 - 7-<br />

<strong>Malschwitz</strong><br />

sicht allein den Abholungsberechtigten. Abholungsberechtigt ist derjenige,<br />

welcher sich durch schriftliche Mitteilung der Erziehungs-<br />

/Sorgeberechtigten für diesen Zeitpunkt als solcher ausweisen kann.<br />

Der Leitung der Kindertageseinrichtung muss schriftlich mitgeteilt<br />

werden, wenn ein Kind von anderen als im Aufnahmebogen<br />

angegebenen Personen abgeholt wird. Andernfalls verbleibt das<br />

Kind bis zur Abholung durch die Abholungsberechtigten in der<br />

Kindertageseinrichtung. Zum Schutz der Kinder ist die strenge<br />

Einhaltung dieser Regelung erforderlich. Soll ein Kind den Heimweg<br />

ohne Begleitung antreten, ist hierfür die Leitung der Kindertageseinrichtung<br />

eine schriftliche Erklärung zu übergeben. Nach<br />

Beendigung der Betreuung im Hort werden die Kinder abgeholt<br />

oder verlassen selbstständig den Hort. Grundlage sind die Festlegungen<br />

der Erziehungs-/Sorgeberechtigten im schriftlichen<br />

Antrag zur Hortaufnahme oder eine schriftliche Mitteilung.<br />

(5) Gesetzlicher Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die Kinder<br />

im ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Kindertageseinrichtung<br />

erleiden. Er besteht:<br />

- während <strong>des</strong> Besuches der Einrichtung,<br />

- bei Veranstaltungen wie Ausflügen, Wanderungen, Besichtigungen<br />

usw. und<br />

- auf dem Weg zur und von der Kindertageseinrichtung oder dem<br />

Weg nach dem Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet.<br />

Alle Unfälle, die auf dem Weg von der und zur Kindertageseinrichtung<br />

eintreten, sind der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung unverzüglich zu<br />

melden.<br />

Freiwilliger Versicherungsschutz im Rahmen <strong>des</strong> Schülerunfalldeckungsschutzes<br />

besteht insoweit, dass Ersatz geleistet werden<br />

kann für das Abhandenkommen und die Beschädigung von<br />

Kleidungsstücken, Brillen und sonstigen zum Gebrauch in der<br />

Kindertageseinrichtung bestimmten Sachen, wenn der Schaden<br />

im Zusammenhang mit dem Kindertageseinrichtungsbetrieb entstanden<br />

ist, der Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit <strong>des</strong><br />

Geschädigten zurückzuführen ist oder Ersatz von einem Dritten<br />

nicht erlangt werden kann. Fahrräder fallen nur unter den<br />

Deckungsschutz, wenn eine Fahrradbenutzungserlaubnis vorliegt<br />

und das Fahrrad gesichert war. Die Höchstentschädigung ist in<br />

jedem Fall auf 250,- € begrenzt. Persönliche Dinge stehen nur<br />

unter Deckungsschutz, wenn diese auf ausdrücklichen Wunsch<br />

der Erzieherin in die Kindertageseinrichtung mitgebracht werden<br />

sollen. Schäden sind der Leitung der Kindertageseinrichtung<br />

unverzüglich zu melden.<br />

§ 5<br />

- Mitwirkung von Erziehungs-/<br />

Sorgeberechtigten<br />

Die pädagogische Betreuung von Kindern erfordert intensiven<br />

Kontakt zu den Eltern, daher sind die Eltern der zu betreuenden<br />

Kinder an allen wesentlichen Entscheidungen und Veränderungen<br />

zu beteiligen bzw. anzuhören.<br />

Erziehungs-/Sorgeberechtigte, deren Kinder die Kindertageseinrichtungen<br />

besuchen, haben sich <strong>des</strong>halb mit den Mitarbeitern<br />

der Kindertageseinrichtungen über die Entwicklung und den<br />

Gesundheitszustand ihres Kin<strong>des</strong> informell auszutauschen. Sie<br />

haben die Gruppenleitung über wichtige Veränderungen im Befinden<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> zu informieren.<br />

Zur Bildung <strong>des</strong> Elternbeirates werden die Eltern der in der Kindertageseinrichtung<br />

aufgenommenen Kinder durch die erste<br />

Elternversammlung eines Schuljahres gewählt. Der Elternbeirat<br />

tritt auf Einladung seines Vorsitzenden nach Bedarf, jedoch min<strong>des</strong>tens<br />

zweimal jährlich zusammen. Der Elternbeirat ist von seinem<br />

Vorsitzenden einzuberufen, wenn der Träger min<strong>des</strong>tens<br />

zehn Eltern oder zwei seiner Mitglieder unter Benennung der<br />

Besprechungspunkte dies Verlagen. Verlangen die Eltern die Einberufung<br />

<strong>des</strong> Elternbeirates, ist ihm Gelegenheit zu geben, ihr<br />

Anliegen dem Elternbeirat vorzutragen. Zu den Sitzungen <strong>des</strong><br />

Elternbeirates sollen die pädagogischen Mitarbeiter der Kindertageseinrichtung<br />

und Vertreter <strong>des</strong> Trägers nach Bedarf eingeladen<br />

werden. Im Übrigen wird auf § 6 <strong>des</strong> SächsKitaG verwiesen.<br />

§ 6<br />

- Elternbeiträge und<br />

Verpflegungskostenersatz<br />

(1) Für die Inanspruchnahme der Leistungen einer Kindertageseinrichtung<br />

erhebt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> den Elternbeitrag<br />

(Anlage 1) und den Verpflegungskostenersatz, einen zusätzlichen<br />

Elternbeitrag für die Ferienbetreuung bereits im Hort aufgenommener<br />

Kinder, wenn die Betreuung über die angemeldete Regelbetreuungszeit<br />

von 5 Stunden hinaus erfolgt (Anlage 1) und einen Zusatzbetrag<br />

für die Betreuung von in den Kindertageseinrichtungen aufgenommenen<br />

Kindern, über die Regelbetreuungszeit von neun Stunden<br />

(Anlage 1). Ebenfalls ist ein Beitrag bei Aufnahme eines befristeten<br />

Gastkin<strong>des</strong> zu entrichten. Eine Festsetzung der Elternbeiträge<br />

erfolgt in Abstimmung mit dem Träger der Einrichtung und dem örtlichen<br />

Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese bestimmen sich aus<br />

der Anlage 2. Schuldner ist/sind der/die Antragsteller.<br />

(2) Grundlage für die Festsetzung <strong>des</strong> Elternbeitrages sind die<br />

durchschnittlichen Betriebskosten je Platz gemäß § 14 Abs. 2<br />

SächsKitaG. Die Festlegungen von § 15 Abs. 2 SächsKitaG sind<br />

einzuhalten. Die Höhe <strong>des</strong> Elternbeitrages richtet sich nach dem<br />

Alter <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>, der täglichen Betreuungszeit, der Anzahl der<br />

gleichzeitig betreuten Geschwister und der besonderen Situation<br />

allein Erziehender.<br />

Erfolgt die Betreuung für Kinder bis zur Vollendung <strong>des</strong> dritten<br />

Lebensjahres in altersgemischten Gruppen, ist in der Regel der<br />

Elternbeitrag für Krippenkinder zu entrichten. Auf schriftlichen<br />

Antrag kann bei unzumutbarer Belastung vom Elternbeitrag ganz<br />

oder teilweise befreit werden. Die zumutbare Belastung wird durch<br />

den örtlichen Träger der Jugendhilfe geprüft.<br />

Zuständig für die Befreiung oder Ermäßigung der Elternbeiträge<br />

ist das Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen.<br />

Anträge für die Befreiung oder Ermäßigung vom Elternbeitrag sind<br />

bei der Leitung der Kindertageseinrichtung erhältlich. Bis zur Erteilung<br />

<strong>des</strong> Übernahme- bzw. Ermäßigungsbeschei<strong>des</strong> durch das<br />

Landratsamt ist der Elternbeitrag durch die Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />

monatlich an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> zu entrichten.<br />

Änderungen <strong>des</strong> festgesetzten Elternbeitrages erfolgen auf<br />

Antrag für den nachfolgenden Kalendermonat, wenn der Antrag<br />

einen Monat vorher schriftlich eingereicht wurde.<br />

Der Elternbeitrag wird monatlich für jeden angefangenen Monat<br />

erhoben. Die Forderung entsteht zum 1. eines Kalendermonats<br />

und wird zum 15. eines Kalendermonats fällig, in dem ein Kind<br />

die Kindertageseinrichtung in Anspruch nimmt. Eines gesonderten<br />

Beschei<strong>des</strong> bedarf es nicht. Der Elternbeitrag ist auch während<br />

der Ferienzeiten und bei vorübergebender Schließung der<br />

Einrichtung, bei einem Fehlen <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> (Krankheit, Urlaub, Kuraufenthalt<br />

u. Ä) und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu entrichten.<br />

Anträge auf Erlass <strong>des</strong> Monatsbeitrages können bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong> gestellt werden, wenn das Kind<br />

30 aufeinanderfolgende Kalendertage wegen Krankheit oder Kuraufenthalt<br />

fehlt. Der Antrag ist schriftlich, formlos und mit einer<br />

Bestätigung <strong>des</strong> Arztes einzureichen. Vorübergehende missbräuchliche<br />

Abmeldungen zum Zweck der Kostenersparnis für die<br />

Eltern sind nicht zulässig. Eine jährliche Anpassung der Elternbeiträge<br />

kann durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> vorgenommen werden.<br />

(3) Neben dem Elternbeitrag ist bei Teilnahme an der Essenversorgung<br />

ein Verpflegungskostenersatz durch die Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />

zu entrichten. Dieser beinhaltet das Essen- und Getränkegeld.<br />

Der Verpflegungskostenersatz wird monatlich auf der Grundlage<br />

der Berechnung der Anwesenheit <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> entrichtet. Die<br />

Abmeldung der Essenteilnahme muss am Vortag oder spätestens<br />

bis 7.30 Uhr <strong>des</strong> jeweiligen Tages erfolgen, andernfalls ist<br />

der volle Verpflegungskostenersatz zu berechnen.<br />

(4) Sollten Kosten durch zusätzliche Angebote den Kindertageseinrichtungen<br />

entstehen, können diese gegenüber den Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />

im Einvernehmen mit dem Elternrat<br />

geltend gemacht werden.


<strong>Malschwitz</strong> - 8-<br />

Nr. 12/2009<br />

(5) Für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen wird für<br />

jede angefangene Stunde ein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben<br />

(Zusatzbetrag), wenn die Betreuung eines aufgenommenen Kin<strong>des</strong><br />

die Regelbetreuungszeit von neun Stunden überschreitet. Die<br />

Höhe <strong>des</strong> Zusatzbetrages pro angefangene Stunde bestimmt sich<br />

aus der Anlage 1.<br />

(6) Bei Aufnahme eines befristeten Gastkin<strong>des</strong> in eine Kindertageseinrichtung<br />

ist ein Beitrag pro Tag zu entrichten. Dieser Betrag<br />

zuzüglich der Kosten für Essenversorgung und Getränkeversorgung<br />

bestimmt sich aus der Anlage 1.<br />

Die Beitragsminderungen gemäß § 6 Abs. 2 der Kita-Satzung<br />

i. V. m. § 15 Abs. 1 SächsKitaG finden auf die Regelung von Gastkindern<br />

keine Anwendung.<br />

§ 7<br />

- Beendigung oder Änderung <strong>des</strong><br />

Benutzungsverhältnisses durch den<br />

Erziehungs-/Sorgeberechtigten<br />

(1) Die Kündigung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung<br />

ist nur zum Monatsende möglich und hat einen Monat vorher<br />

schriftlich bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu erfolgen. Über Ausnahmen,<br />

die eine kurzfristige Änderung erfordern, wird durch die<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong> entschieden.<br />

(2) Das Gleiche gilt für die Änderung der Betreuungszeit oder den<br />

Wechsel in eine andere Kindertageseinrichtung sowie familiäre<br />

Veränderungen, die eine Korrektur <strong>des</strong> Elternbeitrages berechtigen.<br />

(3) Für die Beendigung <strong>des</strong> Benutzungsverhältnisses der Kindertageseinrichtung<br />

bedarf es keines gesonderten Beschei<strong>des</strong> der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Malschwitz</strong>.<br />

Das Benutzungsverhältnis endet gemäß der schriftlichen Erklärung.<br />

§ 8<br />

- Beendigung <strong>des</strong> Benutzungsverhältnisses<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> steht ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />

mit einer Frist zum Ende der Woche zu, wenn<br />

1. das Kind spezieller Hilfe bedarf, die die Kindertageseinrichtung<br />

trotz erheblicher Bemühungen fachlich nicht leisten kann;<br />

2. die Erziehungs-/Sorgeberechtigten trotz vorheriger Mahnung<br />

ihren Verpflichtungen entsprechend dieser Satzung nicht oder<br />

nicht vollständig nachkommen.<br />

§ 9<br />

- Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01 .01.2010 in Kraft.<br />

Mit dem gleichen Tag tritt die Kindertageseinrichtungensatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> vom 24.09.2002 außer Kraft.<br />

<strong>Malschwitz</strong>, den 24.11.2009<br />

M. Seidel<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO<br />

zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer <strong>Bekanntmachung</strong> als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die <strong>Bekanntmachung</strong> der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> unter Bezeichnung <strong>des</strong> Sachverhalts,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.


Nr. 12/2009 - 9-<br />

<strong>Malschwitz</strong><br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />

so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur<br />

anzuwenden, wenn bei der <strong>Bekanntmachung</strong> der Satzung auf die<br />

Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen<br />

worden ist.<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> der<br />

öffentlichen Auslegung <strong>des</strong><br />

Entwurfes der Ergänzungssatzung<br />

nach § 34 Abs. 4 BauGB für<br />

den Bereich „Eichenallee Baruth“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> hat in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 24.11.2009 die Aufstellung- und die Auslegung<br />

<strong>des</strong> Entwurfes der Ergänzungssatzung „Eichenallee Baruth“<br />

beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen<br />

erfolgt in der Zeit vom 14.12.2009 bis einschließlich 22.01.2010<br />

im Sekretariat der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>, Dorfplatz 26,<br />

02694 <strong>Malschwitz</strong> während folgender Zeiten statt:<br />

montags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />

dienstags von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />

mittwochs von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

donnerstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />

freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr.<br />

Während der o. g. Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zum<br />

Entwurf der Ergänzungssatzung äußern und Stellungnahmen, Anregungen<br />

und Hinweise schriftlich oder während der genannten Zeiten<br />

zur Niederschrift im Sekretariat der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong>,<br />

Dorfplatz 26, 02694 <strong>Malschwitz</strong>, vorbringen.<br />

Hinweise:<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt<br />

bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

ist unzulässig, soweit Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung <strong>des</strong> Satzungsentwurfes<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten<br />

geltend gemacht werden können. Über die vorgebrachten<br />

Anregungen entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>ral.<br />

M. Seidel<br />

Bürgermeister<br />

Änderung 2010<br />

Die Entsorgungstermine der<br />

gelben Tonne sowie blauen Papiertonne<br />

weichen voneinander ab<br />

Nachfolgend geben wir Ihnen den Tourenplan 2010 bekannt, wie er<br />

auch im Abfallkalender und Internet in der 51. KW veröffentlicht wird.<br />

18. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong>/Gmejna Malesˇecy :<br />

KM/Bio: 08.01./22.01./05.02./19.02./05.03./19.03./03.04./<br />

16.04./30.04./15.05./29.05./11.06./25.06./09.07./2<br />

3.07./06.08./20.08./03.09./17.09./01.10./15.10./29.<br />

10./12.11./26.11./10.12./24.12.<br />

OT Baruth, Brießnitz, Buchwalde, Cannewitz, Dubrauke, Gleina,<br />

Kleinbautzen, Preititz, Rackel<br />

DSD/BT: 20.01./17.02./17.03./16.04./17.05./15.06./13.07./<br />

10.08./07.09./05.10./02.11./01.12./29.12.<br />

OT Briesing, Doberschütz, <strong>Malschwitz</strong>, Niedergurig, Pließkowitz<br />

DSD/BT: 22.01./19.02./19.03./20.04./19.05./17.06./15.07./<br />

12.08./09.09./07.10./04.11./03.12./31.12. (BT<br />

29.12.)<br />

Informationen<br />

Jahresrückblick<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong><br />

Wenn man auf das Jahr 2009 zurückblicken wird, wird man<br />

meistens von der Finanzkrise und ihren Auswirkungen sprechen.<br />

Dass man in diesem Jahr ein großes Konjunkturpaket<br />

auf den Weg gebracht hat, um die Wirtschaft zu stärken und<br />

damit viele Arbeitsplätze gerettet hat. Wie sich diese Entscheidung<br />

in den nächsten Jahren auswirken wird, muss man<br />

abwarten.<br />

Unsere <strong>Gemeinde</strong> profitierte jedenfalls davon, indem man<br />

das Gebäude der Kindertagesstätte Kleinbautzen von außen<br />

sanierte und eine neue Heizungsanlage einbauen konnte. Die<br />

Grundschule in Baruth bekam neue Fenster und die Mittelschule<br />

in <strong>Malschwitz</strong> erhält auf jeden Fall im Jahr 2010 ein<br />

neues Dach.<br />

Dies sind Maßnahmen, die zur Senkung <strong>des</strong> Energiebedarfs<br />

dienen und damit eine Entlastung für die <strong>Gemeinde</strong> darstellen.<br />

2009 rückte aber auch die Verwaltung näher aneinander. So<br />

ist im Frühjahr dieses Jahres das Bauamt von Baruth nach<br />

<strong>Malschwitz</strong> umgezogen. Und noch etwas war 2009, es war<br />

ein Superwahljahr. Die Sachsen mussten fast alles, was es<br />

in unserer Demokratie zu wählen gibt, neu bestimmen. So<br />

bekamen der Bund und das Land jeweils neue Regierungen<br />

und die <strong>Gemeinde</strong> 16 neue <strong>Gemeinde</strong>räte. An dieser Stelle<br />

noch einmal vielen Dank an alle, die sich zur Kandidatur bereiterklärt<br />

haben. Gleichzeitig gilt unser Dank allen Wahlhelfern<br />

für ihre geleistete Arbeit.<br />

Ebenfalls einen Dank an die Feuerwehrkameraden, die im<br />

Ernstfall bereitstehen, um anderen zu helfen und an alle, die<br />

sich ehrenamtlich in Sport- und Kulturvereinen engagieren.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong> wünscht Ihnen allen ein<br />

gesegnetes und erholsames Weihnachtsfest und einen guten<br />

Start in das Jahr 2010.<br />

Matthias Seidel<br />

Bürgermeister<br />

Sprechstunde<br />

<strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

Die zusätzliche Sprechstunde <strong>des</strong> Bürgermeisters am Samstag,<br />

dem 5. Dezember 2009 muss aus terminlichen Gründen<br />

leider entfallen.<br />

Das Pass- und Meldeamt ist an diesem Tag zwischen 9.00<br />

und 11.00 Uhr geöffnet.<br />

Die nächste zusätzliche Sprechstunde <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

findet am Samstag, dem 9. Januar 2010 statt.<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung zum<br />

Jahreswechsel geschlossen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Malschwitz</strong> bleibt mit allen ihren<br />

Einrichtungen vom 24.12.2009 bis 31.12.2009 geschlossen.<br />

Liebe Senioren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong>,


<strong>Malschwitz</strong> - 10 -<br />

Nr. 12/2009<br />

Einladung<br />

zur Seniorenweihnachtsfeier<br />

die traditionelle Weihnachtsfeier für<br />

unsere Senioren findet dieses Jahr am<br />

Samstag, dem 05.12.2009 in der Zeit<br />

von 15.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr im<br />

BUDISSA- Sportzentrum an der Birnenallee<br />

in Kleinbautzen statt. Dazu<br />

möchte ich Sie hiermit recht herzlich<br />

einladen. Neben Glühwein, Kaffee und<br />

Stollen erwartet Sie ein unterhaltsames<br />

Programm.<br />

Bitte bringen Sie für Kaffee und Stollen<br />

ein Kaffeegedeck mit!<br />

Die An -und Abreise wird durch das<br />

Busunternehmen Brade abgesichert.<br />

Abfahrtzeiten:<br />

Briesing 13.20 Uhr<br />

Niedergurig 13.25 Uhr<br />

Doberschütz 13.35 Uhr<br />

Pließkowitz 13.40 Uhr<br />

<strong>Malschwitz</strong> 13.45 Uhr<br />

Gleina 14.05 Uhr<br />

Buchwalde 14.10 Uhr<br />

Dubrauke 14.20 Uhr<br />

Baruth 14.25 Uhr<br />

Brießnitz 14.35 Uhr<br />

Rackel 14.40 Uhr<br />

Cannewitz 14.45 Uhr<br />

Preititz 14.50 Uhr<br />

Bis zum 5. Dezember in Kleinbautzen!<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Matthias Seidel<br />

Info Bauamt<br />

Der Jahresrückblick für 2009 aus der Sicht <strong>des</strong> Bauamtes/Bauhofes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong> wird durch die Maßnahmen aus<br />

dem Konjunkturpaket geprägt. Neben den Bauleistungen der<br />

Fachfirmen mussten vom Bauhof zusätzliche Arbeiten übernommen<br />

werden.<br />

Beim Austausch der Fenster in der Grundschule Baruth wurden<br />

große Anforderungen an das Ein- und Ausräumen der Klassenzimmer<br />

und der Baurenovierung gestellt. Die anschließenden Reinigungsarbeiten<br />

mussten terminlich abgesichert werden.<br />

Mit der Umgestaltung der Heizung im Kindergarten Kleinbautzen,<br />

verbunden mit einer kompletten Außenisolierung, mussten zusätzliche<br />

Schachtarbeiten und Veränderungen im Außenbereich durchgeführt<br />

werden. Mit dem Ersatzneubau eines Sanitärraumes wurde<br />

auch die AW-Leitung neu verlegt und die Räumlichkeit renoviert.<br />

Weitere wichtige Bauvorhaben wurden 2009 im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

<strong>Malschwitz</strong> erledigt.<br />

- Der Hochwasserschutz in Dubrauke und <strong>Malschwitz</strong> durch<br />

die Stabilisierung der Ufermauern<br />

- Fertigstellung der Außenanlage im Kindergarten Baruth<br />

1. Bauabschnitt und die Vorbereitung der neuen Außenfläche<br />

für einen Bolz- und Spielplatz für das Jahr 2010 vorbereitet.<br />

- Die Errichtung eines großen Sandspielplatzes und die Umgestaltung<br />

der Außenanlage mit einem großen Spielhaus im Kindergarten<br />

Kleinbautzen<br />

- Ein Schwerpunkt bildeten die Bushaltestellen, neben den<br />

Renovierungsarbeiten in Niedergurig, Briesing, <strong>Malschwitz</strong>,<br />

Pließkowitz und Kleinbautzen wurden auch die Reparaturen<br />

in Rackel und Cannewitz durchgeführt. Bis zum Jahresende<br />

wird im OT Buchwalde eine neue Wartehalle errichtet.<br />

- 3 Wohnungen in der <strong>Gemeinde</strong> wurden renoviert (2 davon sind<br />

schon vermietet) und in Dubrauke entstand unsere erste biologische<br />

KKA für 3 Wohneinheiten.<br />

- Für die Feuerwehrstandorte Kleinbautzen (Verlegung einer<br />

RW-Leitung) Buchwalde (Einbau eines Fensters, Erneuerung<br />

Dachentwässerung und Teilerneuerung der Außenfassade)<br />

und Rackel (Umzäunung <strong>des</strong> Schlauchtrockenturmes) konnten<br />

Verbesserungen erreicht werden.<br />

Neben den vielen Pflege- und Werterhaltungsmaßnahmen ist die<br />

Unterstützung von Dorf- und Vereinsfesten ein wichtiger Bestandteil<br />

unserer Tätigkeit für die Absicherung <strong>des</strong> gesellschaftlichen<br />

Lebens in den Ortsteilen.<br />

Gleichzeitig möchten wir uns für viele wichtige und kritische Hinweise<br />

unserer Einwohner bedanken.<br />

Viele Dinge konnten erledigt werden, andere offene Fragen werden<br />

für zukünftige Arbeitsaufgaben aufgenommen oder müssen<br />

bei einem größeren Umfang, eingeplant werden.<br />

Biehl<br />

Bauamt<br />

Am Sonntag,<br />

dem 6. Dezember 2009<br />

findet in Baruth auf dem Marktplatz<br />

der<br />

traditionelle Weihnachtsmarkt<br />

statt.<br />

10.00 Uhr Beginn <strong>des</strong> Weihnachtsmarktes<br />

Am Nachmittag<br />

14.00 Uhr Stollenanschnitt durch den Bürgermeister<br />

Im Anschluss vorweihnachtliche Einstimmung durch die<br />

Kindertagesstätte „Eichhörnchen“ Baruth, die Grundschule<br />

und die Posaunenbläser.<br />

Besuch <strong>des</strong> Weihnachtsmannes<br />

Im Angebot sind u. a.:<br />

Spielwaren, Geschenkartikel, Pulsnitzer Pfefferkuchen,<br />

Backwaren, Drogerieartikel, Textilwaren, Imkereiprodukte,<br />

Weine, Räucherfisch, Erscheinungen <strong>des</strong> Lusatia-Verlages<br />

mit Büchern u. Broschüren über die Oberlausitz, Schnitzereien,<br />

Schmuck, Schuhwaren, Töpferwaren<br />

Die Partnergemeinden aus Ungarn, Tschechien und Polen<br />

sind mit lan<strong>des</strong>spezifischen Produkten aus ihrer Heimat<br />

vertreten. z. B.: ungarische Schlachtspezialitäten, ungarische<br />

Weine, Glasartikel und Keramikwaren.<br />

Für das leibliche Wohl ist durch zahlreiche Imbissstände<br />

gesorgt. So werden u. a. Fischsuppe, Fischsemmeln, Bockwurst,<br />

Bratwurst, Kesselgulasch, Wildfleisch, Hausgemachter<br />

Schinken, Kuchen, Stollen sowie verschiedene<br />

Getränke angeboten.<br />

In den ehemaligen Räumen <strong>des</strong> Forstrevieres ist eine<br />

Hobbyausstellung zu bewundern und in der Gärtnerei Graf<br />

ist wieder eine Weihnachtsausstellung anzusehen.


Nr. 12/2009 - 11 -<br />

<strong>Malschwitz</strong><br />

Feuerwehr<br />

Auszeichnungsveranstaltung für<br />

Feuerwehrangehörige<br />

Am 13.11.2009 fand in Bischofswerda die jährliche Auszeichnungsveranstaltung<br />

für Feuerwehrangehörige statt. Die Auszeichnungen<br />

wurden durch den Sächsischen Innenminister, Herrn<br />

Markus Ulbig, vom Landrat, Herrn Harig, dem Kreisbrandmeister,<br />

Herrn Pethran und dem Vorsitzenden <strong>des</strong> Kreisfeuerwehrverban<strong>des</strong>,<br />

Herrn Ulbricht, vorgenommen.<br />

Folgende Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Malschwitz</strong> wurden<br />

ausgezeichnet:<br />

Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band für 40 Jahre aktive Mitgliedschaft<br />

in der Feuerwehr<br />

Waldemar Freitag - OFW Baruth<br />

Werner Ulbricht - FW Rackel<br />

40 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr<br />

Evelin Rudel - OFW <strong>Malschwitz</strong><br />

Ingeburg Neumann - OFW <strong>Malschwitz</strong><br />

Rosemarie Ludwig - OFW <strong>Malschwitz</strong><br />

Reinhard Becker - OFW <strong>Malschwitz</strong><br />

Gottfried Schulze - OFW Baruth<br />

Werner Dunkel - OFW Baruth<br />

Siegfried Vogt - OFW Baruth<br />

Ingried Schupke - FW Buchwalde<br />

Rosemarie Weser - FW Buchwalde<br />

Gisela Hanusch - FW Buchwalde<br />

Gudrun Krüger - FW Gleina<br />

50 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr<br />

Eckhard Bartusch - FW Rackel<br />

Gottfried Hanusch - FW Buchwalde<br />

60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr<br />

Günter Klammt - FW Gleina<br />

Weihnachtsgrüße<br />

Wir danken allen Kameraden unserer Feuerwehren ganz<br />

herzlich für die geleistete Arbeit und Einsatzbereitschaft<br />

im Jahr 2009 und wünschen allen frohe Weihnachten und<br />

ein erfolgreiches Jahr 2010.<br />

Udo Micksch Jörg Spiegel<br />

<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter Stellv. <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter<br />

Ein frohes Fest und alle guten Wünsche für<br />

das neue Jahr allen unseren Mitgliedern,<br />

Sponsoren und Freunden.<br />

Vorstand<br />

WA 34/08<br />

90 x 90 mm<br />

Feuerwehrförderverein<br />

<strong>Malschwitz</strong>/Pließkowitz e. V.<br />

Aus den Schulen und Kindertagesstätten<br />

Einladung zum Weihnachtsliedersingen<br />

der Mittelschule<br />

<strong>Malschwitz</strong> und der<br />

Kreismusikschule Bautzen<br />

Singen und musizieren - unter diesem Motto bereiten die<br />

Schüler der Mittelschule <strong>Malschwitz</strong> und die Kreismusikschule<br />

Bautzen ihr diesjähriges Weihnachtsprogramm vor.<br />

Erleben können Sie diese Konzerte am<br />

Freitag, dem 11. Dezember 2009, um 19.00 Uhr in der<br />

Kirche Baruth und am Sonnabend, dem 12. Dezember<br />

2009, um 18.00 Uhr in der Kirche Kleinbautzen.<br />

Zu diesen besinnlichen Stunden in der Adventszeit sind Sie<br />

recht herzlich eingeladen.<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Die Schüler und Lehrer der Mittelschule <strong>Malschwitz</strong> und<br />

der Kreismusikschule Bautzen


<strong>Malschwitz</strong> - 12 -<br />

Nr. 12/2009<br />

Vereine<br />

Pressemitteilung zur Lokalrassegeflügelausstellung<br />

2009<br />

in Niedergurig<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

am 12. und 13. Dezember 2009 findet die traditionelle Lokalrassegeflügelausstellung<br />

<strong>des</strong> Rassegeflügelzüchtervereins 1878<br />

Bautzen und Umgebung e. V. statt.<br />

Dazu einige Informationen:<br />

Datum: 12. - 13. Dezember 2009<br />

Ort: Turnhalle Niedergurig (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong>)<br />

direkt neben dem Sportplatz an der B 156<br />

Öffnungszeiten: 12.12.2009, 09.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />

13.12.2009, 09.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />

• Ausgestellt werden über 500 Tiere in einer tollen Rassevielfalt,<br />

von Wassergeflügel bis zu sehr seltenen Hühner- und Taubenrassen.<br />

• Große Tombola mit attraktiven Preisen und hohen Gewinnchancen<br />

• Super Atmosphäre bei bester gastronomischer Betreuung<br />

• Alle Interessenten aus nah und fern sind herzlich willkommen<br />

Günstige Fototermine:<br />

09.12.2009 Einsetzen der Tiere durch die Züchter<br />

10.12.2009 Bewertung der Tiere durch die Zuchtrichter<br />

11.12.2009 Schulklassen/Kitas besichtigen die Ausstellung exklusiv<br />

ab 9.00 Uhr<br />

Veranstalter: Rassegeflügelzüchterverein 1878 Bautzen und Umgebung<br />

e. V.<br />

Baruther SV 90 - Kegeln<br />

Die Abteilung Kegeln <strong>des</strong> Baruther SV 90 führte am 18.11.2009<br />

zu 2. Mal ein „Kegeln für jedermann“ durch. Auch in diesem Jahr<br />

waren der Sieg und die Platzierungen hart umkämpft. Mit über<br />

100 Starts gingen Keglerinnen und Kegler in 6 Kategorien an den<br />

Start. In der Kategorie Kinder U-14 siegte Lucas Strauch vom KV<br />

Bautzen 1951 mit sehr guten 230 Kegeln.<br />

Bei den Jugendlichen U-18 erspielte mit 232 Kegeln Tom Mersiowsky<br />

vom Baruther SV 90 sich den Sieg. Damit wurde er auch<br />

bester Starter im Nachwuchsbereich und konnte den erstmals<br />

vergebenen Hauptpreis im Nachwuchs erringen.<br />

Die Kategorien bei den Damen und Herren wurden in aktive und<br />

Freizeit-Keglerinnen und Kegler unterteilt.<br />

Bei den Damen der Kategorie Freizeit ging der Sieg mit 223 Kegeln<br />

an Vera Scholze vom Baruther SV 90. Mit 241 Kegeln erspielte<br />

sich den Sieg Peggy Riedel vom MSV Bautzen 04 in der Kategorie<br />

Damen aktiv.<br />

Vera Scholze - rechts im Bild<br />

1. Platz bei den Damen/Freizeitkegeln<br />

In der Kategorie Herren Freizeit wurde Thomas Heinisch (Neukirch)<br />

mit 226 Kegeln Sieger.<br />

Hart umkämpft ging es bei den aktiven Keglern um den Sieg. Mit<br />

251 Kegeln erspielte sich Karsten Bergel vom SV Feuerfest Wetro<br />

vor den vorjährigen Sieger Jürgen Ullrich, der 249 Kegel erspielte<br />

sich den Sieg. Mit diesem Resultat wurde Karsten Bergel bester<br />

Kegler beim „Kegeln für jedermann“ und gewann den Hauptpreis<br />

einen Rundflug über die Oberlausitz! Das dieser Tag ein<br />

Erlebnis für alle Keglerinnen und Kegler wurde ob jung oder alt,<br />

ist vor allem den Sportkameraden Wolf-Dietrich Kühne - Bahnwart,<br />

den Mann an der Technik Ralf Pursche und als Cheforganisator<br />

Sven Mersiowsky und natürlich unseren Sponsoren zu<br />

verdanken.<br />

Die Abteilung Kegeln <strong>des</strong> Baruther SV 90 möchte sich an dieser<br />

Stelle noch einmal bei den genannten Sportkameraden und nachfolgend<br />

aufgeführten Sponsoren recht herzlich für die großzügige<br />

Unterstützung bedanken.<br />

Nissan-Autohaus Nitschke, Baugeschäft Pursche, Sport-Staude,<br />

Gärtnerei Graf, Elektro-Trompler & Beier, Zahnärztin V.-S.<br />

Michel, Sportlerheim Baruth Herbert Schulze, Haar-Scharf<br />

Claudia Kriedel, Kosmetik-Studio Kathrin, Dipl.-Landwirt<br />

Friedrich Hesse, Creaton-AG Guttau, Vermessungsbüro-Kurtze,<br />

Baugeschäft Niederkaina, Wüstenrot-Ralf Müller, Klauenpflege<br />

Gräubig, Merce<strong>des</strong>-Benz TG-Autohandels GmbH<br />

Bautzen-Axel Klatt, Lebens- u. Getränkemittel Schneider,<br />

Elektrotechnik Jokuff, Heizung & Sanitär Jürgen Gärtner.<br />

Wir Keglerinnen und Kegler hoffen natürlich auch weiterhin auf<br />

die Unterstützung damit es im nächsten Jahr wieder ein „Kegeln<br />

für jedermann“ geben kann.<br />

Frank Noatschk<br />

Abteilungsleiter Kegeln<br />

Spieler, Trainer und Betreuer<br />

der Nachwuchsmannschaften<br />

der D-, E- und F-Junioren der<br />

Spg. <strong>Malschwitz</strong>/Kleinbautzen<br />

WA 33/08<br />

bedanken sich bei Eltern,<br />

80 x 90 mm<br />

Sponsoren und Freunden für<br />

die vielfältige Unterstützung im<br />

Spieljahr 2009 und wünschen<br />

allen ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />

und einen guten<br />

Rutsch ins neue Jahr.<br />

Baruther Sportverein<br />

90 e. V.<br />

Weihnachts- und<br />

Neujahrsgrüße<br />

Der Baruther Sportverein 90 e. V.<br />

wünscht allen seinen Mitgliedern,<br />

Freunden, Fans und Sponsoren<br />

ein frohes Weihnachtsfest und ein<br />

erfolgreiches Jahr 2010.<br />

Der Vorstand


Nr. 12/2009 - 13 -<br />

<strong>Malschwitz</strong><br />

SV Traktor <strong>Malschwitz</strong> e. V.<br />

Jugendabteilung Fußball<br />

Erfolgreiche Hinrunde<br />

Nach einem 4 : 2-Heimsieg im letzten Spiel der Hinrunde gegen<br />

die bis dahin punktgleiche Mannschaft <strong>des</strong> SV Bautzen erreichten<br />

die D-Junioren der Spg. <strong>Malschwitz</strong>/Kleinbautzen nach<br />

Abschluss der Hinrunde der Kreismeisterschaft in der Staffel 1<br />

der Kreisklasse mit 9 Siegen, 1 Remis und 1 Niederlage mit 28<br />

Punkten und 71 : 11 Toren den 1. Tabellenplatz.<br />

Wir wünschen der Mannschaft bei der Spielen der Rückrunde viel<br />

Erfolg.<br />

Zum Erfolg beigetragen haben:<br />

Marcus Brumme; Felix Seiler; Andreas Mieth; Paul Christoph;<br />

Simon Körner; Hannes Brachvogel; Paul Jockusch; Gregor<br />

Liebsch; Valentin Hänel; Markus Rudolph; Maximilian Jurack;<br />

Janis Schwurack; Tim Kühnel.<br />

Bedanken möchte sich die Mannschaft und die Offiziellen bei<br />

Herrn Gerber, Budissa Agraprodukte Preititz/Kleinbautzen GmbH,<br />

sowie bei Herrn Herrmann, Fa. Metzen Sonderposten, für die<br />

Unterstützung im Spieljahr.<br />

Mit sportlichen Grüßen<br />

Wolf Carsten Löbel<br />

Abteilungsleiter Fußball<br />

Meisterrunde erreicht<br />

Die Mannschaft der E-Junioren der Spg. <strong>Malschwitz</strong>/Kleinbautzen<br />

erreichte in der Vorrunde um die Kreismeisterschaft<br />

in der Staffel 1 der Kreisklasse mit 8 Siegen und 2 Niederlagen<br />

mit 24 Punkten und 122 : 32 Toren den 3. Tabellenplatz.<br />

Mit dieser Platzierung qualifizierte sich die Mannschaft um Kapitän<br />

Maximilian Jurack für die Meisterunde der Kreismeisterschaft<br />

im Spieljahr 2009/2010.<br />

Ab Monat März 2010 spielt das Team in acht Spielen mit den<br />

jeweils drei erstplatzierten Mannschaften der Vorrundenstaffeln<br />

1 - 3 um den Kreismeistertitel.<br />

Wir wünschen der Mannschaft viel Erfolg.<br />

Zum Erfolg beigetragen haben<br />

Maximilian Jurack; Florian Kern; Anton Auras; Daniel Kschischan;<br />

Augustin Hennersdorf; Janis Schwurack; Paul Jockusch; Benedict<br />

Werisch; Morris Bothe; Markus Rudolph; Fabian Kießetz<br />

Dank gebührt Herrn Weber von der AG BAG Budissa Agroservice<br />

GmbH und bei Herrn Schwurack, Autoservice - Toralf<br />

Schwurack - KFZ-Meisterbetrieb, für die großzügige Unterstützung<br />

<strong>des</strong> E-Juniorenteams.<br />

Mit sportlichen Grüßen<br />

Wolf Carsten Löbel<br />

Abteilungsleiter Fußball<br />

Ungeschlagen Staffelsieger<br />

Durch einen 7 : 2-Sieg im letzten Spiel beim FSV Budissa Bautzen<br />

2. erreichte die Mannschaft der F-Junioren der Spg. <strong>Malschwitz</strong>/Kleinbautzen<br />

in der Vorrunde um die Kreismeisterschaft<br />

in der Staffel 1 der Kreisklasse ungeschlagen mit 24 Punkten<br />

und 95 : 15 Toren den 1. Tabellenplatz.<br />

Mit dieser Platzierung qualifizierte sich die Mannschaft um Kapitän<br />

Fabian Kießetz für die Meisterrunde der Kreismeisterschaft<br />

im Spieljahr 2009/2010.<br />

Ab Monat März 2010 spielt das Team in acht Spielen mit den<br />

jeweils drei erstplatzierten Mannschaften der Vorrundenstaffeln<br />

1 - 3 um den Kreismeistertitel bzw. um die Plätze 2 bis 9. Wir wünschen<br />

der Mannschaft viel Erfolg.<br />

Zum Erfolg beigetragen haben:<br />

Moritz Hammerich; Max Rother; Sven Kirschky; Chris Hupka;<br />

Christian Noack; Fabian Kießetz; Steve Püschel; Cedric Funke;<br />

Max Dittrich; Louis Winter; Tobias Berg<br />

Dank gebührt ebenso dem Veranstaltungsmanagement<br />

Vema.TV von Jörg Kaspar, dass durch finanzielle und materielle<br />

Unterstützung <strong>des</strong> Trainings- und Wettkampfsytems<br />

zum Erfolg beigetragen hat.<br />

Mit sportlichen Grüßen<br />

Wolf Carsten Löbel<br />

Abteilungsleiter Fußball<br />

An alle Mitglieder<br />

<strong>des</strong> Seniorenclubs<br />

<strong>Malschwitz</strong>/Pließkowitz e. V.<br />

Der Vorstand <strong>des</strong> Seniorenclubs wünscht allen seinen Mitgliedern<br />

und deren Angehörigen eine schöne Adventszeit und ein<br />

friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest, verbunden mit den<br />

besten Wünschen für das Jahr 2010.<br />

Wir möchten den Vereinen und Personen danken, die uns in diesem<br />

Jahr unterstützten, und wir wünschen uns auch für das kommande<br />

Jahr eine gute Zusammenarbeit.<br />

Der Vorstand<br />

Volkssolidarität Kreisverband<br />

Bautzen e. V.<br />

Ortsgruppe Kleinbautzen<br />

Einladung<br />

für<br />

Mittwoch, 9. Dezember 2009<br />

um 14.00 Uhr<br />

zur jährlichen Weihnachtsfeier im Schirachhaus<br />

in Kleinbautzen. Freuen wir uns auf einen gemütlichen<br />

Nachmittag bei Naschereien und ...! Die Kinder<br />

vom Bienenhäusel wollen mit einer kleinen Darbietung<br />

auf die Weihnachtszeit einstimmen. Teilnehmende Gäste<br />

aus Kleinbautzen und Preititz sind herzlich willkommen.<br />

Anmeldungen bis 08.12.09 unter Telefon 3 53 99 sind erwünscht.<br />

Vorschau: Januar 2010 Vogelhochzeit<br />

Ihre Ortsgruppe der VS<br />

Danke unseren Sponsoren!<br />

Am 25.10.2009 veranstaltete der Nachwuchs der „Horkenhacker<br />

Dubrauke“ ein Fußballturnier. Zu diesem Anlass wurden durch die<br />

Sponsoren die neuen Trikots überreicht.<br />

Unser Dank für die langjährige Unterstützung gilt den Firmen<br />

Elektro-Flaton, Dubrauke; Schneider-Transporte, Kleinsaubernitz;<br />

Koban und Amzenhoff, Heizung - Sanitär, Briesing; Tischlermeister<br />

Alexander Stübner, Baruth; Landwirt Friedrich Hesse, Dubrauke<br />

Wir wünschen allen Sponsoren und Freunden ein frohes<br />

Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2010.<br />

Horkenhacker Dubrauke<br />

November 2009


<strong>Malschwitz</strong> - 14 -<br />

Nr. 12/2009<br />

Kabelfernsehen Baruth e. V.<br />

Allen Mitgliedern ein frohes Fest!<br />

Der Vorstand <strong>des</strong> „Kabelfernsehen Baruth e. V.“<br />

wünscht allen seinen Mitgliedern ein<br />

frohes und gesun<strong>des</strong> Weihnachtsfest!<br />

Besonders wünschen wir allen gesunde und friedvolle<br />

Feiertage und die Erfüllung recht vieler Wünsche.<br />

Für das neue Jahr möchten wir Ihnen stete<br />

Gesundheit, Wohlergehen und viel Freude wünschen. Ja und das<br />

besonders beim Fernsehen oder Radiohören über unsere Kanäle.<br />

Denen, die noch immer einen Arbeitsplatz als sehnlichsten Wunsch<br />

haben, der sollte in diesem Jahr in Erfüllung gehen.<br />

Wir sind auch 2010 bemüht, unsere Störungsquote weiter zu senken<br />

und dem technischen Fortschritt auf dem Gebiete der Übertragungstechnik<br />

auch in Zukunft folgen zu können.<br />

Es grüßt Sie recht herzlich<br />

der Vorstand<br />

Krenz<br />

Vorsitzender<br />

Skat war das Thema<br />

<strong>des</strong> Abends<br />

Am Freitag, dem 20.11.2009, fand im Sportlerheim<br />

wieder das traditionelle Sportlerheim-<br />

Skatturnier statt. Wenn auch die Beteiligung unter den Erwartungen<br />

lag, so war es dennoch ein interessanter, wenn nicht gar<br />

ein spannender Abend für die Teilnehmer zwischen Ebendörfel<br />

und Milkel. Herausragende Spiele, wie Grand ouverd oder Ä.<br />

waren leider nicht zu verkünden, doch Spaß hat es jedem Teilnehmer<br />

gebracht.<br />

Im Ergebnis standen dann folgende Preisträger fest:<br />

1. Platz Horst Schmeißer aus Bautzen mit 1.440 Pkt.<br />

2. Platz Jens Greulich aus Rackel mit 1.306 Pkt.<br />

3. Platz Frank Rohrmann aus Cannewitz mit 1.304 Pkt.<br />

4. Platz Hartmut Rohrmann aus Cannewitz mit 1.291 Pkt.<br />

Alles in allem ein recht knappes Ergebnis.<br />

Wir gratulieren allen Platzierten, so auch dem namenlosen Letzten,<br />

der sein persönliches Skatblatt entgegennehmen konnte. Die<br />

Preise wurden von den Veranstaltern, dem Baruther Dorf- und<br />

Heimatverein, dem Sportlerheim Baruth und dem Wein- und Sektgut<br />

Günther Clüsserath Trittenheim zur Verfügung gestellt.<br />

Wir Teilnehmer danken den Organisatoren und besonders dem<br />

Turnierleiter Friedemar Sauer recht herzlich.<br />

Übrigens das nächste Turnier findet<br />

am Freitag, dem 5. März 2010, im Sportlerheim Baruth<br />

statt. Wir würden uns freuen, wenn vielleicht noch mehr Interesse<br />

an diesem kleinen Turnier zeigen würden.<br />

Baruther Dorf- und Heimatverein e. V.<br />

Ein Dankeschön den Bläsern!<br />

Eine besondere Überraschung gaben die Bläserinnen und Bläser<br />

<strong>des</strong> Posaunenchores der Baruther Kirche am sog. Toten- oder<br />

Ewigkeitssonntag. Nach dem, wieder sehr gut besuchten, Gottesdienst<br />

begleiteten sie die vielen Friedhofsbesucher auf den<br />

Gottesacker und gaben hier ein kleines Konzert. Diese Idee fanden<br />

viele Besucher als sehr gelungen und eine wohltuende Athmosphäre<br />

an einem solchen Tage, wo man der Verstorbenen<br />

gedenkt. Für diesen Einsatz möchten wir Ihnen recht herzlich danken<br />

und den Wunsch aussprechen, dass diese Initiative eine kleine<br />

Tradition werden möge.<br />

Besonders schätze ich die Feststellung, dass es dem Posaunenchor<br />

gelungen ist, recht viele junge Bläser zu gewinnen und<br />

sie in ihre Reihen zu integrieren. Weiter so!<br />

Euch liebe junge Freunde wünsche ich auch weiterhin viel Freude<br />

und Erfolg bei eurem schönen Hobby.<br />

Frohe Weihnacht<br />

wünscht der „Baruther Dorf- und<br />

Heimatverein e. V.“<br />

Allen Mitgliedern und Freunden <strong>des</strong> „Baruther Dorfund<br />

Heimatvereins e. V“ wünscht der Vorstand eine<br />

schöne fröhliche Adventszeit und ein gesegnetes<br />

Weihnachtsfest. Dabei sollte der Weihnachtsmann auch keines<br />

der vielen Wünsche übersehen oder vergessen haben.<br />

Den Kranken wünschen wir besonders Linderung ihrer Leiden<br />

und baldige Genesung und dazu schöne Stunden zum Fest der<br />

Feste eines jeden Jahres.<br />

Mit herzlichen Grüßen<br />

Der Vorstand<br />

<strong>des</strong> „Baruther Dorf- und Heimatvereins e. V.“<br />

Verschiedenes<br />

Friedhofsgebührenordnung<br />

für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde<br />

Baruth im Ev.-Luth. Kirchspiel Gröditz<br />

vom 30.10.2008<br />

Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe<br />

a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.- Luth. Lan<strong>des</strong>kirche<br />

Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Seite<br />

A 33) in der aktuellen Fassung hat der Kirchenvorstand <strong>des</strong> Ev.-<br />

Luth. Kirchspiels Gröditz für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde<br />

in Baruth am 30.10.2008 die folgende Gebührenordnung<br />

beschlossen;<br />

Friedhofsgebührenordnung<br />

§ 1<br />

Gebührenpflicht<br />

Für die Benutzung <strong>des</strong> Friedhofes der Kirchgemeinde und seiner<br />

Bestattungseinrichtungen sowie für weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung<br />

werden nach Maßgabe dieser Ordnung Gebühren<br />

erhoben.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

Zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist der Nutzungsberechtigte<br />

oder die Person, in deren Auftrag der Friedhof oder die<br />

Bestattungseinrichtungen benutzt werden. Ist eine Personenmehrheit<br />

Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als<br />

Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Fälligkeit und Einziehung der Gebühren<br />

(1) Die Gebühren sind im Voraus, spätestens jedoch bei Inanspruchnahme<br />

der Leistungen an die Friedhofskasse zu entrichten.<br />

(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten<br />

können Bestattungen nicht verlangt werden.<br />

(3) Über Widersprüche gegen die Gebührenerhebung nach dieser<br />

Ordnung entscheidet das Leitungsorgan <strong>des</strong> Friedhofsträgers.<br />

(4) Die Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren<br />

nach den staatlichen Bestimmungen.


Nr. 12/2009 - 15 -<br />

<strong>Malschwitz</strong><br />

§ 4<br />

Stundung und Erlass von Gebühren<br />

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen<br />

persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie teilweise<br />

oder ganz erlassen werden.<br />

§ 5<br />

Gebührentarif<br />

1 Nutzungsgebühren<br />

1. Reihengrabstätten<br />

1.1 Sargbestattung<br />

1.1.1 Verstorbene bis 5 Jahre 250,00 €<br />

Ruhezeit 20 Jahre<br />

1.1.2. Verstorbene über 5 Jahre<br />

Ruhezeit 25 Jahre 312,50 €<br />

1.2 Urnenbeisetzung<br />

Ruhezeit 25 Jahre 312,50 €<br />

2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 25 Jahre)<br />

2.1 Sargbestattung<br />

2.1.1 Einzelstelle 600,00 €<br />

2.1.2 Doppelstelle 1.200,00 €<br />

2.2 Urnenbestattung<br />

2.2.1 Einzelstelle 600,00 €<br />

2.2.1 Doppelstelle 1.200,00 €<br />

2.3 Gebühr für eine Verlängerung <strong>des</strong> Nutzungsrechtes an<br />

einer Wahlgrabstätte für Sarg- oder Urnenbestattungen<br />

(Verlängerungsgebühr) pro Jahr und Grablager 24,00 €<br />

II. Friedhofsunterhaltungsgebühr<br />

Von allen Nutzungsberechtigten wird eine Friedhofsunterhaltungsgebühr<br />

von 18,00 € je Grablager und Jahr erhoben. Die<br />

Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich im Voraus bis zum<br />

30.06. fällig.<br />

III. Bestattungs- und Beisetzungsgebühren<br />

1. Sargbestattungen<br />

1.1 Verstorbene bis 12 Jahre 229,00 €<br />

1.2. Verstorbene über 12 Jahre 383,00 €<br />

2. Urnenbeisetzungen 163,00 €<br />

IV. Genehmigungsgebühr für Grabmale<br />

Die Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung<br />

eines Grabmals beträgt 20,24 €.<br />

V. Gebühr für die Erstellung von Berechtigungskarten für<br />

Gewerbetreibende<br />

Die Gebühr für die Erteilung einer Berechtigungskarte für einen<br />

Gewerbetreibenden beträgt für zwei Jahre 20,24 €.<br />

VI. Sonstige Gebühren<br />

1. Überlassung eines Exemplars bzw. Auszuges der Friedhofsordnung<br />

5,00 €<br />

2. Zweitausfertigungen von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung<br />

10,00 €<br />

3. Umschreibung von Nutzungsrechten 20,24 €<br />

§ 6<br />

Besondere zusätzliche Leistungen<br />

Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht<br />

vorgesehen sind, setzt die Friedhofsverwaltung die zu zahlende<br />

Gebühr nach dem tatsächlichen Arbeits- und Materialaufwand<br />

fest.<br />

§ 7<br />

Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong><br />

(1) Die Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu<br />

bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen <strong>Bekanntmachung</strong>.<br />

(2) Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong>en erfolgen im vollen Wortlaut im<br />

Spreeauen-Bote der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Malschwitz</strong>.<br />

(3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung<br />

liegt zur Einsichtnahme beim Ev.- Luth. Pfarramt Baruth aus.<br />

(4) Außerdem können die Friedhofsgebührenordnung und alle<br />

Änderungen zusätzlich durch Aushang und Abkündigung bekannt<br />

gemacht werden.<br />

§ 8<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle ihre Änderungen<br />

treten jeweils nach der Bestätigung durch das Regionalkirchenamt<br />

Dresden am Tage nach der Veröffentlichung, frühestens<br />

jedoch am 1. Januar 2009 in Kraft.<br />

(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die<br />

Friedhofsgebührenordnung vom 01.01.2002 außer Kraft.<br />

Baruth, den 30.10.2008<br />

Der Kirchenvorstand <strong>des</strong> Ev.-Luth. Kirchspiels Gröditz<br />

(Vorsitzender)<br />

(stellv. Vorsitzender)<br />

Bestätigung durch das Regionalkirchenamt Dresden am 26. Mai 2009<br />

regional informiert<br />

Heimat- und Bürgerzeitungen –<br />

hier steckt Ihre Heimat drin.<br />

www.wittich.de


<strong>Malschwitz</strong> - 16 -<br />

Nr. 12/2009<br />

Jubilare<br />

DDeenn GGeebbuurrttssttaaggsskkiinnddeerrnn ddeerr GGeemmeeiinnddee<br />

MMaallsscchhwwiittzz iimm MMoonnaatt DDeezzeemmbbeerr ddiiee<br />

hheerrzzlliicchhsstteenn GGllüücckkwwüünnsscchhee vveerrbbuunnddeenn<br />

mmiitt GGeessuunnddhheeiitt GGllüücckk uunndd SScchhaaffffeennss-kkrraafftt<br />

Baruth<br />

Frau Gertrud Hanke am 01.12. zum 88. Geburtstag<br />

Herrn Willibald Sossna am 02.12. zum 81. Geburtstag<br />

Frau Christa Kleemann am 07.12. zum 74. Geburtstag<br />

Herrn Franz Klein am 15.12. zum 76. Geburtstag<br />

Frau Eleonore Putzig am 20.12. zum 72. Geburtstag<br />

Frau Christine Graf am 22.12. zum 71. Geburtstag<br />

Frau Annelies Jenke am 23.12. zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Manfred Noatschk am 28.12. zum 82. Geburtstag<br />

Briesing<br />

Herrn Martin Kaltschmidt am 22.12. zum 84. Geburtstag<br />

Brießnitz<br />

Herrn Konrad Kratzsch am 10.12. zum 71. Geburtstag<br />

Cannewitz<br />

Herrn Christian Hensel am 14.12. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Margarete Junker am 18.12. zum 89. Geburtstag<br />

Doberschütz<br />

Frau Waltraud Glausch am 09.12. zum 76. Geburtstag<br />

Dubrauke<br />

Herrn Siegfried Dutschke am 28.12. zum 71. Geburtstag<br />

Gleina<br />

Frau Margarete Kottwitz am 02.12. zum 70. Geburtstag<br />

Frau Erika Fritsche am 09.12. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Werner Kottwitz am 25.12. zum 73. Geburtstag<br />

Kleinbautzen<br />

Frau Erika Bämsch am 17.12. zum 78. Geburtstag<br />

Herrn Gerhard Brendler am 24.12. zum 80. Geburtstag<br />

Frau Gerda Sorge am 26.12. zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Gerhard Kretschmer am 29.12. zum 75. Geburtstag<br />

<strong>Malschwitz</strong><br />

Frau Charlotte Swakon am 03.12. zum 81. Geburtstag<br />

Herrn Herbert Gruhl am 03.12. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Thea Kopp am 03.12. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Winfried Becker am 08.12. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Christa Trittmacher am 11.12. zum 70. Geburtstag<br />

Frau Margot Todtke am 14.12. zum 75. Geburtstag<br />

Herrn Werner Dornig am 15.12. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Waltraud Preuß am 15.12. zum 75. Geburtstag<br />

Herrn Günter Schwurack am 21.12. zum 72. Geburtstag<br />

Frau Irene Kulke am 26.12. zum 74. Geburtstag<br />

Frau Ursula Poetzsch am 30.12. zum 84. Geburtstag<br />

Niedergurig<br />

Herrn Hans Pfeiffer am 05.12. zum 75. Geburtstag<br />

Herrn Christian Koernig am 13.12. zum 70. Geburtstag<br />

Herrn Horst Funke am 25.12. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Helmut Wenzel am 27.12. zum 89. Geburtstag<br />

Herrn Fritz Hein am 29.12. zum 77. Geburtstag<br />

Frau Frieda Körnig am 30.12. zum 85. Geburtstag<br />

Pließkowitz<br />

Frau Margaraete Sojka am 06.12. zum 78. Geburtstag<br />

Herrn Martin Kieschnick am 23.12. zum 81. Geburtstag<br />

Preititz<br />

Herrn Werner Kiesewetter am 11.12. zum 78. Geburtstag<br />

Frau Johanna Schneider am 11.12. zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Kurt Lattke am 12.12. zum 85. Geburtstag<br />

Herrn Ernst Kubitz am 13.12. zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Kurt Kalich am 29.12. zum 81. Geburtstag<br />

Rackel<br />

Frau Elfriede Günther am 12.12. zum 81. Geburtstag


Nr. 12/2009 - 17 -<br />

<strong>Malschwitz</strong><br />

Jahresrückblick 2009<br />

Unsere <strong>Gemeinde</strong> kann auf ein erfolgreiches Jahr 2009<br />

zurückblicken, in dem viele Investitionen realisiert oder begonnen<br />

werden konnten.<br />

Durch die Wirtschaftskrise gab es zunächst keine günstigen<br />

Prognosen. Der positive Aspekt dabei war aber die Auflage<br />

<strong>des</strong> Konjunkturpaketes der Bun<strong>des</strong>regierung. Dadurch war<br />

es den Kommunen möglich, kurzfristig Investitionen vorzubereiten<br />

und durchzuführen. Erstmals gab es auch eine erhöhte<br />

Förderung für das Feuerwehrwesen.<br />

In die Grundschule Guttau konnten wir ca. 130 T€ investieren.<br />

Damit konnte der Keller ausgebaut und für Arbeitsgemeinschaften<br />

genutzt werden. Des Weiteren konnten wir die<br />

Fenster auswechseln und den Neubau wärmetechnisch sanieren.<br />

Auch Renovierungsmaßnahmen wurden realisiert. Da wir<br />

rechtzeitig reagierten, konnten die Klassenzimmer zum Schuljahresbeginn<br />

eingeweiht werden.<br />

Hauptbetätigungsfeld war die Feuerwehr. In Guttau beginnt<br />

der Bau <strong>des</strong> neuen Gerätehauses planmäßig mit einem Investitionsaufwand<br />

von ca. 300 T€. Die Gewerke Rohbau, Zimmerei,<br />

Dachdecker, Elektroinstallation, Tischlerei, Innenputz<br />

und Sanitär wurden vergeben und planmäßig realisiert.<br />

Das neue Feuerwehrfahrzeug für Neudorf wurde bestellt und<br />

wird Mitte 2010 geliefert.<br />

In Kleinsaubernitz wurde im ersten Bauabschnitt die Erschließung<br />

<strong>des</strong> Bungalowstandortes am Südufer vorgenommen,<br />

in dem Trinkwasserleitungen verlegt und die Straße neu errichtet<br />

werden konnten. Es entstanden 7 neue Parzellen, die im<br />

nächsten Jahr veräußert werden sollen.<br />

Eine Wohnung sanierten wir Anfang <strong>des</strong> Jahres in der Bautzener<br />

Straße 23. Eine größere Reparatur war an der Baruther<br />

Straße notwendig. Hier musste die Regenwasserleitung<br />

komplett erneuert werden.<br />

Straßenbaumaßnahmen führte das Landratsamt zwischen<br />

Guttau und Lömischau durch und in Lieske wird sich die<br />

Sanierung der B 156 noch bis nächstes Jahr hinziehen.<br />

Das Jahr 2009 war auch das Superjahr der Wahlen. Besonders<br />

wichtig war für uns die <strong>Gemeinde</strong>- und Ortschaftsratswahl.<br />

Die gewählten Vertreter sind seit August im Amt und<br />

leisten eine gute Arbeit.<br />

Ich bedanke mich bei allen, die diese Entwicklung mit unterstützten,<br />

insbesondere bei allen gewählten Vertretern, den<br />

Vereinen und natürlich bei allen Firmen, mit denen uns eine<br />

angenehme Zusammenarbeit verband.<br />

Ein besonderer Dank gilt der Verwaltung in <strong>Malschwitz</strong>, die<br />

stets bemüht ist alle anfallenden Arbeiten zur Zufriedenheit<br />

der Mitgliedsgemeinden zu erfüllen.<br />

Skomudek<br />

Bürgermeister<br />

Achtung - Änderung<br />

Seniorenweihnachtsfeier in<br />

Kleinsaubernitz<br />

Aus technischen Gründen muss die Seniorenweihnachtsfeier<br />

in Kleinsaubernitz auf<br />

Dienstag, den 8. Dezember 2009, 15.00 Uhr<br />

verschoben werden.<br />

Folgende Busabfahrtszeiten sind geplant:<br />

14.30 Uhr Brösa, Dorfplatz<br />

14.35 Uhr Guttau, Haltestelle Schule<br />

14.40 Uhr Lömischau, Bushaltestelle<br />

14.45 Uhr Wartha, Bushaltestelle Kleinsaubernitz<br />

Skomudek, Bürgermeister<br />

Die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong><br />

bedankt sich<br />

Allen Kameradinnen und Kameraden sowie<br />

ihren Angehörigen wünschen wir ein frohes<br />

Weihnachtsfest, besinnliche Feiertage und<br />

ein glückliches Jahr 2010.<br />

Wir bedanken uns bei allen Kameradinnen und Kameraden für<br />

ihren aktiven Einsatz zum Allgemeinwohl, bei den passiven Kameraden<br />

für die Traditionspflege, bei den Angehörigen für ihr gezeigtes<br />

Verständnis und bei allen, die uns unterstützten, für ihre Hilfe.<br />

Mit kameradschaftlichem Gruß<br />

Bürgermeister<br />

Wehrleiter<br />

Ortswehrleiter<br />

Auszeichnungsveranstaltung<br />

Am 13.11.2009 fand im Kulturhaus Bischofswerda die Auszeichnungs-<br />

und Dankeschönveranstaltung von Kameradinnen und<br />

Kameraden für langjährige Treue in der Feuerwehr statt.<br />

Die Glückwünsche überbrachten der Staatssekretär <strong>des</strong> Landtages,<br />

der Landrat <strong>des</strong> Kreises Bautzen, der Vorsitzende <strong>des</strong> KFV<br />

Bautzen sowie der Kreisbrandmeister.<br />

Von der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr Guttau erhielten die Kameraden<br />

Kurt Basche - OF Guttau<br />

Gottfried Hanske - OF Guttau<br />

Herbert Krause - OF Neudorf/Halbendorf<br />

das Feuerwehrehrenkreuz für 60 Jahre Zugehörigkeit zur Feuerwehr.<br />

Die Kameraden<br />

Gerhard Zaunick - OF Guttau<br />

Christian Kranz - OF Guttau<br />

Fritz Teutscher - OF Neudorf/Halbendorf<br />

konnten für 50 Jahre Zugehörigkeit ihre Ehrenkreuze anstecken.


<strong>Malschwitz</strong> - 18 -<br />

Nr. 12/2009<br />

Das Ehrenkreuz für 40 Jahre Mitgliedschaft in der Freiwilligen<br />

Feuewehr erhielten die Kameradinnen<br />

Margitte Koban - OF Guttau<br />

Ruth Pietke - OF Guttau<br />

Brundhilde Streich - OF Guttau<br />

Gerda Liepelt - OF Guttau<br />

Erika Neitsch - OF Guttau<br />

Erika Hanske - OF Guttau<br />

Für 40 Jahre aktive Mitgliedschaft in der Feuerwehr wurden die<br />

Kameraden<br />

Willfried Laube - OF Kleinsaubernitz<br />

Heinz Liepelt - OF Guttau<br />

Lothar Noack - OF Guttau<br />

mit dem Ehrenkreuz in Gold geehrt.<br />

Feuerwehrförderverein<br />

Guttau/Brösa e. V.<br />

Die Jahreshauptversammlung mit Wahl <strong>des</strong><br />

neuen Vorstan<strong>des</strong> <strong>des</strong> Feuerwehrfördervereins<br />

Guttau/Brösa e. V.<br />

findet am Freitag, dem 15.01.2010, um 19.30 Uhr,<br />

in den Vereinsräumen in Guttau statt.<br />

Vorläufige Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Bekanntgabe u. Bestätigung der Tagesordnung<br />

3. Rechenschaftsbericht<br />

4. Bericht Kassenprüfung<br />

6. Diskussion<br />

7. Entlastung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />

8. Wahl <strong>des</strong> neuen Vorstan<strong>des</strong><br />

9. Bekanntgabe <strong>des</strong> Wahlergebnisses<br />

10. Schlusswort<br />

Danach kleiner Imbiss.<br />

Wahlvorschläge für den Vorstand (auch eigene Kandidatur) sind<br />

bis zum 14.01.2009 bei der Vorstandsvorsitzenden Heike Kusche<br />

schriftlich einzureichen bzw. am 15.01.2009 während der Jahreshauptversammlung<br />

vor der Wahlhandlung bekannt zu machen.<br />

Der Vorstand <strong>des</strong> Feuerwehrfördervereins Guttau/Brösa e. V.<br />

Information <strong>des</strong> Landratsamtes<br />

Bautzen<br />

Änderungen im Tourenplan der Abfallentsorgung<br />

im Jahr 2010<br />

Änderung 2010: Die Entsorgungstermine der gelben Tonne sowie<br />

blauen Papiertonne wurden auf mehrere Touren aufgeteilt.<br />

Nachfolgend geben wir Ihnen den Tourenplan 2010 bekannt, wie<br />

er auch im Abfallkalender und Internet in der 51. KW veröffentlicht<br />

wird.<br />

13. <strong>Gemeinde</strong> Guttau / Gmejna Hu´cina:<br />

RM/Bio: 12.01./26.01./09.02./23.02./09.03./23.03./06.04./<br />

20.04./04.05./18.05./01.06./15.06./29.06./13.07./<br />

27.07./10.08./24.08./07.09./21.09./05.10./19.10./<br />

02.11./16.11./30.11./14.12./28.12.<br />

DSD: 13.01./10.02./10.03./07.04./05.05./02.06./30.06/<br />

28.07./25.08./22.09./20.10./19.11./15.12.<br />

BT: 13.01./10.02./10.03./07.04./03.05./02.06./30.06./<br />

28.07./25.08./22.09./20.10./18.11./16.12.<br />

Biosphärenreservat<br />

Oberlausitzer<br />

Heide- und Teichlandschaft<br />

Staatsbetrieb Sachsenforst, Biosphärenreservatsverwaltung<br />

Dorfstraße 29, 02694 Guttau OT Wartha<br />

Motorsägenlehrgänge<br />

Auch 2010 habe ich wieder im Revier für private und kommunale<br />

Waldbesitzer oder deren Gehilfen Motorsägenlehrgänge organisiert.<br />

Diese Schulungen werden an zwei aufeinander folgenden Tagen<br />

durchgeführt und beinhalten eine ausführliche theoretische und<br />

praktische Unterweisung im Umgang mit der Motorkettensäge.<br />

Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Absolvierung dieses<br />

Lehrganges ein Zertifikat, ausgestellt vom Staatsbetrieb Sachsenforst<br />

(SBS) und der Mitteldeutschen Landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaft (MLBS) über die Fällung und Aufarbeitung<br />

von mittelstarkem bis starkem Baumholz.<br />

Eine Durchschnittsteilnehmerzahl von 5 bis ca. 10 Personen wird<br />

angestrebt. Diese Schulung ist für Waldbesitzer unter Vorlage<br />

ihrer aktuellen Beitragsbescheinigung zur MLBS kostenfrei. Folgende<br />

Termine stehen für Anmeldungen zur Verfügung:<br />

05./06.01.2010 Di./Mi. 08 Uhr/08 Uhr<br />

12./13.03.2010 Fr./Sa. 13 Uhr/08 Uhr<br />

01./02.10.2010 Fr./Sa. 13 Uhr/08 Uhr<br />

25./26.10.2010 Mo./Di. 08 Uhr/08 Uhr<br />

Telefonische Anmeldung oder genauere Informationen erhalten<br />

Sie unter der Rufnummer 01 72/3 73 54 07 oder während der<br />

Sprechzeiten im Büro.<br />

Horrido und Weidmannsheil!<br />

Krausche<br />

(Revierförster)<br />

Neues Projekt im Schullandheim<br />

Bautzen/Burk<br />

Für einen 5-tägigen Aufenthalt bietet das Schullandheim Bautzen/Burk<br />

für Schüler der Klassen 7 - 12 und Berufsschulklassen<br />

das Projektthema „Wendepunkte/Zeitenwende“ an.<br />

An folgenden Schwerpunkten zur Vertiefung <strong>des</strong> Geschichtsunterrichts<br />

können die Schüler arbeiten:<br />

- Blütezeit und Niedergang der Wirtschaft in Bautzen (vor und<br />

nach 1990 aktuell Betriebsbesichtigung <strong>des</strong> Straßenbahnherstellers<br />

Bombardier in Bautzen/45 m Straßenbahn für Dresden)<br />

- Altstadterkundung mit Niedergang und Aufbau <strong>des</strong> denkmalgeschützten<br />

Stadtteils (Stadtführung, Domschatz, Wasserkunst,<br />

Dom, Lauenturm u. a.)<br />

- Zeitgeschichte im Stadtmuseum und sorbisches Museum auf<br />

der Ortenburg<br />

- Verfolgung und Diskriminierung Andersdenkender in damaligen<br />

DDR - Projekt Stasiknast-Gedenkstätte<br />

- Information und Projektdarstellung <strong>des</strong> Brauchtums der sorbischen<br />

Minderheit in Bautzen


Nr. 12/2009 - 19 -<br />

<strong>Malschwitz</strong><br />

- Kunst/Kultur in Bautzen - Blick hinter die Kulissen <strong>des</strong> deutschsorbischen<br />

Volkstheaters, Puppenbühne Ortenburg, Theaterwerkstatt<br />

- Bowlingabend im Brauhaus Bautzen<br />

- Besuch der Sternwarte Bautzen<br />

Die Projektkosten (ohne Übernachtung/Vollverpflegung) betragen<br />

15,- € pro Schüler/Lehrer und Begleitperson frei<br />

Den Preis für Übernachtung und Vollverpflegung entnehmen Sie<br />

bitte unserer Preisliste.<br />

Ab 15 Teilnehmer wird ein Freiplatz gewährt.<br />

Methodik<br />

Exkursionen, Gespräche mit Zeitzeugen, Arbeit im Museum und<br />

Stadtarchiv, Stadtbibliothek<br />

Am Ende <strong>des</strong> Projektes erarbeiten die Schüler eine Wandzeitung<br />

für die Schule bzw. eine Dokumentation zum Thema.<br />

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HHeerrzzlliicchhee GGllüücckkwwüünnsscchhee aalllleenn<br />

GGeebbuurrttssttaaggsskkiinnddeerrnn iimm MMoonnaatt<br />

DDeezzeemmbbeerr..<br />

WWiirr wwüünnsscchheenn ffüürr ddaass kkoommmmeennddee<br />

LLeebbeennssjjaahhrr aalllleess GGuuttee,, GGeessuunnddhheeiitt uunndd<br />

ppeerrssöönnlliicchheess WWoohhlleerrggeehheenn<br />

Brösa<br />

Herrn Alfred Warech am 01.12. zum 84. Geburtstag<br />

Frau Gertraut Noack am 02.12. zum 83. Geburtstag<br />

Frau Martha Hanso am 12.12. zum 90. Geburtstag<br />

Frau Anni Hanske am 16.12. zum 70. Geburtstag<br />

Guttau<br />

Herrn Manfred Rohark am 05.12. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Johanna Hantke am 08.12. zum 76. Geburtstag<br />

Frau Annelies Mattetzschk am 27.12. zum 79. Geburtstag<br />

Halbendorf/Spree<br />

Herrn Gerhart Kirsten am 04.12. zum 87. Geburtstag<br />

Herrn Werner Hanusch am 09.12. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Alfred Rötschke am 22.12. zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Wolfgang Richter am 23.12. zum 70. Geburtstag<br />

Frau Johanna Hacke am 31.12. zum 71. Geburtstag<br />

Kleinsaubernitz<br />

Frau Gertrud Wünschig am 01.12. zum 82. Geburtstag<br />

Herrn Walter Leisner am 01.12. zum 78. Geburtstag<br />

Frau Luzie Kopyto am 13.12. zum 84. Geburtstag<br />

Herrn Peter Kallenbach am 24.12. zum 76. Geburtstag<br />

Herrn Albert Quiel am 27.12. zum 73. Geburtstag<br />

Lömischau<br />

Frau Hildegard Metasch am 08.12. zum 79. Geburtstag<br />

Frau Hermine Gennert am 29.12. zum 84. Geburtstag<br />

Lieske<br />

Herrn Rudi Seidel am 16.12. zum 71. Geburtstag<br />

Neudorf<br />

Frau Elsbeth Lorenz am 10.12. zum 82. Geburtstag<br />

Frau Elsbeth Tews am 28.12. zum 76. Geburtstag<br />

Wartha<br />

Frau Elisabeth Wagner am 05.12. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Werner Gladis am 12.12. zum 70. Geburtstag<br />

Frau Anneliese Kunath am 14.12. zum 75. Geburtstag<br />

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