Panalpina Geschäftsbericht 2006
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Finanzielle Vermögenswerte<br />
Der Konzern klassifiziert seine finanziellen Vermögenswerte wie folgt: «erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet»<br />
(at fair value through profit and loss), «Darlehen und Forderungen» (loans and receivables) sowie «zur Veräusserung<br />
verfügbare Vermögenswerte» (available-for-sale). Der Konzern verzichtet auf die Klassifizierung von Vermögenswerten<br />
als «bis zur Fälligkeit gehaltene Anlagen» (held-to-maturity). Massgebend für diese Einteilung ist die Art des Vermögenswerts<br />
und der Zweck der Transaktion. Die Konzernleitung legt die Einteilung der finanziellen Vermögenswerte bei der ersten<br />
Verbuchung fest und überprüft sie zu jedem Berichtsstichtag. Der Konzern überprüft bei Eintreten der Einheit in einen Vertrag,<br />
ob dieser ein eingebettetes Derivat enthält. Die eingebetteten Derivate werden vom ursprünglichen Vertrag losgelöst,<br />
wenn die Analyse ergibt, dass die wirtschaftlichen Eigenschaften und Risiken dieser eingebetteten Derivate nicht eng mit<br />
denen des Rahmenvertrags verbunden sind. Diese werden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.<br />
Alle marktüblichen An- und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am betreffenden Handelstag erfasst, d.h. an<br />
dem Datum, an welchem sich der Konzern zum Ankauf des Vermögenswerts verpflichtet. Marktübliche An- und Verkäufe<br />
sind An- und Verkäufe von Vermögenswerten, bei welchen die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb der allgemein am<br />
Markt üblichen bzw. vorgeschriebenen Frist zu erfolgen hat.<br />
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögensgegenstände<br />
Diese Kategorie besteht aus zwei Unterkategorien: den «zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten»<br />
und den «von Anfang an erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten». Ein Vermögenswert<br />
gilt als zu Handelszwecken gehalten, wenn er grundsätzlich erworben wurde, um aus kurzfristigen Preisschwankungen<br />
Gewinn zu erzielen. Die Anlagen des Konzerns in marktgängigen Wertschriften gelten als zu Handelszwecken<br />
erworbene Anlagen. Diese Anlagen werden in der Bilanz im Umlaufvermögen erfasst. Zu den marktgängigen Wertpapieren<br />
zählen ausschliesslich börsennotierte und leicht zu realisierende Anlagen.<br />
Derivative Finanzinstrumente werden im Allgemeinen als zu Handelszwecken gehaltene Anlagen ausgewiesen, falls sie nicht<br />
als Absicherungsinstrumente bezeichnet werden und als solche qualifiziert sind (die Behandlung von derivativen Finanzinstrumenten<br />
ist im Abschnitt Management finanzieller Risiken dargestellt).<br />
Forderungen<br />
Bei durch den Konzern geschaffenen Forderungen handelt es sich um finanzielle Vermögenswerte, die durch direkte Vergabe<br />
von Geld oder Dienstleistungen an den betreffenden Schuldner entstehen. Derartige Forderungen sind weder börsennotiert,<br />
noch werden sie in der Absicht geschaffen, sie sogleich oder in naher Zukunft zu veräussern. Forderungen mit Laufzeiten bis<br />
zu zwölf Monaten werden im Umlaufvermögen ausgewiesen, die übrigen Forderungen im Anlagevermögen.<br />
Darlehen und Forderungen werden in folgenden Bilanzposten erfasst: Forderungen aus Leistungen (die Behandlung von<br />
«Forderungen aus Leistungen» wird im entsprechenden Abschnitt eingehend dargestellt), übrige Forderungen und sonstiges<br />
Umlaufvermögen umfassen folgende Instrumente: kurzfristige aktiv vergebene Darlehen und sonstige finanzielle<br />
Vermögenswerte.<br />
Zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
Mit Ausnahme der Derivate werden sämtliche Finanzanlagen, die nicht als «zu Handelszwecken gehalten» bzw. als<br />
«vergebene Darlehen und Forderungen» gelten, als «zur Veräusserung verfügbar» eingestuft. Zur Veräusserung verfügbare<br />
finanzielle Vermögenswerte, die auch Aktien umfassen, werden im Anlagevermögen ausgewiesen, falls nicht davon<br />
auszugehen ist, dass sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag verkauft werden.<br />
An- und Verkäufe von Beteiligungen werden am Abwicklungstermin erfasst. Alle nicht «erfolgswirksam zum beizulegenden<br />
Zeitwert» erfassten finanziellen Vermögenswerte werden erstmals zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten<br />
erfasst. Die übrigen finanziellen Vermögenswerte werden erstmals zum beizulegenden Zeitwert erfasst, die Transaktionskosten<br />
werden erfolgswirksam als Aufwendungen verbucht. Anlagen werden ausgebucht, wenn das entsprechende Anrecht<br />
auf Geldflüsse nicht mehr besteht bzw. übertragen wurde und der Konzern sämtliche massgebenden, mit dem Eigentum<br />
verbundenen Risiken und Entgelte übertragen hat. Danach werden zur Veräusserung verfügbare und erfolgswirksam zum<br />
beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Vergebene<br />
Darlehen und Forderungen werden nach der ersten Erfassung zu amortisierten Kosten gemäss der Effektivzins-Methode<br />
ausgewiesen.<br />
Gewinne bzw. Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der «erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert<br />
bewerteten finanziellen Vermögenswerte» einschliesslich Zins- und Dividendenerträgen werden periodengerecht abgegrenzt<br />
und in der Erfolgsrechnung erfasst.<br />
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von auf Fremdwährungen lautenden, zur Veräusserung verfügbaren<br />
Wertschriften werden auf Umrechnungsdifferenzen aus Veränderungen ihrer Anschaffungskosten und andere Veränderungen<br />
ihres Buchwerts geprüft. Die Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam, sämtliche anderen Veränderungen des<br />
Buchwerts werden im Eigenkapital erfasst. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts anderer zur Veräusserung<br />
verfügbarer monetärer und nichtmonetärer Wertschriften werden im Eigenkapital verbucht.<br />
Konzernrechnung <strong>2006</strong><br />
<strong>Panalpina</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2006</strong> 83