Ausgabe 12 - Bibertal
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Redaktionsschlussvorverlegung<br />
Wegen des Feiertags „Karfreitag“ muss der Redaktionsschluss<br />
für die <strong>Ausgabe</strong> in Kalenderwoche 13 auf<br />
Montag, 25. März 2013<br />
vorverlegt werden. Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem<br />
Termin Ihre Texte und Anzeigen bei der Annahmestelle ein.<br />
Bekanntmachung der Genehmigung der<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der Gemeinde <strong>Bibertal</strong> im Bereich „Erweiterung<br />
Kiesgrubäcker“im Ortsteil Silheim<br />
(Flurnummern 176 (Teilfläche, Feldweg), 183 und 186,<br />
jeweils in der Gemarkung Silheim)<br />
Mit Bescheid vom 15.03.2013 Nr. AZ:6100 hat das Landratsamt<br />
Günzburg die Änderung des Flächennutzungsplans der<br />
Gemeinde <strong>Bibertal</strong> für den Bereich „Erweiterung Kiesgrubäcker“<br />
im Ortsteil Silheim genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung<br />
wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung<br />
wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.<br />
Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung mit der<br />
Begründung und dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende<br />
Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange<br />
und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt<br />
wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung<br />
mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
gewählt wurde, bei der Gemeinde <strong>Bibertal</strong>,<br />
Kirchberg 3, 89346 <strong>Bibertal</strong>, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr.<br />
15, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt<br />
Auskunft verlangen.<br />
Dienststunden sind:<br />
Montag bis Mittwoch ................................... 8 Uhr bis <strong>12</strong>.00 Uhr<br />
Donnerstag................................................. 14 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Freitag.......................................................... 8 Uhr bis <strong>12</strong>.30 Uhr<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />
der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1<br />
BauGB wird hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und<br />
Formvorschriften und<br />
<strong>Bibertal</strong> <strong>12</strong>/13 - 2 -<br />
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des<br />
Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres<br />
seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden<br />
sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den<br />
Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />
<strong>Bibertal</strong>, den 19.03.2013<br />
Robert Strobel. 1. Bürgermeister<br />
-Siegel-<br />
Post eröffnet wieder<br />
Partner-Filiale in <strong>Bibertal</strong><br />
Telefonverzeichnis des Rathauses in Bühl<br />
Die Deutsche Post hat am Dienstag, dem 19. März 2013, wieder<br />
eine Partner-Filiale im <strong>Bibertal</strong>er Ortsteil Bühl eröffnet. Damit<br />
sorgt sie mit dem neuen Standort im Lebensmittelgeschäft von<br />
Alfred Mayer, Günzburger Str. 1, für noch mehr Kundennähe.<br />
Die Öffnungszeiten sind:<br />
Montag - Samstag:.............................................8.00 - <strong>12</strong>.30 Uhr<br />
Dienstag, Mittwoch:..........................................14.30 - 18.00 Uhr<br />
Freitag..............................................................15.30 - 17.30 Uhr<br />
Die neue Filiale bietet alle wichtigen Postleistungen an. Zum<br />
Angebot gehören neben Briefmarken, DHL-Päckchen- und<br />
Paketmarken, Plusbrief, Pluspäckchen und Postverpackungen<br />
auch die Annahme von Briefen, Paketen, Infopost sowie<br />
Express- und Einschreibsendungen.<br />
Seitens der Deutschen Post wird ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />
dass die Beschäftigten der Partnerfiliale, genauso wie die<br />
Mitarbeiter der Deutschen Post, zur strengsten Verschwiegenheit<br />
verpflichtet sind.<br />
Und los geht’s - Der Bau des Feuerwehrhauses<br />
Schneckenhofen hat begonnen<br />
Kaum dass der letzte Schnee abgeschmolzen ist haben die<br />
ehrenamtlichen Helfer der Freiwilligen Feuerwehr Schneckenhofen<br />
mit dem Neubau ihres Feuerwehrhauses begonnen.<br />
Neben der ehemaligen Schule Schneckenhofen entsteht ein<br />
Zweckbau, zu dessen kostengünstiger Realisierung der Feuerwehrverein<br />
Schneckenhofen viele Arbeitsstunden einbringen<br />
wird. Bis Oktober soll das Gebäude, das neben dem Raum für<br />
das Feuerwehrfahrzeug einen Werkstattraum und einen Toilettenraum<br />
enthalten soll, fertig gestellt werden.<br />
Wir wünschen der Feuerwehr Schneckenhofen ein gutes und<br />
unfallfreies Gelingen!<br />
Gemeinde <strong>Bibertal</strong><br />
Die Gemeindeverwaltung ist unter der Rufnummer Tel. 8690-0 und Telefax 8690-29 zu erreichen.<br />
Es bestehen folgende Durchwahlmöglichkeiten:<br />
Vermittlung<br />
Fr. Wiest................................................ -0<br />
Mitteilungsblatt ................(wiest@bibertal.de)<br />
Gewerbeamt<br />
Fr. Wiest.............................................. -19<br />
Vorzimmer 1. Bürgermeister<br />
Fr. Rettenmeier................................... -11<br />
Kämmerei, Erschließungsbeiträge<br />
Hr. Winkler.......................................... -13<br />
Bauamt, Straßenverkehrsrecht<br />
Hr. Kempter-........................................ 14<br />
Einwohner-, Pass-, Gaststättenund<br />
Sozialwesen<br />
Fr. Kreissl............................................ -15<br />
Standesamt, Friedhofsamt<br />
Rentenanträge, Beglaubigungen<br />
Fr. Haringer......................................... -16<br />
Gemeindliche Steuern, Wasserund<br />
Kanalgebühren<br />
Fr. Schneid......................................... -17<br />
Gemeindekasse<br />
Fr. Vogg.............................................. -18<br />
Bauhof .............................................Tel. <strong>12</strong>47<br />
Im Falle eines Wasserrohrbruches wählen<br />
Sie bitte die Mobilfunknummer des<br />
Wasserwarts 0170/4548864<br />
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Bühl Freitag 14.00 - 16.00 Uhr Samstag 09.00 - <strong>12</strong>.00 Uhr<br />
Kompostieranlagen Anhofen jeden Samstag von 13.00 - 16.00 Uhr