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Ausgabe 12 - Bibertal

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Redaktionsschlussvorverlegung<br />

Wegen des Feiertags „Karfreitag“ muss der Redaktionsschluss<br />

für die <strong>Ausgabe</strong> in Kalenderwoche 13 auf<br />

Montag, 25. März 2013<br />

vorverlegt werden. Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem<br />

Termin Ihre Texte und Anzeigen bei der Annahmestelle ein.<br />

Bekanntmachung der Genehmigung der<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde <strong>Bibertal</strong> im Bereich „Erweiterung<br />

Kiesgrubäcker“im Ortsteil Silheim<br />

(Flurnummern 176 (Teilfläche, Feldweg), 183 und 186,<br />

jeweils in der Gemarkung Silheim)<br />

Mit Bescheid vom 15.03.2013 Nr. AZ:6100 hat das Landratsamt<br />

Günzburg die Änderung des Flächennutzungsplans der<br />

Gemeinde <strong>Bibertal</strong> für den Bereich „Erweiterung Kiesgrubäcker“<br />

im Ortsteil Silheim genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung<br />

wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung<br />

wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.<br />

Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung mit der<br />

Begründung und dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende<br />

Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange<br />

und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt<br />

wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung<br />

mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

gewählt wurde, bei der Gemeinde <strong>Bibertal</strong>,<br />

Kirchberg 3, 89346 <strong>Bibertal</strong>, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr.<br />

15, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt<br />

Auskunft verlangen.<br />

Dienststunden sind:<br />

Montag bis Mittwoch ................................... 8 Uhr bis <strong>12</strong>.00 Uhr<br />

Donnerstag................................................. 14 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Freitag.......................................................... 8 Uhr bis <strong>12</strong>.30 Uhr<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />

der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1<br />

BauGB wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und<br />

Formvorschriften und<br />

<strong>Bibertal</strong> <strong>12</strong>/13 - 2 -<br />

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des<br />

Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres<br />

seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />

schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden<br />

sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den<br />

Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />

<strong>Bibertal</strong>, den 19.03.2013<br />

Robert Strobel. 1. Bürgermeister<br />

-Siegel-<br />

Post eröffnet wieder<br />

Partner-Filiale in <strong>Bibertal</strong><br />

Telefonverzeichnis des Rathauses in Bühl<br />

Die Deutsche Post hat am Dienstag, dem 19. März 2013, wieder<br />

eine Partner-Filiale im <strong>Bibertal</strong>er Ortsteil Bühl eröffnet. Damit<br />

sorgt sie mit dem neuen Standort im Lebensmittelgeschäft von<br />

Alfred Mayer, Günzburger Str. 1, für noch mehr Kundennähe.<br />

Die Öffnungszeiten sind:<br />

Montag - Samstag:.............................................8.00 - <strong>12</strong>.30 Uhr<br />

Dienstag, Mittwoch:..........................................14.30 - 18.00 Uhr<br />

Freitag..............................................................15.30 - 17.30 Uhr<br />

Die neue Filiale bietet alle wichtigen Postleistungen an. Zum<br />

Angebot gehören neben Briefmarken, DHL-Päckchen- und<br />

Paketmarken, Plusbrief, Pluspäckchen und Postverpackungen<br />

auch die Annahme von Briefen, Paketen, Infopost sowie<br />

Express- und Einschreibsendungen.<br />

Seitens der Deutschen Post wird ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass die Beschäftigten der Partnerfiliale, genauso wie die<br />

Mitarbeiter der Deutschen Post, zur strengsten Verschwiegenheit<br />

verpflichtet sind.<br />

Und los geht’s - Der Bau des Feuerwehrhauses<br />

Schneckenhofen hat begonnen<br />

Kaum dass der letzte Schnee abgeschmolzen ist haben die<br />

ehrenamtlichen Helfer der Freiwilligen Feuerwehr Schneckenhofen<br />

mit dem Neubau ihres Feuerwehrhauses begonnen.<br />

Neben der ehemaligen Schule Schneckenhofen entsteht ein<br />

Zweckbau, zu dessen kostengünstiger Realisierung der Feuerwehrverein<br />

Schneckenhofen viele Arbeitsstunden einbringen<br />

wird. Bis Oktober soll das Gebäude, das neben dem Raum für<br />

das Feuerwehrfahrzeug einen Werkstattraum und einen Toilettenraum<br />

enthalten soll, fertig gestellt werden.<br />

Wir wünschen der Feuerwehr Schneckenhofen ein gutes und<br />

unfallfreies Gelingen!<br />

Gemeinde <strong>Bibertal</strong><br />

Die Gemeindeverwaltung ist unter der Rufnummer Tel. 8690-0 und Telefax 8690-29 zu erreichen.<br />

Es bestehen folgende Durchwahlmöglichkeiten:<br />

Vermittlung<br />

Fr. Wiest................................................ -0<br />

Mitteilungsblatt ................(wiest@bibertal.de)<br />

Gewerbeamt<br />

Fr. Wiest.............................................. -19<br />

Vorzimmer 1. Bürgermeister<br />

Fr. Rettenmeier................................... -11<br />

Kämmerei, Erschließungsbeiträge<br />

Hr. Winkler.......................................... -13<br />

Bauamt, Straßenverkehrsrecht<br />

Hr. Kempter-........................................ 14<br />

Einwohner-, Pass-, Gaststättenund<br />

Sozialwesen<br />

Fr. Kreissl............................................ -15<br />

Standesamt, Friedhofsamt<br />

Rentenanträge, Beglaubigungen<br />

Fr. Haringer......................................... -16<br />

Gemeindliche Steuern, Wasserund<br />

Kanalgebühren<br />

Fr. Schneid......................................... -17<br />

Gemeindekasse<br />

Fr. Vogg.............................................. -18<br />

Bauhof .............................................Tel. <strong>12</strong>47<br />

Im Falle eines Wasserrohrbruches wählen<br />

Sie bitte die Mobilfunknummer des<br />

Wasserwarts 0170/4548864<br />

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Bühl Freitag 14.00 - 16.00 Uhr Samstag 09.00 - <strong>12</strong>.00 Uhr<br />

Kompostieranlagen Anhofen jeden Samstag von 13.00 - 16.00 Uhr

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