Redaktionsschlussvorverlegung Wegen des Feiertags „Karfreitag“ muss der Redaktionsschluss für die <strong>Ausgabe</strong> in Kalenderwoche 13 auf Montag, 25. März 2013 vorverlegt werden. Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Texte und Anzeigen bei der Annahmestelle ein. Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Bibertal</strong> im Bereich „Erweiterung Kiesgrubäcker“im Ortsteil Silheim (Flurnummern 176 (Teilfläche, Feldweg), 183 und 186, jeweils in der Gemarkung Silheim) Mit Bescheid vom 15.03.2013 Nr. AZ:6100 hat das Landratsamt Günzburg die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Bibertal</strong> für den Bereich „Erweiterung Kiesgrubäcker“ im Ortsteil Silheim genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde <strong>Bibertal</strong>, Kirchberg 3, 89346 <strong>Bibertal</strong>, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 15, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Dienststunden sind: Montag bis Mittwoch ................................... 8 Uhr bis <strong>12</strong>.00 Uhr Donnerstag................................................. 14 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag.......................................................... 8 Uhr bis <strong>12</strong>.30 Uhr Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und <strong>Bibertal</strong> <strong>12</strong>/13 - 2 - 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. <strong>Bibertal</strong>, den 19.03.2013 Robert Strobel. 1. Bürgermeister -Siegel- Post eröffnet wieder Partner-Filiale in <strong>Bibertal</strong> Telefonverzeichnis des Rathauses in Bühl Die Deutsche Post hat am Dienstag, dem 19. März 2013, wieder eine Partner-Filiale im <strong>Bibertal</strong>er Ortsteil Bühl eröffnet. Damit sorgt sie mit dem neuen Standort im Lebensmittelgeschäft von Alfred Mayer, Günzburger Str. 1, für noch mehr Kundennähe. Die Öffnungszeiten sind: Montag - Samstag:.............................................8.00 - <strong>12</strong>.30 Uhr Dienstag, Mittwoch:..........................................14.30 - 18.00 Uhr Freitag..............................................................15.30 - 17.30 Uhr Die neue Filiale bietet alle wichtigen Postleistungen an. Zum Angebot gehören neben Briefmarken, DHL-Päckchen- und Paketmarken, Plusbrief, Pluspäckchen und Postverpackungen auch die Annahme von Briefen, Paketen, Infopost sowie Express- und Einschreibsendungen. Seitens der Deutschen Post wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beschäftigten der Partnerfiliale, genauso wie die Mitarbeiter der Deutschen Post, zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet sind. Und los geht’s - Der Bau des Feuerwehrhauses Schneckenhofen hat begonnen Kaum dass der letzte Schnee abgeschmolzen ist haben die ehrenamtlichen Helfer der Freiwilligen Feuerwehr Schneckenhofen mit dem Neubau ihres Feuerwehrhauses begonnen. Neben der ehemaligen Schule Schneckenhofen entsteht ein Zweckbau, zu dessen kostengünstiger Realisierung der Feuerwehrverein Schneckenhofen viele Arbeitsstunden einbringen wird. Bis Oktober soll das Gebäude, das neben dem Raum für das Feuerwehrfahrzeug einen Werkstattraum und einen Toilettenraum enthalten soll, fertig gestellt werden. Wir wünschen der Feuerwehr Schneckenhofen ein gutes und unfallfreies Gelingen! Gemeinde <strong>Bibertal</strong> Die Gemeindeverwaltung ist unter der Rufnummer Tel. 8690-0 und Telefax 8690-29 zu erreichen. Es bestehen folgende Durchwahlmöglichkeiten: Vermittlung Fr. Wiest................................................ -0 Mitteilungsblatt ................(wiest@bibertal.de) Gewerbeamt Fr. Wiest.............................................. -19 Vorzimmer 1. Bürgermeister Fr. Rettenmeier................................... -11 Kämmerei, Erschließungsbeiträge Hr. Winkler.......................................... -13 Bauamt, Straßenverkehrsrecht Hr. Kempter-........................................ 14 Einwohner-, Pass-, Gaststättenund Sozialwesen Fr. Kreissl............................................ -15 Standesamt, Friedhofsamt Rentenanträge, Beglaubigungen Fr. Haringer......................................... -16 Gemeindliche Steuern, Wasserund Kanalgebühren Fr. Schneid......................................... -17 Gemeindekasse Fr. Vogg.............................................. -18 Bauhof .............................................Tel. <strong>12</strong>47 Im Falle eines Wasserrohrbruches wählen Sie bitte die Mobilfunknummer des Wasserwarts 0170/4548864 Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Bühl Freitag 14.00 - 16.00 Uhr Samstag 09.00 - <strong>12</strong>.00 Uhr Kompostieranlagen Anhofen jeden Samstag von 13.00 - 16.00 Uhr
<strong>Bibertal</strong> <strong>12</strong>/13 - 3 -