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Forcierung von Pfandsystemen Endbericht - Kurzfassung - Mehrweg

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<strong>Forcierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfandsystemen</strong><br />

<strong>Endbericht</strong> - <strong>Kurzfassung</strong><br />

8 Dosenfreie Zonen (kooperative Lösungen)<br />

Viele Kommunen haben Maßnahmen zur Einschränkung des Dosenverbrauchs<br />

ergriffen. Konkrete Maßnahmen existieren vor allem im Bereich der Information und<br />

Motivation der Bevölkerung auf Verpackung in Form <strong>von</strong> Metalldosen zu verzichten.<br />

Ein Verbot <strong>von</strong> Getränkedosen bei gleichzeitigem Anbieten <strong>von</strong> <strong>Mehrweg</strong>-<br />

Getränkeverpackungen würde das durch Getränkedosen ausgelöste Abfallproblem<br />

lösen. Getränkedosen machen allerdings nur einen geringen Anteil des gesamten<br />

Abfallaufkommens aus. Weiters sind erhebliche Widerstände <strong>von</strong> politischer und<br />

wirtschaftlicher Seite zu erwarten, welche die Verhältnismäßigkeit eines derartigen<br />

Verbots kritisieren.<br />

Generelle Einwegverbote, die sich auf das gesamte Gebiet einer Kommune<br />

erstrecken und die gewerbliche Abgabe <strong>von</strong> Einwegerzeugnissen an den<br />

Verbraucher verbieten oder einschränken, sind nicht zulässig. Ein derartiges Verbot<br />

oder eine derartige Beschränkung sind weder durch eine Abfallwirtschaftssatzung<br />

noch durch eine kommunale Rechtsordnung auszusprechen.<br />

Im Gegensatz dazu ist das Erlassen eines Einwegverbotes in Teilbereichen zulässig.<br />

So können im Rahmen der Benutzung öffentlicher Einrichtungen und kommunaler<br />

Grundstücke (insbesondere auf kommunalen Märkten und Volksfesten) Regelungen<br />

zur Einschränkung <strong>von</strong> Einwegerzeugnissen durch öffentlich-rechtliche oder<br />

privatrechtliche Benutzungsordnungen oder Abfallwirtschaftssatzungen getroffen<br />

werden (ABEL-LORENZ, 1994).<br />

Daneben gibt es Ansätze, mit Hilfe <strong>von</strong> kooperativen Lösungen den Trend zu<br />

Dosenverpackungen zu stoppen:<br />

• Freiwillige Selbstverpflichtungen sind rechtlich unverbindlich und allenfalls<br />

faktisch durch Öffentlichkeitsarbeit durchzusetzen.<br />

• Freiwillige Vereinbarungen der Kommunen mit dem Handel können durch<br />

öffentlich-rechtliche Verträge oder Absprachen getroffen werden.<br />

• Als Vorzug eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ist insbesondere die rechtliche<br />

Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit zu sehen.<br />

Die Einführung <strong>von</strong> „Dosenfreien Zonen“ ist in Teilbereichen des öffentlichen<br />

Lebens denkbar.<br />

8.1 Umsetzungsmöglichkeit für Wien<br />

Um auf die ökologische Relevanz der Metalldosen als Getränkeverpackung verstärkt<br />

hinzuweisen, würde sich – neben den bisherigen Informationstätigkeiten der Stadt<br />

Wien – eine Aktionswoche anbieten. Dabei könnten – neben der Sensibilisierung<br />

der Bevölkerung für das Thema Dosen – auch mögliche Kooperationspartner und<br />

„Gleichgesinnte“ gefunden werden. Dies könnten (ähnlich wie in Deutschland)<br />

mittelständische Abfüllbetriebe aber auch vereinzelt Geschäfte sein.<br />

Seite 16 Österreichisches Ökologie-Institut

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