Forcierung von Pfandsystemen Endbericht - Kurzfassung - Mehrweg
Forcierung von Pfandsystemen Endbericht - Kurzfassung - Mehrweg
Forcierung von Pfandsystemen Endbericht - Kurzfassung - Mehrweg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Forcierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfandsystemen</strong><br />
<strong>Endbericht</strong> - <strong>Kurzfassung</strong><br />
8 Dosenfreie Zonen (kooperative Lösungen)<br />
Viele Kommunen haben Maßnahmen zur Einschränkung des Dosenverbrauchs<br />
ergriffen. Konkrete Maßnahmen existieren vor allem im Bereich der Information und<br />
Motivation der Bevölkerung auf Verpackung in Form <strong>von</strong> Metalldosen zu verzichten.<br />
Ein Verbot <strong>von</strong> Getränkedosen bei gleichzeitigem Anbieten <strong>von</strong> <strong>Mehrweg</strong>-<br />
Getränkeverpackungen würde das durch Getränkedosen ausgelöste Abfallproblem<br />
lösen. Getränkedosen machen allerdings nur einen geringen Anteil des gesamten<br />
Abfallaufkommens aus. Weiters sind erhebliche Widerstände <strong>von</strong> politischer und<br />
wirtschaftlicher Seite zu erwarten, welche die Verhältnismäßigkeit eines derartigen<br />
Verbots kritisieren.<br />
Generelle Einwegverbote, die sich auf das gesamte Gebiet einer Kommune<br />
erstrecken und die gewerbliche Abgabe <strong>von</strong> Einwegerzeugnissen an den<br />
Verbraucher verbieten oder einschränken, sind nicht zulässig. Ein derartiges Verbot<br />
oder eine derartige Beschränkung sind weder durch eine Abfallwirtschaftssatzung<br />
noch durch eine kommunale Rechtsordnung auszusprechen.<br />
Im Gegensatz dazu ist das Erlassen eines Einwegverbotes in Teilbereichen zulässig.<br />
So können im Rahmen der Benutzung öffentlicher Einrichtungen und kommunaler<br />
Grundstücke (insbesondere auf kommunalen Märkten und Volksfesten) Regelungen<br />
zur Einschränkung <strong>von</strong> Einwegerzeugnissen durch öffentlich-rechtliche oder<br />
privatrechtliche Benutzungsordnungen oder Abfallwirtschaftssatzungen getroffen<br />
werden (ABEL-LORENZ, 1994).<br />
Daneben gibt es Ansätze, mit Hilfe <strong>von</strong> kooperativen Lösungen den Trend zu<br />
Dosenverpackungen zu stoppen:<br />
• Freiwillige Selbstverpflichtungen sind rechtlich unverbindlich und allenfalls<br />
faktisch durch Öffentlichkeitsarbeit durchzusetzen.<br />
• Freiwillige Vereinbarungen der Kommunen mit dem Handel können durch<br />
öffentlich-rechtliche Verträge oder Absprachen getroffen werden.<br />
• Als Vorzug eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ist insbesondere die rechtliche<br />
Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit zu sehen.<br />
Die Einführung <strong>von</strong> „Dosenfreien Zonen“ ist in Teilbereichen des öffentlichen<br />
Lebens denkbar.<br />
8.1 Umsetzungsmöglichkeit für Wien<br />
Um auf die ökologische Relevanz der Metalldosen als Getränkeverpackung verstärkt<br />
hinzuweisen, würde sich – neben den bisherigen Informationstätigkeiten der Stadt<br />
Wien – eine Aktionswoche anbieten. Dabei könnten – neben der Sensibilisierung<br />
der Bevölkerung für das Thema Dosen – auch mögliche Kooperationspartner und<br />
„Gleichgesinnte“ gefunden werden. Dies könnten (ähnlich wie in Deutschland)<br />
mittelständische Abfüllbetriebe aber auch vereinzelt Geschäfte sein.<br />
Seite 16 Österreichisches Ökologie-Institut