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BUK-RS 356/2005 - Anlage 1

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GUV-G 9102<br />

Hinweise zur Kennzeichnung von Leitern nach DIN EN 1147<br />

Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig auf einer Leiter stehen dürfen, muss deutlich<br />

sichtbar an der Leiter angegeben sein (siehe Bilder 5, 6 und 7, die eine Ein-, Zwei-,<br />

bzw. Dreipersonenleiter darstellen).<br />

Bild 5:<br />

1 Person-Kennzeichnung<br />

Bild 6:<br />

2 Personen-Kennzeichnung<br />

Bild 7:<br />

3 Personen-Kennzeichnung<br />

Farbgebung: Schwarze Figuren auf weißem Hintergrund<br />

Anmerkung:<br />

Neben den nach DIN EN 1147 geforderten Kennzeichnungen können zusätzliche Kennzeichnungen<br />

auf Leitern vorhanden sein. Besondere Aufmerksamkeit ist der Kennzeichnung<br />

einzelner Leiterteile zu schenken, die eine Überlastung ausschließen soll.<br />

Zugangsleitern müssen z.B. deutlich gekennzeichnet sein, um anzuzeigen, dass sie für<br />

eine Rettung durch Hinuntertragen von Personen nicht geeignet sind (siehe Bild 8).<br />

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