BUK-RS 356/2005 - Anlage 1
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GUV-G 9102<br />
Hinweise zur Kennzeichnung von Leitern nach DIN EN 1147<br />
Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig auf einer Leiter stehen dürfen, muss deutlich<br />
sichtbar an der Leiter angegeben sein (siehe Bilder 5, 6 und 7, die eine Ein-, Zwei-,<br />
bzw. Dreipersonenleiter darstellen).<br />
Bild 5:<br />
1 Person-Kennzeichnung<br />
Bild 6:<br />
2 Personen-Kennzeichnung<br />
Bild 7:<br />
3 Personen-Kennzeichnung<br />
Farbgebung: Schwarze Figuren auf weißem Hintergrund<br />
Anmerkung:<br />
Neben den nach DIN EN 1147 geforderten Kennzeichnungen können zusätzliche Kennzeichnungen<br />
auf Leitern vorhanden sein. Besondere Aufmerksamkeit ist der Kennzeichnung<br />
einzelner Leiterteile zu schenken, die eine Überlastung ausschließen soll.<br />
Zugangsleitern müssen z.B. deutlich gekennzeichnet sein, um anzuzeigen, dass sie für<br />
eine Rettung durch Hinuntertragen von Personen nicht geeignet sind (siehe Bild 8).<br />
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