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BUK-RS 356/2005 - Anlage 1

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GUV-G 9102<br />

Prüfbefund<br />

Die Leiter ist betriebssicher, wenn<br />

– nach der Belastungsprüfung weder Schäden noch bleibende Formveränderungen<br />

feststellbar sind,<br />

– Holzteile weder Riss- noch Splitterbildung aufweisen,<br />

– das Gefüge der Leiter und die Befestigung der Sprossen unverändert fest sind,<br />

– Sprossenanker und Rundstahlanker unbeschädigt sind und festen Sitz haben,<br />

– die Fallhaken einwandfrei arbeiten und fest mit den Holmen verbunden sind,<br />

– das Zugseil keine Schleißstellen aufweist und dessen Befestigung sich nicht gelöst<br />

hat,<br />

– die Beschläge festen Sitz haben und unbeschädigt sind,<br />

– Schrauben und Muttern gegen selbsttätiges Lösen gesichert sind,<br />

– die Endbegrenzungen für das Ausschieben und Einlassen der Leiter in Ordnung<br />

sind.<br />

Prüfnachweis führen.<br />

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