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BUK-RS 356/2005 - Anlage 1

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16 Anhängeleiter AL 16-4<br />

(DIN 14 703:1985-04)<br />

Hinweis:<br />

Prüfungen im Sinne der <strong>Anlage</strong> VIII StVZO gehören nicht zu diesem Prüfverfahren.<br />

16.1 Prüffrist<br />

Mindestens einmal jährlich ist eine Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung von<br />

einem Sachkundigen durchzuführen.<br />

Nach Betriebsstörungen, Beschädigungen und deren Behebung sind ebenfalls Prüfungen<br />

nach Abschnitt 16.2 durchzuführen.<br />

16.2 Prüfanordnung<br />

Hinweis:<br />

Die Prüfungen sind nach der Prüfanleitung des Herstellers oder nach den Abschnitten<br />

16.2.1 bis 16.2.3 durchzuführen, sofern die Hersteller-Prüfanleitung nichts anderes<br />

bestimmt.<br />

16.2.1 Sichtprüfung<br />

Es sind zu prüfen:<br />

• Leitersatz (Untergurte, Holme, Streben, Obergurte, Führungen, Sprossen einschließlich<br />

Belag), Schweißnähte,<br />

• Seile, Zahnräder, Federringe, Splinte, Schrauben, Muttern, Bolzen einschließlich<br />

sonstiger Sicherungen,<br />

• Zubehör auf Vollständigkeit.<br />

16.2.2 Funktionsprüfung<br />

Es sind zu prüfen:<br />

• Wirksamkeit der Feststellbremse,<br />

• Wirksamkeit der selbsttätigen Sicherung gegen Abheben von der Leiterauflage<br />

(Fahrgestell),<br />

• Bewegungen von Aufrichten, Neigen, Ausfahren, Einfahren,<br />

• Geländeausgleich links und rechts,<br />

• Wirksamkeit der Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegungen (Neigen, Einfahren,<br />

Ausfahren),<br />

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