BUK-RS 356/2005 - Anlage 1
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GUV-G 9102<br />
– Lockerung der Spleiße bei Seilen und Schäden an der Vernähung bei Bändern,<br />
– Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe.<br />
Das Chemiefaserband mit Schutzhülle ist betriebssicher, wenn Schutzhülle oder Vernähung<br />
keine Beschädigungen aufweisen.<br />
Prüfnachweis führen.<br />
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