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BUK-RS 356/2005 - Anlage 1

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GUV-G 9102<br />

• selbsttätige Verriegelung der aufsteckbaren Handkurbel,<br />

• Anzeige der Sprossenüberdeckung, sofern sie nicht durch Aufsetzen der Fallhaken<br />

bewirkt wird,<br />

• einwandfreie Funktion der Fallhaken und feste Verbindung mit den Holmen,<br />

• Federabstelleinrichtung, wenn gefederte Achse vorhanden,<br />

• Bewegungen der Abstützeinrichtungen,<br />

• elektrisch leitende Verbindung zwischen Leiter und Standfläche (Unterlegklötze mit<br />

Eisenbändern),<br />

• Wirksamkeit der selbsttätigen Endbegrenzungen für „Aufrichten“, „Ausfahren“ und<br />

„Einfahren“,<br />

• Wirksamkeit der Geländeausgleichseinrichtung, die das Einrichten des Leitersatzes<br />

in der Sprossenebene gegenüber der Standfläche bis zu 6° (entspricht bis zu 10 %)<br />

ermöglicht,<br />

• Wirksamkeit der beiden voneinander unabhängigen Feststelleinrichtungen bei<br />

benutzungsbereiter und belasteter Leiter,<br />

• Wirksamkeit und Wahrnehmbarkeit der Betriebsüberwachungseinrichtungen,<br />

• akustisches Signal für beendeten Leiterauszug.<br />

16.2.3 Belastungsprüfung<br />

Hinweis:<br />

Belastungsprüfung nur durchführen, wenn bei Sicht- und Funktionsprüfung keine<br />

Mängel festgestellt worden sind, welche die Durchführung der Belastungsprüfung<br />

verbieten.<br />

Die Belastungsprüfung ist als statische Prüfung zum Teil mit Funktionsprüfung<br />

durchzuführen.<br />

Prüfungen möglichst bei Windstille und auf festem, ebenem Untergrund vornehmen.<br />

Bei jeder Prüfung sollte möglichst die gleiche Standfläche benutzt werden. Eine vergleichende<br />

Beurteilung der Anhängeleiter über einen längeren Zeitraum wird so<br />

begünstigt.<br />

Die Belastung kann entweder mit Mehrzweckzug oder mit Gewichten aufgebracht<br />

werden.<br />

In Mitte der letzten Leitersprosse Stahlseil und Bandmaß befestigen.<br />

Leitersatz auf 16 m Nenn-Rettungshöhe und 4 m Nenn-Ausladung (Freistandsgrenze)<br />

aufrichten und ausfahren.<br />

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