BUK-RS 356/2005 - Anlage 1
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GUV-G 9102<br />
15.3 Prüfbefund<br />
Die Leiter ist betriebssicher, wenn<br />
• alle bei der Sichtprüfung überprüften Teile keine Mängel aufgewiesen haben,<br />
• alle bei der Funktionsprüfung überprüften Teile betriebsfähig waren, richtig angesprochen<br />
haben, wirksam waren, richtig angezeigt haben und gut erkennbar<br />
waren,<br />
• nach der Belastungsprüfung keine bleibenden Formveränderungen, Risse oder<br />
Veränderungen an Schweißnähten feststellbar sind.<br />
Hinweis:<br />
Formveränderungen sind festzustellen durch:<br />
• Vergleichen der notierten Maße von Rettungshöhe und Ausladung vor und nach<br />
der Belastung und<br />
• Kontrollieren mit dem von der Leiterspitze herabhängenden Lot.<br />
Wird eine Veränderung bei den Messungen der Rettungshöhe (Messwerte 1 und 2) von<br />
mehr als 60 mm festgestellt, so ist eine Überprüfung durch den Hersteller zu veranlassen.<br />
Bei einer Veränderung der Rettungshöhe um mehr als 90 mm ist die Leiter sofort<br />
der Benutzung zu entziehen.<br />
Prüfnachweis führen.<br />
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