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BUK-RS 356/2005 - Anlage 1

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GUV-G 9102<br />

15.3 Prüfbefund<br />

Die Leiter ist betriebssicher, wenn<br />

• alle bei der Sichtprüfung überprüften Teile keine Mängel aufgewiesen haben,<br />

• alle bei der Funktionsprüfung überprüften Teile betriebsfähig waren, richtig angesprochen<br />

haben, wirksam waren, richtig angezeigt haben und gut erkennbar<br />

waren,<br />

• nach der Belastungsprüfung keine bleibenden Formveränderungen, Risse oder<br />

Veränderungen an Schweißnähten feststellbar sind.<br />

Hinweis:<br />

Formveränderungen sind festzustellen durch:<br />

• Vergleichen der notierten Maße von Rettungshöhe und Ausladung vor und nach<br />

der Belastung und<br />

• Kontrollieren mit dem von der Leiterspitze herabhängenden Lot.<br />

Wird eine Veränderung bei den Messungen der Rettungshöhe (Messwerte 1 und 2) von<br />

mehr als 60 mm festgestellt, so ist eine Überprüfung durch den Hersteller zu veranlassen.<br />

Bei einer Veränderung der Rettungshöhe um mehr als 90 mm ist die Leiter sofort<br />

der Benutzung zu entziehen.<br />

Prüfnachweis führen.<br />

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