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Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans NAU ... - Nauen

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Bebauungsplan <strong>NAU</strong> 0011/93 „Stadtrandsiedlung“, <strong>Nauen</strong><br />

Stadt <strong>Nauen</strong><br />

Sicherung <strong>des</strong> Spielplatzes<br />

Die als Spielplatz festgesetzte Fläche wird als solche erhalten bleiben und damit den Bewohnern<br />

auch in Zukunft <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB wird folgende textliche Festsetzung aus dem rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan übernommen:<br />

Auf der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz sind min<strong>des</strong>tens 3<br />

Bäume als Hochstämme (Sortierung 16-18) und min<strong>des</strong>tens 50 Sträucher (Sortierung 60-<br />

100) nach Liste 1 zu pflanzen. Es sind min<strong>des</strong>tens 3 Arten der Liste 1 zu verwenden. Der<br />

vorhandene Bestand ist an<strong>zur</strong>echnen.<br />

Anlage von Streuobstwiesen und Hecken<br />

Die in der Planzeichnung festgesetzten Pflanzbereiche A1 und A2 sollen langfristig zu Streuobstwiesen<br />

entwickelt werden. Streuobstwiesen erfüllen für eine Vielzahl von Tierarten (insbesondere<br />

Vögel und Insekten) Nahrungs-, Nist- und Schutzfunktionen. Weitere Gehölzstrukturen,<br />

wie die in Randbereichen vorgesehenen Hecken, erhöhen die ökologische Wertigkeit<br />

<strong>des</strong> Bereiches. Bäume dienen zusätzlich als Ansitzwarten für Vögel und haben positiven<br />

Einfluss auf das Landschaftsbild. Ferner wirkt sich eine Anlage von Streuobstwiesen positiv<br />

auf die Artenzusammensetzung im Gebiet aus.<br />

Zur Entwicklung der geplanten Streuobstwiese wird für die Fläche A1 festgesetzt:<br />

Es sind insgesamt 15 Obstbäume der Liste 4 als Hochstämme (Sortierung 10-12) in einem<br />

Abstand zwischen 10 m und 15 m anzupflanzen und zu erhalten; alle in der Liste 4 benannten<br />

Arten sind zu verwenden.<br />

Die bisherige Fläche A2 wird im Bebauungsplan, Stand August 2013, in folgende zwei Flächen,<br />

„Streuobstwiese mit Hecke“ und „Private Gartennutzung“, aufgeteilt.<br />

Sowohl die zeichnerische als auch die textliche Festsetzung für die Fläche A2 wird angepasst;<br />

die geplanten Pflanzungen der Obstbäume werden zugunsten der privaten Gartennutzung<br />

reduziert. Hierzu werden folgende Festsetzungen aufgenommen:<br />

Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen,<br />

mit der Zweckbestimmung „Streuobstwiese mit Hecke“, gemäß<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB<br />

Es sind insgesamt 40 Obstbäume der Liste 4 als Hochstämme (Sortierung 10-12) in einem<br />

Abstand zwischen 10 m und 15 m anzupflanzen und zu erhalten; alle in der Liste 4 benannten<br />

Arten sind zu verwenden. Der in der Planzeichnung festgesetzte Bereich ist in einer Breite<br />

zwischen 4 m und 5 m mit min<strong>des</strong>tens 1.800 Gehölzen der Liste 5 in einer Pflanzdichte<br />

von 2 Gehölzen/m 2 anzupflanzen und zu erhalten; es sind min<strong>des</strong>tens 4 Arten der Sträucher<br />

und min<strong>des</strong>tens 2 Arten <strong>des</strong> Wildobstes zu verwenden.<br />

Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Gartennutzung“, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15<br />

BauGB<br />

Es sind insgesamt 15 Obstbäume der Liste 4 als Hochstämme (Sortierung 10-12) in einem<br />

Abstand zwischen 10 m und 15 m anzupflanzen und zu erhalten; alle in der Liste 4 benannten<br />

Arten sind zu verwenden.<br />

Begründung Entwurf 27

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