Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans NAU ... - Nauen
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Bebauungsplan <strong>NAU</strong> 0011/93 „Stadtrandsiedlung“, <strong>Nauen</strong><br />
Stadt <strong>Nauen</strong><br />
Sicherung <strong>des</strong> Spielplatzes<br />
Die als Spielplatz festgesetzte Fläche wird als solche erhalten bleiben und damit den Bewohnern<br />
auch in Zukunft <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB wird folgende textliche Festsetzung aus dem rechtskräftigen<br />
Bebauungsplan übernommen:<br />
Auf der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz sind min<strong>des</strong>tens 3<br />
Bäume als Hochstämme (Sortierung 16-18) und min<strong>des</strong>tens 50 Sträucher (Sortierung 60-<br />
100) nach Liste 1 zu pflanzen. Es sind min<strong>des</strong>tens 3 Arten der Liste 1 zu verwenden. Der<br />
vorhandene Bestand ist an<strong>zur</strong>echnen.<br />
Anlage von Streuobstwiesen und Hecken<br />
Die in der Planzeichnung festgesetzten Pflanzbereiche A1 und A2 sollen langfristig zu Streuobstwiesen<br />
entwickelt werden. Streuobstwiesen erfüllen für eine Vielzahl von Tierarten (insbesondere<br />
Vögel und Insekten) Nahrungs-, Nist- und Schutzfunktionen. Weitere Gehölzstrukturen,<br />
wie die in Randbereichen vorgesehenen Hecken, erhöhen die ökologische Wertigkeit<br />
<strong>des</strong> Bereiches. Bäume dienen zusätzlich als Ansitzwarten für Vögel und haben positiven<br />
Einfluss auf das Landschaftsbild. Ferner wirkt sich eine Anlage von Streuobstwiesen positiv<br />
auf die Artenzusammensetzung im Gebiet aus.<br />
Zur Entwicklung der geplanten Streuobstwiese wird für die Fläche A1 festgesetzt:<br />
Es sind insgesamt 15 Obstbäume der Liste 4 als Hochstämme (Sortierung 10-12) in einem<br />
Abstand zwischen 10 m und 15 m anzupflanzen und zu erhalten; alle in der Liste 4 benannten<br />
Arten sind zu verwenden.<br />
Die bisherige Fläche A2 wird im Bebauungsplan, Stand August 2013, in folgende zwei Flächen,<br />
„Streuobstwiese mit Hecke“ und „Private Gartennutzung“, aufgeteilt.<br />
Sowohl die zeichnerische als auch die textliche Festsetzung für die Fläche A2 wird angepasst;<br />
die geplanten Pflanzungen der Obstbäume werden zugunsten der privaten Gartennutzung<br />
reduziert. Hierzu werden folgende Festsetzungen aufgenommen:<br />
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen,<br />
mit der Zweckbestimmung „Streuobstwiese mit Hecke“, gemäß<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB<br />
Es sind insgesamt 40 Obstbäume der Liste 4 als Hochstämme (Sortierung 10-12) in einem<br />
Abstand zwischen 10 m und 15 m anzupflanzen und zu erhalten; alle in der Liste 4 benannten<br />
Arten sind zu verwenden. Der in der Planzeichnung festgesetzte Bereich ist in einer Breite<br />
zwischen 4 m und 5 m mit min<strong>des</strong>tens 1.800 Gehölzen der Liste 5 in einer Pflanzdichte<br />
von 2 Gehölzen/m 2 anzupflanzen und zu erhalten; es sind min<strong>des</strong>tens 4 Arten der Sträucher<br />
und min<strong>des</strong>tens 2 Arten <strong>des</strong> Wildobstes zu verwenden.<br />
Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Gartennutzung“, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15<br />
BauGB<br />
Es sind insgesamt 15 Obstbäume der Liste 4 als Hochstämme (Sortierung 10-12) in einem<br />
Abstand zwischen 10 m und 15 m anzupflanzen und zu erhalten; alle in der Liste 4 benannten<br />
Arten sind zu verwenden.<br />
Begründung Entwurf 27