Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans NAU ... - Nauen
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Bebauungsplan <strong>NAU</strong> 0011/93 „Stadtrandsiedlung“, <strong>Nauen</strong><br />
Stadt <strong>Nauen</strong><br />
Schallschutzmaßnahmen<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind aufgrund der Beeinträchtigungen durch den Schienenverkehrslärm<br />
für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Diese<br />
werden planungsseitig durch zeichnerische und textliche Festsetzungen (unter Nr. 5) gesichert.<br />
Die Immissionsschutzbereiche werden mit dem Planzeichen Nr. 15.6 gemäß Planzeichenverordnung<br />
gekennzeichnet.<br />
Entsprechend den Ergebnissen <strong>des</strong> schalltechnischen Gutachtens der KÖTTER Beratende<br />
Ingenieure Dresden GmbH vom 17. Februar 1997 erfolgt eine Unterteilung <strong>des</strong> Plangebietes<br />
in 5 Immissionsschutzbereiche, für die folgende Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden:<br />
In allen Immissionsschutzbereichen sind für die Schlafräume und Kinderzimmer schallgedämmte<br />
Lüftungseinrichtungen (VDI 2719 Punkt 10) vorzusehen, die eine Luftwechselrate<br />
von 20 m 3 /h pro Person bei Einhaltung <strong>des</strong> bewerteten Bauschalldämm-Maßes garantieren.<br />
Dies ist notwendig, da in allen Immissionsschutzbereichen der maßgebliche Außenlärmpegel<br />
in den Nachtstunden 50 dB(A) überschreitet.<br />
Immissionsschutzbereich 1<br />
- Die Außenbauteile für Schlafräume und Kinderzimmer müssen ein bewertetes Bauschalldämm-Maß<br />
R’ w,res (nach VDI 2719) von min<strong>des</strong>tens 45 dB(A) auf den südlichen<br />
Gebäu<strong>des</strong>eiten und von min<strong>des</strong>tens 40 dB(A) auf den anderen Gebäu<strong>des</strong>eiten aufweisen.<br />
- Die Außenbauteile für die übrigen Wohnräume müssen ein bewertetes Bauschalldämm-<br />
Maß R’ w,res (nach VDI 2719) von min<strong>des</strong>tens 40 dB(A) auf den südlichen Gebäu<strong>des</strong>eiten<br />
und von min<strong>des</strong>tens 35 dB(A) auf den anderen Gebäu<strong>des</strong>eiten aufweisen.<br />
Immissionsschutzbereich 2<br />
- Die Außenbauteile für Schlafräume und Kinderzimmer müssen ein bewertetes Bauschalldämm-Maß<br />
R’ w,res (nach VDI 2719) von min<strong>des</strong>tens 40 dB(A), auf den nördlichen<br />
Gebäu<strong>des</strong>eiten min<strong>des</strong>tens 35 dB(A) aufweisen.<br />
- Die Außenbauteile für die übrigen Wohnräume müssen ein bewertetes Bauschalldämm-<br />
Maß R’ w,res (nach VDI 2719) von min<strong>des</strong>tens 35 dB(A) aufweisen. Diese Festsetzung gilt<br />
nicht für die nördlichen Gebäu<strong>des</strong>eiten.<br />
Immissionsschutzbereich 3<br />
Die Außenbauteile für Schlafräume und Kinderzimmer müssen ein bewertetes Bauschalldämm-Maß<br />
R’ w,res (nach VDI 2719) von min<strong>des</strong>tens 35 dB(A) aufweisen.<br />
Immissionsschutzbereich 4<br />
Die Außenbauteile für Schlafräume und Kinderzimmer müssen ein bewertetes Bauschalldämm-Maß<br />
R’ w,res (nach VDI 2719) von min<strong>des</strong>tens 35 dB(A), auf den nördlichen<br />
Gebäu<strong>des</strong>eiten min<strong>des</strong>tens 30 dB(A) aufweisen.<br />
Immissionsschutzbereich 5<br />
Die Außenbauteile für Schlafräume und Kinderzimmer müssen ein bewertetes Bauschalldämm-Maß<br />
R’ w,res (nach VDI 2719) von min<strong>des</strong>tens 30 dB(A) aufweisen.<br />
Begründung Entwurf 33