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Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans NAU ... - Nauen

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Bebauungsplan <strong>NAU</strong> 0011/93 „Stadtrandsiedlung“, <strong>Nauen</strong><br />

Stadt <strong>Nauen</strong><br />

Empfindlichkeit gegenüber Flächeninanspruchnahme:<br />

Empfindlichkeit gegen Flächeninanspruchnahme ist für das Plangebiet nicht zu erwarten, da<br />

es sich um ein Gebiet mit bestehender Bebauung handelt, welches weiter entwickelt werden<br />

soll. Aufgrund der Festsetzungen passen sich die neu zu errichtenden Gebäude in Größe<br />

und Höhe an die bisherige Dimensionen und Maßstäblichkeiten der bestehenden umgebenden<br />

Wohnbebauung an.<br />

Empfindlichkeit gegenüber Lärmimmissionen:<br />

Lärmimmissionen sind für das Plangebiet, ausgehend von der Bahntrasse kritisch zu bewerten.<br />

Der Bahnverkehr auf der Strecke Berlin-Hamburg verursacht im gesamten Bereich eine erhöhte<br />

Geräuschimmission, und führt zu einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte.<br />

Empfindlichkeit gegenüber Luftemissionen:<br />

Luftemissionen sind für das Plangebiet nicht zu erwarten.<br />

Die Ausweisung der Fläche als allgemeines Wohngebiet stärkt das Plangebiet in seiner<br />

Funktion und dient damit erforderlichen Grunddaseinsfunktionen <strong>des</strong> Menschen.<br />

Um die zu erwartenden Empfindlichkeiten gegenüber Geräuschimmissionen zu minimieren<br />

wird empfohlen, die zu fordernden Schalldämm-Maße der Außenbauteile im Rahmen <strong>des</strong><br />

Baugenehmigungsverfahrens zu aktualisieren.<br />

6.<strong>2.</strong>8 Schutzgut Kultur- und andere Sachgüter<br />

Auswirkungen auf mögliche Bodendenkmale können zum heutigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt<br />

werden.<br />

6.<strong>2.</strong>9 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und<br />

Abwässer<br />

Für ein allgemeines Wohngebiet untypische Lärmemissionen sind von der vorgesehenen<br />

Baumaßnahme nicht zu erwarten.<br />

Im Bebauungsplan erfolgt keine explizite Regelung, da das Brandenburgische Abfall- und<br />

Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) die entsprechenden Kriterien regelt.<br />

6.<strong>2.</strong>10 Nutzung erneuerbarer Energien, Energieeinsparung<br />

Durch den Einsatz erneuerbarer Energien können örtlich wirkende Emissionen vermieden<br />

werden und es kann ein Beitrag zum örtlichen Klimaschutz geleistet werden.<br />

6.<strong>2.</strong>11 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />

Regelungen werden in der 39. BlmSchV (Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-<br />

Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen)<br />

und BImSchG (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge; Stand <strong>2.</strong> Juli<br />

2013) getroffen und sind zu beachten.<br />

Begründung Entwurf 43

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