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Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans NAU ... - Nauen

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Bebauungsplan <strong>NAU</strong> 0011/93 „Stadtrandsiedlung“, <strong>Nauen</strong><br />

Stadt <strong>Nauen</strong><br />

<strong>2.</strong>2 Naturräumliche Einbindung<br />

Die naturräumliche Situation ist durch den Übergangsbereich zum <strong>Nauen</strong>er Luch, das nördlich<br />

<strong>des</strong> Plangebiets bis an die Siedlungskante heranreicht, geprägt. So ist das gesamte<br />

Siedlungsgebiet grundwassernah und die Gründungsverhältnisse sind durch die physikalischen<br />

Eigenschaften der Böden, wie z.B. geringe Scherfestigkeit, schlechte Verdichtungsfähigkeit<br />

und mäßige Durchlassfähigkeit, beeinträchtigt.<br />

Das Plangebiet wird der Großeinheit Luchland, speziell der Untereinheit Havelländisches<br />

Luch, zugeordnet. Es ist weitgehend eben und horizontal, seine natürliche Geländehöhe<br />

schwankt zwischen 30,0 m und 30,5 m über HN. Die tiefsten Lagen werden durch den Flügelgraben<br />

als Vorfluter mit einer angegebenen Höhe <strong>des</strong> Wasserspiegels von 28,7 m über<br />

HN an der westlichen Plangebietsgrenze und dem Wasserspiegel <strong>des</strong> <strong>Nauen</strong>er Sees bestimmt.<br />

<strong>2.</strong>3 Bebauung und Nutzung<br />

Die städtebauliche Grundstruktur <strong>des</strong> Plangebiets wird hauptsächlich durch die dominierende<br />

Doppelhausbebauung gebildet, die im Zusammenhang mit den differenzierten Erschließungsformen<br />

eine typische Siedlungsform der 30er Jahre <strong>des</strong> 20. Jahrhunderts repräsentiert.<br />

Hinsichtlich der Hausformen und –typen lässt sich das gesamte Gebiet der Stadtrandsiedlung<br />

weitgehend systematisieren:<br />

a) Bebauung im Straßenquartier „Am Schlangenhorst“, „Schwarzdornweg“, Anschlussbahn<br />

und „Rotdornweg“ mit folgender ursprünglicher Gebäudecharakteristik (in der weiteren<br />

Planung als WA 1 bezeichnet):<br />

unterkellertes Doppelwohnhaus, traufständig <strong>zur</strong> Straße stehend<br />

Hausbreite ca. 13 m, Haustiefe ca. 9 m<br />

Sockelhöhe ca. 0,8 m, Traufhöhe ca. 3,7 m, Firsthöhe ca. 7,5 m<br />

Dachneigung 45°<br />

straßenseitig je Haushälfte ein stehen<strong>des</strong> Fenster, zwei Kleinstfenster und Kellerfenster<br />

Eingang vorderseitig<br />

Glattputz<br />

Dacheindeckung: Dachsteine.<br />

b) Bebauung im Straßenquartier südlich <strong>des</strong> Flügelgrabens, „Ahornweg“, „Am Schlangenhorst“<br />

und „Akazienweg“ mit folgender ursprünglicher Gebäudecharakteristik (in der weiteren<br />

Planung als WA 2 bezeichnet):<br />

unterkellertes Doppelwohnhaus, traufständig <strong>zur</strong> Straße stehend<br />

Hausbreite ca. 16 m, Haustiefe ca. 9 m<br />

Sockelhöhe ca. 0,90 m, Traufhöhe ca. 3,90 m, Firsthöhe ca. 8,70 m<br />

Dachneigung ca. 50°, straßenseitig eine gemeinsame Schleppgaube<br />

Straßenseitig je Haushälfte zwei etwa quadratische Fenster, Kellerfenster<br />

Eingang rückseitig<br />

Glattputz<br />

Dacheindeckung: Dachsteine.<br />

Begründung Entwurf 8

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