NÖ Legistische Richtlinien - Das Land Niederösterreich
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11 Sprachliche Gestaltung Beilage A zu 01-01/00-1100<br />
2.3.9 Vermeiden Sie lange Beifügungen vor dem Substantiv.<br />
Sie sind zwar ökonomisch (sparen Nebensätze), aber<br />
nur schwer lesbar.<br />
Lange<br />
Beifügungen<br />
Beispiel:<br />
statt so:<br />
besser so:<br />
Eine nach den Regeln der<br />
Grammatik zwar zulässige,<br />
jedoch schwer zu lesende,<br />
vor dem fett gedruckten<br />
Hauptwort befindliche<br />
Wortanhäufung sollte<br />
vermieden werden.<br />
Eine Wortanhäufung<br />
vor dem fett gedruckten<br />
Hauptwort ist grammatisch<br />
zwar zulässig, aber schwer<br />
zu lesen. Deshalb sollte<br />
sie vermieden werden.<br />
2.3.10<br />
2.3.11<br />
Wenn es für die Verständlichkeit notwendig ist, den Gegensatz<br />
zwischen zwei Aussagen deutlich zu machen,<br />
verwenden Sie die Wörter „jedoch“ oder „aber“.<br />
Bringen Sie deutlich zum Ausdruck, ob einzelne Bedingungen<br />
• konjunktiv („und“) oder<br />
• disjunktiv („oder“)<br />
miteinander verbunden werden. Bestehen Zweifel darüber,<br />
ob die Bedingungen konjunktiv oder disjunktiv verknüpft<br />
werden, so ist das Bindewort zu wiederholen. <strong>Das</strong><br />
(relativ seltene) exklusive „oder“ ist durch die Formulierung<br />
„entweder ... oder“ klarzustellen.<br />
Deutlichmachen<br />
von Gegensätzen<br />
„und“ – „oder“