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NÖ Legistische Richtlinien - Das Land Niederösterreich

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11 Sprachliche Gestaltung Beilage A zu 01-01/00-1100<br />

2.3.9 Vermeiden Sie lange Beifügungen vor dem Substantiv.<br />

Sie sind zwar ökonomisch (sparen Nebensätze), aber<br />

nur schwer lesbar.<br />

Lange<br />

Beifügungen<br />

Beispiel:<br />

statt so:<br />

besser so:<br />

Eine nach den Regeln der<br />

Grammatik zwar zulässige,<br />

jedoch schwer zu lesende,<br />

vor dem fett gedruckten<br />

Hauptwort befindliche<br />

Wortanhäufung sollte<br />

vermieden werden.<br />

Eine Wortanhäufung<br />

vor dem fett gedruckten<br />

Hauptwort ist grammatisch<br />

zwar zulässig, aber schwer<br />

zu lesen. Deshalb sollte<br />

sie vermieden werden.<br />

2.3.10<br />

2.3.11<br />

Wenn es für die Verständlichkeit notwendig ist, den Gegensatz<br />

zwischen zwei Aussagen deutlich zu machen,<br />

verwenden Sie die Wörter „jedoch“ oder „aber“.<br />

Bringen Sie deutlich zum Ausdruck, ob einzelne Bedingungen<br />

• konjunktiv („und“) oder<br />

• disjunktiv („oder“)<br />

miteinander verbunden werden. Bestehen Zweifel darüber,<br />

ob die Bedingungen konjunktiv oder disjunktiv verknüpft<br />

werden, so ist das Bindewort zu wiederholen. <strong>Das</strong><br />

(relativ seltene) exklusive „oder“ ist durch die Formulierung<br />

„entweder ... oder“ klarzustellen.<br />

Deutlichmachen<br />

von Gegensätzen<br />

„und“ – „oder“

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