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NÖ Legistische Richtlinien - Das Land Niederösterreich

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19 Formale Gestaltung Beilage A zu 01-01/00-1100<br />

3.1.3<br />

3.1.3.1<br />

Kundmachungen:<br />

Die Promulgationsklausel wird (wie bei Gesetzen und<br />

Verordnungen) vor den Titel der Kundmachung gestellt.<br />

Die Promulgationsklausel muss enthalten:<br />

• das verlautbarende Organ (<strong>Land</strong>esregierung, <strong>Land</strong>eshauptmann)<br />

– im Gegensatz zur Verordnung keine<br />

Angabe des Datums;<br />

• die Rechtsvorschrift, nach der verlautbart wird (eingeleitet<br />

mit den Worten „verlautbart gemäß“). Die Rechtsvorschrift<br />

muss dabei immer in der letzten Fassung<br />

zitiert werden. Gibt es für die Rechtsvorschrift einen<br />

Kurztitel, so darf nur dieser angeführt werden. Die Verwendung<br />

einer Buchstabenabkürzung ist nicht zulässig<br />

(einzige Ausnahme: B-VG).<br />

Promulgationsklausel<br />

3.1.3.2<br />

Der anschließende Titel muss entweder<br />

• mit dem Wort „Kundmachung“ beginnen und dann den<br />

Gegenstand kurz und treffend wiedergeben, oder es<br />

muss ein<br />

• „Kurztitel“ verwendet werden; dieser Kurztitel muss mit<br />

der Abkürzung „<strong>NÖ</strong>“ beginnen (z. B. <strong>NÖ</strong> Krankenanstaltengebühren<br />

1987). Der Kurztitel darf aber nicht als<br />

Zusatz (in Klammer) verwendet werden.<br />

Beispiele:<br />

• Kundmachung aufgrund von Bundesgesetzen<br />

Der <strong>Land</strong>eshauptmann von <strong>Niederösterreich</strong> verlautbart<br />

gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG:<br />

Kundmachung über die Teilaufhebung des <strong>NÖ</strong><br />

Jagdgesetzes<br />

• Kundmachung aufgrund von <strong>Land</strong>esgesetzen<br />

Die <strong>NÖ</strong> <strong>Land</strong>esregierung verlautbart gemäß § 51 Abs. 3<br />

des <strong>NÖ</strong> Krankenanstaltengesetzes 1974, LGBI. 9440-6:<br />

<strong>NÖ</strong> Krankenanstaltengebühren 1987<br />

Titel<br />

Promulgationsklausel<br />

verlautbarendes<br />

Organ (LH)<br />

zitiertes Gesetz<br />

(Buchstabenabkürzung<br />

nur<br />

beim B-VG)<br />

Titel<br />

Promulgationsklausel<br />

verlautbarendes<br />

Organ (LReg.)<br />

zitiertes <strong>Land</strong>esgesetz<br />

in der letzten Fassung<br />

Kurztitel

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