NÖ Legistische Richtlinien - Das Land Niederösterreich
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49 Begutachtungsverfahren Beilage A zu 01-01/00-1100<br />
4.2.3.2<br />
Andere Bundesdienststellen<br />
Dem Datenschutzrat, 1014 Wien, Ballhausplatz 1, sind<br />
Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, die ausdrückliche<br />
Bestimmungen über die Ermittlung, Verarbeitung, Benützung<br />
oder Übermittlung personenbezogener Daten im<br />
oder für den automationsunterstützten Datenverkehr enthalten,<br />
zur Begutachtung zu übermitteln (vgl. § 41 des<br />
Datenschutzgesetzes 2000).<br />
Der Volksanwaltschaft, 1010 Wien, Singerstraße 17,<br />
sind alle Gesetzes- und Verordnungsentwürfe zur Begutachtung<br />
zu übermitteln.<br />
Dem <strong>Land</strong>esschulrat für <strong>NÖ</strong>, 3109 St. Pölten, Rennbahnstraße<br />
29, müssen Gesetzes- und Verordnungsentwürfe,<br />
die das allgemein bildende oder berufsbildende<br />
Pflichtschulwesen in <strong>Niederösterreich</strong> betreffen, zur Begutachtung<br />
übermittelt werden.<br />
Der Rechnungshof, 1030 Wien, Dampfschiffstraße 2,<br />
hat seine Bereitschaft erklärt, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe<br />
der Länder dann zu begutachten, wenn<br />
dies gewünscht wird. Ob in einem konkreten Fall der<br />
Rechnungshof in das Begutachtungsverfahren einbezogen<br />
werden soll, ist von der aussendenden Abteilung zu<br />
beurteilen.<br />
4.2.4<br />
4.2.4.1<br />
Interessenvertretungen<br />
Gesetzliche Interessenvertretungen<br />
Alle Entwürfe von <strong>Land</strong>esgesetzen sind zur Begutachtung<br />
• der <strong>NÖ</strong> <strong>Land</strong>es-<strong>Land</strong>wirtschaftskammer (§ 7 Abs. 3<br />
<strong>NÖ</strong> <strong>Land</strong>wirtschaftskammergesetz, LGBl. 6000)<br />
Wiener Straße 64, 3109 St. Pölten<br />
• der Wirtschaftskammer <strong>Niederösterreich</strong> (§ 10 Wirtschaftskammergesetz<br />
1998)<br />
<strong>Land</strong>sbergerstraße 1, 3100 St. Pölten<br />
• der Kammer für Arbeiter und Angestellte für <strong>NÖ</strong><br />
(§ 93 Arbeiterkammergesetz 1992)<br />
Windmühlgasse 28, 1060 Wien<br />
zu übermitteln.<br />
Verordnungsentwürfe sind diesen Stellen dann zur Begutachtung<br />
zu übermitteln, wenn sie Interessen der Mitglieder<br />
der genannten Kammern berühren.