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NÖ Legistische Richtlinien - Das Land Niederösterreich

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13 Sprachliche Gestaltung Beilage A zu 01-01/00-1100<br />

2.4.3<br />

2.4.4<br />

Die Begriffe sollen in jener Bedeutung verwendet<br />

werden, die ihnen aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauches<br />

oder der Fachsprache zukommt. Fachbegriffe,<br />

die in der Umgangssprache eine andere Bedeutung<br />

haben als in der Fachsprache (Missverständlichkeit),<br />

sind präzise zu definieren und unter Umständen an<br />

einem konkreten Beispiel zu erläutern. Bei umfangreichen<br />

Rechtsvorschriften müssen die Begriffsbestimmungen<br />

in einem eigenen Paragrafen an den<br />

Beginn gesetzt werden.<br />

Der selbe Begriff soll überall in ein und derselben Bedeutung<br />

verwendet werden, und zwar sowohl innerhalb<br />

einer Rechtsvorschrift als auch innerhalb der gesamten<br />

Rechtsordnung (einheitliche Terminologie).<br />

Fachbegriffe<br />

Definition von<br />

missverständlichen<br />

Begriffen<br />

Einheitliche<br />

Bedeutung<br />

Verwenden Sie das Rechtsinformationssystem des Bundes<br />

(RIS), um zu überprüfen, ob ein bestimmtes Wort in<br />

einer anderen Rechtsvorschrift vorkommt.<br />

Überprüfung der<br />

Bedeutung durch das<br />

RIS<br />

2.4.5<br />

Vermeiden Sie das Eindeutschen von Fremdwörtern,<br />

wenn dadurch neue Kunstbegriffe entstehen oder komplizierte<br />

Umschreibungen notwendig werden.<br />

Fremdwörter<br />

2.4.6<br />

Die Wortwahl der Rechtsvorschriften soll einer üblichen,<br />

zeitgemäßen Wortwahl entsprechen. Auf überalterte, ungebräuchlich<br />

gewordene Ausdrücke soll verzichtet<br />

werden.<br />

Zeitgemäße<br />

Wortwahl<br />

Beispiel:<br />

statt so:<br />

besser so:<br />

v. H.<br />

v. T.<br />

%<br />

‰<br />

2.4.7 Unbestimmte Rechtsbegriffe räumen (ähnlich dem Ermessen)<br />

der Behörde einen gewissen Spielraum ein.<br />

Unbestimmte<br />

Rechtsbegriffe<br />

Die Legistik kann jedoch auf unbestimmte Rechtsbegriffe<br />

nicht verzichten, denn diese kommen dem Bestreben<br />

entgegen, das Abstraktionsniveau von Normen möglichst<br />

hoch zu halten.

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