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NÖ Legistische Richtlinien - Das Land Niederösterreich

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17 Formale Gestaltung Beilage A zu 01-01/00-1100<br />

3.1.2<br />

3.1.2.1<br />

Verordnungen:<br />

Die Promulgationsklausel wird (wie bei Gesetzen) vor<br />

den Titel der Verordnung gestellt. Die Promulgationsklausel<br />

muss enthalten:<br />

• das erlassende Organ (<strong>Land</strong>esregierung, <strong>Land</strong>eshauptmann);<br />

• das Datum der Beschlussfassung (Unterfertigung);<br />

• die Gesetzesbestimmungen, auf die sich die Verordnung<br />

gründet (eingeleitet mit dem Wort „aufgrund“).<br />

Hat das zugrundeliegende Gesetz einen Kurztitel, so<br />

muss dieser verwendet werden. Die Verwendung einer<br />

Buchstabenabkürzung ist nicht zulässig (einzige Ausnahme:<br />

B-VG). <strong>Das</strong> Gesetz muss stets in seiner letzten<br />

Fassung zitiert werden.<br />

Promulgationsklausel<br />

3.1.2.2<br />

Der anschließende Titel muss entweder<br />

• mit dem Wort „Verordnung“ beginnen und dann den<br />

Gegenstand kurz und treffend wiedergeben, oder es<br />

muss ein<br />

• „Kurztitel“ verwendet werden; dieser Kurztitel muss mit<br />

der Abkürzung „<strong>NÖ</strong>“ beginnen (z. B. <strong>NÖ</strong> Sperrzeitenverordnung<br />

1978).<br />

Der Kurztitel darf nicht als Zusatz (in Klammer) verwendet<br />

werden.<br />

Titel<br />

3.1.2.3<br />

Eine Buchstabenabkürzung (z. B. <strong>NÖ</strong> StVGO) darf in<br />

Klammer dann angeführt werden, wenn die Verordnung<br />

häufig zitiert wird. Auch die Buchstabenabkürzung muss<br />

mit „<strong>NÖ</strong>“ beginnen.<br />

Buchstabenabkürzung<br />

Beispiele:<br />

• Verordnung aufgrund von Bundesgesetzen<br />

<strong>Land</strong>esregierung<br />

Die <strong>NÖ</strong> <strong>Land</strong>esregierung hat am .................. aufgrund<br />

der §§ 3, 4, 22, 23, 29, 45 Abs. 3, 49 Abs. 6, 60 Abs. 10<br />

des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBI. Nr.<br />

482/1984, und der §§ 16, 21 des Wohnhaussanierungsgesetzes,<br />

BGBI. Nr. 483/1984 in der Fassung BGBI. Nr.<br />

559/1985, verordnet:<br />

<strong>NÖ</strong> Wohnungsförderungsverordnung<br />

Erlassendes<br />

Organ (LReg.)<br />

Datum<br />

zitiertes Gesetz<br />

in der letzten<br />

Fassung<br />

Kurztitel

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