NÖ Legistische Richtlinien - Das Land Niederösterreich
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43 Begutachtungsverfahren Beilage A zu 01-01/00-1100<br />
Textmuster zu Punkt 4.2<br />
Versendung eines Gesetzesentwurfes<br />
I (Gesetzesentwurf und Erläuterungen an 1. bis 3. anschließen, mit RSb zustellen;<br />
zusätzlich per E-mail an 1. bis 3. übermitteln)<br />
An<br />
1. das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst<br />
Ballhausplatz 2, 1014 Wien<br />
(v@bka.gv.at)<br />
2.1.den Österreichischen Gemeindebund, vertreten durch den<br />
Gemeindevertreterverband der Volkspartei <strong>Niederösterreich</strong><br />
Ferstlergasse 4, 3109 St. Pölten<br />
(office@vp-gvv.at)<br />
2.2. den Österreichischen Gemeindebund, vertreten durch den<br />
Verband sozialdemokratischer Gemeindevertreter für <strong>NÖ</strong><br />
Bahnhofplatz 10, Postfach 73, 3100 St. Pölten<br />
(office@gvvnoe.at)<br />
3. den Österreichischen Städtebund – <strong>Land</strong>esgruppe <strong>NÖ</strong><br />
Rathaus, 3100 St. Pölten<br />
(magistratsdirektion@st-poelten.gv.at)<br />
Gemäß Art. 1 Abs. 2 und 4 Z. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und<br />
den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt<br />
der Gebietskörperschaften, LGBl. 0814, wird der Entwurf eines ………. zur<br />
Stellungnahme innerhalb einer Frist von<br />
vier Wochen<br />
ab Zustellung übermittelt. Langt innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme ein, nehmen<br />
wir an, dass Sie gegen den Entwurf keine Bedenken haben.<br />
Innerhalb dieser Frist kann gemäß Art. 2 dieser Vereinbarung bei der Abteilung ……….<br />
des Amtes der <strong>NÖ</strong> <strong>Land</strong>esregierung, <strong>Land</strong>hausplatz 1, 3109 St. Pölten, das Verlangen<br />
gestellt werden, dass in einem Konsultationsgremium Verhandlungen über die durch<br />
dieses Vorhaben im Fall seiner Verwirklichung dem Antragsteller zusätzlich verursachten<br />
finanziellen Ausgaben, einschließlich zusätzlicher Personalkosten, aufgenommen werden.