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NÖ Legistische Richtlinien - Das Land Niederösterreich

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43 Begutachtungsverfahren Beilage A zu 01-01/00-1100<br />

Textmuster zu Punkt 4.2<br />

Versendung eines Gesetzesentwurfes<br />

I (Gesetzesentwurf und Erläuterungen an 1. bis 3. anschließen, mit RSb zustellen;<br />

zusätzlich per E-mail an 1. bis 3. übermitteln)<br />

An<br />

1. das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst<br />

Ballhausplatz 2, 1014 Wien<br />

(v@bka.gv.at)<br />

2.1.den Österreichischen Gemeindebund, vertreten durch den<br />

Gemeindevertreterverband der Volkspartei <strong>Niederösterreich</strong><br />

Ferstlergasse 4, 3109 St. Pölten<br />

(office@vp-gvv.at)<br />

2.2. den Österreichischen Gemeindebund, vertreten durch den<br />

Verband sozialdemokratischer Gemeindevertreter für <strong>NÖ</strong><br />

Bahnhofplatz 10, Postfach 73, 3100 St. Pölten<br />

(office@gvvnoe.at)<br />

3. den Österreichischen Städtebund – <strong>Land</strong>esgruppe <strong>NÖ</strong><br />

Rathaus, 3100 St. Pölten<br />

(magistratsdirektion@st-poelten.gv.at)<br />

Gemäß Art. 1 Abs. 2 und 4 Z. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und<br />

den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt<br />

der Gebietskörperschaften, LGBl. 0814, wird der Entwurf eines ………. zur<br />

Stellungnahme innerhalb einer Frist von<br />

vier Wochen<br />

ab Zustellung übermittelt. Langt innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme ein, nehmen<br />

wir an, dass Sie gegen den Entwurf keine Bedenken haben.<br />

Innerhalb dieser Frist kann gemäß Art. 2 dieser Vereinbarung bei der Abteilung ……….<br />

des Amtes der <strong>NÖ</strong> <strong>Land</strong>esregierung, <strong>Land</strong>hausplatz 1, 3109 St. Pölten, das Verlangen<br />

gestellt werden, dass in einem Konsultationsgremium Verhandlungen über die durch<br />

dieses Vorhaben im Fall seiner Verwirklichung dem Antragsteller zusätzlich verursachten<br />

finanziellen Ausgaben, einschließlich zusätzlicher Personalkosten, aufgenommen werden.

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