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NÖ Legistische Richtlinien - Das Land Niederösterreich

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31 Formale Gestaltung Beilage A zu 01-01/00-1100<br />

3.6.3<br />

3.6.3.1<br />

3.6.3.2<br />

3.6.3.3<br />

Kundmachungen:<br />

Die Promulgationsklausel wird vor den Titel der Kundmachung<br />

gestellt.<br />

Die Promulgationsklausel muss enthalten:<br />

• das verlautbarende Organ (<strong>Land</strong>esregierung, <strong>Land</strong>eshauptmann)<br />

– im Gegensatz zur Verordnung keine Angabe<br />

des Datums;<br />

• die Rechtsvorschrift, nach der die Änderung der Kundmachung<br />

verlautbart wird (eingeleitet mit den Worten<br />

„verlautbart gemäß“). Die Rechtsvorschrift muss immer<br />

in der letzten Fassung zitiert werden. Gibt es für die<br />

Rechtsvorschrift einen Kurztitel, so darf nur dieser angeführt<br />

werden. Die Verwendung einer Buchstabenabkürzung<br />

ist nicht zulässig (einzige Ausnahme: B-VG).<br />

Der anschließende Titel besteht aus dem Wort „Änderung“<br />

und dem Titel (Kurztitel) der Stammkundmachung.<br />

Hat die Kundmachung eine Buchstabenabkürzung, so<br />

darf diese in Klammer mit dem Wort „-Novelle 20..“ angefügt<br />

werden.<br />

Der folgende Einleitungssatz muss den Titel (Kurztitel)<br />

und die Gliederungszahl ohne Fassungsbezeichnung der<br />

zu ändernden Kundmachung enthalten.<br />

Beispiel:<br />

Promulgationsklausel<br />

Titel<br />

Einleitungssatz<br />

Die <strong>NÖ</strong> <strong>Land</strong>esregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2<br />

der <strong>NÖ</strong> Gemeindeordnung 1973, LGBI. 1000-4:<br />

Änderung der Kundmachung über die Verleihung eines<br />

Gemeindewappens und Genehmigung der Gemeindefarben<br />

für die Gemeinde NN<br />

Die Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens<br />

und Genehmigung der Gemeindefarben für die<br />

Gemeinde NN, LGBI. 1211/99, wird wie folgt geändert:<br />

Die Wörter „rot-weiß-grün“ werden durch die Wörter<br />

„blau-gold-schwarz“ ersetzt.<br />

Promulgationsklausel,<br />

zitierte<br />

Rechtsvorschrift<br />

in letzter Fassung<br />

Änderung<br />

Titel<br />

Einleitungssatz<br />

Gliederungszahl<br />

Änderungsanordnung

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